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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also das beruhigt mich wenig. Wenn also alle auf JJS besessenen HA abgeändert werden MÜSSEN (und keine Altbesitzerregelung greift), dann braucht man nur die Definition der Kat. C Halbautomaten anschauen, um den kommenden Ärger zu riechen: Das heißt für mich, dass beim Umbau der Halbautomaten: 1. Ein Magazinwechsel völlig verunmöglicht werden muss (also keine "California"-legalen HA, bei denen nur ein werkzeugloser Magazionwechsel verboten ist, wobei "Werkzeug" auch eine Patronenspitze sein kann) - ob da ein Bolzen reicht? 2. Das Magazin selber nicht einfach eine übliche innere Blockierung/Einlage von x Schuss auf 2 Schuss haben darf, sondern dass idR der Magazinkörper selbst mehr als 2 Schuss nicht fassen kann. Probleme ergeben sich bei Waffen, die über Ladestreifen (SKS, Garrand) oder Gurt geladen werden und natürlich immer dann, wenn einfache Magazinboden-Extensions aus dem 2-Schuss-Mag ein 3/4-Schuss Magazin machen könnten oder bei der Flinte ein z.B. Nordic Extensionsrohr passt etc. All dies erfüllt ja dann die Def. "allgemein gebräuchlich" analog zu den HA/VA-Problemen. Last not least wäre noch zu klären, ob SL-Flinten mit Läufen < 60 cm (die stets Kat. B sind, auch bei fixem 2-Schuss-Mag) so weiter besessen werden dürfen oder da dann ein längerer Lauf ran muss. Da scheint es mir dann einfacher für die Jäger, die nur aus (etwa nostalgischen) Gründen ein G3- Klon oder einen 7,62x39 AK-Klon besitzen, diesen zur Kurzwaffe umbauen zu lassen. "Kaschi-Pistolen" in 7,62x39 gibt es ja auch so schon auf dem dt. Markt für Jäger und eine Laufkürzung/Klappschaft Anbringung bringt den Vorteil, dann sogar legal bei Nachsuchen etc. 30 Schuss aufzumunitionieren. Ähnliches wäre für G3 etc. (Umbau zu "Commando-Versionen" mit Schubschaft und Laufkürzung) denkbar. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@Voyager: Wie sah denn die Hilfe aus? Hat sich (ggf. auf Vermittlung von F.G.) ein FWR-Anwalt mit deiner Behörde in Verbindung gesetzt und niederschwellig mittels Telefongespräch Deine Behörde überredet, weiter Kat. B-HA auf Deine WBK einzutragen? Das wäre nett, keine Frage. Passt aber auch zur FWR-Strategie, möglichst keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zu riskieren und sowas vorher "abzufangen". Andererseits muss man halt auch sehen: Wenn das FWR schon vor vielen Jahren engagiert gerichtliche Auseinandersetzungen kompetent begleitet hätte, hätten wir jetzt eine "gefestigte Rechtssprechung" zu den Jäger-HA, mehrere OVG-Urteile oder eben ein früheres BVerwG-Urteil in unserem Sinne. Dann wäre es höchstwahrscheinlich nicht zum jetzigen BVerwG Urteil gekommen. Auch hohe Richter agieren nicht völlig unbeeindruckt von den aktuellen Vorgängen in Politik/Gesellschaft mit bedrohlichen Terrorszenarien und einer wild gegen LWB eingestellten EU-Kommission. Ich will damit keine direkte Einflussnahme unterstellen, aber das Klima ist - im Moment - mal wieder gegen uns und dann kann so eine Rechtssprechung eben umso leichter gegen uns kippen, wenn nicht davor in ruhigeren Zeiten solide "PRO"-Urteile geschaffen wurden. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also MarkF und auch Joe07 haben ja zu den Prozesskosten sehr Wichtiges gesagt. Auch wenn die Erfolgsaussichten ganz prinzipiell vor dem BVerfG niedrig sind, gewinnt man damit erstmal Zeit. D.h. wenn das Urteil vorerst nicht rechtskräftig würde und im Idealfall die Klage vor dem BVerfG wenigstens angenommen würde, wäre viel Zeit gewonnen, im Nachgang politische Lösungen oder wenigstens erträgliche/konstruktive Umbaulösungen etc. auszuhandeln. Selbst wenn die RSV zahlt: gute bzw. ggf. zusätzliche Anwälte (ggf. mehrere) kosten auch mehr, Gutachterkosten, Stellungnahmen etc. - da wird der Kläger Verbandshilfe dringend benötigen. Das Problem ist allerdings, dass der DJV womöglich in erster Linie das FWR heranzieht. Und schon zu RA Joachim Streitbergers (damaliger FWR-Rechtsanwalt+FWR-Sprecher) Zeiten war es nicht deren Strategie, große Prozesse vor dem Bundesverfassungsgericht zu führen. Man wollte stets "Ruhe für die Verhandlungen" (mit der Politik), Prozesse vor den höchsten deutschen Gerichten stören da nur. Mal abwarten, ob man von dieser Strategie in diesem Fall "notgedrungen" abrücken muss... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Kleine Nachfrage: Ist das also der Punkt, wo es geklemmt hat? Kat. B = genehmigungspflichtig, aber der Jäger geht mit JJS HA (Kat.B) einkaufen, ohne jeweils VOR dem Erwerb eine gesonderte Genehmigung für eine KONKRET zu erwerbende Waffe einzuholen, sondern "meldet" den Erwerb erst im Nachgang und erst dann wird die Waffe in einer WBK eingetragen (also quasi wie Kat.C-Erwerb)? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Schwarzwälder antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@F.G. Vielen Dank für die Aufklärung. Man muss allerdings sehen: Nicht die beiden "nimmersatten" Jäger sind vor das BVerwG gezogen, sondern die Behörde. Insofern wäre es natürlich wichtig gewesen, vor so einem hohen Gericht (wieviele für Waffenbesitzer WIRKLICH relevanten Verfahren gibt es den vor dem BVerwG im Jahr?), diesen Jägern verbandsseitig (also natürlich nicht vom BDS, aber von seiten des DJV) Schützenhilfe anzubieten, hochkarätige Anwälte zu vermitteln, zu beraten, ggf. mit Gutachten beizuspringen, ggf. auch schlicht Prozesskostenhilfe zu leisten. Wenn diese Hilfen verweigert wurden, dann steht jetzt der DJV zurecht mit am Pranger. Um 1970 hatte der DJV auch schon etliche waffenrechtliche Verschärfungen zu verantworten, da hat MIG völlig recht. Nicht nur ich hatte die Spiegel-Artikel von damals als "Beweis" bei WO verlinkt. Traurige Tradition! Ansonsten bedeutet ein festes 2-Schuss-Magazin nicht automatisch ein "Kat.C-Halbautomat", da ja u.a. auch noch auf die Lauflänge abgestellt wird. Überdies muss man sich die praktischen Konsequenzen erstmal anschauen. Auch in Kalifornien sind seit längerem feste Magazine vorgeschrieben. Das bedeutet dort in der Praxis, dass man die Mags eben nicht werkzeuglos tauschen kann, aber als "Werkzeug" schon eine Patronenspitze ausreicht. Damit sind dann noch immer vernünftige AR15 zu bekommen bzw. eben auch machbar umzurüsten. Insofern hoffe ich mal, dass dieses Urteil jetzt kein Ende bedeutet, man muss nämlich auch sehen, dass Stückzahlen den deutschen Markt erst interessant machen und ohne die betuchten knapp 400.000 Jäger in D bricht ein enormer Markt weg - schlecht für alle Schützen! -
Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Also vielen Dank, Frogger und P22, aber im Kostenbescheid wird nur auf die "WaffKostVÄndV4 vom 14.03.1997 (BGBL. I Nr. 17 S. 480)" Bezug genommen. Auf eine zusätzliche Landes- oder kommunale Gebührenordnung wird gar nicht abgestellt. Die Kostenpositionen werden ebenfalls nur unter Bezug auf vorgenannte WaffKostVÄndV4 aufgelistet - hinter EU Feuerwaffenpass steht "Abs. 2 Nr. 24" und hinter den einzelnen Waffen "Abs. 2 Nr. 27." Die Beträge sind identisch mit den DM Beträgen von 1997, nur eben auf EUR umgerechnet (statt 80 DM nun 40,90 EUR) und statt 20 DM für jede Eintragung nun 10,23 EUR für jede Waffe. MUSS das Modell jeweils mit aufgeführt sein im EFWP? -
Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hm, also bei Euch, Makalu eingeschlossen, muss irgendwie der Wohlstand ausgebrochen sein. Wenn es nur noch einen Reissackumfaller wert ist, ob die Behörde für eine Gebühr 50 oder 500 EUR nimmt, also wenn das sowas von egal ist, dann habt es ihr ja dicke. So gesehen kann man dann auch Waffensteuer bezahlen, wenn es auf nen paar Hunderter nicht mehr ankommt. @Qnkel: Will die hiesige Behörde so: kein Bedürfnis, kein Europ. Feuerwaffenpass. Stehen tut das nirgends, offenbar ungeschriebenes Gesetz. -
Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@Makalu und Werner Dahmen: Wenn ihr also "nur die nötigsten Waffen" eintragen lässt, bzw. die, "mit denen man gerade ins Ausland" möchte, dann gehe ich davon aus, dass beri Euch auch jeder Waffeneintrag (auch bei Neuausstellung) extra kostet? Denn sonst würde e ja keinen Sinn machen, die Eintragungen zu beschränken. Was man hat, hat man. Und wenn einem ein Jahr später doch einfällt, dass man mit einer Flinte doch mal ins Ausland will, was vorher ggf. nie geplant war, DANN zahlt man immer extra, das ist klar. Nachträgliche Einträge kosten bundesweit immer, da lässt auch den Behörden die WaffKostVÄndV4 gar keine andere Wahl. Mal abgesehen von den Kosten: Wie sehen bei Euch die Einträge aus? Handschriftlich? Nur Hersteller oder auch Modellangaben? Wie werden die Wechselsysteme eingetragen? -
Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
500 EUR ergeben sich aus der Zahl der Waffen, Wechselsysteme und Wechselläufe + 4 benötigten Blanko-Pässen für 2 Personen (wenn Du z.B. 8 Waffen + 3 Wechselsysteme dazu besitzt, werden eben 2 x 40,90 + 11 x 10,23 + Zustellungsgebühren etc. fällig, d.h. rund 200 EUR pro Person - bei uns fast 500 EUR). Dass es kleine Unterschiede bei der Gebührenfestsetzung gibt und geben darf - klar. Der eine verlangt 40 EUR, der andere 50 EUR. Aber dass die Interpretationen, wann welche Gebühren fällig werden, soweit auseinander gehen, hätte ich nicht gedacht. Die Grundlage ist doch für alle Ämter in D die o.g. Kostenverordnung. Und da ist eine Neuausstellung des EFWP nach Abs.2 Nr.24 eben genau das: Neuausstellung incl. aller beantragten Waffen. Nur für ÄNDERUNGEN danach gibt die Ziffer Abs. 2 Nr. 27 eine neue Gebühr her. Aber dass die Blankoausstellung berechnet wird und dann zeitgleich nochmals eine "Änderung" pro Waffe berecnet wird, ist für mich schwer nachzuvollziehen. Gibt es andere Behörden, die da auch so kreativ (gebührentechnisch) reagieren? -
So, ich habe heute die erste Rechnung über einen EFWP erhalten. Der Gebühr liegt - wie bei jedem Waffenbesitzer - die WaffKostVÄndV4 vom 14.03.1997 zugrunde, wobei die damaligen DM-Beträge in EUR-Beträge überführt wurden. Die Kostenverordnung ist für jedermann einsehbar im Bundesgesetzblatt, ansonsten siehe Anlage. Es sind eine Vielzahl Dinge, die mir auffallen: 1. Kosten: Der Neuerwerb kostet 40,90 EUR (ehemals 80 DM). - Abs.2 Nr.24 KstVO Das ist die Gebühr für den Blankopass. JEDER Eintrag kostet extra, egal ob mit Antragstellung getätigt oder später und zwar jede Zeile 10,23 EUR (20 DM). Da die Waffen nicht alle auf einen Pass passen und auch jeder Wechsellauf etc. eine Zeile braucht, und dann noch eine Zustellgebühr mit separater Zustellgebührrechnung draufkommt, kommen meine Frau und ich so auf 500 EUR, statt früher 2x40,90 EUR. ==> Interpretiert Eure Behörde das auch so? D.h. Blankopass =40,90 EUR + je Waffe (lt. KstVO eigentlich "Änderung") nochmals 10,23? 2. Reicht "Fabrikat" (Hersteller) ohne jedgliche Modellangabe aus?? Bei mir steht immer nur der Hersteller drin, z.B. Glock. Jedwede Modellangabe fehlt, d.h. ob Glock 19, 17, 17L, 17C, 26, oder... geht nicht draus hervor. Einmal wurde statt Hersteller NUR das Modell eingetragen (was für Nichtkenner sicher auch große Fragen aufwirft). Finde ich insgesamt sehr unpraktisch, weil z.B. Dänemark für Sportschützen die Glock 17 nicht zulässt, eine 34/35 oder 17L aber schon. ==> Ist es üblich bei Euch (und reicht es aus), wenn nur der Hersteller vermerkt wird? 3. Wechselsysteme Hier wurde unter "Art" z.B. eingetragen: "WL-Uhl" (Hersteller Glock). Gut, Hersteller ist Uhl und nicht Glock, also schonmal falsch. Aber: gibt es EU-Standards für Wechselsystembezeichnungen? Reicht "WL" aus? ==> Wie stehen die bei Euch eingetragen? 