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Proud NRA Member

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  1. Wobei es natürlich durchaus etwas zwischen "Bleiversenken" und Leistungssport gibt, auch außerhalb von Sportordnungen. Bei uns (ohne Bindung an Sportordnungen) ist es z.B. üblich, gewisse Disziplinen auch mal als "Outlaw"-Match, also mit Hausregeln, die von der Sportordnung abweichen, abzuhalten. Bei USPSA (der amerikanischen Variante von IPSC) wird das, jedenfalls für Kurzwaffen, nur selten gemacht. Es sind wohl alle mit den Regeln zufrieden. Auf der anderen Seite ist Steel Challenge als Disziplin nicht sehr erfolgreich und die meisten Matches werden als Outlaw-Matches abgehalten, nämlich mit individuell aufgestellten Parcours. Wenn es soweit kommt, daß mehr Matches outlaw als regulär abgehalten werden, dann kann man das natürlich so verstehen, daß offenbar die Sportordnung suboptimal ist--Steel Challenge wäre vermutlich erfolgreicher und attraktiver, wenn es pro Match ein oder zwei standardisierte Stages als Classifier gäbe und die anderen Stages frei aufgestellt würden. Die meisten Schützen haben eben keine Lust, bis zum Erbrechen die Geometrie von exakt acht immer gleichen Stages in ihr Muskelgedächtnis einzuhämmern, und das finde ich auch legitim. Es gibt hier auch mancherorts die Sitte, daß es einen festen Kalender für reguläre Disziplinen für die ersten vier Wochenenden im Monat gibt. Wenn dann ein Monat einmal fünf Wochenenden hat, dann wird ein Outlaw-Match abgehalten. Da gibt es z.B. ja nach Lust und Jahreszeit ein Match nur für Winzwaffen zum verdeckten Tragen, ein Zombie-Match, bei dem nur Treffer auf den Kopfbereich des USPSA-Ziels zählen, ein two-gun Match für Flinte und Pistole, ein Match auf Bowling-Kegel, und was einem sonst noch so einfällt. Ein anderer Grund für Abweichungen von Sportordnungen ist, Anfängern für einen guten Einstieg und zur Beruhigung aller einen (Sicherheits-)Vorteil wie Schießen aus dem low-ready statt aus dem Holster und Verwendung einer KK-Waffe zu erlauben. Bei all dem werden selbstverständlich die Sicherheitsregeln genauso eingehalten wie bei regulären Disziplinen, jedenfalls da wo ich schieße. Dazu kommt dann auch noch, daß neue Disziplinen oft dadurch entstehen, daß eine Gruppe von Leuten informell etwas ausprobiert und sich dann ein Regelwerk herauskristallisiert. Das war einmal bei USPSA mit Cooper's leather slaps so und heute ist es z.B. bei Three-Gun so. Eine schnell wachsende Disziplin, aber mit mehreren konkurrierenden Verbänden und vielen Outlaw-Matches. Mit der Zeit können sich so aus dem Spaßschießen ohne Anspruch, daß Ergebnisse verschiedener Matches vergleichbar seien, und ohne Hierarchie von Matches die Regeln herausbilden, die am besten funktionieren. Von daher sorgt die Bindung an Sportordnungen zumindest dafür, daß neue Disziplinen in Deutschland im Grunde aus dem Ausland importiert werden müssen.
  2. Absolut. Wir alle sollten uns mehr darum kümmern, nicht nur das Feuer zu löschen, wenn es brennt, sondern auch proaktiv Verbesserungen anzustreben. Noch mehr trifft das aber zu, wenn man professioneller Lobbyist sein will. Wer nicht regelmäßig antingelt und etwas haben will, der ist noch nichteinmal persönlich bekannt (jedenfalls nicht so, daß sich jemand an ihn erinnert), und hat's deswegen auch schwer, gehört und ernstgenommen zu werden, wenn's einmal brennt. Wenn ein professioneller Lobbyist wo anruft und dann der Angerufene seiner Assistentin nicht antwortet "Der schon wieder!" sondern "Häa? Wer?" dann war die Lobbyarbeit nicht so berauschend.
