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Proud NRA Member

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  1. Ich übe gelegentlich mit Riemen, und es gibt Veranstaltungen, bei denen er hilfreich ist, z.B. in Amerika Project Appleseed. Das entspricht natürlich einer statischen Disziplin, bei der man sich in der Vorbereitungszeit mit seinem Riemen einrichten kann. Bei einem dynamischen Wettbewerb ist mir noch keine Stage untergekommen, wo ich versucht gewesen wäre, einen Schießriemen zu benutzen. Wohl aber gab es bei 3Gun schon einige Stages, in denen man das (leere) Gewehr mit einem Trageriemen auf dem Rücken tragen durfte oder musste während man Flinte geschossen oder Wackersteine geschleppt hat. Meine Erfahrung wäre also, dass der Schießriemen in den dynamischen Disziplinen höchsten in seltenen Ausnahmefällen, wenn eine bestimmte Stage dazu einlädt, hilfreich sein wird, und der Trageriemen eben in Disziplinen, in denen das Tragen des Gewehrs, während man etwas anderes tut, verlangt wird, wozu IPSC aber nicht gehört. Nur für dynamische Disziplinen würde ich mir die Mühe also nicht machen. Es hindert Dich aber natürlich auch keiner daran, einfach aus Spaß oder für andere Disziplinen auch das Schießen mit einem Riemen zu üben, so einschätzen zu lernen, wo er hilft, und ihn dann halt auf Vorrat mitzunehmen. Ein GI-Riemen kostet bei uns $15 oder so--das kann man ja verschmerzen, auch wenn er nicht allzu oft genutzt wird.
  2. Ich habe gar nichts vom tatsächlichen Erreichen von Verbesserungen geschrieben. In meinem Beitrag ging es mir genau darum, dass dazu wie auch zur Abwehr weiterer Verschlechterungen bei den Waffenbesitzern selbst die moralische und geistige Grundlage fehlt: So lange ein großer Teil der Waffenbesitzer es vollkommen berechtigt und klasse findet, daß der Nachbar, dem zu 12/18 und anlassunabhängiger Wohnungsbetretung Zeit und Lust fehlen, keine Waffe haben darf, so lange sind wir garantiert auf dem absteigenden Ast.
  3. Vermutlich aber wirklich mehr der Ahnungslosigkeit und geschürter Angst geschuldet als einem intensiv verfolgten Programm. Man sieht das ja sogar unter den Waffenbesitzern selber, die aus irgend einem Grunde das Muffensausen kriegen, wenn man ein Bedürfnis Selbstschutz vorschlägt. Wenn der "LWB" seinem Nachbarn, der vielleicht schon mit anderen Sportarten intensiv eingebunden ist, keine Waffe zum Schutz des nackten Lebens gönnt, warum sollte der Nachbar dem "LWB" eine zum Zeitvertreib gönnen?
  4. Das auch. 😀 Aber wenn ich für das Verdienen der Lizenzgebühren zuständig wäre, wäre mein Hauptaugenmerk, abgesehen natürlich von den Dimensionen, daß man die Perforation aus der Nähe sehen kann und aus der Weite nicht. Das ist glaube ich einfach über die Entfernung für einen Normalsichtigen definiert, wo man es nicht mehr sehen können soll, aber ohne eine technisch reproduzierbare Definition.
  5. Bei USPSA müssen die Ziele von USPSA zertifiziert sein. Vermutlich geht es da mehr um die Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit der Perforation als um das Material, aber sie haben auch eine einperforierte Aufschrift, daß sie zertifiziert sind. Die Aufschrift sagt "Official USPSA IPSC Target" und die Lizenznummer. Es könnte also sein, daß es bei IPSC auch eine entsprechende Vorschrift gibt. In der Praxis ist das natürlich völlig wurst, jedenfalls bei einem Lokalmatch.
