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Schwarzwälder

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  1. Wenn Geheimdiplomatie da schon gefruchtet hätte, dann hätten wir nach dem 28.04. wenigstens etwas aufatmen können. Man kann sich über den beschränkten Wert der Verfassungsbeschwerden lustig machen. Über den beschränkten Nutzen der Geheimdiplomatie darf man dann aber seit dem 28.04. auch ein bisschen lächeln.
  2. Nein. Formaljuristisch betrachtet vielleicht schon. Aber: Auch wenn das BVerwG jetzt rechtskräftig ist ohne wenn und aber: Solange etwas noch vor dem BVerfG "anhängig" ist, wird das die Behörden doch ein kleines bisschen eher zur Vorsicht bringen; es nimmt etwas den momentanen Druck von uns, jetzt schon extrem rigoros gegen uns das BVerwG Urteil umzusetzen. Dann ist da die Signalwirkung - man scheut geeint als LWB auch den Großkampf vor den Gerichten nicht (mehr). Dieser Prozess kann ein Anfang sein, ein Signal, dass wir uns nicht alles gefallen lassen und (auch für die Gegenseite aufwändige und teure, mühsame) Gerichtswege nicht mehr scheuen. Irgendwer wies zurecht darauf hin, dass die NRA am Anfang auch keine Erfolgsstory vor Gericht hatte, sondern viele Anfangsschlappen einstecken musste. Heute ist das dort ganz anders. Letztlich muss an bei 2-3% Erfolgsrate auch mal sehen:Irgendwann sind wir dann auch statistisch dran. Und wenn ein Gericht sich zum 10ten, 20ten, 30ten Mal mit einer Materie befassen muss, schaut man ggf. schon mal genauer hin. Ging ja anderen "Grundrechtsaktivisten" ähnlich. Steter Tropfen höhlt den Stein.
  3. Hallo djjue1, ich verteidige das Umweltplakettensystem nicht. Meine Info war allerdings korrekt. Hatte selber einen nichtmal 5 Jahre alten VW mit nicht umrüstbarem SDI-Motor - die Ausnahmegenehmigungen gab es einige Jahre lang. Problemlos. Wenn dem heute nicht mehr so sein sollte: ok. Schade. Allerdings musst du auch sehen, dass ein Auto ein Gebrauchsgut ist. Es hat eine viel kürzere Lebensdauer als eine Waffe, die gut gepflegt Generationen halten kann. Insofern kann man dann verstehen, dass es auch Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone nicht Jahrzehnte gibt (bzw., wenn Dein Auto dann irgendwann mal derart alt ist, dass es Oldtimerstatus hat, darfst du ohnehin wieder fahren). Allerdings wurde damals mit den Rechten von Altautobesitzern weit vorsichtiger umgegangen als mit den Rechten von LWB!!! Das ist der Punkt, denn du bei allem verständlichen Ärger über Umweltzonen mal wirklich zur Kenntnis nehmen solltest! Angenommen, ein Bundesgericht würde in einem Urteilstext beiläufig feststellen, dass alle Diesel-PKW ohnehin eigentlich keine Zulassung hätten, weil die Prüfkriterien zu lasch waren. (Pendant zu "unserem" BVerwG-Urteil) Die Zulassungsbehörden würden SOFORT ohne weitere Gesetzesgrundlage (nur aufgrund des "obiter dictum") jedwede Neuzulassung oder auch Ummeldung von Diesel-PKW stoppen. Der ADAC (Pendant zu DJV/FWR) würde dann allen Dieselfahrern raten, nur aufgrund des "obiter dictum" mal schön den Diesel zuhause in der Garage eingeschlossen zu halten, auf keinen Fall mehr damit fahren etc.). Die betroffenen Autofahrer sitzen jetzt zähneklappernd zuhause, monatelang, und bangen um die Zulassung ihres PKW. Wird sie entzogen? Einzelne Politiker reden schon von der entschädigungslosen Enteignung, denn die Zulassung zu entziehen, genüge nicht, die Autobesitzer könnten ja sonst zuhause in ihrem Garten noch ab und an den Motor start und die Allgemeinheit schwer gefährdende Abgase in die Luft pusten. Bei alledem rät der ADAC den Autofahrern ja nicht zu klagen, denn der Gerichtsweg sei chancenlos. DAS - d.h. diese völlig unvorstellbare Situation - wäre aufs Auto/Autofahrer übertragen die Situation, die wir als Jäger/HA-Besitzer faktisch haben.
