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WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
1. War der Tipp hier im Thread, sich an den Gutachter zu wenden - haben wir gemacht, Reaktion (Antwortschreiben) s.o. eingestellt. Nicht um "rumzuheulen" (warum musst Du mir denn immer so unverschämt kommen??) , sondern um künftig anderen in ähnlichen Situationen unsere Erfahrungen an die Hand zu geben. 2. Die RS des BDS ist wahrscheinlich noch gar nicht eintrittspflichtig. Erst muss ein Bescheid vorliegen. Wir werden nun auf die hilfreichen Tipps im Thread Bezug nehmen, die zusammenfassen und den SB der Waffenbehörde nochmal bitten seine Entscheidung zu überdenken und falls er seine Meinung nicht ändert - dann eben einen rechtsmittelfähigen Bescheid erbitten. Erst danach (wenn der vorliegt), kommt evtl. die RS des BDS zum Zuge. Unterlagen/Schreiben etc. haben wir alle schon an den BDS geschickt. -
WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Wir haben inzwischen Antwort vom Gutachter. Antwortschreiben-MPU-12.2020d.pdf Der sagt, dass im WaffG nichts über die Gültigkeitsdauer festgelegt sei und daher die Behörde entscheidet, ob ein erneutes Gutachten erforderlich ist. Von der Seite gibt es also keine Hilfe. -
NWR-Einträge - Probleme - Entrechtungen + Fragen
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@CZM52 Ja, die anderen Wechselsysteme haben alle eine T-Nummer. Nur das CZ V22 hat gar keine Nummer. -
Ich habe nun die Stammdatenblätter bekommen und geprüft. Aufgefallen ist mir Folgendes: Bei den Bedürfnissen ist oft das falsche angegeben worden - so sind mir 2 reinrassige KK-Sportpistolen auf Bedürfnis Jäger eingetragen worden, obwohl ich beide mit Bedürfnisnachweis des Sportverbands beantragt+bewilligt bekommen habe. Im NWR ist immer nur 1 Bedürfnis pro Waffe vermerkt, nie 2 oder mehr! Bei einer Reihe von Waffen habe ich aber 2 Bedürfnisse geltend gemacht (JJS+dann beim Eintrag die Bedürfnisbescheinigung mit vorgelegt), weil ich dachte "doppelt hält besser". Warum erscheint dann immer nur ein Bedürfnis aufgedruckt?? Mal angenommen, die EU-Kommission erlaubt irgendwann nur noch Kat. C für die Jagd, dann muss ich abgeben, obwohl ich auch Sportschütze bin und jedes Jahr brav meine Kontiongentüberschreiterwettkämpfe absolviert habe - kann doch nicht sein?! Bei sämtlichen "Gemeinsamen Waffenbesitzkarten" ist die WBK immer nur einer Person zugeordnet (meiner Frau oder mir). Berechtigt ist immer nur einer eingetragen!!! Das ist eine Riesenenttäuschung, denn für jeden Voreintrag von 1 gemeinsamen Waffe mussten wir 2 Bedürfnisbescheinigungen beibringen+bezahlen und wir beide wurden geprüft und es hat entsprechend mehr gekostet und jedes Jahr erfüllen wir beide als Kontingentüberschreiter die Wettkampfpflicht. Und jetzt verliert jeder von uns quasi die Hälfte der Berechtigungen über Nacht?? Warum wurde im NWR keine WBK für mehrere Personen abgebildet? Es finden sich noch Kat. D Einträge (ich dachte, die Kategorie wäre abgeschafft?) Für z.B. das CZ V22 Wechselsystem gibt es keine NWR-ID. Kann ich das Teil dann trotzdem wie schon 2mal geschehen zur Reparatur einsenden? Wie? "Erwerb von" ist mitunter leer - muss man das nachmelden? Etliche Waffen sind bei mir im NWR den falschen WBKs zugeordnet - muss/soll man das ändern lassen, oder ist das ohne Einfluss? Bei Luftdruckwaffen > 7,5 Joule muss da nicht die Joule-Zahl ins NWR rein? In der WBK ist die Joule-Zahl eingetragen. Erlaubnisse wie der kleine Waffenschein oder Sprengstoffscheine oder Auslandsjagdscheine fehlen im Stammdatenblatt! Ich hätte nicht gedacht, dass nach so vielen Jahren NWR noch so viele Fehler + Unvollständigkeiten im System sind und dass Erlaubnistatbestände durch das NWR untern Teppich gekehrt und damit vernichtet werden. Weiß je,mand, ob o.g. Probleme im NWR nich gelöst werden
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WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Eine sich inzwischen im Ruhestand Mitarbeiterin erklärte uns mal, dass sie eine junge Kollegin hatte, die recht forsch war. Die wollte ihren Rat nicht annehmen, es so und so zu machen. Nachdem es dann wiederholt zu einem Verfahren gekommen sei, das zuungunsten des Amts entschieden worden war, sei sie versetzt worden. Allerdings hoffe ich, dass der neue SB auch ohne Verfahren schlauer wird. Wir haben gestern noch den BDS und auch nochmals den Gutachter (per Fax) kontaktiert. Mal sehen, was rauskommt. -
Bedürfnisbescheinigung für kaliberkleineren Upper?
