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Proud NRA Member

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  1. Es ist jedenfalls die Argumentation wie im Zitat vorgetragen schon etwas befremdlich. Selbst wenn "Äußerungen teils sicherheitsgefährdend" sein sollten, sind sie deswegen nicht verboten, können sogar Musterbeispiele des Einsatzes für die FDGO sein. Das sollte eigentlich spätestens seit der "Bedingt abwehrbereit"-Affäre klar und Allgemeingut sein, was ja immerhin schon 60 Jahre her ist. Eine Verpflichtung von Waffenbesitzern zu besonderem Duckmäusertum steht so auch nicht im WaffG, würde wenn sie explizit so drinstände natürlich auch rechtlich nicht durchgehen. Da kann man sich schon die Frage stellen, ob nicht die offenbar in Teilen des Behördenapparats vorhandene obrigkeitsstaatliche Denke eher wirklich "sicherheitsgefährdend" ist. Daraus folgt natürlich nicht, dass der Mann nicht anderweitig Dreck am Stecken haben kann.
  2. Ist trotzdem, wie jeder Sport, der aus sportlichem Interesse betreiben wird und kein Medienspektakel ist, ein Verlustgeschäft. Ich hatte z.B. 2020 ein Seminar mit Max Leograndis gemacht und Lynda Turnbull war auch dabei (und ist von den 16 noch nicht soooo weit weg und im Original noch schöner als auf ihren Instagram-Photos). Die beiden sind wirklich super, bei der Sache, und geben sich jede Mühe. Jede Hoffnung, mit denen im Schießsport mithalten zu können, ist offensichtlich illusorisch für mich. Und trotzdem wären meine Beratungsleistungen für deren Stundensatz nicht entfernt zu bekommen.
  3. Was ist denn mit "Demnach solle Brandenburg ein Sturmgewehr besitzen und Schießtrainings angeboten haben." Weiß man da mehr? Ich hatte z.B. als jemandem aus meinem Betrieb, der es nie mit Waffen hatte. Während der BLM- und Corona-Verrückthet hat ihm seine Frau deutlich gemacht, dass bewaffneter Heimschutz hermüsse. Jetzt gibt es in meinem Bundesstaat eine Waffenbesitzerkarte (für die Person, nicht die Waffe), die eine Weile dauert. Ich musste ihm ausreden, sich illegal über Verwandtschaft woanders etwas zu besorgen, was einerseits ein Verbrechen wäre, und womit er andererseits eh auf keinem Stand üben könnte, ohne in einen anderen Bundesstaat zu fahren. Dafür habe ich ihm angeboten, ihn mitzunehmen und ihn mit meinen Waffen ausprobieren zu lassen was ihm liegt, natürlich mit defensiv verwendbaren Waffen: Gebrauchspistole, 9mm-Stoner-Karabiner, .223-Stoner-Karabiner, Flinte. Mein Super-Duper-Selbstbau-AR-15, das ich mitgenommen hatte, ist selbstverständlich nur halbautomatisch, aber ob es im Sprachgebrauch der Presse oder eines anonymen Informanten wirklich kein "Sturmgewehr" wäre? Und die Ziele waren dann auch noch Stahl und Papier im Format der USPSA-Ziele, also abstrahierte Bösewichte mit grob anatomischer Bewertung der Treffer. Habe ich jetzt einen Kollegen von einer Blödheit abgehalten und ihm dafür einen schönen Nachmittag bereitet, Sicherheitsregeln vermittelt, und ihm eine realistische Einschätzung gegeben, was er mit welcher Art Waffe realistisch erreichen kann und was nicht, und was geht, wenn man damit fleißig übt? Ich weiß übrigens gar nicht, ob er sich dann am Schluß was gekauft hat, da er relativ bald weggezogen ist. Oder habe ich "ein Sturmgewehr besessen und Schießtrainings angeboten" und bin ein ganz böser Wicht?
  4. Ob das der Grund ist, dass die Jahresversammlung der NRA in den deutschen Medien, wenn auch mit Berichterstattung rein in Form der Hetze, mehr Raum einnimmt als selbst in amerikanischen Waffenblättern?