  3. Auch ohne Rückstoß. Ich habe zum schnellen Trockenüben eine SIRT rumliegen. Auch wenn eine Spielzeugpistole knapp zum Preis einer richtigen irgendwie verkehrt ist macht das richtig Spaß, und ich glaube, wenn man damit ein IPSC-Match machen würde, würden zwar die Zeiten etwas schneller (weil ohne Rückstoß und weil die Leute eher das Risiko eingingen für einen Zeitvorteil heimgeschickt zu werden), aber die Rangfolge der Schützen bliebe grob gleich. Bloß, Kanonen hätten wir halt keine mehr.
  4. Es gibt erfahrungsgemäß auch mit jedem (nicht vorbestraften oder zwangseingewiesenen) Hansdampf keine Probleme. Ich kenne da so ein paar Spezialisten, die haben sich eine Lizenz zum verdeckten Tragen besorgt ohne je zuvor geschossen zu haben und sich dann gleich drei Glocks auf einmal zugelegt. Die bleiben in der Praxis dann ohne Munitionsvorrat daheim liegen. Ist zwar deutlich weniger gut als jemand, der regelmäßig übt, zu Matches geht, und zumindest gelegentlich auch wirklich in der Öffentlichkeit trägt, aber großartig bedroht fühle ich mich davon nicht.
  5. Und damit hast Du auch, Gott sei's geklagt, vollkommen recht. Es hat rein gar nichts mit "Fundamentalopposition" zu tun, wenn man sagt, daß die vorgeschlagene Richtlinie nicht zulässig ist, weil sie vollkommen ungeeignet ist, den freien Verkehr von Menschen und Gütern zu fördern. Es hat nichts mit "Fundamentalopposition" zu tun, wenn man sagt, daß die vorgeschlagene Richtlinie vollkommen ungeeignet ist, ihre an sich schon unstatthaften Ziele bezüglich innerer Sicherheit zu erreichen. Es hat nicht mit "Fundamentalopposition" zu tun, wenn man sagt, daß wenn die Kommission selber feststellt, daß es in vielen Mitgliedstaaten kein Problem mit Halbautomaten gibt, eine Verschärfung auf der Ebene des europäischen Rechts unstatthaft ist. Es hat noch nicht einmal mit "Fundamentalopposition" zu tun, wenn man sagt, daß eine freiheitlich-demokratische Grundordnung den ungehinderten Zugang des Bürgers zu Waffen für individuellen und kollektiven Selbstschutz verlangt. All dies hat nichts mit "Fundamentalopposition" zu tun, weil es die Ziele der europäischen Einigung, die Freundschaft und politische Zusammenarbeit der Völker Europas in Freiheit und Demokratie und Sicherheit, nicht angreift sondern zu unterstützen sucht. Die Meinung, daß einige Pappnasen vollkommen verpeilt sind, geteilt übrigens von einer Anzahl europäischer Regierungen und Parlamente, die sonst eher zurückhaltend sind, ist keine "Fundamentalopposition" sondern ganz einfach demokratische Teilhabe.
  6. In der Tat, aber eben deshalb muß man es tun. Das ist ein von der Realität entrückter Beamtenapparat, der noch nicht einmal erkennt, daß die Krümmung von Gurken keiner gesetzlichen Regelung bedarf. Robert Conquest, ein in Amerika lebender Brite, hat das damit kommentiert, daß etwas enorm schiefläuft, wenn die Vorlage eines Gesetzes zur Krümmung von Gurken nicht dazu führt, daß erst einmal 5000 Bürokraten wegen offensichtlicher Unterbeschäftigung ihre Stellen abgebaut bekommen.
  7. Eine guten Satz darin, den Katja nicht kommentiert hat, will ich dem Forum nicht vorenthalten, nämlich die Situationseinschätzung für Deutschland (Seite 21): Das Gleiche für Polen. Frankreich und Belgien haben angeblich Probleme mit in größerer Zahl abhandenkommenden Feuerwaffen. Wäre wenn die Kommission selber der Ansicht ist, daß es in Deutschland und Polen keine großartigen Probleme gibt, nicht der logische Schluß, daß die Gesetze in diesen Ländern ausreichend sind und weitere Restriktionen unnötig und daher als dem Subsidiaritätsprinzip widersprechend auch unzulässig sind?