  6. Es ist das natürlich so eine Sache. Wenn man sich z.B. vielleicht streiten könnte, ob ein vergurkter Bau eines Pistolenkaliberkarabiners einfach nur vergurkt ist, oder ob da eine Absicht in der gelegentlichen vollautomatischen Funktion steckt, dann werde ich selbstverständlich einen Teufel tun, mich da irgendwie drum zu kümmern. Wenn der Betreffende mich fragt, wie er das reparieren könne, dann gebe ich meinen Senf dazu, sonst nicht. Eine nicht angemeldete Vollautowaffe ist jedenfalls im amerikanischen Recht technisch gesehen eine Steuerhinterziehung von $500, und ich werde bestimmt nicht bei fragwürdigen Steuerpraktiken im Rahmen von $500 den Büttel rufen. Da kämen mir auch zuerst andere Sachverhalte in den Sinn, vielleicht kostenlose Beratungsleistungen für den Finanzminister bezüglich Dividendenbesteuerung. 😀 Wenn allerdings dem äußeren Anschein nach jemand zur Gewaltkriminalität neigen könnte, das durch einschlägige Symbole auch selber kommuniziert, dann wird's mit der moralischen Entscheidung, jemanden zu verpfeifen oder auch nicht, schon schwieriger. Bei den meisten Schulschießereien, Terroranschlägen usw. gibt's eine lange Liste, von Leuten, die das eigentlich hätten merken können, aber rein gar nichts gemacht haben.
  7. Mit der von mir vorgeschlagenen Methode schon! Dürfte aber nur relativ selten bei IPSC einen praktischen Nutzwert haben, so es denn erlaubt ist.
  8. Für den Dynamikkram nehme ich keinen, außer wenn bei einer 3Gun Stage das Tragen des Gewehrs auf dem Rücken, während man etwas anderes schieße, erlaubt oder gar vorgeschrieben ist. Eine klassische aber ziemlich geniale Konstruktion etwas modernisiert, zum Schießen aus teilweise unterstützten (also nicht stehend, aber auch nicht aufgelegt) Haltungen: Der gute alte GI-Riemen, aber mit einem QD-Verbinder vorne dran. So kann man den am Arm festmachen und dann einfach am Gewehr ein- und ausklicken, und die Dinger sind lächerlich billig. Damit wird auch das Einhalten einer sicheren Richtung beim Anlegen wesentlich weniger fummelig.
  9. Eine Artikel für 1 Euro anzubieten, aber von vorne herein den Vorsatz zu haben, zu diesem Preis nicht verkaufen zu wollen, könnte je nach Umständen unter Betrug fallen, wenn nicht, dann im gewerblichen Fall zumindest unter unlauteren Wettbewerb. Wenn jemand hergeht und sagt "Ich verkaufe zum höchsten Gebot, beginnend bei 1 Euro", dann ist es absolut legitim, wenn ein Käufer darauf einsteigt und eben sagt "Wenn niemand höher bietet als 1 Euro, dann nehme ich das an und kaufe." Genau das ist doch das Wesen einer Auktion. Edit: Jetzt sehe ich, wie alt das Ding ist...dürfte aber immer noch zutreffen.
  10. Selbst wenn: Wie lange würde es, denkst Du, dauern, bis jemand auf den Trichter käme, daß das eine "Gesetzeslücke" sei, die man dringen schließen müsse? Schlimmstenfalls wartet man halt, bis irgendwo Opa Alzheimer mit einer unter dieser Regelung besessenen Waffe, für die vielleicht seit Jahren nichtmal Munition im Haus ist, auf dem Balkon rumfuchtelt. So oder so ist eine Art "Ersitzen" eines waffenrechtlichen Bedürfnisses (wie allerdings auch die einjährige Wartefrist) nicht wirklich kompatibel mit dem Gedanken des Bedürfnisprinzips, denn das Bedürfnis bezieht sie ja eigentlich auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit. Eine solche Regelung mag eine guter Weg sein, die alten Männer in den Vereinen fürs erste zufrieden- und ruhigzustellen, aber ich habe den Verdacht, daß sie nicht von Dauer wäre.