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@Fyodor Mitberechtigung ist wichtig, weil sonst eine wilde Leihscheinschreiberei losgeht, da eben die ganze Familie (bei der 5,45x39 natürlich nur die ab 18, aber auch 4 Personen) damit schiessen. Da ist es dann schon gut, wenn beide Elternteile Berechtigte sind. Der Upper besteht aus Lauf, Verschluss und Gehäuseoberteil. Das führende wesentliche Teil ist beim AR15 ja aber das Gehäuseunterteil/Lower. Von daher dachte ich, der (komplette) Upper ist und bleibt Wechselsystem mit allen diesen betreffenden erleichternden Regelungen. Zudem wird er ja schon besessen. Es geht nur um eine Mitberechtigung, kein Neuerwerb. -
Bedürfnisbescheinigung für kaliberkleineren Upper?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Er will eine weitere Bedürfnisbescheinigung meiner Frau sehen. Vorher trägt der SB sie nicht als Mitberechtigte für den Upper ein. Als Mitberechtigte für die Grundwaffe ist sie schon eingetragen. -
Bedürfnisbescheinigung für kaliberkleineren Upper?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
@FyodorDer Upper wurde 2019 erworben und eingetragen - noch vor Verabschiedung des neuen WaffG. Der Upper kam komplett mit Verschluss. Die Grundwaffe wurde 2016 erworben, falls das eine Rolle spielt. -
Bedürfnisbescheinigung für kaliberkleineren Upper?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Die Bedürfnisbescheinigung für die Grundwaffe hatte meine Frau doch schon erbracht, die wurde damals vorgelegt. Es geht jetzt nur um eine zweite Bedürfnisbescheinigung für ein kaliberkleineres Wechselsystem/Upper. Für den Upper will der SB jetzt eine weitere Bedürfnisbescheinigung meiner Frau! -
Mit dem brandneuen Sachbearbeiter haben wir heute das nächste Problem: Grundwaffe AR 15 im Kaliber .223 Rem, mit BKA-Bescheid für Sportschützen zugelassen + in WBK eingetragen. Ehefrau ist als Mitberechtigte als Sportschützin ebenfalls eingetragen. Zukauf eines WS in 5,45x39 (=kaliberkleiner), BKA-Bescheid für Sportschützen (zugelassen) liegt vor iVm og. Grundwaffe. Soweit so gut. ==> Jetzt soll die Ehefrau als Mitberechtigte auf für diesen Upper eingetragen werden. Der neue Mitarbeiter will dazu aber nicht nur den BKA-Bescheid sehen (den bekam er), sondern auch eine Bedürfnisbescheinigung. Nun hat meine Frau dieses Jahr Wettkämpfe im BDMP+BDS damit bestritten, im BDS sogar im Landescup gewonnen. Das schrieben wir/Nachweise dazu, aber reichte ihm nicht. Er will eine Bedürfnisbescheinigung. Braucht man jetzt eine Bedürfnisbescheinigung als Sportschütze für einen kaliberkleineren Upper?
