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Floppyk

WO Silber
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  1. Es ist ja leider zu befürchten, dass es in dem folgenden Verfahren eher darum geht Gründe zu suchen, die die eigentliche Tat des Räubers zu minimieren versuchen und die Notwehr im schlechten Licht dar zu stellen versuchen. Es sollte aber darum gehen, dass die Notwehr bei solch schweren Verbrechen als notwendig und richtig anerkannt wird und auch formal nicht zu erschüttern ist. Es muss sich endlich mal durchsetzen, dass der Räuber grundsätzlich das Risiko zu tragen hat und dass seine Tat durch nichts zu mildern ist.
  2. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es im Paketversand bei DHL die Option "Eigenhändig" nur zusammen mit Expresslieferung. Daher der hohe Preis. Mich würde auch mal interessieren, ob es rechtlich für uns als Auftraggeber beim Verlust einer erlaubnispflichtigen Waffe einen Unterschied macht, ob man die Plempe per Overnite, Waffenversand24 oder DHL versendet hat. Alle anderen mit Waffenausschluss in ihren AGB mal ausgeklammert. Schließlich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben im Waffenrecht, die das regeln. Es ist für uns nur maßgeblich, dass wie die Dinger nicht in unberechtigte Hände gelangen lassen, wobei der gewerbliche Transport ausdrücklich ausgenommen ist (siehe WaffG § 12, Abs. 1, Satz 2). Munition ist Gefahrengut. Alle üblichen Versender schließen dieses aus. Versendet aber ein Gewerbetreibender sieht das anderes aus. So hat Frankonia ein Sonderrecht mit Hermes, weil beide Unternehmen der "Otto-Group" angehören. DPD erlaubt den Versand von Gewerbe zu Gewerbe. Privat darf man das nicht. Offiziell wüsste ich nur Overnite, die auch von privat Munition als Gefahrengut zur Versendung annhemen.
  3. Also bei einem deratigen Massenblatt spielen die gut hundert Klicks aus dieser Ecke keine Rolle. Aber das ein Werbevideo über Schusswaffen überhaupt an dieser Stelle veröffentlicht wird, finde ich schon mekrwürdig. Ihr nicht?
  4. Floppyk

    Ich suche ....

    Es gab mal mehrere Bücher über Vorderlader aus dem Morlock Verlag. Gibt es diesen Verlag nicht mehr? Ich kann jedenfalls im Netz nichts mehr darüber finden. Wer wer etwas Genauers?
  5. Heute auf Bild Online: http://www.bild.de/video/clip/pistole/interview-waffenbauer-38443274.bild.html
  6. Ab wann muss denn eine Firma Insovenz anmelden? Offenbar haben die keine solide Kapitaldecke. Die Bilanz ist öffentlich und kann hier abgerufen werden: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet
  7. Dann muss auch die häusliche Regierungsmacht genannt werden
  8. Die 2/6 Erwerbsstreckung betrifft nur den Sportschützen. Alle Anderen dürfen ohne zeitliche Limitierung kaufen was das Bedürfnis her gibt.
  9. Danke für Eure Beiträge. Dann ist da doch was dran und man sollte das dann im Hinterkopf haben. Eine gewisse Vorsicht und zeitliche Streckung der Verkäufe kann ja nicht schaden.
  10. Ich habe irgendwie dunkel in Erinnerung, dass vor längerer Zeit mal jemand Ärger bekam, der über eGun innerhalb eines kurzen Zeitraumes oder sogar auf einmal mehrere Schusswaffen verkauft hatte. Ihm wurde wegen fehlender WHL unerlaubter Waffenhandel vorgeworfen. Gibt es heute tatsächlich eine Begrenzung wie viele Waffen man innerhalb eines bestimmten Zeitraumes privat verkaufen darf, so dass das nicht unter dem gewerblichen Waffenhandel fällt? Wenn das stimmen sollte, was macht der Sammler, der seine rote WBK komplett leeren möchte oder der Jäger, der beispielsweise aus Altersgründen seinen JS nicht mehr verlängert und seinen kompletten Waffenbestand auf einmal abgeben möchte? Im Prinzip muss das doch zulässig sein, zumal die privaten Verkäufe ohne Gewinnabsicht gelten dürften und an dieser Sache nichts dran ist.