  11. Das trifft doch alles bei Bonzen mit Schein oder Ersatzbescheinigung genauso oder sogar noch mehr zu. Bei Personenschutz auch. Sollen also die mit gutem Beispiel vorangehen, die solche Vorschriften für andere machen. Wenn man die Polizei ruft trifft das alles sogar noch viel mehr zu. Selbst das Öffnen eines antiken Banktresors geht um Größenordnungen schneller als das Eintreffen der Polizei in einer ländlichen Gegend. Abgesehen davon gibt's vom Holster bis zu Sicherheitsbehältern mit Code- und biometrischen Schlössern zahlreiche Möglichkeiten eines recht flotten Zugriffs. Wenn die Polizei dann mal da ist und die Sache sich nicht eh schon so oder so entschieden hat, dann hat sie naturgemäß auch weniger den Überblick als das intendierte Opfer einer Straftat. Abprallsichere Geschosse hat sich auch nicht, auch wenn man natürlich zerlegende Geschosse fördern statt verbieten könnte. Dementsprechend scheinen fragwürdige oder im Ergebnis unbefriedigende Schusswaffeneinsätze der Polizei auch häufiger vorzukommen als bei Normalbürgern. (Wobei die Polizei natürlich auch eher verpflichtet ist, etwas zu tun, während der Normalbürger mit dem Abmarsch des Täters oder seiner eigenen Flucht zufrieden ist, so daß man das nicht unbedingt immer dem Verhalten der Polizisten zuschreiben kann, sondern die einfach auch in einer weniger günstigen Ausgangslage sind.)
  12. Nachdem Friedrich Hebbel seine Maria Magdalena zwar im kleinbürgerlichen Milieu angesiedelt aber in gelehrter Sprache ausgeführt hat, Franz Xaver Kroetz das Ganze dann in die Sprache des zwanzigsten Jahrhunderts übertragen hat ("Du Sau!"), ist das ist nun die auf Twitter-Länge reduzierte Fassung dieses Trauerspiels in fünf Akten in der Sprache des einundzwanzigsten Jahrhunderts.
  13. Das Langschwert ist ja mehr gegen gepanzerte Gegner gedacht und deswegen für den Hausgebrauch etwas unhandlich (wie auch ein Gewehr das, um die Anforderung in die Moderne zu übersetzen, zuverlässig durch schußsichere Westen mit dicken Platten drin kommt). Das geeignetere Äquivalent zur Pistole oder auch einem Karabiner wäre wohl der Degen. Mit dem kann man wenn man etwas Übung hat in Windeseile jemandem ein schönes Loch von Brust zu Rücken machen, nicht viel anders als eine Pistolenkugel. Ich habe das sportlich während der Promotion (und vorher als Kind) einigermaßen intensiv betrieben. Die Uni hatte eine Damenmannschaft für Untergraduierte, die das als Leistungssport betrieben haben, und wenn man Mann oder Doktorand oder beides war, dann durfte man da mitüben, wenn natürlich auch ohne Stipendien oder dergleichen. So habe ich dann viermal die Woche gefochten, und ich würde mich mit einem Degen gar nicht so schlecht bewaffnet fühlen. Allerdings ist er etwas unpraktisch zu tragen, insbesondere nicht zu verdecken, und bei den heutigen Kriminellen fehlt ihm vielleicht die Drohwirkung einer Schußwaffe, auch wenn das Ergebnis eines guten Treffers gar nicht so unähnlich sein mag.
  14. Darüber können wir reden wenn die Politiker mit ihrem Personenschutz anfangen und Polizei und Bundeswehr dann nachziehen. Letzteres vielleicht aber erst wenn Verbrecher und Schurkenstaaten zusammen mit den Politikern mit gutem Beispiel vorangehen. Schon der Umstand, daß Bonzen praktisch an jedem Ort der Welt, über Kulturen und politische Systeme hinweg, mit Schußwaffen geschützt werden oder auch sich selber mit Schußwaffen schützen, Polizei und Militär ebenfalls, spricht stark dafür, daß diese dafür ein geeignetes und erforderliches Mittel sind.
