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Proud NRA Member

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  1. Das hat einen so weitgehenden Schutz aber in der Regel nur für als schwach und vielleicht unmündig angenommene Individuen, nicht für Geschäftskunden oder Gesellschaften oder eben Vereine als Mieter. Zumal es ja durchaus ein berechtigtes Schutzinteresse gibt, wenn man hier so liest, wie es manchen Leuten offenbar gelingt, Dinge, die in den unmöglichsten Richtungen gelegen sind, zu lochen. Die Sache, die darauf zu sehen ist, nämlich, dass der A.B. an einem bestimmten Tag Schießübungen gemacht hat, wird vermutlich sowieso dokumentiert, so dass er diesbezüglich nichts an Privatsphäre verliert.
  2. Also offen gesagt, in so einem Umfeld möchte ich weder meine Freizeit verbringen, noch möchte ich mich in einem solchen Umfeld aufhalten, in dem dann auch noch allerlei Leute mit potentiell gefährlichen Gegenständen spielen. Wie soll man denn der Sicherheitskultur an einem Ort vertrauen, wo man sich "argumentierst Du wird Dir gekündigt" anhören muss? Der Satz alleine ist wohl eine wesentliche Ursache von allem zwischen Flugunfällen und militärischen Katastrophen und bestimmt auch bei Schusswaffenunfällen gut vertreten, zu denen es aber normal keine Untersuchungsberichte wie bei den anderen genannten Kategorien gibt. Wir diskutieren bei uns im Verein auch gelegentlich, ob da Videoüberwachung her soll. Bisher fiel die Entscheidung immer dagegen aus, bei Kommerzständen mit unbekanntem Besucherverkehr ist es dagegen bei den Amis Standard. Aber egal, wie diese Entscheidung ausfällt: Wenn ich mich nicht sicher dabei fühlen würde, meine Meinung dazu zu sagen, egal ob die eine Mehrheit findet oder nicht, dann würde ich mir einen anderen Verein suchen, wegen viel prinzipiellerer Gründe.
  3. Was ist denn bei Euch für ein Umgang unter Schützen? Also wenn ich den Büttel auf meinen eigenen Verein ansetzen würde, dann wäre die Stimmung da nicht so gut. Von der Frage der DSGVO usw. mal abgesehen ist der Wunsch ja verständlich, wenn ich mir durchlese, wie hier im Forum über zerschossene Anlagen gemeckert wird. Gleichzeitig ist der Wunsch nach Privatsphäre verständlich, wobei natürlich der Umstand, dass man da war, eh schon durch Schießkladden usw. belegt wird. Aber jemand, der bei einer Frage der Abwägung soweit berechtigter Interessen im Verein deshalb zum Staat rennen würde anstatt zu argumentieren, wäre bei uns unten durch.
  4. Mal doof gefragt: Besteht denn ein tatsächliches, nicht rechtliches Bedürfnis, mit der Waffe oder überhaupt einer eigenen Langwaffe in absehbarer Zeit wieder sportlich tätig zu werden? Es ist, wenn man auf dem Amt das Gesetz wörtlich aber einigermaßen wohlwollend lesen will, doch wohl ein Unterschied, ob für eine begrenzte Zeit die einzige Schießgelegenheit im näheren Umfeld für die konkrete Waffe wegen Renovierungsarbeiten zu ist, oder ob man allgemein damit zufrieden ist, auf längere Sicht mit einer Leihwaffe zu schießen. Die Situation, dass eine bestimmte Waffe für eine gewisse Zeit nicht geschossen werden kann, sollte doch so einzigartig nicht sein, sei es wegen Nichtverfügbarkeit des Standes, sei es wegen Nichtverfügbarkeit der Waffe (weil der Auszieher nirgendwo lieferbar ist, was auch immer). Hilfreich wäre da vielleicht, zu zeigen, warum man die Waffe nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand schießen konnte, warum man die Gründe dafür nicht zu vertreten hat, und warum in absehbarer Zeit mit der Waffe wieder geschossen werden wird. Oder ganz doof: Ändert sich etwas, wenn er einfach innerhalb einer Woche mal schnell sechs Schießtermine mit einer eigenen Waffe absolviert, der .308 oder einem schnell beschafften KK-Prügel? Das könnte der Amtsschimmel vielleicht auch als Verscheißerung verstehen, aber wohl doch weniger als wenn er die Waffe aus- und wieder einträgt.