  11. Die Jagd mit Druckluftwaffen ist nach BJagdG prinzipiell nicht verboten. M.W. hat nur Niedersachen ein Verbot der Jagd mit Druckluftwaffen (und Schalldämpfer) in ihrem LJagdG zusätzlich. Ich kenne aber nicht alle LJagdG. Aber deswegen dürfte jeder Jäger eine "starkes" LG auf Jagdschein erwerben, nur eben nicht in NDS zur Jagd benutzen.
  12. Na derjenige der ein Bedürfnis nachweisen kann. Jäger mit gültigem JS Sportschützen unter bestimmten Bedingungen Sammler ist prinzipiell denkbar, jedoch müssen die Waffen zum genehmigten Sammelgebiet passen, was im Falle eines erlaubnispflichtigen modernen LG eher unwahrscheinlich ist Erben einer vormals berechtigten Waffenbesitzers Erlaubnisfrei sind nur Druckluftwaffen unabhängig ihrer Energie und ohne F, wenn diese entweder aus der DDR stammen oder vor 1971 in den Handel gelangt sind. Schießen darf man Druckluftwaffen über 7,5 Joule zu Hause aber nicht. Das in Kürze
  13. Es gibt was Neues: Zitat: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gemeinderatswahl-alternative-liste-fuer-leutenbach.8c195d61-7c5b-4803-8f1d-96c88c45d9bf.html Aber in der Stiftung ist er nach wie vor als Vorstandvorsitzender geführt. Auch auf den nahestehenden Seiten der Stiftung bzw. des Fördervereines ist nichts von seinem Rücktritt zu lesen.
  14. Nein, aber gemeint sind moderne Bauten, die evtl. ein höheres Drohpotential haben, als eine alte Steinschloss.
  15. Das wäre Unsinn. Denn es gibt ja genug schussunfähige Um- bzw. Nachbauten, denen es ja am Drohpotential nicht mangelt.
  16. Mir sagte mal jemand, das Datum 1871 in Verbindung mit VL hätte was mit der Einführung der Metallpatrone zu tun. Das passt bekanntlich aber nicht, da es schon vor 1850 Schusswaffen mit Verschlüssen und Patronen gab. Das Datum der Erfindung des raucharmen NC-Pulvers liegt da mit 1884 schon näher. Überhaupt müsste man den Sinn dieses Stichtages mal an richtiger Stelle hinterfragen und zu Gunsten der Vereinfachung streichen. Mir leuchtet es nicht ein, warum ein einschüssiger Tingle erlaubnispflichtig ist. Er hat keine größere Deliktrelevanz wie jeder andere VL auch. Meiner Meinung wäre es viel einfacher und auch interepretationsfrei, wenn alle einschüssigen VL frei und meinetwegen alle mehrschüssigen VL unter der Erlaubnispflicht stehen. Zumindest könnte der Außenstehende das weit besser verstehen, als die jetzigen Auflagen zur Modellvorlage. Überhaupt habe ich noch keine Regelungen gefunden, welche Kriterien genau zur Modellvorlage gehören. Kaliber und Material kann es ja nicht sein.
  17. Ich denke mal, es gibt einen ganz anderen Herrn, dessen Name mir nicht über die Lippen kommt. Meine Tastatur und Datenstrecke will ich damit auch nicht belasten. Ihr wisst wen ich meine. Was Herrn Schober betrifft, so hege ich keinen Groll gegen ihn. Wir wissen was der Mann durchgemacht hat. Fair ist man mit ihm auch nicht unbedingt umgegangen. Daher wünsche ich ihm ganz ehrlich alles Gute für die Zukunft.