  8. In der Tat. Der angeblich beabsichtigte "freie Verkehr für bestimmte Feuerwaffen" (2008/51/EG) kann schon deshalb nicht erreicht werden, weil die genannte Richtline in Artikel 3 ganz untypisch für solche Regelungen den Mitgliedsstaaten freistellt, beliebig schärfere Regelungen aufzustellen. Um das überhaupt diskutabel zu machen müsste wenigstens die Freizügigkeit innerhalb Europas für Waffenbesitzer, die zu einem Match fahren oder sich z.B. als Lkw-Fahrer schützen wollen, garantiert werden, ebenso, daß ein Händler eine in einem Land legale Waffe in ein anderes Land verkaufen darf. Wird es aber nicht, und das war auch offensichtlich nie beabsichtigt. Damit ist sowohl die bestehende Richtline wie auch die vorgeschlagene vollständig ungeeignet, die Freizügigkeit von Waffen und deren Besitzern zu fördern, und nichts als eine unzulässige Beschränkung der Mitgliedsstaaten in ihrem souveränen Recht, ihre Sicherheitspolitik zu gestalten. Der Vorschlag für eine neue Richtlinie ist auch deshalb nicht geeignet, seine angegebenen Zwecke zu erreichen, weil die vorgeschlagenen Regelungen in keinem ersichtlichen Zusammenhang mit den angeblich verfolgten Zielen stehen. Ein Verbot von Anscheinswaffen steht in keinem Zusammenhang mit ihrer Gefährlichkeit. Ein regelmäßig zu wiederholender Idiotentest steht in keinem Zusammenhang mit irgendetwas, das Europa angeht, jedenfalls solange dieser Idiotentest nicht gleichzeitig dazu berechtigt, seine Waffen tatsächlich ins EU-Ausland mitzunehmen. Tatsächlich sinnvoll für Europarecht wären manche kleinere Regelungen wie z.B. die amerikanische Reglung im Bundesrecht, daß wer von einem Ort in einem Staat, an dem er eine Waffe besitzen darf, zu einem anderen Ort in einem anderen Staat, an dem er die Waffe ebenfalls besitzen darf, reist, diese Waffe auch auf dem Weg ungeladen in einem verschlossenen Behältnis transportieren darf, egal ob dritte Staaten auf der Reiseroute die Waffe ansonsten verbieten. Aber an so etwas, das tatsächlich ein sinnvoller Gegenstand für Europarecht zur Förderung der Personenfreizügigkeit wäre, ist ja anscheinend nicht zu denken.
  9. Da liegt das Problem. Ich denke nicht, daß es ist, daß sich kaum jemand bewaffnen will. Selbst wenn die Schätzungen von Polizeigewerkschaften, Small Arms Network, usw. um das Mehrfache übertrieben wären hätten wir außer den Millionen legaler Waffenbesitzer immer noch Millionen Besitzer nicht angemeldeter Waffen, die diese Waffen offenbar haben wollen, aber nicht für Straftaten (denn die kommen im Vergleich dazu sehr selten vor), und jedes Interesse daran haben müssten, nicht grundlos mit Strafe und vielleicht dem Verlust ihrer sozialen Existenz bedroht zu werden. Es bringt sich bloß kaum einer ein. Das ist nicht anders, als bei den Kiffern, die eigentlich jedes Interesse daran haben müssten, nicht von Strafverfolgung bedroht zu werden, aber nichts tun. Es ist auch nicht anders als die Massen von Leuten, die vollkommen offen Steuerhinterziehung als Sport betreiben und gleichzeitig nach höheren Staatsausgaben schreien, sich aber weder für das eine noch für das andere einsetzen. Unser Problem ist nicht ein Demokratiedefizit in den Institutionen, so mangelhaft sie manchmal sein mögen. Niemand wird von der Drohung, andernfalls werde die Rote Armee ausrücken, an politischer Tätigkeit gehindert (ein paar Nazis ausgenommen, und die würde ich persönlich auch lieber ihre erbärmliche Dummheit in der Öffentlichkeit demonstrieren lassen als sie in den Untergrund zu drängen und dann von zweifelhaften V-Leuten gleichzeitig bespitzeln und versorgen zu lassen). Jeder kann sich ohne Furcht politisch einbringen, von der Kandidatur für den Ortsteilbeirat bis hin zur Ansprache von EU-Politikern. Jeder kann sich ohne Furcht in einer etablierten, einer neuen, oder einer exotischen Partei engagieren und sie unterstützten. Jeder kann schreiben, jeder kann demonstrieren, jeder kann spenden. Unser Problem ist auch nicht eine "Lügenpresse." Die Presse pfeift finanziell aus dem letzten Loch und schreibt im Wesentlichen was sie meint, daß die Leute hören wollen. Unser Problem ist, daß die meisten nicht mitmachen. Schon. Und jetzt stell Dir einmal vor, es wären zehnmal so viele Stimmen. Das wäre immer noch nur eine deutliche Minderheit innerhalb der Minderheit der Waffenbesitzer. Es wäre aber vermutlich genug, um in jedem Landtag einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag zu bekommen.