  4. Die Zeit spielt natürlich gegen uns! 1. Jäger dürfen keine HA mehr erwerben. Mitunter werden sogar halbautomatische Pistolen verweigert. 2. Jäger dürfen mit ihren besessenen HA nicht mehr jagen oder sie sonstwie "führen", d.h. vielerorts auch nicht mehr zum Schiesstand transportieren. Wenn diese "Regeln" jetzt erstmal ein halbes Jahr oder auch ein Jahr so laufen, dann wird man sagen: Na seht ihr - ihr habt die Dinger jetzt 1 Jahr nicht gebraucht, also geht es offenbar auch ganz gut ohne die... Wenn sich das Verbot erstmal eingeschliffen hat, bekommt man es nicht mehr weg! Und der Vergleich mit den Umweltzonen hinkt, aber sowas von! a) Keinem Autofahrer wurde sein umweltschädliches Auto weggenommen - dem Jäger droht hingegen die Enteignung! b) Kein Auto wurde stillgelegt (die Zulassung entzogen), auch das umweltschädlichste Auto durfte weitergenutzt werden - nur halt nicht überall. Dem Jäger hat man jetzt schon ein Nutzungsverbot auferlegt (selbst auf dem Schiessstand!). c) Autos, die nicht umgerüstet werden KONNTEN, durften idR mit TÜV-Bescheinigung weiterfahren (TÜV/DEKRA stellten eine Bescheinigung aus, die besagte, dass momentan nicht umgerüstet werden kann, musste alle 2 Jahre erneuert werden). Solche Großzügigkeit ist bei den Jägern kaum zu erwarten (d.h. wer seinen HA dann nicht in fixes 2-Sch.-Magazin umrüsten kann (so fix, dass nicht rückbaubar), der darf abgeben. Garantiert.
  5. Das interessiert mich jetzt auch enorm!
  6. Wobei man auch die option sehen sollte, wenn es in Umfragen ein wachsendes Protestwählerpotential geben sollte, dass dann auch andere Mechanismen in Bewegung kommen könnten, z.B. dass Seehofer die CSU bundesweit antreten lassen wird. Nichtwähler werden ihn sicher nicht dazu bringen, die "sieht" nämlich nachher keiner im Parlament. Aber zurück zum Thema: Wo bleibt die neue Stellungnahme des DJV. Es ist 12 Uhr durch!
  7. Mir ging es jetzt erstmal um den 28.04. Wie ich schrieb, gehört zu einem Erfolg dann auch im weiteren eine klare gesetzliche Regelung/Präzisierung, die das BVerwG-Urteil quasi aufhebt. Aber bis zu dieser gesetzlichen Regelung (die nicht in den nächsten tagen da sein wird), muss man eben auch "überleben" können. Und da bin ich schon gespannt, wie der "Vollzug" in den nächsten Monaten aussehen wird.