  5. Schon. Dass das rechtlich hirnrissig ist, brauchst Du mir nicht zu sagen. Ich würde den ganzen Bedürfnisquatsch als hirnrissig ansehen. Aber das ändert nichts daran, dass sich mit einiger Wahrscheinlichkeit der Amtsschimmel verscheißert vorkommt, und der eine oder andere Richter vielleicht auch. Da sollte man sich schon überlegen, ob man damit durchkommt und zu welchem Preis.
  6. Aber die ist doch meines Wissens nicht bedürfnisfrei, sondern nur dahingehend vereinfacht, dass das Bedürfnis nicht einzeln nachgewiesen werden muss. Im Normallfall, dass man sich eine Waffe kauft, die man nicht schon hat, kann dieses Bedürfnis für die konkrete Waffe logischerweise nur prospektiv, auf die Zukunft bezogen, sein, also dass man mit der Waffe im Rahmen eines Bedürfnisses auch schießen will. Wenn man das mit einer Waffe macht, die man gerade, vielleicht am selben Tag, mangels Bedürfnis verkauft hat, kann einem dann ein Strick daraus gedreht werden, dass die Behörde annehmen darf, dass das Bedürfnis auch für die Zukunft nicht existiere? Und umgekehrt: Fällt mit einem Wegfall des Sportschützenbedürfnisses für Langwaffen nicht auch die Möglichkeit des "bedürfnisfreien" Erwerbs weg? Ich kenne mich mit den Feinheiten des deutschen Waffenrechts nicht aus, muss mich damit gottlob nicht auskennen, aber das wirkt wie eine gute Möglichkeit, dass sich der Amtsschimmel verscheißert vorkommt, und manche reagieren darauf empfindlich.
  7. Also darin scheint es mehr um die engere Frage zu gehen, ob das Töten von Rindern damit als angebliche Notschlachtung erlaubt war, und ob er eine zur Schlachtung befugte Person hätte holen müssen. Es steht zwar drin, dass die Karten nur zur einem sportlichen Bedürfnis ausgestellt waren, aber es wird nicht darauf eingegangen, ob das Problem ist, dass er die Waffen außerhalb des sportlichen Bedürfnisses benutzt hat, oder einfach, dass er die Waffen illegal benutzt hat, auch wenn es zu einem anderen legalen Bedürfnis völlig okay wäre.
  8. Der Begriff der "Extremismus" ist schon für sich zur Bestimmung von Leuten, denen man an den Karren fahren will, extrem problematisch. Er bedeutet ja "außen". Nun ist es in jedem Meinungsspektrum, solange man überhaupt noch ein Meinungsspektrum zulassen will, notwendig so, dass manche Leute an den äußeren Rändern dieses Spektrums stehen müssen, andere im Zentrum. Wer "alle Extremisten" oder auch nur die einer Seite verfolgen will, der will, wenn er das wörtlich meint, die Abschaffung der Meinungsvielfalt überhaupt. Sinnvoller erscheint mir zur Bestimmung von Feinden, denen man eine reinwürgen will, der Begriff der Feindschaft selbst, und zwar nicht nur einer rein abstrakten, sondern einer, die irgendwie tätig werden möchte. Wenn jemand den gewaltsamen Umsturz der FDGO zwecks Einführung einer rassistischen Diktatur, des Kommunismus, der Scharia, oder sonst etwas fordert, dann ist er nach eigener Aussage ein Feind der FDGO und braucht sich über die Behandlung als solcher nicht zu beschweren. Wenn jemand dagegen z.B. die Leute nur überzeugen will, dass eine radikal libertäre Gesellschaftsordnung oder ein Sozialismus mit freiwilliger Teilnahme und gemeinsamen Namenstanzen im Freien wünschenswert wäre, oder auch dass exakt am 5. Februar 2024 Jesus Christus zurückkommen würde, und man deshalb Buße tun soll, dann mag das vielleicht versponnen sein, ist aber soweit kein Ausdruck von Feindschaft. Dieser Begriff