  10. Mag sein, aber wenn 10% davon dementsprechend wählen gingen, dann würde es immerhin nicht schlimmer sonder eher besser. Irgendwo muß man ja anfangen.
  11. Schußwaffen auch. Auch wenn das Zahlen sind, von den Waffengrapschern etwas nach oben gerechnet wurden, angeblich sollen ja in Deutschland irgendwo zwischen zwanzig und dreißig Millionen Schußwaffen, inclusive denen auf WBK Schwarz, in zivilen Händen kursieren. Selbst wenn's bloß die Hälfte wäre und einiges davon entweder KK oder komplett veraltet und nicht unbedingt in einsatzfähigem Zustand ist, wenige sind das nicht. Würde jeder der, angemeldet oder nicht, eine Kanone hat oder haben möchte dementsprechend wählen gehen, dann gäbe es in fünf Jahren die Schüttpackung 9mm als Sonderangebot im Aldi neben der Kasse.
  12. In der Tat. Die Frage, ob der Bürger bewaffnet sein soll, enthält in sich im Grunde schon die ganze Frage, wer souverän ist und ob der Staat den Bürgern dienen soll oder umgekehrt.
  13. Das stimmt, trifft aber in beide Richtungen zu. Es hat kaum eine Politiker eine Motivation, sich groß für die Waffenbesitzer aus dem Fenster zu lehnen, aber auch nicht gegen sie. Wenn ein illiberales Abstimmungsverhalten bei waffenrechtlichen Entscheidungen zuverlässig auch nur einen Prozentpunkt Stimmen kosten würde, dann wäre das eine ziemlich deutliche Motivationslage. Wer in einem einigermaßen engen Wahlkreis oder auf einem wackeligen Listenplatz einmal pro Jahr eine Gruppe vergrätzt, die einen Prozentpunkt kostet, der kann nämlich mit einiger Wahrscheinlichkeit die nächste Wahl abschreiben.
  14. Die richtig harten Jungs sind in aller Regel auch schon durch dadurch vom legalen Waffenbesitz ausgeschlossen, daß sie bereits ausgiebig strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Daß eine kriminelle Karriere ohne Zwischenstufen vom braven Bubi zu Straftaten mit tödlichen Waffen führt, kommt zwar vor, ist aber ziemlich selten.
  15. Wobei man sich da andererseits fragen kann, ob es sinnvoll ist, jemanden der eine Waffe zum Spaßschießen, zum Habenwollen, oder sonstwie haben will, gleich komisch zu beäugen. Bei 400 Mitgliedern kann ich mir nicht vorstellen, daß die alle sportlich höchstmotiviert sind und das Schützen- und Waffenwesen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der etwas verbissen betriebenen sportlichen Leistungssteigerung betreiben. Sonst ginge es nämlich auf dem Stand permanent zu wie auf einem großen Bahnhof zur Stoßzeit. Ich gehe auf fünfzehn oder mehr Matches im Jahr, schieße mindestens einmal die Woche und mache mehrmals die Woche Trockenübungen. Trotzdem wäre meine erste Frage bei einem Umzug nach Deutschland ganz natürlich wie ich am schnellsten an eine waffenrechtliche Erlaubnis komme, um das sinnvoll weiterbetreiben zu können, und, ja, auch weil sich meine neue Wohnung ohne Waffen drin irgendwie leer anfühlen würde.