  8. In CZM52 Beitrag vom 18. April um 9.14 Uhr wurde zitiert, was der Sinn dieses Meetings sein soll: Es geht also um einen einheitlichen VOLLZUG des Urteils. Mal sehen, wie gut die Geheimdiplomatie diesbezüglich gewirkt hat. Ein echter Erfolg der Geheimdiplomatie wäre, wenn man sich am 28.04.2016 auf einen Nichtanwendungserlaß einigte. Ein halber Erfolg wäre, wenn man klarstellte, dass: 1. eine Lösung auf dem Gesetzes- oder Verordnungswege mit Ziel: Erhalt der 40 Jahre lang bewährten Praxis beschlösse 2. Bis dahin Jäger ihre HA behalten dürfen (aber keine neuen bewilligt werden) 3. Klarstellung, dass jedwede Kurzwaffen NICHT betroffen sind 4. Klarstellung, dass landesrechtliche Spezialregelungen (z.B. für Nachsucheführer in BW) weitergelten bzw. ggf. auch auf dLänderebene erlassen werden können (sodass Jäger ihre HA unter diesen Umständen auch ggf. weiter nutzen und nicht nur besitzen dürfen). 5. Klarstellung, dass de BKA-Bescheide prinzipiell weitergelten (sollen). Ein üblicher "schlimmeres verhütet" "Erfolg" der Geheimdiplomatie wäre: 1. Kurzwaffen sind nicht betroffen (Schlimmeres verhütet, weil man hätte ja auch Revolver etc. kassieren können) 2. "Großzügige" 1 Jahr Zeit für Umrüstung der HA. 3. Ggf. noch ein gewisses Entgegenkommen bei den Umrüstungsbestimmungen. Bin mal gespannt, wie es hinkommt. Sehr optimistisch bin ich diesbezüglich eher nicht...
  9. Das hatte man schon früher im FWR. Wenn man tief genug gräbt hier bei WO und Co., dann entdeckt man schon, dass gewissen Anwälten des FWR sehr ansehliche Jahresgehälter bezahlt wurden, sechsstellige, wenn ich mich recht entsinne. Das hat aber nicht davon abgehalten, sich teilweise mit für uns kontraproduktivem Engagement wie Armatix etc. zu beschäftigen. Das viele Geld hat nicht im selben Maße Loyalität für uns erkauft.
  10. Wenn Du ein bisschen Preisrecherche betreiben würdest, dann wüsstest Du, dass Rabatte in der Größenordnung (25% für eine nagelneue Bestellwaffe) für Schmeisser eine absolute Seltenheit sind.Auch de 50% für eine Jubiläums CZ 75 sind ein Ausnahmeknaller. Darauf wollte ich die WO Gemeinde nur mal aufmerksam machen. Dass bei Frankonia aber manches auch im Argen liegt, dass kann und muss man auch sagen dürfen. Hat nichts mit Schizophrenie zu tun, sondern mit Fairness und Ehrlichkeit.
  11. Nur zur Erinnerung: Der Bock geht auf. Und es gibt ihn wieder: den Bockjagdbonus von 15% !! Noch bis zum Wochenende. Nur ein paar Beispiele: für Ordonnanzfreunde (naja, eher Sportgewehr, SpO beachten): Schwedische M63 statt 499,- EUR nur 199,95 EUR minus 15% Bockjagdbonus (effektiv 13,1% Preisnachlass) = 169,95 EUR für Jäger (BVerwG-Urteil beachten!) Merkel SLB SR1 "Jagd" statt 3952,95 EUR nur 2499,- minus 15% Bockjagdbonus = (effektiv 13,1% Preisnachlass) = 2124,15 EUR für Sportschützen CZ 455 Evolution (KK-Rep. auf WBK gelb) statt für 639,- nur 495,- minus 15% Drückjagdbonus = 420,75 EUR für Halbautomatenfreunde Schmeisser AR15 M5 (mit 16,75 Zoll-Lauf, Schubschaft, Traggriffvisierung, MFD, Quadrail etc.) statt für 1989,00 EUR nur 1789,00 EUR minus Bockjagdbonus = 1520,65 EUR für Flintenfreunde Gladius BDF "Jagd" mit Ejektor statt für 1069,- nur 799,- minus Bockjagdbonus = 679,15 EUR dto. ohne Ejektor statt