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Schwarzwälder

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  1. @Dan More: Es ist brandgefährlich, darauf zu bauen, dass die Behörden schon keine Zeit+Mittel hätten, die Kontrollen durchzuführen. Du siehst ja, wie versucht wird (mittels Mini-Jobbern, Rentnern etc.) oder Kostenüberwälzung auf den LWB (direkt + indirekt), sich diese Mittel zu beschaffen. Man lässt es JETZT noch überwiegend locker angehen, um nicht zu sehr Widerstand zu provozieren. Aber nächstes Jahr dürfte es schon anders aussehen. Danke für diese Einschätzung Deiner Freundin/Anwältin. Genau deswegen halte ich auch den Weg einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde viel sinnvoller, weil risikoloser. Eben. Diese Beschwichtigungs-Tipps hier bei WO sind in der Praxis wenig wert. Wenn sie zu zweien aufmarschieren, hast Du definitiv ein Problem. Es dient auch nicht Deiner Zuverlässigkeit/Glaubwürdigkeit, wenn Du Tatsachen im Nachhinein bestreitest/lügst. Naja, an die Wand gestellt gerade nicht, aber der Gesetzgeber hat das nicht gesetzeskonforme Lagern von Schusswaffen zuhause nun als Straftat eingeordnet. Wenn also durch Zufall oder andere Tatsachen die lasche Lagerung auffällt, ist der LWB künftig dran. Ich habe im Übrigen auch nichts gegen die Nachweispflicht (Vorlage von Rechnungen + Photos der Waffenschränke). Damit ließen sich die weitaus meisten der derzeit in der Presse geschilderten schwarzen Schafe aufdecken - ohne alle LWB mit unangekündigten, verdachtsunabhängigen Kontrollbesuchen zu terrorisieren. Grüße Schwarzwälder
  2. Klar, im Moment gibt es noch so einige Tipps und Lücken, wie man die Hauskontrollbesuche für sich abmildern kann. Wenn wir aber jetzt nicht mittels Klage ein STOP-Schild setzen, wird in diesem Bereich ständig erweitert. Dann zahlst Du für jeden Kontrollversuch oder wirst gebeten, Zeitfenster anzugeben, wo eine Kontrolle stattfinden kann oder wirst beim nächsten Amtsbesuch gleich nach Hause zur Kontrolle eskortiert usw. Kann nie kontrolliert werden, könnte irgendwann auch eine abstrakte Gefahr für die öff. Sicherheit konstruiert werden... Also an Repressalien wird es nicht mangeln - und wenn wir uns wie bisher alles so brav gefallen lassen, wird die Politik geradezu eingeladen, sich auf Kosten der sich ängstlich-nie wehrenden LWB- Masse mit immer noch abstruseren Regulierungen weiter zu profilieren... Grüße Schwarzwälder
  3. Also den DSB können wir tatsächlich vergessen, der hängt am staatlichen Fördertropf (Millionengelder) und hat außerdem früh verlauten lassen (via Vizepräsident Kohlheim), dass er die WaffG-Änderungen "gut" und "gelungen" findet. Jetzt kann Richter Kohlheim nicht im Nachhinein kommen und sagen, die Regelungen seien verfassungsfeindlich. Auch die Jägerverbände, jedenfalls der DJV, sind zu durchsetzt mit Regierungspolitikern, die würden niemals ihre Parteikollegen vor das BVerfG zerren. Ähnliches gilt für den VdRBw. Es bleiben: 1. "unabhängige" Verbände (Fwr, Pro Legal, FvLW, ELF) 2. kleinere Verbände (DSU, BdMP, BDS) 3. VISIER und Co. (bzw. von VISIER initiierte/mitgetragene Aktionen kleinerer "Klagegemeinschaften") VISIER nenne ich deshalb, weil Dr. Schiller selbst vor einigen Monaten bei WO eine Klage vor dem BVerfG vorgeschlagen hatte. Grüße Schwarzwälder