  5. Dass es nicht OK ist, brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. Aber andererseits ist es menschlich doch irgendwie nachvollziehbar, dass jemand, dem der Staat seine Lebensgrundlage mit bisweilen vollkommen willkürlichen Anordnungen weggenommen hat, seinerseits nur ein verringertes Unrechtsbewusstsein hat, wenn er die Voraussetzungen für eine im Prinzip doch für dieses Problem geschaffene Hilfe nicht ganz erfüllt.
  6. Selber nicht, aber ich sehe da eigentlich eher endlose Arbeit als Geld und bedanke mich brav bei dem Heer an Freiwilligen.
  7. Echt? Wo kann man mit IPSC/USPSA Geld machen? Da muss ich hinfahren!
  8. Es ist aber eigentlich nicht die Aufgabe des Strafrechts, Geschwurbel, das seinerseits ekelhaft sein mag, aber nicht für strafbar befunden wird, dadurch zu ahnden, dass man eine Beleidigung konstruiert und bestraft, die dann doch eher zweifelhaft ist. Das Wort "ekelhaft" ist der Wortbedeutung nach zwingend eine Beschreibung der eigenen Reaktion oder vielleicht einer zu erwartenden Reaktion anderer, denn Ekel lässt sich nicht objektivieren, wird auch bei völlig moralisch neutralen Dingen empfunden. Gleichzeitig exponiert sich die angeblich Beleidigte erheblich in eigenem Maße, nicht nur durch ein sehr streitbares Auftreten, sondern läuft z.B. auch hinter Transparenten her, in denen ganz Deutschland als "mieses Stück Schei*e", damit letztlich auch die Deutschen (denn es geht offensichtlich nicht um die Schönheit der Landschaft) kollektiv als solches, und damit eben auch als ekelhaft beschrieben werden. Gleichzeitig darf zwangsgebührenfinanziert ein angeblicher Komiker sich damit bespaßen, die damals größte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag wieder und immer wieder als "Nazis" zu beschimpfen. Da scheint es mir doch so, als ob der Ausdruck des Ekels vor einer sich selber so exponierenden Person im Rahmen des politischen Meinungskampfes erlaubt sei. Selbst wenn man zum gegenteiligen Ergebnis kommt, könnte man angesichts dessen was im Staatsfunk läuft und was die angeblich Beleidigte selber von sich gibt, einen Verbotsirrtum annehmen--wenn die höchsten Repräsentanten von Staat und Medien sich viel härter äußern, kann man dann wirklich erwarten, dass ein vielleicht eher unterbelichteter Mensch erst mal zum Medienanwalt geht, bevor er sich äußert? Von daher scheint es mir schon so, als ob bei dem Urteil eigentlich eher die Persönlichkeit und die sonstigen Ansichten des Angeklagten abgeurteilt wurden als der angeklagte Sachverhalt selber. Die Steigerung auf exakt die magischen 60 Tagessätze, nachdem das Urteil ohne dass die Relevanz weiter klar wäre auch noch ausdrücklich die jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse nennt, verstärkt den Eindruck der sachfremden und dafür personenbezogenen Böswilligkeit. Ich habe den starken Verdacht, dass mir diese Person mindestens so unangenehm wäre wie Frau Roth. Vielleicht würde ich mir, würde ich ihn treffen, sogar denken, dass das eine Fre**e sei, die zum Reinschlagen einlädt. Ich würde das aber nicht tun. Als Repräsentant des Staates mit einer riesigen Macht über ihn, der geschworen hat, das Recht neutral anzuwenden, würde ich es noch viel weniger tun. Die Konfrontation mit extrem unangenehmen Zeitgenossen gehört da zu Berufsbild. Muss man vorher wissen und vertragen, jedenfalls nicht an der Kundschaft auslassen. Gleichzeitig habe ich auch den starken Verdacht, dass der Angeklagte sich vor Gericht keinen Gefallen getan hat, sich auch sonst im Leben oft keinen Gefallen tut. Dass jemand sich selber durch sein extrem unsympathisches und selbstschädigendes Verhalten reinreitet, ist aber auch kein legitimer Grund, da nachzutreten.