für 799,- nur 599,- minus Bockjagdbonus = 509,15 EUR für Kurzwaffenfreunde CZ 75 B Anniversary (Jubiläumsmodell in 9x19) statt für 1199,- EUR nur 719,95 EUR minus Bockjagdbonus = 611,96 EUR, d.h. tolle Ganzsstahlpistole zum halben Preis! Ja, ich weiß, der Bockjagdbonus ist kein Direktrabatt, sondern wird nur beim nächsten Einkauf abgezogen, daher effektiv 13,1% Preisnachlass. Aber: 1-3% auf die Frankoniacard müsste es ggf. zusätzlich geben, evtl. auch noch die eine oder andere Zusatzleistung/Service des freundlichen Frankonia-Händlers vor Ort, also der Einfachheit halber bleiben wir bei den 15%. Reduzierte Ware war bei mir noch nie vom Bonus ausgeschlossen (nur u.U. Kombinationsangebote "Waffe m. Optik / Montage", diesbezüglich besser vorher fragen ). Bockjagdbonus-2016a.pdf
  12. Solche Unterstützungsaktionen müssten von den Verbänden initiiert/in die Hände genommen werden, aus mehreren Gründen: a) Es kann eine Filterung unter der Aspekt Tragweitung/Bedeutung für andere LWB vorgenommen werden. b) Es kann durch verbandsjuristen die Aussicht auf Erfolg vorab eingeschätzt werden. c) Es kann dann effektiv Werbung gemacht werden (über den Verband und dessen Mittel) d) Es existiert dann eine für alle transparente Abwicklung und stets suffizienten Informationsfluß. e) Es kann sogar ggf. für die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden gesorgt werden. f) Es kann mehr Öffentlichkeit aufgebaut werden. Insofern wäre die Verbände in der Tat aufgerufen, MEHR solcher Unterstützungen von Verfahren zu tätigen. Irgendwie scheit man sich aber, weil man gleichzeitig "lieb Kind" bei der Politik sein will und hier einen unüberbrückbaren Spagat sieht. Warum? Die NRA in den USA fährt auch immer mehrgleisig; der Kampf in der Politik ist immer begleitet mit dem Kampf vor Gerichten.
  13. "keine Begründung" könnte man ja gesetzlich ändern lassen. Aber am "wenn sie nicht wollen" ließe sich doch via "öffentlichen Druck" arbeiten. Wenn ein großer Verband wie der DJV mit seinen fast 400.000 Jägern auch über die Presse offensiv an die Öffentlichkeit geht, Details am BVerwG-Urteil unentwegt rügt bzw. eine Empörungswelle lostritt, dazu mit großen Rechtsgutachten renommierter Rechtsgelehrter aufwartet, dann kann man irgendwann nicht mehr so einfach und klammheimlich unbegründet einen "Nichtannahmebeschluss" raushauen. Und wenn man meint, das dann doch noch zu können, dann würde in einer funktionierenden Gewaltenteilung die Legislative irgendwann mit einem Gesetz zum Begründungszwang zurückschlagen. Es liegt ja bei entsprechend professionell ausgearbeiteter Eingabe kein "Mißbrauch" vor. Sobald man aber in die Verlegenheit kommt, sich mit den verfassungsrechtlich kritischen Punkten im Urteil des BVerwG auseinandersetzen zu müssen, könnte es günstig für uns laufen. Man bedenke auch: selbst ein negatives Urteil könnte mit ein paar Sätzen in der Begründung (Grenzziehungen) sich dennoch günstig für uns auswirken.
  14. Gut, dass Du die Erfolgsaussichten ganz generell und leider oft auch zurecht vor dem BVerfG sehr bescheiden ansiehst, ist den WO-Lesern bekannt. Aber die Intention der Klage scheint ja fast, gleich vor den EuGH zu ziehen: Wie sind die Chancen denn vor dem EuGH zu bewerten?