der Feindschaft ist meistens relativ leicht überprüfbar, weil die Leute sie meistens offen ausdrücken. Die Jungs in der al-Quds Moschee in Hamburg, aus der die Täter vom 11. September kamen, die Jungs vom NSU, oder die Jungs und Mädels (eher untypisch) von der RAF haben ja in kaum zu überbietender Deutlichkeit ihre Feindschaft gegenüber der FDGO ausgesprochen. Wenn jemand dagegen nach eigener Aussage keine Feindschaft gegen die FDGO hegt, dann ist die Behauptung, dass er sie innerlich doch hege, dazu auch irgendwie mit anderen zusammenwirke, zunächst einmal nur eine Verschwörungstheorie. Zum Klassiker dazu eignet sich die Aussage im Verfassungsschutzbericht, dass Fluthelfer sich nur als Helfer "gerieren" würden, in Wahrheit aber die Demokratie "diskreditieren" wollten -- steht wirklich so drin, ohne jede Indizien. Weil die Verschwörungstheorie ein klassischer Fehlschluss ist, muss man für die unterstellte Verschwörung schon ziemlich starke Beweise fordern, bevor man deswegen jemandem an den Karren fährt.
  9. Immerhin: Im Krieg wäre ein äquivalentes Vorgehen ein Kriegsverbrechen. Natürlich gelten die Regeln des Kriegs nicht innerstaatlich, aber man sollte sich schon die Frage stellen, ob man sich damit langfristig einen Gefallen tut. (Und es gibt natürlich auch im Krieg seltene Ausnahmen wie Retorsion, aber wenn man dabei ist, die Logik, dass ein Kriegsverbrechen ein anderes rechtfertigt, auf innerstaatliches Zusammenleben anzuwenden, dann existiert im Grunde kein Staat mehr.)
  10. Nun ja, theoretisch ist das ja eine der Möglichkeiten der Rechtsauslegung, die ein Richter auch verwenden könnte. In der Juristerei würde man die Orientierung an einem nicht unbedingt ins Gesetz geschriebenen leitenden Willen des Gesetzgebers teleologische Auslegung nennen, und ein Telos des WaffG ist wohl eben doch "So wenig Waffen im Volk wie möglich." Insofern von einer Einschränkung von Waffen auf nur eine Bedürfnisart, für die sie beantragt wurden, im WaffG nichts drinsteht, wäre es da schon ein zusätzliches Argument, dass es vermutlich nicht Absicht des Gesetzgebers war, die Leute zu zwingen, mehr Waffen zu kaufen, als sie eigentlich haben wollen, nur weil sie z.B. Sportschießen und Jagen wollen. Es gibt natürlich auch die so in den Lehrbüchern nicht erwähnte Methode der bürgerfeindlichen Auslegung. "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" gilt nur wenn jemand eine haben will. Wenn er keine weitere Waffe haben, sondern einfach eine vorhandene geeignet nutzen will, dann gilt es nicht. So oder so, im Zweifel gegen den Bürger.
  11. Eher fraglich. Das Bedürfnis in §4 und §8 ist ja eher allgemein gehalten. Die Regelbedürfnisse in §13-20 legen Regeln für die häufigsten Bedürfnisse fest. Es steht aber doch nirgendwo drin, dass das fixe Kategorien sind, die sich dann gar auf eine bestimmte Waffe übertragen würden. Das würde dem Ziel, möglichst wenige Waffen in Umlauf zu bringen, widersprechen. Es wäre auch bei manchen Bedürfnissen schwer umsetzbar. Sollte etwa jemand, der gleichzeitig Sammler und Sachverständiger ist, eine Waffe aus seiner Sammlung (§17) nicht zur Erstellung eines Gutachtens als Sachverständiger (§18) nutzen dürfen? Das wäre arg schizo. Das heißt nicht, dass es nicht manche Behörden oder Richter so sehen, aber aus Text und Systematik des Gesetzes scheint es mir schwer nachvollziehbar. Immerhin: Dann kann man mehr Waffen kaufen gehen...