  9. Haben sich da meine Wertvorstellungen in Amerika verschoben (wo es mir auch selbstverständlich scheint, dass man ein Paket mit einem schönen Tablet oder mit Munition einfach an der Tür ablegen lassen kann und das dann dableibt)? Wenn sich jemand mit einiger Mühe und Aufwand eine Existenz in diesem Bereich aufgebaut hat, scheint ihm dann wirklich Betrug--dazu noch in direkter Verbindung mit dem Geschäft und daraus folgenden Konsequenzen für die Zuverlässigkeit--eine gute Idee?
  10. Bei Einzelstücken muss es nicht unbedingt Dummheit sein, sondern es kann auch ein Problem sein, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen. Was für den einen Schrott ist, kann für einen anderen ein händeringend gesuchtes Ersatzteil oder die Vervollständigung einer Sammlung sein.
  11. Das "gegen vorgehen" ist bei einer Ermessensregelung so eine Sache. Gut, vielleicht hat man mit dem Ermessen eines Richters mehr Glück, aber da gibt's auch den einen oder anderen, der beim Thema Waffen einfach rot sieht, wo er einen Streit um einen Angelschein vielleicht sachlicher bewerten würde. Klar, man kann sich durch die Instanzen durchklagen, und in gewissem Maße wird's mit zunehmendem Schriftlichkeitsgrad der Begründungen vielleicht etwas sachlicher, aber das kostet riesig Zeit, Geld und Nerven und hat auch keine Erfolgsgarantie. Insofern tut man sich vielleicht einen Gefallen, das nicht nur als Durchboxen eines Rechtes zu verstehen, sondern im Vorfeld sich so mit den Leuten zu vertragen, dass das Ermessen einvernehmlich in der gewünschten Weise ausgeübt wird. Ist nicht schön, aber in der Situation kommt man eben erstmal als Bittsteller und nicht als König.
  12. Kann man so und so sehen. Klar, eine Herstellerbezeichnung oder ein Warenzeichen bezeichnen zunächst einmal einen Ursprung. Wenn man darauf hinweisen will, dass Kompatibilität besteht, aber der Hersteller ein anderer ist, dann muss man das im Normalfall auch so sagen, "IBM-kompatibel" (wobei das ziemlich schnell wenig mit IBM zu tun hatte) usw. Andererseits können eine Herstellerbezeichnung oder ein Warenzeichen auch so sehr verwässern, dass die Marktteilnehmer es nicht mehr mit einem bestimmten Hersteller verbinden. Wenn jemand z.B. einen "AR-15 Handschutz" verkauft, dann wird der kundige Käufer vermutlich nicht im Entferntesten davon ausgehen, dass es sich um ein Original von ArmaLite handle und auch eines von Colt ist eher unwahrscheinlich. In dem Fall werden die meisten Leute sicher davon ausgehen, dass das eine etwas schlampige Bezeichnung für die Systemkompatibilität zu dem ist, was man auch "Modern Sporting Rifle" nennt, eben das Stoner-System. Wenn man sinnlos Zeit und Geld verballern wollte, könnte man sich bestimmt darüber streiten, wieweit das bei "HK" der Fall sei, massenhaft andere Auktionen und Verkaufsprospekte auswerten, Experten als Zeugen laden, usw. Schlimmstenfalls mischt sich dann auch noch HK selber ein, weil die nicht wollen, dass ein Streit zwischen Dritten zu einer Aussage vor Gericht kommt, wie weit ihr Warenzeichen verwässert sei. Es könnten sicher beide Seite mindestens ein Minimum an validen Argumenten für die gegenteiligen Sichtweisen aufbieten, aber das zu prüfen und auszufechten wäre offensichtlich in keinem Verhältnis zum in Frage stehenden Betrag. Das Rückgaberecht im Fernabsatz ist da die eleganteste Lösung des Problems. Sicher für viele Händler problematisch und aus nachvollziehbaren Gründen ungeliebt, aber es löst immerhin genau solche Streitfragen, die sich daraus ergeben, dass der Käufer das Produkt nicht vorher sehen konnte.