4. Kategorie Hier steht nur B, C etc. Also nicht B2.3 etc. Ist das noch immer üblich? Wäre nett gewesen, wenn vorerst klar hervorginge, dass eben kein "2.7" besessen wird. 5. Waffen auf Gelber WBK wurden nicht eingetragen (wohl wegen mangelndem Bedürfnis) Ich musste zuerst ein Bedürfnis vorlegen, um einen EFWP zu bekommen. Bedürfnis sind normalerweise nur Einladungen eines ausländischen Sportclubs oder Jagdeinladungen. Es wird dann auch nur die jeweilige Waffe eingetragen, für die eine Einladung und damit ein Bedürfnis besteht. Nun konnte ich einen gültigen Auslandsjagdschein (für das lfd. Jahr gelöst) vorlegen und eine Auslandsjagdberechtigung dazu. Deswegen wurden mir die Waffen auf Grüne WBK auch eingetragen, nicht aber auf WBK gelb. Ich gehe mal davon aus, weil da "Sportschützen-WBK" draufsteht und ich solche Sportwaffen ohnehin nicht jagdlich nutzen kann und darf (wegen vom Bedürfnis umfasster Zweck), werde da aber nochmals nachfragen. ==> Wurden eure Waffen auf WBK gelb auch nicht in den EFWP eingetragen wegen mangelndem Bedürfnis? 6. Eintragungen handschriftlich? Wollte abschliessend noch in die Runde fragen: Ist es üblich, dass der Pass kplt. handschriftlich ausgefüllt wird. Kenne das von anno 2002/2003 noch anders. Es ist alles teils schwer lesbar und manches auch drübergeschrieben (aus .222R ==> .22lr) usw. Gibt es dafür keine PC-Programme und Passdrucker? Wollte einfach mal ein generelles Feedback haben, bevor ich da wieder vorstellig werde. Grüße Schwarzwälder bgbl197s0480_70806.pdf
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Erst Einladung, dann Ausstellung Europ. Feuerwaffenpass?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Erstmal vielen Dank für die Tipps. Gestern haben wir der Sachbearbeiterin statt einer Einladung einen gültigen Jahresjagdschein aus dem europ. Ausland vorgelegt, damit war sie dann happy. Das Ausstellen dauert noch, aber wird jetzt gemacht. Was es kosten wird, weiß ich nicht, da warte ich mal den Kostenbescheid ab. Aber wie ich das hier im Thread verstehe, kann ich da wohl nicht viel machen... -
Erst Einladung, dann Ausstellung Europ. Feuerwaffenpass?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
@BBF und christo: Vielen Dank. Es ist halt immer blöd, wenn man den Antrag persönlich abgeben will und dann eine sehr selbstbewusste Auskunft: "Geht nicht." entgegenschallt. Der Antrag wurde schlicht nicht entgegengenommen, fertig. Trotzdem darauf zu insistieren, sorgt dann für Missmut, was man natürlich vermeiden möchte. Habe gerade nochmals alle denkbaren Rechtsgrundlagen durchforstet, eigentlich sagt §32,6 WaffG alles: Das einzige, was ich mir denken könnte: Ohne Einladung hat man seinen Willen, Waffen ins EU-Ausland mitnehmen zu wollen, nicht ausreichend dargelegt. Wobei das ja manchmal auch ein Henne-Ei-Problem werden könnte und eben nicht jedes Land der EU für jede Waffe eine Einladung verlangt. Aber rein vom Gesetz gibt es eigentlich nur 3 Anforderungen: - man hat einen Wohnsitz in D - Waffen müssen in Kategorie A1.2, B, C oder D fallen - man ist zum Besitz berechtigt (Nachweis durchgültige WBK) Noch 2 Fragen, damit es nicht weitere Probleme gibt: a) Können/dürfen WBK-pflichtige Luftdruckwaffen > 7,5 J auch in den EFWP eingetragen werden (z.B. für Field Target im Ausland)? b) Wenn es 12 Waffen sind, reicht 1 EFWP ja leider nicht, kostet das Ganze dann trotzdem nur 55 EUR oder 2x 55 EUR oder wie unsere SB dann wohl verfährt 55 + 55 + 12x11 = 231 EUR ??? Grüße Schwarzwälder -
Erst Einladung, dann Ausstellung Europ. Feuerwaffenpass?