  4. Exakt so sehe ich das auch: ein Gradmesser für Lobbyarbeit. Die NRA betreibt in zahlreichen Bundesstaaten und natürlich auf Bundesebene Gerichtsverfahren - das gehört einfach zur erfolgreichen Lobbyarbeit wie die Butter zum Brot. Die Ausreden vom FWR diesbezüglich kennen wir ("Ruhe für die Verhandlungen") - diese Ausreden sind nicht nur faule Ausreden, sondern auch schlicht falsche. Ich bin mir ziemlich sicher, dass z.B. mancher FDP-Politiker glücklich wäre, wenn wir gegen den rotschwarz(grünen) Grundrechteklau bei Legalwaffenbesitzern vor das BVerfG zögen. Das würde den liberaleren Positionen in der Politik sogar Rückenstärkung verschaffen. Leider denke ich aber auch, dass ein Teil der Verbände schlicht deswegen nicht will, weil wir ja "nix zu verbergen" hätten - und beim DSB ganz sicher auch, weil man es sich mit der Regierung/dem Staat nicht verscherzen will, man will ja weiter der Fördermillionen einstreichen können... Genau deswegen sind unabhängigere Verbände jetzt gefragt: Pro Legal, FvLW, ELF (die ja auch noch einen Topf mit Geldern hätte - für z.B. Rechtsgutachten etc.) und natürlich weiterhin das FWR. Grüße Schwarzwälder
  5. Beim Weg durch die Instanzen (so wie Du ihn beschritten hast) brauchst Du einen Anwalt. Beim direkten Weg einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde brauchst Du ihn nicht. Diehe hier http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html (Punkt IV lesen ! )://http://www.bundesverfassungsgericht...V lesen ! ) Allerdings gebe ich Dir Recht: Man sollte einen Spezialisten hinzuziehen. Bei einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde liefert das BVerfG idR schon eine ausführliche Begründung, warum sie diese zur Entscheidung nicht angenommen hat. Wobei wir uns einig sind: Ich auch! Das Forum Waffenrecht hat 31000 Waffenbesitzer als Mitglieder, die alle brav Jahr für Jahr 12 EUR = 372000 EUR zahlen, dazu kommen die großen Verbände und Händler, die weitaus mehr als 12 EUR bezahlen. Der DSB baut - wenn ich recht informiert bin - gerade eine neue Zentrale für 16 Mio. EUR, der kleine BDMP macht auch 20.000 x 52 EUR = über 1 Mio. EUR allein an Mitgliedsbeiträgen Jahr für Jahr usw. Wo ein Wille ist, sind auch die paar 1000 EUR für ein Rechtsgutachten allemal drin. @Orange73: Die Prüfung eines Einzelfalles durch ein Gericht ist zeitaufwändig und riskant (v.a. für den Kläger). Der jahrelange Weg durch die Instanzen birgt zudem das Risiko, dass wir längst durch neue Verschärfungen eingeholt werden, bevor wir unsere Sache über VG, OVG und BVG endlich vor das Bundesverfassungsgericht bringen dürfen. Deshalb wäre eine Sammelklage direkt vor dem BVerfG als Rechtssatzverfassungsbeschwerde ein dringlicher erster Schritt. Welcher Verband zieht für und mit uns vors Verfassungsgericht? Ich zahle (und klage) gerne mit! Grüße Schwarzwälder
  6. Hallo Martin B, man kann entweder den Weg durch die Instanzen gehen, also gegen seine Behörde klagen wegen der Kontrolle zuhause beim Verwaltungsgericht, dann in die nächste Instanz gehen (OVG), dann BVG und schließlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das ist ein (auch zeitlich) langer Rechtsweg mit Anwaltszwang ab OVG, somit teuer, riskant und m.W. ohne Sammelklagemöglichkeit. Den Päzedenzfall kann ein Verband natürlich dennoch (finanziell bzw. auch durch Juristenhilfe) unterstützen. Das, was ich aber vorgeschlagen habe, ist eine sog. Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Deren Vorteil ist, dass man diese Klage DIREKT an das BVerfG schicken kann, im Prinzip nicht mal einen Anwalt dazu braucht und hier natürlich auch eine Sammelklage möglich ist. Allerdings ist der Legalwaffenbesitzersache besser gedient, wenn nicht Einzelpersonen ohne Anwalt hier vorgehen. Ideal wäre, wenn ein Verband das organisiert: 1. Einholung eines (oder mehrerer) Rechtsgutachten (z.B. durch Verfassungsrechtler an Unis) 2. Auswahl bestimmter Personen als Kläger ==> z.B. Berufsjäger, Wachdienstler, Büma, der durch Aberkennung seiner Zuverlässigkeit seine berufliche Existenz verlieren würde und daher besonders beschwert ist ==> Besitzer einer originären 4mm M20 Waffe (mit lt. Makalu max. 5 J Mündungsenergie), der unverhältnismäßig beschwert ist (z.B. im Vergleich zur 7,5J Lupi-Fraktion) ==> Bewohner von Einzimmerappartements (die ihre GESAMTE Wohnsphäre den Kontrolleuren offenbaren müssen) ==> Besitzer von zusätzlich freien Waffen ( Verletzung des Gleichheitsgebots, wenn sie ihren Gaser im Schlafzimmer zusätzlich zeigen müssen) usw. 3. Organisation, Klageschrift erstellen lassen von kundigen Juristen, diese Einreichen usw. Natürlich kostet all das Zeit und Geld und bedeutet einen organisatorischen Aufwand. Das ist aber für einen Verband mit mehreren 1000 Mitgliedern viel leichter zu stemmen als für eine Einzelperson. Ich bin gerne bereit, den Verband, der das in die Hand nimmt, mit 100 EUR Spende (und ggf. auch als Mitkläger) zu unterstützen. Pro Legal, FvLW ,und Co. wollen doch immer die deutsche NRA für uns sein. OK, beim Thema SV will man der NRA nicht nacheifern. Beim Thema Wahlkampfspenden für Politiker kann man das mangels Masse auch nicht so. Aber bei Prozessen/Sammelklagen könnte man der NRA schon nacheifern. Für einen Verband mit 1000 Mitgliedern oder mehr sollte so eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde finanziell+organisatorisch machbar sein! Grüße Schwarzwälder
  7. Hallo orange73, Du hast recht - "gegen den Willen" kann eine Kontrolle zuhause nach wie vor nur bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit erfolgen. Nur wird eben durch das neue WaffG Dein Wille, Deine Grundrechte auch wirklich wahrnehmen zu wollen, massiv sanktioniert: Es werden Dir ja nicht nur die Waffenbesitzrechte entzogen, sondern Deine Zuverlässigkeit - das kann im Einzelfall den Entzug Deiner beruflichen Existenz bedeuten - und das ist schon ein empfindliches Übel, mit dem LWB bedroht werden, wenn sie nur ihre Grundrechte wahrnehmen wollen. Die Grundrechte sind so zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar bedroht und daher gehört diese Gesetzespassage vor das Bundesverfassungsgericht. @karlyman: Ich bin schon der Meinung, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch das neue WaffG tangiert wird. Sieh Dir mal Parallelfälle vor Gericht (hier geht es um das Grundrecht auf Freizügigkeit für Sozialhilfeempfänger) an, zitiert vom OVG Bremen, S2 B 558/08, S2 B 559/08: Wie Du siehst: Die Rechtssprechung wäre sehr wahrscheinlich auf unserer Seite. Da sich aber keiner wehrt, wird eben weitergemacht, die Daumenschrauben für den LWB noch ein Stückchen mehr angezogen. @General: Freut mich, dass wir einer Meinung sind! Es wäre schön, wenn alle Verbandsmitglieder in FWR, FvLW und PL da einmütig Rechtsschritte einfordern! Grüße Schwarzwälder
  8. Hallo orange73, §5, Abs. 2 Nr. 5 spricht regelhaft allen Personen die Zuverlässigkeit ab, die wiederholt gegen das WaffG verstossen haben (wiederholt = 2 malige Verweigerung der Kontrolle im Haus des LWB): Eine Ausnahme von dieser Regel ist vom Gesetzgeber für die Grundrechte-bewussten LWB nicht intendiert - vielmehr wurde von der Legislative/der Regierungsseite immer wieder lauthals in den Medien geäußert, dass derjenige, der solche Kontrollen verweigere, dann eben seine Zuverlässigkeit (und Waffen) verliere. Besonders die Berufung auf die Grundrechte lässt ja erkennen, dass der Legalwaffenbesitzer die Kontrolle nicht nur jetzt gerade mal nicht will (weil es ihm irgendwie ungeschickt ist), sondern ganz prinzipiell nicht will. Wer aber aus Prinzip gegen das WaffG verstossen will, bei dem muss - hier gibt es nicht den Hauch von Ermessensspielraum - die Zuverlässigkeit entzogen werden. Genau dies macht dann m.E. wiederum die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde möglich - ohne aufwändiges, teures und riskantes Durchexerzieren irgendeines Präzedenzfalles! Grüße Schwarzwälder