  13. Scheint mir unwahrscheinlich. Die Probleme der Beherrschung und Ausnutzung der riesigen russischen und chinesischen Räume durch ein mittelgroßes Land, und zwar in einem System, das für die Beherrschten gar nicht attraktiv sein wollte, und das Ungleichgewicht zwischen den Ressourcen eines mittelgroßen Landes und der Vereinigten Staaten waren fundamentalere Probleme. Diese Kriege waren eigentlich vom ersten Tag an verloren, es sei denn vielleicht, durch das zeitige Ableben der Oberverbrecher oder einen Putsch wäre es zu einem Machtwechsel gekommen, bei dem rationalere und traditionellere Eliten einen kleinen Teil der Eroberten als Gegenleistung für ein sofortiges Kriegsende hätten behalten können.
  14. Zu langsam sind wir alle, sonst würde wir ja gewinnen. Bei uns ermahnen wir die Leute eigentlich eher im Gegenteil, so langsam wie nötig zu machen, bei etwas wilderen Matches nach Hausregeln mit Klettern, Kriechen, Tragen, noch mehr als bei USPSA/IPSC. Nicht durch den Parcours zu fliegen wie ein tanzender Derwisch auf Crack ist keine Schande und keine Gefahr. Ein Geschoss in die falsche Richtung fliegen zu lassen schon.
  15. Die Gruppe der unzuverlässigen Falschdenker kann schnell erweitert werden. Wer hätte vor drei Jahren gedacht, dass "Querdenker" in der Presse eine Standardfloskel für verachtenswerte Personen werden könnte? Auch wenn mir die Welt allgemein und Deutschland im Speziellen mit zunehmendem Alter immer mehr als Irrenhaus vorkommt: Die Anzahl von Menschen, die sich für den König von Preußen halten und zusätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis, aber keine klareren Gründe für deren Einzug wie Verurteilungen, haben, dürfte sich in sehr engen Grenzen halten. Das Gefahrenpotential durch sie auch. Jedenfalls ist der Schaden, der durch einige sozial und meistens auch ökonomisch vollkommen abseitige Vollverstrahlte verursacht wurde, noch nie nennenswert gewesen im Vergleich zum Schaden, der durch Herrschaftssysteme entstand, in denen man sein Längsdenken zu beweisen hatte, mit nationalsozialistischem Vorwort oder marxistisch-leninistischer Zusatzarbeit zu Dissertationen selbst in Zahlentheorie, und was es an Absurditäten sonst noch gab. Insofern halte ich militante Längsdenker an den Hebeln der Staatsmacht für eine wesentlich größere Gefahr als das doch eher kleine Risiko, dass der selbsternannte Nachfolger Barbarossas mit dem selbsternannten Nachfolger Wilhelms II. eine Schießerei anfängt und ich zufällig dazwischen bin.
  16. Noch nie außer mal Luftpumpe in meiner Kindheit. Die Frage war aber ernst gemeint.
  17. Nachdem es den bei uns nicht gibt, mal blöde gefragt: Wie fallen die Leute da denn durch? Sicher, wenn ich mir irgendeine obskure Stelle des Regelwerks aussuche und jemanden danach ausfrage, dann kann ich den erfahrensten RO durchfallen lassen. Ist es das, oder fallen die wirklich bei der einfachen Demonstration, sicher, aber unabhängig von der Leistung, schießen zu können, durch?
  18. Umgekehrt proportional zur Quadratwurzel Höhe der Umlaufbahn.
  19. Wobei die ja immerhin als Waffe vollkommen unbrauchbar, aber als technische Entwicklung wegweisend war. Wenn man die Navigation etwas verbessern und einen nuklearen Gefechtskopf drauf machen kann, dann funktioniert sie wirklich, jedenfalls im Sinne von Zerstörungskraft. Aber selbst wenn eine Waffe nicht nur technisch sondern auch praktisch funktioniert, die Idee, durch eine neuentwickelte und erst während des Krieges eingeführte Art von Waffe einen Krieg noch herumreißen zu können, dürfte immer abwegig sein. Gibt es dafür nur ein Beispiel in der Weltgeschichte? Man kann die neue Waffe noch nicht in Masse produzieren, man hat keine Erfahrungen mit ihr, man hat keine Erfahrung mit ihrer Einbindung in andere Waffensysteme und Truppengattungen.