Schwarzwälder erstellte Thema in Waffenrecht
Heute wollte meine Frau Ihren Europ. Feuerwaffenpass verlängern. OK, er war abgelaufen, also Neubeantragung. Alles ausgefüllt, Passbild und WBKs dazu, doch dann sagte die Sachbearbeiterin sinngemäß: Für die Ausstellung des Europ. Feuerwaffenpasses wird eine Einladung aus dem Ausland benötigt. In den Pass werden NUR die Waffen eingetragen, für die eine Einladung vorliegt. Zudem kostet der Pass über 50 EUR und dann käme für jede (!) Waffe nochmals 10-11 EUR dazu, auch wenn "in einem Rutsch" eingetragen wird. Meine Frau wies darauf hin, dass sie früher auch keine Einladung vorlegen musste und dass auf dem Antragsformular nichts von Einladungen als benötigte Unterlagen stehen würde (nur Passbild, dt. WBKs und ausgefülltes Formular etc.). Alles half nichts: Erst die Einladung, dann der Pass (der bei 6 Waffen und 1 Wechsellauf dann rd. 130 EUR kostet). Ich bin heute abend dann aus allen Wolken gefallen. Wo könnte die Frau die rechtlichen Grundlagen dafür schöpfen? Ist das Euch auch schon passiert? Gibt es da irgendeine missverständliche Verwaltungsanweisung, an der sich die Sachbearbeiterin gerade hochgezogen hat? Wie geht man taktisch klug vor (wir wollen Sie nicht brüskieren, brauchen den Pass aber bald). Grüße Schwarzwälder -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Also Du willst unserem Staat folgendes Verhalten unterstellen: Erstmal wird alles (halbautomatische) verboten und dann folgt die Begründung: Jetzt wo sie verboten sind, sind die Halbautomaten (fast) nix mehr wert, also - ha, ha - gibt es auch (fast) keine Entschädigung mehr?? Analog: Du schlägst jemand so zusammen, dass er Invalide wird und teilst dem Opfer dann mit, jetzt wo er Invalide ist, kann er ohnehin nicht mehr in seinem Beruf tätig sein, also zahlst Du auch keinen Verdienstausfall?? Also: Ein bisschen Schwarzmalerei - kann ich verstehen. Ein bisschen Defätismus - kann ich schon weniger verstehen, aber jeder verarbeitet halt seinen Frust auf andere Weise. Aber wieso willst Du jetzt unseren Staat als diktatorischen Moloch darstellen? Wie karlyman schon sagte: enteignungsgleiche/enteignungsähnliche Eingriffe sind (natürlich) entschädigungspflichtig. Vermutlich sind so 2 Milliarden EUR schon irgendwie aufzutreiben. Aber problemlos wird das nicht, vor allem, wenn man einräumen müsste, dass dies vornehmlich zur Befriedigung ideologischer Ziele einiger Politiker ausgegeben wird, da die Kriminalstatistiken nichts anderes hergeben. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Laut BT Drucksache 18/723 sind in X-Waffe 647.584 halbautomatische Schusswaffen registriert. Die "Billigwaffen", die Dir jetzt wahrscheinlich vorschweben, sind meist alte Ordonnanzrepetierer, alte KK-EL/Rep. oder EL-Flinten. Neuere HA (und auch alte - hoher Sammlerwert!) liegen in aller Regel noch > 1000 EUR, nicht wenige auch weit darüber. Mithin ist eine Entschädigungssumme von rd. 1.500 EUR im Durchschnitt anzusetzen, d.h. wir reden vorneweg schonmal über 1 Milliarde EUR Entschädigung nur für D. Hinzu kämen Entschädigungen für waffenrechtlich relevantes Zubehör (zusätzliche Upper, Lower, Schalldämpfer, ggf. auch Optiken/Visierungen, ggf. auch Munition) usw. Da die Waffen trotzdem für ihre jeweiligen Besitzer oft einen wesentlich höheren Wert darstellen, dürfte es eine Fülle von Gerichtsverfahren geben und last not least müssen auch die Verschrottungskosten sowie die Verwaltungskosten (Taxieren + Handling sowie Zwischenlagern der Waffen, Verwaltungsaufwand für Bescheide uvm.) dazugerechnet werden. Und hier reden wir nur über D, nicht über die ganzen anderen EU-Länder. Desweiteren bricht dann ein Markt in 2-3 stelliger Millionenhöhe in D weg - da hängen auch viele Arbeitsplätze dran, was weitere Kosten für die Solidargemeinschaft bedeutet. Also Peanuts (wie Du es gerne sehen möchtest) sind das mal nicht! -
Erfolgreiche Notwehr / Pfefferspray stoppt brutale Vergewaltiger
Schwarzwälder antwortete auf chute's Thema in Allgemein
Also weil weiter oben v.a. negative Einstellungen von Politik und Polizei zu Schreckschusswaffen/Pfefferspray etc. berichtet werden, hier mal 2 Meinungen der letzten Tage, die in die andere Richtung (PRO) deuten: http://www.salue.de/nachrichten/message-68044.phtml http://www.ad-hoc-news.de/fluechtlingskoordinator-sieht-bewaffnung-der-bevoelkerung-entspannt--/de/News/47996700 Ansonsten wird es bezüglich erfolgreicher Abwehr von Angriffen mittels Pfefferspray, Gel, Schreckschuss o.dgl. ähnlich sein wie in den USA: Über diese Fälle wird man in der Presse kaum was lesen, schon weil in diesen Fällen ja dann nichts passiert ist. Und dass die Grünen erstmal nur die Schreckschusswaffen verbieten wollen, glaube ich nicht. Danach kommen Pfefferspray, Gels u.ä. dran, ebenso Taschenmesser und jede noch so kleine Abwehrwaffe. Die polizei wird nach vielen Jahren starken Stellenabbaus den Schutz nicht überall ausreichend gewährleisten - die Neueinstellungen laufen zwar an, aber erstmal 3 Jahre Ausbildung (dabei wahrscheinlich hohe Abbruchquote, weil man derzeit "fast jeden" nehmen muss) und dann vermehrter Bedarf an unseren Grenzen und bei Politik und öffentlichen Einrichtungen etc. - da ist für den direkten Bürgerschutz keine Trendwende zu erwarten. -
USA: Präsidentschaftbewerber Trump will waffenfreie Zonen abschaffen.