  9. Ist das jetzt Deine Vermutung oder Fakt? Unglaublich! Eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde vor dem BVerfG muss binnen 12 Monaten nach dem Inkrafttreten eingereicht sein. Sie kostet nichts (außer natürlich Kosten für die eigenen Juristen, die sie abfassen), hat auf jeden Fall (da der betreffende Bundesminister zu einer Stellungnahme aufgefordert wird) "disziplinierenden Charakter"/Wirkung bei der Politik und ist immer dann möglich, wenn man unmittelbar und direkt betroffen ist. Nach früheren BVerfG-Entscheidungen ist dies auch dann der Fall, wenn zwar die Behörde erst einen vermittelnden Verwaltungsakt dazwischenschalten muss bevor die Zuverlässigkeit weg ist, sie dabei aber aufgrund des Gesetzes KEINEN Entscheidungsspielraum mehr hat. Beispiel: 1. Behörde (bzw. von ihr beauftragte Minijobber/Rentner) kommen unangekündigt und ohne Verdacht zum Haus des Legalwaffenbesitzers und wollen kontrollieren. 2. Der LWB sagt nein und beruft sich auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. 3. Die Behördenvertreter sagen: Überlegen Sie sich das gut, dann ist ihre Zuverlässigkeit (ggf. auch der Beruf und natürlich die Waffen etc.) weg. Wir kommen heute abend zum Schluß unserer Runde nochmal bei Ihnen vorbei und erkundigen uns, ob Sie es sich anders überlegt haben. 4. Beim erneuten Besuch verweigert der LWB wieder unter Berufung auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. 5. Die Behörde kann nun nicht anders, Sie MUSS ihm die Zuverlässigkeit entziehen, da sich der LWB wiederholt dem Kontrollbegehren verweigert und damit wiederholt gegen das WaffG verstoßen hat. Bei wiederholten Verstößen ist die Zuverlässigkeit weg - kein Ermessensspielraum. Aus. Weil dieses Szenario allen grundrechtsliebenden Legalwaffenbesitzern droht, genau deswegen ist auch eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde m.E. klar zulässig. Selbst der vielfach als Advocatus diaboli auftretende Glöckner hat dies nicht völlig ausgeschlossen. Ich würde daher gerne für eine solche Rechtssatzverfassungsbeschwerde spenden und als Mitkläger auftreten. Hier könnten sich beide, Pro Legal wie auch FvLW mal beweisen! Wir haben gute Anwälte, die immer mal wieder gegen BKA (denkt an Waffen-Schumachers jüngsten Sieg im Streit um den Tommy-Gun Nachbau) und sogar BMWi (denkt an Carcanos Sieg beim SIG 90 PE) vor Gericht obsiegen - die Iren haben über 30 Jahre prozessiert und ihre in den 70er Jahren eingezogenen Waffen teilweise wieder zurückbekommen, sogar IPSC ist/war teilweise wieder möglich! Auch die Amis/das NRA prozessiert immer wieder - und siegt! Nicht immer, aber doch so oft, dass die Politik vorsichtig wird. Und wir? Das FWR will "Ruhe für die Verhandlungen", Prozesse stören nur bei den Kuschelrunden mit den Politikern... Wenn wir jetzt NICHT prozessieren, wird die Legislative bald nachtreten, die Hauskontrollen ausweiten, kostenpflichtig machen und uns geradezu damit terrorisieren. JETZT ein STOP-Zeichen setzen, solidarisch und mit guter Unterstützung durch Anwälte und Verbände - und die Sache läuft! Wie lange wollen wir uns noch treten lassen? Grüße Schwarzwälder