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WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Also außer ein bisschen Rätselraten und Hörensagen finde ich da nur eine konkrete Angabe im ganzen Thread von Gastvarg: Das wären dann also 7 Monate zwischen MPU und Nutzung derselben in Form eines Antrags auf eine WBK. -
WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Wo steht denn im WaffG, dass es ein Fehler ist, eine MPU erst nach 11 Monaten vorzulegen? Das Perfide ist doch: Wenn er die MPU vorgelegt hätte und dann einen Voreintrag erhalten hätte - hätte er bis heute keine GK-Waffe erwerben müssen. Der Voreintrag hätte trotzdem noch gegolten, die diesen ermöglichende MPU aber nicht? "Falsch machen" kann man doch nur, wenn es irgendwo im Gesetz beschrieben ist, wie man es "richtig macht". Nur steht halt nirgends zu §6,3 WaffG drin, dass man die MPU z.B. innerhalb 3 Monaten vorzulegen hat. Also kann man da auch nix richtig oder "falsch machen". Wenn man mit der MPU gleich am Tag darauf zur Behörde stürmt und selbige Speichel triefend vorlegt, könnte diese ggf. zur Auffassung kommen, dass man auch was "falsch macht" - weil man erkennbar zu gierig/waffenbesessen/persönlich nicht gereift sei. 😉 -
WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Das ist ein sehr guter Vorschlag, vielen Dank. Klar, er ist weiter im BDS. Ich weiß jetzt nicht, ob die Versicherung hier eintrittspflichtig ist, aber im Prinzip wäre es gut, denn wenn es jetzt mit 11 Monaten Versagung akzeptiert wird, versucht man nächstes Mal nach 5 Monaten und dann nach... ein paar Wochen jeweils die Anerkennung der MPU zu versagen. Es ist halt ein Daumenschräubchen mehr. Die Gutachterin können wir und werden wir auch nochmals kontaktieren, aber so sehr viel Hoffnung mache ich mir da nicht. Dem Verein/BDS haben wir das Gutachten übrigens zeitnah vorgelegt - wegen der Aufsicht (mein Sohn macht regelmäßig Standaufsicht). Der Behörde zwar nicht, aber was hätte eine frühe Vorlage bewirkt, wenn er dann keine GK-Waffen unmittelbar gekauft hätte? Dann hätte die Behörde ja wieder argumentieren können, nach 11 Monaten sei das Gutachten "zu alt", weil er zwischenzeitlich nicht bewiesen haben, mit selbst besessenen GK-Waffen zuverlässig umzugehen usw... -
WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
@chapmen Da hast Du natürlich recht!. Allerdings kostet das dann mind. soviel wie das Gutachten - und ein Erfolg ist leider nicht garantiert. @karlyman Den Vorwurf, gut 11 Monate gewartet zu haben, kann man natürlich machen. Das machen aber etliche auch mit ihren Voreinträgen, oder? Fakt ist, mein Sohn brauchte nicht sofort eine GK-Waffe. Er wollte das Gutachten und dann kam eben Corona. Wer hätte da gedacht, dass die Behörde eine extrem kurze Ablaufdauer des Gutachtens "einführt"? Im Bescheid steht ja im Endeffekt, dass 1 knappes (!) Jahr schon zu lang ist. Die Jahresfrist wäre ja gewahrt gewesen. Die Behörde denkt wohl an noch deutlich kürzere Gültigkeitsdauern. 6 Monate? 3 Monate? 4 Wochen? 14 Tage? -
WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
@MAHRS Das ist prinzipiell eine gute Idee. Ein Nachgutachten kostet vielleicht nicht ganz so viel, aber ist natürlich auch finanzieller + zeitlicher Aufwand. @EkelAlfred Wir hatten mit der Behörde bislang keine Widerspruchsverfahren oder gar Klageverfahren. Allerdings handelt es sich bei dem Sachbearbeiter um einen ganz neuen Sachbearbeiter, der offenbar eher ungemütlich agiert. -