Schwarzwälder antwortete auf JDHarris's Thema in Allgemein
Joker_CH hat sich wahrscheinlich auf den FOPA Act 1986 bezogen. Mit dem hat Ronald Reagan ein (langfristig wirksames, faktisches) Verbot des privaten Besitzes von vollautomatischen Waffen unterzeichnet und das ohne jede Not. Schon damals stand fest, dass mit diesen Waffen - trotz erstaunlicher Verbreitung in 6stelliger Zahl in den USA - kein einziger Verbrechensfall nachweisbar stattgefunden hat (später kursierte irgendwann mal die Story, ein Polizeibeamter habe mit seiner MP den Liebhaber seiner Ehefrau ausgeschaltet, das wars). Insofern kann man Ronald Reagan jetzt nicht nachsagen, erwäre ein großartiger Liberalisierer des amerikanischen Waffenrechts gewesen... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Also Hunter375, statt ständig den Forums-Defätisten abzugeben, hättest Du genug Möglichkeiten, innerhalb der Unionspartei einiges pro Waffenrecht zu bewirken. Mein Vater ist auch Zeit seines Lebens Lokalpolitiker geblieben, hat aber trotzdem familienpolitisch einiges auf Bundesebene bewegen können. Man wird innerparteilich sehr wohl gehört, wenn man sich ernsthaft in Themen einarbeitet und solide und beharrlich argumentiert. Die Union hat nicht nur immer weniger Mitglieder, sondern v.a. immer weniger AKTIVE Mitglieder, deswegen könnte ein AKTIVES Mitglied, das sich AKTIV pro Waffenrecht betätigt, durchaus ein Umdenken in Gang setzen. Zu den Rahmenbedingungen allgemein: Eine Forderung CC nach Vorbild Vermont ist derzeit sicher nicht umsetzbar. Aber von 2 Seiten kann man das Problem zu knacken beginnen: 1. Selbstschutz zu Hause mit Kat. D Waffen für jedermann 2. Geringfügige Lockerungen bei CC (Praxis wie wir sie bis in die 70er Jahre hatten oder wie sie Israel derzeit hat) Hierzu bedarf es keiner völlig dramatischen / Bürgerkriegs-ähnlichen Situation im Land als Begründung. Vielmehr muss man 1+1 zusammenzählen: Der Abbau an Polizeistellen in den letzten 15 Jahren einerseits; die steigende Kriminalität andererseits durch Zuwanderung etc. der Terrorismus, der (siehe Israel),sich ultimativ nur durch CCW-ähnliche Maßnahmen in seiner "Effektivität" bremsen lassen wird ==> verstörende Sicherheitslage beim Bürger, der nun sehr wohl an Selbstschutz interessiert ist. Beispiele: die explosionsartigen Anstiege bei Waffenverkäufen in Österreich in den letzten Monaten, z.B. der massive Anstieg an Schiessinteressierten (allein in meinem Verein fast 50% mehr Mitglieder seit Jahresbeginn) usw. Und dass "kein Land in Europa" den Selbstschutz mit Waffen unterstützt, halte ich für ein Gerücht. Wir haben in diesem Thread erfahren, dass Frankreich erst 2013 diese Möglichkeit geschaffen hat, Polen ebenfalls erst vor ein paar Jahren (jeweils zuhause), unsere Alpenländer-Nachbarn sind diesbezüglich (für zuhause) ebenfalls sehr offen, in baltischen Staaten und CZ ist auch CC relativ einfach realisierbar (man beachte: Das Führen von Waffen wiurde weder in der alten EU-Richtlinie 1991, noch in den aktuellen Entwürfen 2015 irgendwie geregelt!). Es ist jedenfalls Zeit, Schritte in diese Richtung zu gehen. Nur dies wird den ansonsten unaufhaltsamen Weg der kontinuierlichen Verschärfungen aufhalten. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Also erstmal supergroßen Dank an zickzack für den Link. Ich habe das jetzt auch nur grob überflogen. Von 28 EU -Mitgliedsländern haben sich nur 12 der Mühe unterzogen, eine Stellungnahme abzugeben. Hinzu kommt Norwegen als einzigstes EWR-Land, das sich noch dazu geäußert hat (aber ja nicht mitstimmen darf). Hinsichtlich der Halbautomaten-Problematik, sind folgende Länder eher (ein bisschen wenigstens) auf unserer Seite: Österreich Litauen Finnland Estland Tschechien Slowakei Bulgarien Deutschland Norwegen (als EWR-Land) Spanien+Griechenland fragen im Wesentlichen nur nach, was mit "resemble" , also mit der Passage, HA, die automatischen Waffen "ähneln" genau gemeint ist. Frankreich und Portugal scheinen das faktische HA-Verbot