  12. Die wesentlichen Verfahren, da Zusammenhalt zu erzeugen, die wohl chemische Verbindung, Schweißen (oder wie auch immer man den Auftrag von heißem thermoplastischem Polymer nennen will), Kleben und Sintern. Dass man aus kleinen Materialteilen große Teile zusammenbaut, statt sie aus einem Block zu fertigen, ist ja so ungewöhnlich nicht.
  13. Ich glaube, es ist keine gute Idee, sein Reden über Sicherheitspraktiken oder gar die tatsächlichen Praktiken daran zu bemessen, ob man jemandem Argumente für etwas liefert oder nicht. (Das gilt auch in völlig anderen Lebensbereichen. Die kerntechnische Industrie z.B. hat sich vermutlich keinen Gefallen damit getan, zu behaupten, dass schwere Unfälle mit Kernreaktoren bei westlichen Typen, in Deutschland, usw. nicht möglich seien. Sind sie natürlich, und ihre Wahrscheinlichkeit ist natürlich um ein vieles höher als die Wahrscheinlichkeit, die dem Design zugrunde liegt -- die im Design ermittelte Wahrscheinlichkeit ist ja die durch bekannte und nicht ausgeschlossene Ursachen, und die ist tatsächlich minimal, während in der Praxis Unfälle eher durch nicht bedachte, unbekannte Ursachen auftreten, z.B. einfach menschliche Blödheit, oder dass Vorgänge, die man als statistisch unabhängig betrachtet hat, gerade dann anfangen, miteinander zu korrelieren, wenn man das am wenigsten brauchen kann. Ehrlich wäre gewesen, dass Kernenergie selbst dann noch weit weniger Schäden anrichtet und weit weniger Tote verursacht als z.B. Kohle, wenn man eher pessimistisch bezüglich ihrer Sicherheit und insbesondere bezüglich des Einflusses menschlicher Blödheit ist. Genauso hat die Finanzwirtschaft sich einen Bärendienst damit geleistet, auf gewisse Tranchen strukturierter Finanzprodukte Ratings, die nahezu Risikofreiheit versprechen, draufzustempeln, ohne zu berücksichtigen, dass die dieser angeblichen Risikofreiheit zugrundeliegenden Annahmen genau dann versagen können, wenn das Risiko eintritt.) Innerhalb der Welt des WaffG, die dem Bürger das Tragen von Waffen allgemein zum Selbstschutz versagen will, ist es im Übrigen auch einfach schlecht erklärbar, warum ein Jäger auf dem Weg zur Jagd seine Waffe geladen tragen will. Meine Sportwaffen sind auf dem Weg zum Stand auch ungeladen, verpackt, und wo sinnvoll möglich mit Flaggen in den Kammern. Warum um alles in der Welt sollten sie denn geladen sein? Trotzdem werden sie natürlich sobald ich sie anfasse als geladen behandelt. Gleichzeitig kann durchaus eine sehr wohl geladene Tragewaffe am Mann sein. Warum die geladen ist, ist wohl offensichtlich, aber das ist vom WaffG eben dem deutschen Untertanen untersagt, es sei denn, er sei Bonze mit Schein oder Ersatzbescheinigung. Es ist auch nicht offensichtlich, wie man da für ein Sonderprivileg für Jäger argumentieren will. Klar, es würde nichts passieren, und wenn doch, dann aller Wahrscheinlichkeit lediglich Selbstschädigung, aber das ist bei jedem anderen rechtstreuen Bürger auch nicht anders. Will man das Verbot des schussbereiten Tragens während man gar nicht jagt angreifen, dann muss man logischerweise das Verbot des Tragens zum Selbstschutz allgemein angreifen. Will man das Tragen zum Selbstschutz etablieren, dann sollte man den Leuten erst recht die Regeln einbimsen, die erfahrungsgemäß Unfälle dabei am besten verhüten, und das ist eben nach wirklich allgemeiner Erfahrung Cooper.