  18. "Verlassen kann" bedeutet, in irgendeine Richtung, nicht nur durch den Kugelfang. Das kannst du eigentlich nur in einem geschlossenen raum sicherstellen, aber kaum in einem freien Garten ohne aufwendige Umbauten. Du könntest es natürlich auch sicherstellen, wenn du einen "Garten" von 350x350m Größe hättest, und genau in der Mitte stehen würdest, da die max. Reichweite eines Diabolo-Geschosses mit 7.5 Joule ca. 175m beträgt. aber hast du so ein "befriedetes Grundstück"? Na gut dann mal zu... Das stimmt - fast. Erstens kann man auch aus einem Unterstand schießen. Nicht wenige Gartenbesitzer haben eine kleine Gartenlaube. Damit wären versehendliche Schüsse nach oben, zur Seite und nach hinten weitgehend sicher. Natürlich würde ein sehr großes Grundstück ausreichen, wenn der maximale Schussbereich innerhalb der Grundstücksgrenze liegt. Aber leider gibt es m.W. keine offizielle Entfernungsangabe, die ein "F" Geschoss theoretisch erreichen kann. Aber bei der Größenordnung 175 - 200 m dürfte dieser sein. Leider sind wir ja gezwungen das Waffenrecht genau auszulegen und im Zweifel lieber restriktiv. Übrigens könnte sich ein Nachbar an dem ständigen Pffft-Pling gestört führen. Da es eine vermeidbare Geräuschbelästigung darstellt, könnte er sich dann auf § 117 OWIG berufen. Dann müsste man zum SD aufrüsten, was leider nicht mit allen LGs klappt. Den Kugelfang leise zu bekommen ist dann auch etwas Aufwand, weil man einfache übliche Kugelfänge mangels Platz schlecht dämmen kann. Und wehe von der Straße aus sieht ein Grüner jemand mit einer Waffe im Garten hantieren (SCNR)
  19. Im § 12, Abs. 4 steht "... sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können," Leider lässt sich die WaffVwV nicht näher dazu aus, aber diese Auflage muss m.M. eng gesehen werden. Denn auch versehentliche Fehlschüsse, die gerade bei Anfängern in der Möglichkeit stehen, sind zu berücksichtigen. Zudem ist das mit dem eigenen Besitztum nicht zwangsläufig der Garten hinter dem Haus gemeint, sondern bezieht sich auch auf Keller, Dachboden und andere geschlossene Räume innerhalb des Besitztums, die naturgemäß mehr Sicherheit im Bezug nach außen dringende Geschosse bieten. Zum Schießen in Schützenvereinen. Am besten man fährt mal hin, schießt mit seinem Freizeitgewehr und schaut sich die Anlagen und Möglichkeiten an. Dann kann man ja mal Fragen, ob man denn erlaubnispflichtige Waffen ausprobieren darf. Wenn jemand sich bei mir meldet, nehme ich eine KK Pistole und andere Waffen zum abgesprochenen Termin mit. Wenn ich sehe, dass der Schütze keine Probleme mit der Handhabung der KK-Waffe hat und auf der Scheibe bleibt, sehe ich keinen Grund ihm "Gröberes" zu verweigern, sofern er das denn möchte. Warum denn nicht? Selbstverständlich wird der Anfänger ja persönlich und einzeln betreut und hat seine Aufsicht direkt daneben stehen.
  20. Empfehlen kann und darf man einen Transport erlaubnispflichtigen Kram natürlich nicht. Aber wer hat nicht schon mal die WBK, JS oder Perso (!) auf der Fahrt zum Schießstand oder ins Revier zu Hause liegen gelassen? Vergessene Papiere sind menschlich und wären eine OWI. Das kostet sicherlich Strafe, aber deswegen wird keinem der Kopf abgerissen, zumindest nicht bei Ersttat.
  21. Ich mag mich irren, aber diese Anfrage hat auch eine gute Seite. Denn die Antworten sind nun gegeben. Das dürfte später gleichlaut gestellte Fragen abwürgen, bzw. unnötig machen. Denn die Antwort bzw. der Sachverhalt ändert sich ja nicht mit der Häufigkeit der Fragen oder der Partei des Fragenstellers. Oder sehe ich das falsch?
  22. bis
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  24. Das wäre denen doch nur recht, wenn das Sportschießen oder die Jagd für die Meisten unbezahlbar wäre. Der Vorstoß die Kosten mittels einer Waffensteuer künstlich hoch zu treiben, die genau diesen Zweck hatte, ist ja bekanntlich gescheitert.
  25. Statt dessen wollen die Grünen eine Grasfreigabe. Damit kann man dann den ganten Tag mit der rosa Brille rumlaufen und braucht sonst keine (anderen) Hobbys mehr. Gleiches werden die Grünen wohl von der "Waffenlobby" behaupten. Wollen wir wetten?
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