Wer eine MPU mit 21 macht und dafür viele Stunden und einen stramm dreistelligen Betrag hinblättert, sollte sich sputen und das Gutachten sofort zum Amt tragen. Es verliert sonst automatisch seine Gültigkeit. So zumindest die Vorstellung der Waffenbehörde, siehe Anhang. Die Behörde hat nicht dargelegt, warum die persönliche Eignung für GK-Waffen plötzlich nicht mehr vorliegen sollte, obwohl sie 11,5 Monate zuvor gutachterlich zweifelsfrei vorgelegen hatte. Vielmehr wurde mit allen bisher besessenen Waffen auf WBK gelb und WBKK grün sorgsam umgegangen und auch die Bedürfnisprüfung bestanden. Im Verkehrsrecht gibt es auch kein gesetzlich festgeschriebenes Ablaufdatum einer MPU. Wieviele Monate soll die denn im WaffG gültig sein? Das Gutachten wurde erstellt und vom GG gefordert, um die geistige Reife/Entwicklung Heranwachsender zu überprüfen. Das war doch die Grundintention. Ist diese einmal erreicht ist es vernünftigerweise kaum denkbar, dass eine Rückentwicklung stattgefunden haben sollte. Wenn das Gutachten ein paar Monate früher vorgelegt worden wäre, so wäre der Stempel in der WBK auch ohne weitere Prüfung erfolgt. Der Gesetzgeber hat bei GK-Waffenbesitzern nicht MPUs im Jahrestakt vorgeschrieben, um etwaige Rück-/Fehlentwicklungen behördlich überprüfen zu lassen. Wie würdet ihr vorgehen? WaffG-MPU-Gültigkeitsdauer-Bescheid_geschwärzt-k.pdf
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Auf so was kommt man, wenn man andere absichtlich falsch verstehen will. Wurde nicht gesagt. Jedenfalls nicht von mir. Die Schweiz ist übrigens kein EU-Land, aber via EWR und Schengen muss die Schweiz die EU-Waffenrichtlinie eben genauso umsetzen. Die von @weyland genannte Verbotsliste für Staatsangehörige bestimmter Länder: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und die Türkei beinhaltet KEIN EU-Land und hat von daher bezüglich Diskriminierungsverboten bei EU-/EWR-/Schweiz-Abkommen keine Bedeutung. Für EU-/EWR-/Schweiz-Bürger gilt aber prinzipiell (Prof. Dr.Dr. Rainer Hofmann, Europarecht I - Seite 7 https://www.jura.uni-frankfurt.de/43679976/Skript_13.pdf ): Altbesitz gem. EU-Waffen-Richtlinie muss daher eigentlich unabhängig vom Wohnsitz und Nationalität für alle Deutschen wie EU-Bürger auf deutschem Boden gleich gehandhabt werden. IPSC-Schützen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz müssten eigentlich ihre Altmagazine genauso blockiert in D weiterbenutzen dürfen wie ihre deutschen Konkurrenten - auf nem deutschen Wettkampf. Nur als Beispiel. Und umgekehrt eben auch.
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"nichtexistente" Probleme ? Die Probleme existieren ja, wie man immer wieder - eben auch in diesem Thread - sieht. Und "anpreisen" wollen manche Händler vielleicht ihre großen Mags - ich will nix verkaufen 😉 und preise daher auch nix an. Trotzdem ist natürlich die Frage berechtigt, ob bei der Umsetzung von EU-Richtlinien EU-Bürger ggü. jeweiligen Inländern benachteiligt werden dürfen. In der Schweiz ist es m.W. so, dass Leute nach Umzug aus D ziemlich gleichgestellt werden. Wer in D einen Schalli hatte, darf den per Ausnahmegenehmigung auch in CH weiter behalten, weil Schweizer Schallis auch auf Ausnahmebewilligung haben dürfen. Und da wäre ich mal gespannt, ob Leute, die mit ihren alten SL oder Kurzwaffen aus D (vor 6.2017 gekauft), nicht auch weiter in CH gr. Magazine erwerben dürfen. Die Schweiz ist da fair - und dass man sonstwo (leider offenbar auch in D) EU-Ausländer bei Altbesitzerregelungen benachteiligen will, finde ich nicht ok.
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Wenn die Waffe als Kat. A im EFP eingetragen/geändert würde, dann müsste diese Änderung gleichlautend auch in der WBK vorgenommen werden. Und dann fangen die Probleme halt an. Im Ausland gab es ja teils großzügige Altbesitzerregelungen. Die Schweizer können m.W. auf ihre alten Kat.B Halbautomaten immer noch große Mags neu einkaufen. Möglicherweise gelten Altbesitzerregelungen im EU-Waffenrecht eben auch EU-weit? Oder dürfen da die jeweiligen Inländer gegenüber EU-Bürgern tatsächlich bevorzugt werden? Das Problem mit dem Magazin selbst ließe sich ja ggf. lindern, wenn 10+10 oder 20+20 Lösungen (Magazinbodenerweiterungen für AR15 oder Kurzwaffen, die innerhalb D's natürlich nicht montiert/benutzt werden dürfen) für IPSC-Auslandsschützen etc. erlaubt würden.