  14. Womit schikanöse Vorschriften und schikanöse Auslegungen der Vorschriften systemimmanent sind. Grundgedanke des WaffG ist es eben, dass der Schutz von Leben und Freiheit kein zulässiger Grund für Waffenbesitz sein soll (außer für einige Bonzen), allerlei andere im Vergleich dazu unwichtige und harmlose Dinge allerdings erlaubt bleiben sollen. Erreicht werden soll das eben über Schikane. Die können im Grunde beliebig sein. Ob man eine gewisse Zahl Schießtermine ohne eigene Waffe oder einen gewissen Schrank braucht, oder ob man einfach im Amt ein Jahr lang einmal die Woche vorsprechen und da zwanzig Hampelmänner machen muss, ist eigentlich dafür unerheblich, außer dass bei der letzteren Idee der Zweck offensichtlicher wäre, nämlich einfach eine allgemeine Erschwerung des Waffenbesitzes.
  15. In dieser Aussage sind gleich zwei Schwierigkeiten. Die erste Schwierigkeit: Wenn es um Verhaltensregeln geht, dann hast Du immer nur den bewusst oder unterbewusst bekannten Zustand der Waffe, nicht den objektiven. Du machst etwas nicht, weil die Waffe geladen oder nicht geladen ist, Du machst es, weil Du denkt, dass sie es sei. Das ist logisch notwendig so, weil Dein Gehirn wohl eine Verbindung zur Deiner Sensorik und eine Gedächtniskapazität hat, aber keine Verbindung zur Kammer der Waffe. Nun ist es ein Erfahrungswert, dass man Routinen, die man abspielt, schon auch mal überspringt oder vergisst, insbesondere bei Ablenkung, Stress, widrigen Bedingungen. Dem kann man vorbeugen, durch allerlei Dinge, z.B. Vieraugenprinzip, das Abarbeiten geschriebener Checklisten, die Verwendung von Indikatoren, dass etwas gemacht wurde (im Fall der Waffen z.B. die leicht sichtbare Flagge in der Kammer). Das kann alles zu bestimmten Zwecken sehr sinnvoll sein. Sicherheitsvorkehrungen, wie sie z.B. auf einem Filmset praktiziert werden können, um wirklich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sicherzustellen, dass eine Waffe ungeladen ist, sind aber zum Sportschießen, Jagen, usw. nicht sehr praktikabel. (Und funktionieren auch nicht immer -- Baldwin fragen.) Noch weniger praktikabel sind sie, wenn man gewohnheitsmäßig geladene Waffen im Alltag hat, und den Umgang mit denen auch dann sicher gestalten will, wenn er mehr aus dem Selbstverständlichen und Unterbewussten kommt. Z.B. kann man auf einem Filmset beschließen, dass keinerlei scharfe Munition anwesend zu sein hat. Offensichtlich wenig geeignet, wenn man schießen will. Auch das Vieraugenprinzip z.B. kann man vielleicht auf einem Anfängerkurs sinnvoll anwenden, im Alltag mit Waffen eher nicht. Da hat sich nun aus der Erfahrung ergeben, dass es zur Beherrschung dieser alltäglichen Situationen sinnvoll ist, sich nicht auf sein Gedächtnis zu verlassen, sondern sein Handeln in der Gegenwart so zu gestalten, dass Gedächtnisfehler in ihren Konsequenzen reduziert werden. Die zweite Schwierigkeit, die auf die erste hindeutet: Schüsse "lösen" sich selten bis gar nie. Munition zündet nicht spontan. Man darf sie sogar im Flieger einchecken, während das bei einem Mobiltelephon nicht erlaubt wäre. Der Schussmechanismus von Waffen löst auch nur extrem selten spontan aus. Wenn sich ein Schuss "löst", dann in aller Regel, weil jemand die Waffe genau so bedient hat, dass sich bei korrekter Funktion ein Schuss "lösen" soll, in einigen wenigen Fällen noch in Situationen wie dem Laden eines Halbautomaten, wo diese Möglichkeit absehbar ist. Wenn man also schon davon spricht, dass sich Schüsse "lösen", dann meint man eigentlich, dass man gelegentlich dumme Fehler macht, wie das eben die Art der Menschen ist. Die Möglichkeit solcher dummen Fehler steigt eklatant an, wenn man sich auf sein Gedächtnis bezüglich des Ladezustands verlässt. Darum sollte man sich darauf eben nicht verlassen.