  10. Danke Rotti. Ich habe mal gesucht und gefunden: dieses vollautomatische Stgw.44 ging fuer 5000,- EUR vor ein paar Tagen weg. Zustand II+ Bei derselben Auktion gab es auch ein vollautomatisches MP40 - das ging fuer 3200,- EUR weg. Zustand I-II Beide konnten nur mit BKA-Ausnahmegenehmigung ersteigert werden. Die Preise sind super - in den USA kosten diese Waffen in diesem Zustand ein Mehrfaches! Hoffnungslos uebertrieben hingegen die Preise fuer div. halbautomatische G41: 13.500 - 14.500 EUR ! Gruesse Schwarzwaelder
  11. ...versenkt. Wobei in diesem Fall das Fiasko als "Versuch der Threadbeendigung" wohl gewollt war, ist halt ein guter Dominikaner ("domini cani"). Doch zurück zum Threadthema: In der Tat hat sich F.Gepperth geäussert. Er ist ja offizielles Mitglied im per Gesetz eingerichteten Fachbeirat und die dortigen Beratungen auch zu Sportordnungen (IPSC) haben weniger mit Geheimdiplomatie zu tun. Über selbige Änderungen sowie VwV-Entwürfe wurden und werden wir ja auch regelmäßig informiert. Doch die Waffenrechtsnovellierung um die wir hier reden ist eine andere Baustelle. Allerdings sollten die detaillierten Beschreibungen einiger Vorgehensweisen gewisser Ländervertreter schon zu denken geben - zumal neben F.Gepperth auch Dr. Schiller immer wieder auf solches Gebahren aufmerksam gemacht hat. M.E. ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche "Geheimdiplomatie" eine absolute Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der Verhandlungspartner - und die ist hier seitens der Ländervertreter wohl absolut nicht gegeben. Es ist doch so: Da haben wir nach langem Handeln, Einsatz ein neues WaffG bekommen, dass zwar sehr viele Verschärfungen enthält, aber im Gegenzug ein paar kleine Lockerungen (Stichwort: Anschein, WBK gelb, evtl. auch IPSC (LW) ) mitbringt. Via AWaffVo und jetzt geplant VwV werden uns aber Stück für Stück diese neu errungenen Freiheiten wieder abgenommen und weil das einigen regulierungswütigen (Motivation: Karrieresucht oder Frustrationsventil?) Ländervertretern/Beamten nicht reicht, jetzt ständig neue Verbotsversuche nachgeschoben. Geheimdiplomatie kann da jedesmals "nur das Schlimmste verhindern", sprich eine appeasement-Politik betreiben, die aber wie man sieht immer nur für kurze Zeit währt, bis uns das nächste Stückchen Waffenrecht weggenommen wird. Diese Behördentaktik ist bestens beschrieben in "All the way down the slippery slope" Quelle: Dave Kopel. Daher schlage ich eine andere Taktik vor: Jeder neue Vorschlag dieser Dolchstössler wird mit massiven mailing-Aktionen beantwortet, sodass betroffene Politiker es irgendwann leid sind, schon wieder stapelweise Briefe beantworten zu müssen, weil ein profilierungssüchtiger Beamte wieder ein neues Verbotspamphlet in die Runde einbringt. Daneben müssen wir eine Öffentlichkeit pro Waffen schaffen: Unsere Olympiasieger-Biathleten medienwirksam pro Waffen platzieren, bestimmte Legalwaffenbesitzer die Sympathieträger sind, in Talkshows einschleusen, und zusehen, wie wir auch für Nichtschützen/Sammler/Jäger vielleicht einen eng begrenzten Einstieg in den Waffenbesitz wieder realisieren können (Stichwort: Hausflinte) und Einstiegshürden für neue Legalwaffenbesitzer (Sport/Jagd etc.) niedrig halten - "Angriff" (Lockerungsanträge) ist bekanntlich die beste Verteidigung. Schöne Grüße, Schwarzwälder
  12. Ist es mir also gelungen, dich ein bischen aus der Reserve zu locken...(Fäkaliensprache) Aber nicht vergessen: Du bist hier kein Hausherr. Zurück zum Thema: WER hat sich gerade geäussert? Wo?