  16. Ich verstehe das Argument (und beschwere mich nicht, daß ein faktisch richtiger und in keiner Weise beleidigender oder jemanden persönlich angreifender Beitrag editiert wurde...). Ich persönlich halte das aber für zur kurz gedacht. Da braucht es nur einen Durchgeknallten, der das Gegenteil beweist, und dann ist vollkommen egal, daß er durch diesen Umbau seine Zerstörungskraft gar nicht erhöht sondern verringert hat und man deshalb eigentlich dankbar sein sollte, daß er blöd genug war, diesen Umbau vorzunehmen. Für meinen Teil denke ich, daß mit Argumentationslinien, die richtig sind, besser fährt, als mit solchen, die gerade eher geeignet sind, die Gemüter zu beruhigen, sich aber ebensogut gegen einen wenden können.
  17. Die erinnern sich noch daran, wie es unter dem Kommunismus war.
  18. Deswegen dient die Richtlinie ja dem "freie[n] Verkehr für bestimmte Feuerwaffen in der Gemeinschaft". Steht tatsächlich so in 2008/51/EG drin.
  19. Wieso denn? Mit Unkenntnis der Sache soll die Gegenseite punkten. Tatsache ist, daß der Kommissionsentwurf schon insofern vollkommen unqualifiziert ist, als daß er seine angegebenen Ziele zu erreichen vollkommen ungeeignet ist. Ebenso Tatsache ist, daß eben aus diesem Grund im Kommissionsentwurf viel weitergehende Verbote, zumindest ein Verbot von B4, schon angelegt sind. Glaube keiner, man könne langfristig die Grapscher damit besänftigen, daß man ihnen die besonders fies aussehenden Waffen opfert. Sobald sie nämlich dieses Ziel erreicht haben, wird ihre Sachkenntnis sich recht schnell dahingehend erholen, daß sie dann das Argument machen werden, daß die Gründe, die zum Verbot von B7 geführt haben, ja auch zumindest für alle B4, letztlich aber für alle Halbautomaten genauso anwendbar seien. Dann sind wir in einer wesentlich schlechteren Situation, weil die Begründung für das Verbot von B7 dann schon von der europäischen Gesetzgebung und der aller Mitgliedsstaaten akzeptiert wäre. Es muß jedem klar sein, daß es bei dieser Richtlinie nicht nur um B7 geht--selbst dann, wenn es der EU-Kommission selber jetzt mangels jeder Sachkenntnis noch nicht klar ist. Die einzige Begründung, die logisch ein B7-Verbot ohne ein B4-Verbot rechtfertigen könnte, wäre eine angeblich größere Drohwirkung der fies aussehenden Waffen, aber darauf stellt die Kommission ja gar nicht ab.
  20. Mit etwas Glück und weiter anhaltender Bearbeitung fällt denen vielleicht noch auf, daß der Kommissionsentwurf schon rein technisch grottenschlecht gemacht ist--und auch darauf sollte man immer hinweisen--so daß sie auch mit dieser Begründung sich dagegenstellen können, ohne die Eier haben zu müssen, für ein liberales Waffenrecht einzutreten.
  21. Das ist eine vom Bund ausgestellte Lizenz. In Kalifornien ist der Besitz durch Recht des Staates schlicht verboten.
  22. Nur daß das Aussehen, nachdem Kategorie B7 definiert ist, wenig mit "großteils militärischen Anforderungen entsprechen" (Mil-Spec bezüglich der Korrosionsfestigkeit oder was???) zu tun hat, und rein gar nichts damit "dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können."