  16. Für sich nicht. Um mal ein Beispiel aus einer anderen Domäne zu nehmen. Die Bibel für amerikanische Piloten nennt sich FAR/AIM. Kann man jemanden mit erschlagen, die Ausgabe für Privatpiloten hat 1050 Seiten, anderen Ausgaben mehr. Der Name mit Schrägstrich kommt daher, dass die FAR die verpflichtenden Regeln sind, das AIM hingegen Empfehlungen, die oft auch im Plauderton sind und für sich eindeutig keine Rechtskraft haben. Wenn es aber zu einer Beschwerde oder gar einem Unfall kommt, dann hat man es mit einem Bürohengst, der normal kein Pilot ist, als Richter zu tun, und der hat eine universelle strafbewehrte Vorschrift im FAR zur Verfügung: riskantes und fahrlässiges Fliegen. Und in der Beurteilung, was das ist, orientiert er sich dann eben wieder am AIM. Also kurz: Von Empfehlungen von Stellen mit Autorität kann man schon abweichen, das kann auch völlig normal sein, aber man sollte das so tun, dass es nicht zu Beschwerden kommt, und wenn doch, dann sollte man einem Laien erklären können, warum das in Ordnung war. Dieser Laie wird dabei eher misstrauisch sein, denn die neutrale Autorität wird ihm (vollkommen verständlicherweise) glaubhafter erscheinen, als jemand, der sein Verhalten rechtfertigen und Ärger abwenden will.
  17. Illinois hat shall issue seit Jahren, eingeklagt von den Bürgern. Eine Besonderheit ist, dass man eine Art Waffenbesitzkarte auch dann braucht, wenn man nicht führen will. Das dieses Jahr in Kraft getretene Verbot von allem (als "Sturmwaffen") ist so direkt mit Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in Konflikt, dass einige spekulieren, dass der Milliardärsgouverneur Pritzker (Bauchumfang wie Hermann Göring in der Spätphase, einzige Lebensleistung Erben) sich absichtlich vor Gericht auf die Fresse legen will, um dann als Bewerber um das Präsidentenamt die effektive Abschaffung des Obersten Gerichtshofs versprechen zu können (durch "Packing", also Erhöhung der Richterzahl und einen Schub politisch zuverlässiger Neuernennungen).
  18. Die Bekundung einer Absicht ist allerdings auch eine Tatsache. Nicht die Tatsache der Handlung, aber die Tatsache der bekundeten Absicht. Und für Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen .... usw. usf. etc. pp., ist die Absicht vielleicht aussagekräftiger als die Tatsache. Könnte ja sein, dass der Schlingel sich auch in Zukunft nochmal eine Brezel hohlen will.
  19. Aber dem Text nach wurde ihm ja nicht daraus der Strick gedreht, sondern daraus, dass er beim Bäcker war. Wobei zugegebenermaßen Vorschriften irgendeiner Art zu lose eingepackten Feuerwaffen auch in Ländern mit eigentlich liberalem Waffenrecht existieren. In meinem Bundesstaat wäre im Regelfall ein verschlossenen Behältnis okay, aber wenn man jagen geht die strengere Vorschrift, dass es ein speziell diesem Zweck gewidmetes Behältnis sein muss, also nicht einfach in den Rucksack mit reingeschmissen.