hingegen recht gut zu schlucken. Und - jetzt kommt es - auch die anderen 16 Mitgliedsstaaten, die sich erst gar nicht die Mühe gemacht haben, eine Stellungnahme abzugeben, die werden das im Parlament womöglich desinteressiert einfach nur durchwinken... Auch sonst sieht es nicht wirklich gut aus. Selbst einige Länder, die zwar relativ klar gegen das HA-Verbot Stellung beziehen, haben noch andere Verbotsideen eingebracht, und fast jeder ist bemüht, dem Entwurf zur neuen Direktive doch viel Positives abzugewinnen. Deutschland, aber auch einige andere Länder setzen jetzt erstmal auf Zeit. Die wollen den Turbozeitplan der Kommission erstmal runterbremsen. Mehr Zeit + mehr Aufklärung ist m.E. in dieser Situation jetzt erstmal etwas, was uns und dem Legalwaffenbesitz nützen würde. Insofern ist zumindest diese Stoßrichtung (ich gehe mal aus, vom FWR mitbewirkt) sehr richtig. Die bösen Fallen im Kommissionsentwurf müssen alle ans Licht gezerrt und einem Realitätscheck unterworfen werden. Aufklärung kann Wunder wirken, aber braucht jetzt erstmal Zeit. Ich hoffe, die wird es geben, dann können wir auch weiter die Politiker bearbeiten. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
@Ripper, die waffenrechtliche Realität, die wir hier in Deutschland haben, ist auch das Ergebnis der fast 20 Jahre Lobbyarbeit des FWR. Das FWR hat den Vertretungsanspruch von Millionen LWBs und aller großen Verbände und Produzenten. Da kommt keiner dran vorbei. Wem Viel gegeben ist, von dem erwartet man auch viel. Genau da kam aber viel zu wenig. Sich 20 Jahre in Geheimdiplomatie zu üben, den Legalwaffenbesitz dabei Stück für Stück zu verscherbeln und hoffen, es reicht noch bis zur Rente, ist kein Konzept für das es Beifall gibt. Dass und wie es anders ginge, dafür gibt es hier bei WO von vielen User seit mindestens 13 Jahren eine Fülle von Vorschlägen. Das solltest gerade Du, der Du ja auch schon sehr lange hier unterwegs bist, eigentlich bestens wissen. Nur ist das FWR für diese Vorschläge nicht offen. Ruhe für die Verhandlungen - oder noch besser: Ruhe, mehr will man von der Basis nicht. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Der IM hat jetzt den §6 AWaffV. Den behält er auch, egal was die EU sagt/beschliesst. Denn: strenger geht immer. Allerdings will das FWR ja generell alle HA im Kaliber 7,62x39 etc. verbieten. Das ist schon ne andere Nummer. Und der Einstieg in ein Kaliberverbot 2003 hat uns beschert: 2008 Kaliberverbot < 6,3mm für KW 2014 Kaliberverbot .338 und .50 BMG für alle HA (auch die suuuperjagdlichen) Also mit "Kaliberverboten" öffnet man natürlich ein neues Verbotstool. Jetzt auch auf EU-Ebene. Dafür gibt es kaum Anlass, denn auf EU-Ebene sind eh seit langem nur noch Weichkerngeschosse erlaubt. Und die gemütliche Mittelpatrone 7,62x39 als Weichkern ist von der Penetrationsgefahr zu den allermeisten anderen LW-Kalibern günstiger/"ungefährlicher", sprich, just dieses Verbot ist für zukünftige Verbote dann brandgefährlich... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nö, die Realität ist die, dass es den §6 AWaffV sonst nirgendwo in der EU gibt. Ein Hülsenlängenverbot ist sonstwo in der EU ein Novum. Das quasi unreflektiert sofort nach dem völlig überraschenden Gesetzesentwurf auszupacken, ist sehr erstaunlich. Man wird damit viele EU-Schützenkollegen, die und deren Gesetzesvertreter jetzt noch SEHR (CZ, PL, FIN) engagiert für die Sache kämpfen, vor den Kopf stoßen. Die legen sich dann in der nächsten Verbotsrunde, wenn es um "unsere" AR15 etc. geht bestimmt nicht nochmal so ins Zeug. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Jetzt wirfst Du ein paar Dinge durcheinander. 1. Am 19.11. wird der neue Entwurf der EU-Kommission vorgestellt. 2. Das FWR ist zunächst völlig überrascht, weil dieser Entwurf "ganz erheblich" von den diskutierten Vorschlägen der letzten 2 Jahre abweicht. 