erstezw
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Waffen trotz psychatrie aufenthalt
erstezw antwortete auf Affectionate_Hawk605's Thema in Waffenrecht
Der ist ja zwei, da wären das 400 Euro. -
Waffen trotz psychatrie aufenthalt
erstezw antwortete auf Affectionate_Hawk605's Thema in Waffenrecht
Ist eigentlich schon wieder Vollmond? -
Waffen trotz psychatrie aufenthalt
erstezw antwortete auf Affectionate_Hawk605's Thema in Waffenrecht
Die 14 Jahre waren vergebens. Dabei gibt es doch anscheinend ganz wirksame Medikamente zur Behandlung von Schizophrenie. Sagt mein Freund. Nein, nicht der, der andere auch. -
Das geht nur mit langem, harten Training. Umgangssprachlich nennt man so jemanden Alkoholiker.
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Offenbar gibt es da aber erhebliche Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis.
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Konische Leute, denen es gefällt wenn hinten was großes steckt...
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Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
erstezw antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Das muss dann aber vor über hundert Jahren gewesen sein, das mit "dem Riemen ab" ist seit mindesten 50 Jahren so. Und der DJV hat seine Schießordnung ja einfach vom Göhring übernommen. -
Reifen werden typischerweise an abgestellten Autos plattgestochen.
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Solange man sich sicher ist, au der richtigen Seite der Linie zu fahren kann man(n) die Uniformständer ja immer mal fragen, ob sie nicht wichtigeres zu tun haben. Das zieht nicht nur die Wichtel sondern auch die Zecken und anderes Gelichter an. Gleichzeitig verleiht es einem keine Rechte, die man nicht auch ohne hätte.
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Das sind doch die mit Sau für 0,80ct/kg, aber nur wenn ohne Loch tot umgefallen - sonst Abzug...?
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Wildtiere sind herrenlos. Es gibt keine Aneignungspflicht und auch keine Pflicht zur Hilfeleistung bei Unfall etc. Lass das telefon klingeln, drück den Anruf weg oder was auch immer, dreh dich um und schlaft weiter. Unfälle sind bDaZ eine Sache der Polizei.
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Ich frage mich, wo die Komforteinbußen herkommen soll. Wahrscheinlich aus den Kombination von mangelnder Erfahrung mit schlechter Ausrüstung...
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Die 3...4G dürften weder der Waffe noch der Optik schaden. Die fallen ja auch nicht beim Schuss in Stücke. Wenn du natürlich den Boden im Auto eher geschottert hast, kannst du schon Recht haben.
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Es hat sich schon in der Schule nicht bewährt, das Pausenbrot freiwillig herzugeben.
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Allein die Ausgangsfrage ist ein rein deutsches Problem. Man tut etwas in der Erwartung bestraft zu werden, obwohl niemand durch diese Handlung einen Nachteil erleidet (erleiden kann). Als Antwort bleibt nur: Wenn eine negativ eingestellte Doppelpackung Uniformständer ein Opfer sucht, wird sie es finden. Ebenso einen willigen Staatsanwalt und viel zu oft einen willigen Richter. Der Muss ja kein Recht sprechen, nur ein Verfahren abschließen. Unser System hat wieder einmal ernste Probleme.
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Und die Frage an eine typische WO-Randfichte... Die Ausgangsfrage wird wohl maßgeblich vom Start- und Zielort und der dortigen Rechtslage dominiert. Weniger vom Transportmittel. Dass sich jemand selbst entführt, um sich dann mit eigener Waffe im Flieger zur Selbstmordlandung zu zwingen... Ok, die deutsche Obrigkeit könnte solche Abwegigkeiten in Erwägung ziehen, offenbar schließt die Angehörigen der Legislative von sich auf andere. Grundsätzliche luftfahrtrechtliche Ausschlüssel kann es nicht geben, in der neuen Welt ist das Mitführen/Befördern solcher Gegenstände alltäglich, ebenso in zivilisierten Regionen Afrikas. Ohne Probleme.
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Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
erstezw antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Ich probiers mal mit Fußpilz. Pest, Cholera und Corona haben wir ja durch. -
Rechtsstaat.
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Die wenigsten von denen sind großzügig. Die meisten sind eher bequem, sonst wären sie nicht im ÖD. Also versuchen sie unnötigen Aufwand zu vermeiden. Die Strategien dazu sind, bis auf willkürliches Abwimmeln oder Liegenlassen, verschieden (clever).
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Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
erstezw antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Ersetz mal noch "Führen" durch das umgangssprachliche "dabei haben". Spätestens dann ist es aus. PS: Das Beispiel "Messer" ist aus meiner Sicht besonders gut geeignet, um den Wahnsinn und die Intention des AffG aufzuzeigen. Wer eine Straftat gegen Leib und Leben, einen Raub oder einen Einbruch mit Waffen (alles schon per StGB gedeckt) zu begehen bereit ist wird sich ja kaum an einer zusätzlichen OWi stören... -
Rechtsstaat.
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Wer sich nicht wehrt...
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Behördliche Einträge in die WBK - was ist formal erforderlich? Welche Gebühr?
erstezw antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Tippex auf Urkunden geht gar nicht. Nur eine saubere Streichung und Korrektur - beides sollte lesbar sein. Und dann mindestens ein Dienstsiegel. Ich hab so was bei einer Flinte, ich muss man schauen wie das aussieht. Da haben sie mir eine andere S/N im Laden mitgegeben als auf die Rechnung geschrieben... -
Interessanter Ansatz. Da der illegale Besitz ja nicht mal strafbewehrt ist wäre eine HD wohl unverhältnismäßig.
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Die Mehrheit der Deutschen will das so.