  13. @wahrsager: Du unterstellst mir Falschwissen bezueglich Waffenrecht Irland zu verbreiten und willst darauf aufbauend generell alle meine postings diskreditieren? Dann lies mal meinen Thread wo ich höchstselbst völlig korrekt und wesentlich umfangreicher als du und MmL über Irland informiert habe: Schwarzwälders Thread: Irland: Vor Gericht Waffenrechtsliberalisierung erstritten Nein. Ersetze das Wort "Gesetz" durch "Recht", dann ist alles goldrichtig. Der Sinn wird dadurch nicht entstellt, denn es ging mir nur darum, dass nicht irgendwer denkt, in Irland herrschen jetzt liberale Waffenrechtsverhältnisse a la Schweiz oder USA. Und wenn wir schon bei Korinthenkackerei sind: Irgendwie raffst du den Unterschied zwischen "Abgabenquote" und irgendwelchen Abgabenbelastungen bestimmter Gruppen nicht so ganz - meine Zahlen waren korrekt, deine Begriffsverwendung aber falsch. Genug davon. Leider outen sich die Herren Geheimdiplomaten ja nicht mal, so dass wir nicht wissen, wer da diesmal genau agiert. makalu hat uns jetzt aber immerhin einen Teil der Herren verraten: Die DJV-Verbandsspitze. Und Jennerwein erzählt uns, dass eben diese schon früher hemmungslos versagt hat "Desaster". Das lässt nichts Gutes hoffen... Grüße, Schwarzwälder
  14. @Jennerwein: full ack @Wahrsager: Fakt war, dass es seit 1972 keine Kurzwaffen, keine halbautomatischen Gewehre und auch keine Repetierer mit Kaliber (>.270, soviel ich weiss) mehr zu besitzen gab. Ausgehend von dieser waffenrechtlich duerftigen Situation wurde jetzt eben etwas liberalisiert - kraft Gerichtsurteil allerdings - nicht via Gesetzesaenderung. Deswegen ist mein o.g. Posting allerdings nicht grundfalsch wie du wohl gerne unterstellen moechtest - aber unser wahrsager ist halt ein echter "Korinthenkacker". Gruesse, Schwarzwaelder
  15. Stimmt, wobei man sagen muss, dass der Ausgangspunkt fuer die Liberalisierung ein noch strengeres Gesetz als in GB war. Wobei man wie schon gesagt nicht immer auf "was kann ich kaufen" als Gradmesser fuer Liberalitaet des Waffenrechts schielen sollte. In Liechtenstein hat man bezueglich Vollautomaten wohl das liberalste WaffG in Europa - aber den schlechtesten Bestandsschutz, weil der Fuerst kraft Gesetz einem immer und alles wieder wegnehmen kann. Das WaffG nicht immer soziokulturellen Trends folgen, zeigt uebrigens Brasilien: Im Referendum hat das Volk den Regierungstrend abweisen koennen. Aber irgendwie fuerchte ich, das Jennerweins "soziokultureller Trend" ein frueher Erklaerungsversuch fuer das Versagen der Geheimdiplomatie sein koennte... Gruesse, Schwarzwaelder
  16. Erstmal @ Daytona: @wahrsager: Deinen Thread kenn ich ja auch - hab mich ja selbst daran zur Genuege beteiligt. Du redest dort aber immer von: "im Moment". Nun sind halt 1,5 Monate ins Land gegangen und die Situation ist eine andere, weil nun nicht mehr nur ein paar Beamte im BMI den Entwurf diskutieren, sondern breiter diskutiert wird - die GdP, die Laender, Sachbearbeiter und angeblich (s. Thread) auch schon Jagdverbaende/DJV. @Tigr: Das Problem ist nicht, dass sich User hier wie im Kindergarten auffuehren (dich vielleicht ausgenommen), sondern dass die Grosszahl der Legalwaffenbesitzer und User derzeit von ihren Verbandsspitzen wie Kindergartenkinder behandelt werden! Wir werden fuer zu unmuendig und zu dumm erachtet, um uns Einblick in kuenftige Gesetzesaenderungen verschaffen zu koennen! @Jennerwein: Du gehst bei deiner Beurteilung skandinavischen Waffenrechts ein bisschen zu sehr vom Jaeger aus. In der Tat ist man als Jaeger etwas eingeschraenkter: keine Kurzwaffen, in Norwegen nur bestimmte Halbautomaten, die nicht zu militaerisch aussehen duerfen etc. Andererseits darf