  23. Es gibt da die alte Regel, daß man einerseits nicht durch Verschwörung erklären soll, was auch durch Dummheit erklärbar ist; andererseits, daß Dummheit ähnliche Ergebnisse wie Verschwörung erzeugen kann. Ich glaube nicht, daß es einen "Masterplan" gibt, nachdem erst B7 und dann B4 abgeschafft werden soll. Wahrscheinlicher scheint mir, daß ein Politfuzzi irgendwo ein Bild einer AR 15 o.Ä. gesehen hat, eh schon immer das Waffenrecht verschärfen wollte, und dann einem Referenten, der gerade Jura fertigstudiert hat, aufgetragen hat, einen Entwurf zu machen, der derartig böse Waffen verbietet. Weder der Politfuzzi noch der Referent kennen Waffen unbedingt näher als aus dem Kino oder Videospielen. Den Entwurf gab es anscheinend schon vor den Anschlägen von Paris. Nach Paris hat man dann noch Paniksprache in die Erläuterungen eingeführt, um die Sache irgendwie mit den Anschlägen von Paris zu verknüpfen, ohne sich groß zu überlegen, ob die verwendeten Waffen jetzt A oder B4 oder B7 waren. Im Ergebnis kommt das allerdings aufs gleiche raus wie eine Verschwörung. Ein Verbot für B7 ohne eine Verbot für B4 ist kein stabiler Zustand. Das wird entweder damit aufgelöst, daß B7 nicht verboten wird, oder damit, daß auch B4 verboten wird. Z.B. könnte nach der Übernahme eines B7-Verbots in nationales Recht jemand in einem EU-Staat nicht ganz ohne Aussicht auf Erfolg klagen, daß es unzulässige Willkürgesetzgebung sei, wenn ihm ein Gegenstand effektiv enteignet wird, den er drei Jahre vorher mit expliziter Behördenerlaubnis gekauft hat, und die einzige Begründung dafür eine subjektive Einschätzung des Aussehens seiner Waffe, ohne jeden Zusammenhang mit ihrer Funktion, sein soll. Wenn dann ein Gericht sagt, daß so ein Verbot zumindest irgendwie auf die Funktion der Waffe oder jedenfalls auf objektivierbare Kriterien bezüglich Ausstattungsmerkmalen abstellen muß, dann ist entweder das B7-Verbot futsch, oder es wird einfach B4 als "Regulierungslücke" auch verboten.
  24. Ist nicht mein persönlicher Stil und auch der Verkehrssicherheit wohl eher abträglich, aber ein USPSA-Mitschütze hat sich seinen BMW in Flat Dark Earth lackieren lassen. Von 5.11 gibt's für Schützen mit schottischen Vorfahren auch noch einen taktischen Kilt mit vielen Taschen und breiten Gürtelschlaufen--der Kilt wird ja bekanntermaßen ohne Unterwäsche getragen, so daß man damit gleichermaßen zum Match und zur Pride Parade gehen kann... Sent from my iPhone using Tapatalk
  25. In vielerlei Hinsicht so streng wie oder strenger als in Deutschland: Gebührenpflichtiger background check für jede Besitzübertragung außer an enge Verwandte. Alle Magazine dürfen maximal zehn Schuß fassen. Kurzwaffen dürfen nur verkauft werden, wenn sie auf einer Liste von genehmigten Waffentypen stehen. Die Kriterien dafür werden immer absurder, so daß die meisten Hersteller sich die Mühe gar nicht oder nur für wenige Typen machen. Zündnadeln müssen an der Spitze mit einer Seriennummer markiert sein die (in der Theorie) auf jedes Zündhütchen gestempelt wird. Halbautomatische Langwaffen dürfen kein von Hand auswechselbares Magazin haben. (Die Lösung ist der "bullet button", ein Magazinauswurfknopf, der sich nur mit der Spitze einer Spitzkugel drücken lässt, denn die zählt als Werkzeug--aber auch damit nur zehn Schuß pro Magazin. Bei Funktionsstörungen ist es besonders klasse, wenn sich das Magazin nicht entnehmen lässt.) Bestimmte Langwaffen sind mit spezifischer Angabe von Typ und Hersteller verboten, während andere praktisch baugleiche Waffen nach der Umrüstung auf den "bullet button" und anderen Blödsinn erlaubt sind. Waffenschein steht im Ermessen der Behörden. Im ländlichen Raum geht es oft gut, in den städtischen Zentren, wo praktisch alle wohnen, nur für Bonzen. Erwerb ist auf eine Kurzwaffe pro Monat gestreckt, egal ob einem gerade vor einem Wettbewerb die Waffe abgekratzt ist oder sonstwas. Zehn Tage vorgeschriebene Wartefrist zwischen Kauf einer Waffe und Besitzübertragung, selbst unter Privatleuten. Sachkundenachweis und Sachkundedemonstration bei jedem Kurzwaffenkauf. Eine Steuer auf Munitionskauf. Ich wohne da zum Glück nicht, will auch nicht da wohnen, und die Gesetze sind absichtlich unverständlich, von daher natürlich alle Angaben ohne Gewähr, aber grob kommt es hin. Hier gibt es ein humoriges Erklärvideo.
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