  15. Zur Spenden-Sache: #gelöscht auf Bitte eines Klägers# Nun aber ein Vorschlag: Spenden an div. Vereine, Verbände, auch ggf. LJV sind teilweise - je nach Verband - steuerlich abzugsfähig. Könnte man da nicht bei einem LJV ein spezielles "Kennwort" einrichten, unter dem man Spenden an den LJV für Franks Prozesskosten überweisen kann und im Gegenzug dann vom LJV eine Spendenbescheinigung erhält? Dann "finanziert" der Staat die Klage zu bis zu 45% mit, was zahlreiche Vorteile mit sich bringt!
  16. Es ist richtig, die Wechselmöglichkeit der Magazine müsste wegen der Eu-Kategorisierung im NRA eingetragen sein. Wenn die Behörde Klärungsbedarf sieht und man nicht antwortet, droht ein Hausbesuch, würde ich vermuten.
  17. Also ich bin Carcano schon dankbar für seine Einschätzung, dass das BVerfG "insbesondere [in] der Frage, was noch Auslegung, was schon Gesetzesfortbildung, und was unzulässige Richtergesetzgebung ist... sich traditionell sehr zurück [hält]." Das ist betrüblich, keine Frage. Andererseits geht es - wie das DJV Präsidium schon festgestellt hat - nicht nur darum, sondern auch um die Frage des Grundrechts auf Eigentum. Ich wäre deshalb schon sehr froh, wenn die Sache vor dem BVerfG maximal unterstützt würde, gerade auch von den Verbänden. Es kommt nämlich durchaus auch darauf an, wieviel "Getöse" man darum macht, siehe aus dem Lukas-Evangelium: Mit anderen Worten: Steter Tropfen höhlt den Stein. Letztlich kann auch ein negatives Urteil des BVerfG mit einschränkenden Begründungssätzen gespickt sein, die uns weiterhelfen. Aber solche Prozesse müssen halt hochkompetent und mit großer Verbandsunterstützung geführt werden, sonst (!) wirken die Ergebnisse daraus noch NEGATIV gegen und. Und von daher verstehe ich FWR, DJV und Co. GAR nicht, dass sie Frank/MP% und Co. ohne jegliche Unterstützung vor dem BVerfG auflaufen lassen. Das ist NICHT in unserem Sinne, egal was man durch politische Hintertürchen vorerst sonst noch erreichen kann. Desweiteren erwarte ich von FWR und Co., dass man weitere Prozesse in dieser Sache unterstützt - und zwar von der ersten Instanz an. Es ist zwingend - wie hier im Thread vorgeschlagen - dass man den Jägern/LWB Musterklagschriften an die Hand gibt, damit alle juristisch für uns sprechenden Aspekte im Verfahren berücksichtigt werden können (angepasst an den jeweiligen Kläger/Jäger natürlich). Das ist aus mehreren Gründen wichtig: Einerseits kann die politische Lösung nicht, oder zu spät kommen oder schafft neue Unklarheiten und damit Prozessgründe. Andererseits können die über das FWR bzw. deren Rechtsschutzversicherung Versicherte ihre Beiträge nächstes Jahr nicht mehr bezahlen, wenn jeder einzeln und ggf. stümperhaft mit einem (wenig sachkundigen) Anwalt gegen das BVerwG-Urteil angehen muss. Denn noch ist das BVerwG-Urteil nicht "ständige Rechtssprechung" geworden, sondern nur ein einzelnes Urteil einer einzelnen Kammer, ergangen ohne mündliche Verhandlung von einem Senat, der in 2 Jahren ggf. schon wieder ganz anders zusammengesetzt sein kann. Also: Auch wenn das jetzt furchtbar gegen FWR/Keusgens Strich laufen wird: OHNE die juristische Schiene mitzufahren, wird es diesmal NICHT gehen.