man sich fuer jede seiner Legalwaffen auch Schalldaempfer genehmigungsfrei dazukaufen und Sportschuetzen haben aehnliche "Freiheiten" wie bei uns. Bei der Beurteilung der Liberalitaet des jeweiligen Waffenrechts ist fuer mich nicht nur wichtig: Was darf ich mir kaufen? Sondern: Wie sind meine Rechte als Waffenbesitzer bezueglich Besitzstandswahrung, Aufbewahrung, Nutzung (ggf. Fuehren, Transport, Sportordnungen-IPSC!), Hausfrieden oder staendige Kontrollen, Dauer/Bedingungen fuer den Waffenbesitz,etc. Waehrend bei der Frage: Was darf ich mir kaufen waffenrechtlich einige Fortschritte zu verzeichnen sind (waren) , gab/gibt es in allen anderen o.g. Bereichen deutliche Schlechterstellungen mit dem neuen WaffG. Und jetzt nimmt man uns den einzigen Vorteil, den das neue WaffG brachte: Anscheinsfreiheit wieder weg. Die anderen Vorteile (Gelbe WBK, Grundbeduerfnis) sind via VwV ja schon jetzt kassiert. Gruesse, Schwarzwaelder
  17. Daran, dass wir es noch nicht sehen, sind gewisse Leute schuld, die uns das Gesetzeswerk bis heute vorhalten. Sehen duerfen wir es wohl erst, wenn es im Parlament beschlossen wurde. Irgendwann muss man halt mal seine Geheimdiplomatie aufgeben und Naegel mit Koepfen machen! Gruesse, Schwarzwaelder
  18. Wie konnte das passieren, dass man so ausgebootet wird? Vorsitz hat doch das BMI? Eigentlich ist §10 WaffG ja sehr klar abgefasst. Allerdings - was nuetzt dann noch Geheimdiplomatie? Zur Softair-Problematik halte ich makalus Vorschlag einer Info-Kampagne fuer am besten geeignet. Wann duerfen wir von den Aenderungsvorschlaegen erfahren (ich nehme an, wenn's zu spaet ist). Gruesse, Schwarzwaelder
  19. Wirklich schade, dass die Jagdverbände selber ihre Mitglieder auch dummhalten. Natuerlich bedeutet ein Verbot des Führens für Jäger dann auch ein Erwerbsverbot (mangels Bedürfnis). Das wird dann aber heftig ausfallen, da ja der Anschein diesmal weitgefasst ist und wenn es nur um den Anschein geht, wohl auch entsprechend ausschauende Repetierer, Flinten und Kurzwaffen damit erfasst werden. Weil es sich dann künftig als schwierig herausstellen dürfte, was nun Anscheinswaffe ist und damit dem Erwerbsverbot für Jäger unterliegt, und was nicht, könnten die Ämter einen Voreintrag auch für Langwaffenerwerb durch Jäger zur Pflicht machen. Ich halte daher das schnelle Einverständnis des DJV(?) via Geheimdiplomatie für sehr kurzsichtig. Sehr schade!!! Schöne Grüße Schwarzwälder
  20. Eben darum schrieb ich's ja in Anfuehrungszeichen - oder hast du die übersehen?? Das wäre dann "peinlich". Jedenfalls scheinst du außerstande, mir auf meine Frage eine vernünftige Antwort zu geben - dann lass es doch einfach. Ansonsten hatte ich schon mal beschrieben wie es in den Staaten läuft: Wenn in den USA irgendein den Waffenbesitz (egal ob auf federal, state oder kommunaler Ebene)einschränkendes Gesetzesvorhaben bekannt wird, wird sofort die Legalwaffenbesitzerschaft darüber in den Foren informiert nebst Veröffentlichung der Email, Tel., Fax, Anschrift der betreffenden Senatoren und Abgeordneten und los geht´s. Bei uns hingegen wird ein Informationsverbot selbst dann noch hochgehalten, wenn schon die untersten Beamten und Gewerkschaftler ihren "Senf" zu weiteren Verschärfungen beitragen durften. Grüße, Schwarzwälder @Mannanan mac Lir: Wenn du zu dem erlauchten Kreise gehörst, der das neue Gesetzesvorhaben schon kennt, was tust du dann dagegen, außer dich in kindischer Manier:"ich weiß etwas, was du nicht weißt" hier zu outen? Sorry - aber das zeigt mir: Jeder bekommt das Waffengesetz, das er verdient. Die Amis das ihre und wir eines, das unserem hier so überdeutlich zu Tage tretenden "Kult der Unmündigkeit" wunderbar entspricht.