  20. Wobei da wo es legal möglich ist ja nichts gegen Sportarten mit "Tactical Kram", wie Du das zu nennen beliebst, spricht. Tactical Games z.B. wird im Plattenträger gemacht, eben als eine Mischung aus Ideen von CrossFit und IPSC/3Gun plus Dreck. Ich habe als ich das mal ausprobiert habe viel gelernt. Wir haben auch eine sehr schöne Sportart, ohne Dachverband, als Biathlon, Geländelauf mit Hindernissen und Schießen mit Karabiner und Pistole. Warum denn nicht? Es spricht auch nichts gegen Nachtwettbewerbe. Warum denn nicht? Ein Laser ist jedenfalls bei USPSA für PCC erlaubt, aber man sieht da auch, dass die Einsatzmöglichkeiten begrenzt sind -- praktisch ist er, wenn bei einem Low-Ready Start ein Ziel direkt vor einem ist, weil man das auf diese Weise anvisieren kann, bevor überhaupt die Uhr läuft, oder auch bei einer Stage, wo man arg um die Ecke schießen muss, aber das war es dann auch. Es gibt natürlich auch Leute, die sich einfach nur an einer Phantasiekanone mit zu viel Zeug dran freuen (während in Wettbewerben normalerweise eher Gewicht wegoptimiert wird). Stört mich auch nicht. Wenn sich einer gleichzeitig ein Zielfernrohr, ein Reflexvisier, einen vertikalen Handgriff, einen Barrikadenstop, einen sichtbaren und einen Infrarotlaser an seinen Kanone montieren will, dann soll er doch. Andere Leute schrauben halt jedenfalls in der gewählten Kombination sinnloses Zubehör an ihr Fahrrad usw. Alleine schon mit dem Plattenträger oder einer Gewichtsweste mal ein paar Kilometer auf Tempo zu rennen ist durchaus lehrreich. Man sollte das der Gelenke wegen nicht dauernd tun, aber hin und wieder bringt es einem viel über die Stabilität des Oberkörpers bei, so wie Skifahren oder Reiten mit einem Tablett in den Händen, usw.
  21. Ethnische Minderheiten gibt's da auch, z.B. die Franko-Amerikaner. Hin und wieder liefern die sich sogar mal einen Ortstaferlstreit, wie man das bei den Österreichern nennen würde. Allerdings unter Verzicht auf Bandenbildung und Straßenschießereien. Ironischerweise heißt ein etwas französisch geprägtes Städtchen in New Hampshire ausgerechnet Berlin.
  22. Man hält die Leistung dieser Dinger absichtlich so begrenzt, dass sie jedenfalls im Normalfall nicht zum Herzstillstand führen. Dann sind Treffer eben Glückssache und damit Übergangswiderstände und Strompfade. Und Strom scheint sowieso eher unvorhersehbar in der Wirkung zu sein. Selbst beim elektrischen Stuhl mit fixierten Elektroden und dicker Stromversorgung funktioniert da ja oft nicht wie erhofft. Erfolglos beschossen geht ja auch, und erfolglos auf den Kopf gehauen, usw.