  18. Das mit den Umweltzonen und Plaketten lief dann in der Realität doch glimpflicher ab. Mein VW mit SDI Motor - keine 5 Jahre alt - war damals auch davon betroffen. 1. Man durfte das Fahrzeug behalten. 2. Wenn man in bestimmte Städte fahren wollte, musste man ggf. sein Fahrzeug umrüsten. 3. Ging das umrüsten nicht, durfte man sich beim TÜV/DEKRA alle 2 Jahre eine Bestätigung holen, dass man sein Fahrzeug nicht umrüsten kann. Mit dieser Bescheinigung durfte man dann trotz nicht passender Plakette idR in die betreffende Stadtzone reinfahren. Ungestraft. In D wird normalerweise das Besitzstandswahrungsprinzip hoch angesetzt. Sehr hoch. Nur den Legalwaffenbesitzern gegenüber nimmt das - teilweise dank unserer rückgratlosen "Gehimdiplomatie"-Lobby - leider stark ab. Die Umweltzonen-/Umweltplaketten-Chose 1:1 auf uns LWB übertragen hiesse folgendes: 1. Jeder Altbesitzer darf seine Waffen behalten - prinzipiell mal OHNE Umrüstung. 2. Wer seine Waffen für bestimmte Zwecke (Jagd/Sport) nutzen möchte, muss sie ggf. umrüsten. 3. Geht das umrüsten technisch bedingt nicht (oder ist unwirtschaftlich, denn auch bei meinem VW musste kein kplt. neuer Motor rein), bekommt man eine Bescheinigung vom BKA und darf trotzdem die Waffe in vollem Umfang weiternutzen. Wenn also unsere Lobby genausogut arbeiten würde wie ADAC und Co., dann wäre selbst im Worst Case der Schaden für uns begrenzt!
  19. Ja, Ausgangslage vom 30.03.2016 war ja diese, noch auf den DJV-Seiten zu findende Erklärung (im Auszug): So weit, so gut. Inzwischen wissen wir aber von User MP%, dass sich der DJV nicht bei den Klägern engagiert hat und sie die Frist (gestern) alleine wahrnehmen mussten. Der DJV hat 8 Tage später auf seinen Seiten eine neue Erklärung veröffentlicht, die nichts mehr von "Verfahren vor dem BVerfG" schreibt, sondern nur noch von Gesprächen mit den beiden zuständigen Ministerien. Gespräche mit der Politik statt Großkampf vor dem BVerfG - nach wessen Strategie hört sich das wohl an? Genau!
  20. Bei dem WS von CZ hast Du leider nichts verstanden. Aber lassen wir das, da kommen wir nicht mehr zusammen. Und ja, Dein WS kannst Du auf jede Waffe setzen. Zumal Du ja jetzt auch noch ganz legal Kat. B HA besitzen darfst. Aber wenn ein Jäger irgendwann mal nur noch Kat C HA besitzen darf und der JJS nur noch eine Erwerbserlaubnis für Kat C HA darstellen sollte, bezweifle ich, ob es legal wäre, ein WS zu kaufen UND (!) dieses dann auf der Jagdgrundwaffe (oder einem WS-Lower) zu montieren, um dann fertig zusammengesetzt eine Kat. B halbautomatische Waffe mit Magazinmöglichkeit > 2 Schuss zu besitzen. Dass das dann ins Auge gehen dürfte, müsste Dir auch klar sein.
  21. Selbst wenn - in dem Moment, wo Du das WS mit Magazinmöglichkeit > 2 Schuss auf Deine Jagdgrundwaffe draufsetzt (womöglich noch mit Wechsellower), hast Du eine Waffe, die unbestritten Kat. B ist, also genehmigungspflichtig. Aus einer nur anzeigepflichtigen Kat. C Waffe eine genehmigungspflichtige Kat B Waffe zu bauen, ohne dafür die Genehmigung zu haben (Genehmigungsgrundlage wäre einzig der JJS, der aber reicht künftig womöglich nicht mehr für Kat B HA), wäre zumindest mit übergeordnetem EU-Recht, an das wir in D ja leider gebunden sind, m.E. nicht mehr kompatibel.