  20. Schon. Ist aber die Frage, wer ein Battle Rifle braucht. Wie viele Kämpfe werden vornehmlich mit Gewehren auf entsprechende Distanzen ausgetragen, oder nur deshalb nicht auf diese Distanzen ausgetragen, weil die bestehenden Gewehre nicht reichen? Bei wie vielen Kämpfen ist Führigkeit oder Munitionsvorrat wichtig? Wie oft wird erfolgreich die Vollautomatik bei einem Battle Rifle verwendet? Was übernimmt zukünftig die Rolle des M4 als eine Art größere PDW? Für mich sieht das Ding wie ein Designated Marksman Rifle aus. Seine Vorteile kann es nur in den Händen eines solchen wirklich ausspielen. Dem DMR-Konzept steht natürlich die Inkompatibilität mit der Munition der Kameraden entgegen. Aber wird das dadurch besser, dass alle zusammen insgesamt deutlich weniger Munition dabeihaben (oder mehr schleppen)?
  21. Über das genaue Modell bin ich mir nicht sicher, aber so ähnlich könnte das hinkommen.
  22. Der eine oder andere Schnellschütze übt mit Airsoft-Pustern. Wie ich beim Duell mit dem Neffen meiner Ex feststellen konnte, gewinnt die richtige Technik sogar mit Nerf-Wummen jedes Mal... Der hatte vom Papa alles vom batteriebetriebenen "Sturmgewehr" mit Vollauto bis zum unscheinbaren Revolver. Letzterer hatte allerdings einen fühlbaren Druckpunkt und dann sofortige Schussauslösung und ein Visier, das auf die für Schaumstoffpfeile praktikablen Distanzen erstaunlich akkurat ist. Das Sturmgewehr dagegen hat eine ewige Zeit zwischen Abzug und Wirkung des Motors, und zum Zielen gibt's ein angedeutetes Fernrohr, das nur ein leeres Rohr ist. Mit dem Revolver korrekt zielen und richtig abziehen gewinnt dabei. Irgendwann habe ich dem Kleinen auch erklärt, warum ich mir immer die unscheinbarste Waffe aussuche, ihn aber vermutlich noch nicht ganz überzeugt.
  23. Wird wohl eher schwierig. Selbst wenn, um die Unannehmlichkeiten eines Prozesses wird man in dem Fall auch beim gutwilligsten Staatsanwalt kaum herumkommen.
  24. Und auch nicht in meinem Bundesstaat, sondern am Ar*** der Welt mit acht Stunden oder so Anfahrt. Klar, ein Ort, wo man einen Hindernislauf machen kann, und die Leute dann aus einer absichtlich wackeligen Position, bei der theoretisch auch etwas deutlich daneben gehen könnte wenn einer im falschen Moment abrutscht, auf solche Entfernungen schießen lassen kann, braucht Platz. Tja, da wird man sich fragen müssen, was man will. Bezüglich der Truppe im Speziellen ändern auch ein Sondervermögen, also Sonderschulden, wenig, wenn man nicht relativ einfache Verrichtungen auch mal üben kann. Im Vergleich zu größeren Waffensystemen sind Handfeuerwaffen da ja auch anspruchslos. Ich kenne mich mit den großen Dingern nicht aus, aber es würde mir intuitiv so scheinen, dass wenn die Leute nicht dazu kommen, auch nur mit einem kleinen Karabiner mit einer kleinen Gewehrpatrone die Grenzen der Leistungsfähigkeit auszutesten und zu üben, das bei der Artillerie nicht gerade besser aussieht.
  25. Der Artikel erklärt es nicht wirklich, aber die Formulierung legt nahe, dass er nach erfolgreicher Notwehr noch auf im Auto flüchtende Kriminelle geschossen haben könnte. Ich kenne die dortige Rechtslage nicht, aber so ziemlich überall ist mit Notwehr Schluss wenn der Täter eindeutig von seinem Angriff ablässt und fliehen will. Das könnte dann möglicherweise noch entsprechend dem deutschen Notwehrexzess mit Adrenalin, Furcht und Verwirrung entschuldbar sein, aber diese Entschuldigung wird dann schon Gegenstand eines Strafprozesses. Ist aber nur meine Mutmaßung aus dem Artikel, der dazu keine Details hat.
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