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Nochmal: Du kaperst hier einen alten Thread aus dem Vorjahr und unterstellst mir, ich wünsche, dass Hilfspolizisten eine bestimmte Aufgabe übernehmen (Corona-Überwachungsmaßnahmen/Kontrollen). Kaum habe ich das richtiggestellt, unterstellst Du (mit highlower) mir, völlig lächerlich-bescheuerte Vorstellungen von Polizeidienst zu haben... Nur mal so: WO genau habe ich in diesem Thread geschrieben, dass ich selber Hilfspolizist werden möchte? Interessant wäre doch, wenn Du (zusammen mit highlower) Dich mal zu Deinem eigenen Artikel, den Du jetzt schon 2 mal verlinkt hast, positionierst: Wie sollen die derzeitigen knapp 700 Hilfspolizisten in BaWü verwendet werden: CDU: HiPos bleiben bewaffnet, helfen mit, die Coronamassnahmen durchzusetzen SPD: HiPos werden abgeschafft GRÜNE: HiPos werden entwaffnet, Uniform wird abgekommen und bekommen neue Aufgaben im Präventionsdienst Nicht immer anderen irgendwelche Meinungen + Ansichten unterstellen, um zu provozieren (Spezialgebiet vom @highlower), sondern selber mal mutig klare Stellung beziehen, das wäre mal was!
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1. Dieser Thread wurde von mir erstellt als es bei uns noch keine Corona-Pandemie gab. Ich habe nirgends "gewünscht", dass Hilfspolizisten Corona-Maßnahmen durchsetzen sollen. 2. In dem von Dir referenzierten Artikel bzw. kostenfreien Begleitartikeln werden 2 unterschiedliche Richtungen dargestellt: a) Konservative Kreise - vorwiegend die CDU - wollen weiter bewaffnete Hilfspolizisten, die u.a. nun auch Corona-Massnahmen überwachen sollen. b) Linke Kreise wollen die Hilfspolizisten ganz weghaben (SPD) oder ihnen zumindest die Schusswaffen wegnehmen (GRÜNE) und sie im Präventionsbereich "unbewaffnet und ohne Uniform" einsetzen. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/hilfssheriffs-in-corona-krise-100.html Letzten Endes gibt es durch die jetzige Gesundheitsnotlage und von der Politik heute geäußerten Wünschen erheblichen Personalbedarf, nur 2 Beispiele von heute: https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-mittwoch-147.html#Seehofer-will-Schleierfahndung-verstaerken https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-mittwoch-147.html#Lauterbach-will-Kontrolle-in-privaten-Wohnungen-ermoeglichen Massnahmen wie verstärkte Schleierfahndungen und Hauskontrollen erfordern mehr Personal. Manche der möglichen Corona-Massnahmen werden sich künftig womöglich nicht mehr mit Trillerpfeife und Pfefferspray durchsetzen lassen. Also redet die Politik mal über bewaffnete Hilfspolizisten, mal über den Einsatz der Bundeswehr. Ist jetzt halt *überspitzt* die Frage, was besser ist: Die Kontrolle eines Familienfestes durch Soldaten mit G36 oder durch Hilfspolizisten mit einer 7,65mm Pistole...
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Waffenhandelsplattformen International
Schwarzwälder antwortete auf JägermitHut's Thema in Allgemein
Du kannst über www.gunbroker auch als Deutscher Artikel ersteigern und Dir an einen FFL-Händler in den USA liefern lassen, der dann den Export abwickelt. ETSS USA https://www.etss-usa.com/produkte ist so ein FFL-Händler, der das macht. Habe vor vielen Jahren über den mal eine bei gunbroker ersteigerte Repetierflinte importiert, die es so in D nicht gab. ETSS hat damals solide agiert, hatte aber auch seinen Preis... Natürlich benötigt man vorher (!)= eine Importerlaubnis vom Amt! -
Unterschied "echter" und "neuer" Altbesitz Magazine
Schwarzwälder antwortete auf hanswurst87's Thema in Waffenrecht
Gem. FWR darfst Du die Altmagazine sehr wohl noch benutzen - im Schießsportbereich eben blockiert! Das ist für mich ein gewichtiger Vorteil! -
Unterschied "echter" und "neuer" Altbesitz Magazine
Schwarzwälder antwortete auf hanswurst87's Thema in Waffenrecht
Es ist sogar so, dass auch "echte" Altmagazine verboten sind und bleiben. Nur für die anzeigenden Altbesitzer wirkt sich das Verbot nicht aus. Das ist beim Vererben dann evtl. mal entscheidend. Und m.E. auch beim evtl. Verleih etc.