  22. Es hört sich so an, als sei der Stein der Weisen gefunden. Einfach eine kleine Änderung im BJagdG und schon ist alles wieder schick. Dazu mal ein paar Anmerkungen: 1. Die Berner Konvention ändert sich dadurch aber nicht - und auch nicht die restriktive Sicht des BVerwG dazu, wonach diese nur zu erfüllen sei, wenn halbautomatische Schusswaffen, die Magazinmöglichkeiten > 2 Schuss bieten, von jedweder jagdlichen Verwendung ausgeschlossen sind. 2. Die "waffengesetzlichen Grundsätze der Gefahrenvorsorge" und die hochrestriktive Interpretation derselben durch das BVerwG ändert sich durch einen kleinen Teilsatz im BJagdG auch nicht. 3. Wenn das BJagdG bestimmte Waffen ausdrücklich zulässt, bedeutet dies noch lange nicht, dass diese auch von Jägern erworben, besessen und verwendet werden dürfen. Ich darf mir mit meinem JJS keinen 2-schüssigen Vollautomaten kaufen, ach wenn der keine Wechselmöglichkeit für Magazine > 2 Schuss hätte. Und auch einzelne Jäger , die vielleicht einen Alt-VA haben, dürften damit - auch 2schüssig - nicht auf die Jagd. 4. Wird das BJagdG geändert, ist m.E. das BVerwG-Urteil nicht automatisch aus der Welt. Eben weil das Urteil NICHT NUR auf das BJagdG abstellt. Müsste man dann doch durch die Instanzen klagen? 5. Wenn die Gesetzesänderung (zu) lange auf sich warten lässt, muss in der Zwischenzeit ja dennoch ein rechtssicherer Status geschaffen werden. Auch da sehe ich Probleme, etwa wenn das BKA erstmal beginnt, Feststellbescheide zu widerrufen..., geändert neu auszustellen (dann nicht mehr für Jäger erwerbbar etc.)... Schade, das irgendjemand dem DJV ausgeredet hat, auch vor dem BVerfG Aktionen zu entfalten - das hielt man ja anfangs seitens des DJV für geboten. Wenn ich nur wüsste, wer denen das wieder ausgeredet hat. Keusgen vom FWR?
  23. Die Jagdgrundwaffe wird ggf. dann im NWR (und auch ggf. im EFWP) als "Kategorie C" eingetragen. Dazu ein Wechselsystem Kategorie "B" zu kaufen, bedürfnisfrei, genehmigungsfrei, wäre mit EU-Recht wohl nicht kompatibel. Und ja, WS werden kategorisiert, in meinem EFWP steht z.B. "Kat. B" drin...
  24. Bitte lies Dir dazu mal die erste Stellungnahme des Djv vom 30. März durch: "Das Verfahren sollte daher auch vor dem Bundesverfassungsgericht fortgeführt werden... Eine erste Überprüfung habe...schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung, ergeben." Soweit der DJV im Vormonat. Es wäre *extrem* wichtig gewesen, wenn endlich mal ein richtig großer, angesehener Verband mit viel Geld (notfalls hätten viele Spenden noch mobilisiert werden können), sich vor dem BVerfG für uns eingesetzt hätte. Nicht ein winziger Verband wie die Du, nicht eine kleine. Truppe von WO oder Einzelpersonen, sondern ein sehr angesehener Verband mit fast 400.000 Jägern. Diese Grundrechtsverteidigung vor dem BVerfG wäre sowas von wichtig gewesen gerade auch vor dem Hintergrund der via EU Gesetzgebung geplanten Eingriffe in unsere Eigentumsgrundrechte. Wer immer dem DJV diesen Weg ausgereift hat, ist Ein Verräter am deutschen Legalwaffenbesitz.
  25. Schon klar.Aber auch das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Rechtsprechung verpflichtet, die Grundrechte zu beachten. Insofern wäre die Feststellung durch das BVerfG, dass es das nicht getan hat, schon eine ziemliche Klatsche.
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