  15. Dann wäre die DDR eine extrem freie Gesellschaft gewesen. Gemeldet haben die ja jedenfalls wie die Wilden. Es gibt eine Pflicht, Vereinsaustritte zu melden. Es gibt eine Pflicht, bestimmte geplante schwere Straftaten zu melden. Es gibt keine Pflicht und auch keine Aufgabe, daß sich Vereinsvorstände als Hilfsbüttel der Bedürfnisausforschung betätigen.
  16. Gibt‘s doch schon ewig. Sent from my iPhone using Tapatalk
  17. Es ist das wohl eine wenig deutliche Übersetzung. Punkt 7 lautet: "The use of bipods, barricade stops and similar permitted", was bei Open der Fall ist, bei Standard nicht. Darunter fällt zunächst einmal auch ein Frontgriff, der ja funktionell sich mit dem Barricade Stop überschneidet. Man kann also beliebiges Geraffel vorne anbringen, inclusive Geraffel, auf dem man das Gewehr abstützen kann. Punkt 8 definiert dann eine Ausnahme von Punkt 7, "Vertical front grip permitted, max length 152mm (6 inches) from the centerline of the barrel." Diese Ausnahme ist für Open "not applicable", denn es ist durch Punkt 7 eh schon erlaubt. Für Standard dagegen ist es eine Ausnahme vom eigentlichen Verbot aus Punkt 7--man darf einen Griff vorne dran haben, der kurz genug ist, daß er (jedenfalls bei Verwendung normaler Magazine) nicht sinnvoll als Auflage genutzt werden kann. Im Deutschen wurde "barricade stop" unter "und Ähnlichem" subsumiert, vielleicht um Empfindlichkeiten wegen des Schießens aus der "Deckung" einer Barrikade zu vermeiden. Meine Interpretation. Warnung: Ich schieße USPSA, nicht IPSC...
  18. Wobei da natürlich die Anforderungen je nach Geschmack unterschiedlich sein können. "Scharf" wäre ja schon wenn irgend ein Gegenstand mittels heißer Gase durch irgendein konkaves Teil getrieben würde. Daß mit Umarbeitungen eine Verbesserung im Vergleich zu den mitgelieferten Abschußbechern für Signalmunition drin ist ist sicher möglich. Es muß das Geschoß ja auch nicht Bestandteil der Patrone sein. Die Gefährlichkeit dürfte dann mit Sylvesterraketen vergleichbar sein, vielleicht auch noch mit geworfenen Flaschen und dergleichen. Bei dem berühmten "Migrantenschreck" z.B. hat man ja anscheinend extra einen Gutachter bemüht, der zu dem Schluß kam, daß bei einem sehr nahen Schuß und richtiger Platzierung tödliche Verletzungen möglich wären. Das mag zutreffen, stimmt aber auch für jede Bierflasche. Es könnte also schon sein, daß jemand da zum Erfolg kam, der halt an die Ballistik, sagen wir, etwas geringere Anforderungen stellt als Du.