3. Schon eine Woche später verkündet das FWR die Lösung: Man verbiete Halbautomaten mit Hülsenlänge < 40mm (begrenzt auf Zentralfeuerbüchsenpatronen). Also die ganzen zivilen "Kaschis" müssen weg. Gerne entschädigungslos eingezogen. Dieser Lösungsvorschlag kam also ganz kurzfristig, bevor man die Reaktionen aus den anderen EU-Ländern und Verbänden überhaupt erst richtig einschätzen konnte - und er kam fast 2 Wochen BEVOR die erste Anhörung im EU-Ausschuss dazu überhaupt stattfand. ==> Das legt natürlich den Verdacht nahe, dass dieser Verbotsvorschlag des FWR schon lange irgendwo in der Schublade lag und jetzt mal schnell rausgeholt wurde. Ein weiteres Indiz: Vor einigen Monaten wurde DIE Paradedisziplin für Molot Veprs, WUM, Rashid und Co., die Disziplin 3309 beim BDS abgeschafft. Ohne Not. Meine Meinung: Dieses Opfer war geplant. Schon lange. Eine Molot Vepr Standard ist zu billig. Die Optik mit Montage auch. Und die Muni erst recht. Also wird das geopfert, genauso wie anno 2003 (der §6 AWaffV wurde ja nicht vom BMI geschrieben, sondern von unserer Lobby selber). Fertig. Ich würde nur zu gerne wissen, was sonst noch in den FWR-Schubladen so rumliegt, welches nächste Opfer geplant ist. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Dementsprechend liefen schon im Vorfeld Gespräche zwischen Keusgen und dem BMI. SL mit Hülsenlängen <40mm als Bauernopfer, mal sehen, was noch so "geopfert" wird am Ende. Das Opfer ist - gerade im Hinblick auf die Pariser Kaschis - so unnötig wie ein Kropf. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenn man den englischen Kommissionsentwurf genau liest, dann muss man schon jetzt zum Ergebnis kommen, dass künftig auch alle freien Luftdruckwaffen < 7,5 Joule zumindest WBK-pflichtig, teilweise auch komplett verboten würden. Man nehme z.B. mal ein supersportlich aussehendes Walther LG 400 mit <7,5J. ==> Dieses sieht zweifellos einer Feuerwaffe, z.B. dem Walther KK 300 ähnlich. Die äußerliche Erscheinung "appearance" stellt nämlich nicht auf Kriegswaffen/Militärwaffen oder alte Ordonnanzwaffen ab, sondern auf jedwede "firearm", also auch suuupersportlich daherkommende KK-Pistolen und KK-EL-Gewehre. Damit wird die erste Bedingung für "replica" gem EU-RL erfüllt. ==> Dieses Luftgewehr wird natürlich nicht so hergestellt, dass es leicht in ein KK-Gewehr umgebaut werden kann, dass es "combustible popellant", also brennbare Treibgase verwendet. Damit ist die zweite Bedingung für "replica" gem. EU-RL erfüllt. Kurzum: Die extrem weit gefasste "Replica"-Definition der EU-RL würde dafür sorgen, dass auch praktisch alle freien Luftdruckwaffen im DSB unter diese Definition fallen, mit der Konsequenz: Damit gilt die WBK-Pflicht für ALLE freien Luftdruckwaffen! Damit gilt auch die Begrenzung der WBK auf 5 Jahre. Damit gilt auch die ärztliche Untersuchungspflicht alle 5 Jahre. Damit gilt in D auch die strenge Aufbewahrungspflicht incl. Nachschau unter Aushebelung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Damit gilt in D auch die volle Bedürfnispflicht (incl. 2/6-Regelungen, incl. 18 Trainings/Jahr, faktisch Schiessbuchpflicht usw.) Damit wird z.B. der Erwerb von Luftdruckpistolen nur noch auf WBK grün mit Voreintrag entsprechend sehr teuer. usw. Und so ganz nebenbei dürften einige freie halbautomatische Waffen auch gleich ganz verboten werden, weil sie ja nun "Waffen" sind, aber ggf. hohe Magazinkapazitäten haben oder div. Anscheinskriterien erfüllen (ich denke an zahlreiche Softair Waffen, aber auch sportlichere wie die 7,5 J Variante von Umarex Beretta CX4 Storm XT, die (wie der 9mm HA) halbautomatisch schiessen, aber eben (dummerweise) der Beretta MX4 Storm (fullauto-Variante) SEHR ähnlich sehen und damit in Kat.A rutschen würden. Eigentlich auch logisch, denn wenn man schon gar nicht schiessende Replikas verbieten od. stark einschränken will, dann muss man natürlich erst recht "Replikas" verbieten , die immerhin Diabolos abfeuern können. Rutscht die Richtlinie so durch, können sie den DSB gleich mitverbieten... außer Lichtgewehren und Pfeil und Bogen gibt es dann nichts mehr zu schiessen...