  23. Eine gewisse Verbreitung in den Medien hat das aber doch gefunden, jedenfalls erinnere ich mich dran. Trotzdem: Aus dem hier diskutierten Vorfall eine Geschichte um Rassismus machen zu wollen ist nahezu sicher ungerecht. Selbst wenn man zeigen könnte, dass das bei Migranten öfters schiefgeht als bei Indigenen, dann wäre das kein Beweis für Rassismus, denn es böte sich ja auch z.B. die durchaus plausible These an, dass es bei Sprach- und Kulturbarrieren in einer Extremsituation noch schwieriger ist, produktiv zu kommunizieren, als so schon. Du kannst der talentierteste Geiselbefreiungsunterhändler im ganzen FBI sein (was man von einem Streifenhörnchen realistisch nicht erwarten kann), aber wenn Du gar keine gemeinsame Sprache mit dem Kunden beherrschst, dann wird es schwierig, Deine Talente einzusetzen. Gesten sind weniger ausdrucksstark als Worte und im Übrigen auch kulturgebunden. Es wäre auch möglich, dass z.B. in gewissen Nachbarschaften Polizisten, aber auch andere, angespannter und gewaltgeneigter sind, einfach weil da Gewaltkriminalität alltäglicher ist. Man wird vermutlich auch als Autochthoner in der Plattenbausiedlung eher von der Polizei verprügelt als im Park in Grünwald, selbst bei exakt identischem Auftreten. All das wäre jedenfalls eine Überlegung wert, bevor man "Rassismus!" schreit -- es sei denn, Spaltung ist das eigentliche Ziel.
  24. Dass das massiv zunimmt, wenn man Leute herholt, die genau in der relevanten Altersklasse und dem relevanten Geschlecht sind, sozial isoliert sind, sprachlich isoliert sind, kulturell isoliert sind, kann man sich in der Tat denken. Wir haben ja schon massive Schwierigkeiten, bei Dingen wie Schizophrenie in völligen Idealfall zu helfen, wenn jemand eine unterstützende Familie hat, materiell abgesichert ist, mit seinem Pfarrer im Gespräch ist, fließend Deutsch kann, dem deutschen Bild von psychischer Krankheit vertraut: Selbst in dieser Situation, wenn jemand aus eigenem Antrieb und/oder mit Bestärkung durch die Familie eine psychische Behandlung sucht, wird er erhebliche Schwierigkeiten und Wartezeiten haben, die zu bekommen, dazu noch eine gute. Ist es da eine Überraschung, dass wir es mit Leute, bei denen die Voraussetzungen in fast allen relevanten Dimensionen sehr ungünstig sind, erst recht nicht schaffen?
  25. Es stimmt schon, dass es nicht gerade erfolgreiche Polizeiarbeit ist, wenn jemand mit Suizid droht, und das damit endet, dass er getötet wird, ohne den Mut aufbringen zu müssen, das selber zu tun. Zumal, wenn diese Situation bekannt ist, bevor die Polizei eintrifft, die also mindestens eine gewisse Zeit auf der Anfahrt hatte, über Einsatztaktiken und -mittel nachzudenken. Es scheint mir da in mehr als einer Hinsicht ein Schwarz/Weiß-Denken zu geben. Einerseits natürlich, indem manche Leute aus allem einen Rassekonflikt machen wollen. Andererseits aber auch dahingehend, dass man nur noch wahlweise der Meinung sein soll, die Polizei wären alle fiese, rassistische Mörder, oder sie hätten alles richtig gemacht. Zumindest bei den Amis gibt es da ja auch bei den Polizeien selber Initiativen, dieses Problemfeld besser zu verstehen und Anleitung zu sinnvollem Vorgehen zu entwickeln. Die sind sich eigentlich alle darin einig, dass das Drohen mit Waffen, Bellen von Befehlen usw. in solchen Fällen gerade nicht funktioniert. Das heißt nicht, dass es im Umkehrschluss strafbar, gar Mord, gar von Rassismus motiviert sein muss, ist es zumindest meistens wohl auch nicht, sondern Ausdruck der Überforderung mit einer schwierigen und gefährlichen Situation. Fähigkeit zur Gewaltausübung und Fähigkeit, mit unvernünftigen Leuten vernünftig ins Gespräch zu kommen, widersprechen sich im Übrigen auch nicht. Ich kenne von der Ballerei hier einige Polizisten, die durchaus mit einem AR-15 zaubern können, aber trotzdem weit mehr als die Pflicht verlangt aufwenden, um Leute mit Worten auf einen sinnvolleren Weg zu bringen. Der Umgang mit Dummheit, Geisteskrankheit, Kaputtheit gehört naheliegenderweise zum Polizeiberuf dazu.
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