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jofa72

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  1. Bei meiner Behörde richtet sich der Preis der Verlängerung danach wieviele Erlaubnisse verlängert werden. Nur Wiederlader: 50€ + Vorderlader 50€ + Böller 50€
  2. Und aufpassen, dass nicht aus versehen eine Patrone mit gelben oder roten Kunststoffpfropfen dazwischen ist ... Sonst sehen Euch die anderen Schützen nicht mehr (an) ...
  3. Unser Verein wurde 1458 erstmalig urkundlich erwähnt ....
  4. Genau, der kommt dann wenn die Zulassung für den Helm (MHD) abgelaufen ist und Du ihn tauschen musst ... ich muss mal sehen wann mein Helm die Zulassung verliert...
  5. Es kommt eben darauf an, wann man von der Waffenbehörde das letzte mal überprüft wurde. Bei mir mindestens 1x im Jahr wenn wir die Waffensachkunde abnehmen, da werden auch die Prüfer vom Landratsamt aus überprüft, nicht dass ein böser Bub/Mädchen den Prüflingen etwas von Recht u. Gesetz erzählt u. hintenrum gegen ihr/ihn ermittelt wird. Zudem im letzen Jahr Unbedenklichkeitsbescheinigung gebraucht, in diesem Jahr wieder Waffensachkunde u. Verlängerung nach §27 SprengG. ... da wird der Waffenbehörde bei mir nicht langweilig ... Und wenn man dann einen Eintrag benötigt, ist die Abfrage noch akutell genug damit nicht nochmal abgefragt werden muss. Also beantragt mehr, dann geht es schneller !!!!
  6. Nö. Knapp vorbei. Der BKV ist ein eigener Verband. Ich bin Mitglied im BSB. Da wird aber auch an einer neuen Sportordnung gearbeitet um möglichst viele Disziplinen anbieten zu können.
  7. Derzeit werden die WBK-Besitzer schon angeschrieben u. um Nachweis der Schiessen innerhalb der letzten 24 Monate gebeten. Diese Woche erst wieder ein derartiges Schreiben gelesen. Zumindest von denen die vor 5-10 Jahren die erste WBK-beantragt haben ...
  8. Es sollte auch um die möglichen Anschlagsarten gehen. 3-Stellung bei Kurz- u. Langwaffen haben andere Voraussetzungen wegen Brüstung/Ablage etc.
  9. Das dann aber so viel gekostet haette, dass ich mir lieber gleich ein anderes Ordonnanzgewehr mit 5-Schuss-Magazin gekauft habe.😀
  10. Davon merkt man bei Dir aber nichts 😜
  11. Alles Gute zum Geburtstag !!!!
  12. Leute. Solange nichts passiert könnt Ihr schiessen was ihr dürft. Lasst aber mal einen Unfall passieren. Dann zahlt keine Versicherung u. dann geht es mit der Haftung weiter mit der Aufsicht über Schützenmeister .... Dann lautet die Frage "Welche Disziplin wurde zu dem Zeitpunkt trainiert???" Dann sollte man eine Begründung haben warum man dann z.B. mit einem Revolver geschossen hat, der nur 2 Zoll Lauflänge hat .... dann sollte derjenige auch in einem Verband sein, der diese Disziplin beinhaltet u. darüber auch den Revolver erworben haben.
  13. Richtig. Die Stände wurden in Rücksprache mit dem Schiessstandsachverständigen nach Waffenarten u. Joule abgenommen u. bei manchen wurden je nach baulicher Gegebenheit auch Stellungen zugelassen oder verboten. z.B. Dreistellung oder nur liegend u. stehend. Dann sagt der Standbetreiber u. die Sportordnung welche Disziplinen geschossen werden dürfen (Können auch weniger sein als es der Stand zulässt) Zum Schluss bestimmt die Aufsicht wann welche Waffen geschossen werden dürfen ...
  14. Also mal Butter zu den Fischen. Die Stände werden, wie schon geschrieben nach Joule u. Waffenarten abgenommen. Punkt. Ein anderes Problem ist die Versicherung u. Haftung wenn etwas passiert. Da bei uns (ein DSB-Verein) nach der DSB-Schiessstand-Ordnung geschossen wird sind die Mitglieder auch versichert wenn Sie entsprechende DSB-Disziplinen schiessen. Möchte ein Mitglied eine andere Disziplin oder Waffe dauerhaft u. regelmäßig schiessen, so wird im nahe gelegt diesen Stand zu mieten u. selbst für Aufsichten zu sorgen. Dann dürfen Sie (wenn die Standzulassung es erlaubt) auch vom sportlichen Schiessen ausgeschlossene Waffen benutzen. z.B. machen dies bei uns der Jagdverband u. auch eine Polizei-Schützengruppe Sind diese Stände vermietet haben die "normalen Schützenvereinsmitglieder" keinen Zutritt.
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