  21. Auch von mir vielen Dank. Halten wir also fest: Es geht nicht nur um Softair-Verbote. Z.B. Jäger sind auch betroffen (also doch ein §37-Revival, trotz Beteuerung der GdP, das nicht zu wollen?). Der Entwurf wird breit diskutiert - der Jägerverband äusserte sich schon, die Gewerkschaft GdP hat ihn und Statements dazu abgegeben, aber das dumme WO-Volk darf nach wie vor nichts davon wissen (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen). Kann mir jetzt noch EINER sagen, warum alle (GdP, Jägerverband, Bundesländer, Behörden) sich zum Entwurf äussern dürfen, die betroffenen Schützen ihn aber nicht mal lesen dürfen?? Peinlich, wie man in ganz "liberaler" Tradition hier andere bevormunden will. Grüsse, Schwarzwälder
  22. Also wenn die neuen BMI-Entwuerfe jetzt auch schon Gewerkschaften vorliegen und froehlich diskutiert werden, warum nicht endlich auch hier in WO? Hat einer die Guete und stellt die neuen Entwuerfe mal komplett (was bezueglich Software passiert, duerfte eher wenige hier interessieren) ein? Vielen Dank schon mal, Schwarzwaelder
  23. Die Diskussion gab es früher schon mal, 9mm WS auf .223 Rem geht nicht, da Durchmesser Feld/Zug größer. Das Umgekehrte wollte OA damals aber auch nicht machen (Verkauf eines WS .223 für ein OA9 etc.). Ein Problem ist evtl. auch der Anscheinsparagraph, da das WS ja eine Waffe mit kurzer Hülse ergibt. Rein für Trainingszwecke würde ich mir dann halt ein KK-Wechselsystem holen. Grüße, Schwarzwälder
  24. Erstmal vielen Dank, gibt es irgendwo eine offizielle Zubehörliste für die Glocks? Bei den Visierungen war Meprolight mal einer der Lieferanten, jetzt aber nicht mehr? Nochmals Danke und ja, einen vergrößerten Schlittenfanghebel brauche ich auch nicht unbedingt... Grüße, Schwarzwälder
  25. Hallo, auch nach dem Lesen der Regeländerungen auf www.ipsc.org ist mir noch teilweise unklar geblieben, was in der Production Klasse erlaubt ist und was nicht mehr: 1. Verstellbare Meprolight Kimme/Korn? Glock selber bietet ja verstellbare Kimmen und Meprolight Fixkimmen an, aber bei der Kombination verstellbar+Tritium bin ich mir nicht sicher. 2. Was darf an Innereien genau getauscht werden (Schlabofeder etc.)? 3. Äußeres (vergrößerter Schlittenfanghebel etc.) eher nicht, aber was ist mit den Decal grips von Glockmeister hier ? Sind ja keine ganzen grip sleeves, sondern nur vorgeschnittene/vorgeformte Tapes, oder? Vielen Dank schon mal! Schwarzwälder
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