  19. Das liegt jedenfalls in diesem Fall aber nicht an einer großen inhaltlichen Komplexität sondern gerade an der Inhaltsleere. Da kannst Du summa cum laude in Jura promoviert haben, und es ergibt immer noch keinen wirklichen Sinn. Dementsprechend kann (und muß als Richter, denn er muß ihm vorgelegte Fälle ja entscheiden) man sich dann eben mehr oder minder nach Gusto oder politischem Wind eine Interpretation einfallen lassen. Im Falle des Bedürfniserhalts bei geringerer Aktivität ist das ja genau so eine Sache. Der Gesetzgeber erkennt sogar ein in gewisser Weise über den Tod und die damit verbundenen Einstellung des sportlichen Betriebs fortbestehendes Bedürfnis im Rahmen des Erbenprivilegs an. Er will auch offenbar im neuen Entwurf, daß nach zehn Jahren jedenfalls die Maßstäbe deutlich weniger streng seien als beim Erwerb. Das wiederum ist eigentlich dem Bedürfnisprinzip systemfremd, wo z.B. nur zweimal im Jahr die extragroße Büchse für die lange Distanz auf einem Stand mit langer Anfahrt nehmen schon logisch ein Bedürfnis begründen könnte, während es eigentlich völlig unerheblich ist, ob jemand vor zehn Jahren wie ein Wilder geballert hat--die Frage wäre ja, was er in der Zukunft zu tun gedenkt. Es ist auch irgendwie nicht ganz klar, was bei längere und möglicherweise mit dem Tode endender Krankheit passieren soll. Der Gesetzgeber kann ja eigentlich nicht gewollt haben, daß das Erbenprivileg nur bei sozialverträglich-plötzlichem Ableben greift, und längeres Siechtum ist ja nun mal ein Preis, den unsere Gesellschaft für immer höhere Lebenserwartung zahlt. Da könnte man ganze juristische Dissertationen darüber schreiben, und es ließe sich trotzdem nichts daraus machen, das einigermaßen systematisch, logisch, und idealerweise auch noch gerecht wäre. Das liegt auch schon im System begründet, denn das ganze Bedürfnisprinzip ist eben auf Schikane angelegt, um so den Waffenerwerb zu drosseln.
  20. Das wiederum scheint mir unwahrscheinlich. Bei einer Mehrzahl der Käufer scheint die Schreckschußwaffe doch als Substitut für die zu aufwendig zu bekommende richtige zu fungieren, sei es mit Blick auf Selbstschutz, aus Freude am Haben, was auch immer. Die Verwendung als Startpistole, zum Hundetraining, zum Abschuß schwachbrüstigen Feuerwerks dürfte den vorhandenen Markt nicht erklären. Insofern wären vermutlich viele Besitzer schon interessiert wenn es ein technisch hypothetisches und legales Upgrade gäbe.
  21. Und? Wurde da jetzt der metallurgische Durchbruch erklärt, mittels dessen man aus Druckguß Stahl machen kann?
  22. Einerseits das, und dann ist es halt auch, was sich historisch so als Disziplinen der Traditionsverbände ergeben hat. Das heißt aber nicht, daß es nicht andere Ecken gäbe, die nicht auch spannend wären. Die "modern technique" des Pistolenschießens z.B. (also sinnigerweise zwei Hände benutzen, und dann geht's auch etwas flotter und mit Bewegung) kam erst nach dem zweiten Weltkrieg auf. Dann gönnen viele Staaten ihren Bürgern/Einwohnern/Gefangenen keine praktischen Pistolen. Mit der Kombination dieser beiden Faktoren wird das vermutlich so schnell nicht olympisch (obwohl man das vor nicht so langer Zeit auch vom Snowboarden noch gesagt hätte), was aber den sportlichen Wert nicht schmälert.
  23. Ja. Meine .22 sind zum Spaß. Gesportelt wird vorwiegend in 9mm, .223, und 12 ga. Wie kommst Du denn darauf, daß ein bestimmtes 135 Jahre altes Kaliber in besondere Weise sportliche Ambitionen markiere?
  24. Es gibt keinen aus dem das Gegenteil hervorginge oder auch nur plausibel wäre. Es gibt beim Schießen überhaupt keine Anforderungen an Farbensehen. Damit gibt es auch keinen Anknüpfungspunkt, daraus irgendwelche Einschränkungen abzuleiten.
  25. 3Gun muß sein. Damit hätten wir: AR-15, selbergebaute Luxusausführung Selbstladeflinte mit großem Magazin, muß bei Beschränkung auf 5 auch für Heimschutz Dienst tun 9mm Pistole, praktisch, dito Dann was zum Gassiführen: Kompaktrevolver oder -pistole Bleibt ein Platz: Ich kann mich nicht entscheiden, daher drei Möglichkeiten: AR-10 in .308 Repetierer in 6.5 CM PCC in 9mm
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