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Floppyk

WO Silber
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  1. Inkompetente Politiker sind einer zu viel im EU Parlament.
  2. Es wäre übrigens auch mal für die Waffen interessant, wo das BKA einen Feststellungsbescheid erlassen hat, der ja auch eine Umbaubarbeit zum Vollautomaten bescheinigt und damit eine Freigabe für sportliche bzw. jagdliche Nutzung freigibt. Wenn nun ein Verbot bestimmter Waffen kommt, würde das diese offiziellen Bescheide im gewissen Sinne zuwider laufen.
  3. Die Liste kenne ich. Aber jetzt verstehe ich. Mit B7 ist 6.8.2.7 gemeint. Danke.
  4. Ja aber irgendwo müssen doch diese Unterkategorien gelistet sein, welche Waffe wo genau zugeordnet sind.
  5. Lol, eine nette Offensive. Dennoch würde ich das nicht kaufen, bevor die endgültigen Entscheidungen auch im deutschen Waffenrecht klar sind. Dem Händler dürfte es nach dem Verkauf egal sein, ob diese Plempen im kommenden Jahr verboten werden. Den Schaden hat die Privatperson, insbesondere, weil dieser möglicherweise entschädigungslos bleibt. Da wir ja gewohnt sind, dass die gesamte Politik eher beratungsresistent ist, fürchte ich schon, dass das Verbot genau dieser Waffen trotz allen Proteste durchkommen wird. Auch wenn ich es für wahrscheinlich halte, dass nicht das gesamte Paket durchkommt und Zugeständnisse im Kleinen gemacht werden.
  6. Gibt es eine genaue Definition der wohl neuen Kategorie B7? Bislang kenne ich nur die Einstufungen A-D, jedoch keine Unterklassen.
  7. Na von meiner H&K SL-8 muss ich mich wohl auch verabschieden. Dabei wollte ich sie eigentlich verkaufen.
  8. Welches Datum ist für die nächste Abstimmung in der EU für uns nun nach jetzigem Stand wichtig? Ist es noch der 7.12. (kommender Montag)?
  9. Was sagen eigentlich die Österreicher? Die müssten dann auch die bislang freien Flinten und Repetierer anmelden.
  10. In dem deutschen Link findet sich nichts mehr von der 5-jährigen Befristung der WBKs und der verpflichtenden MPU. zunächst wie eine schlechte Übersetzung aus dem Englischen. Deshalb habe ich mir auch die englische Version angeschaut.Beide unterscheiden sich deutlich voneinander: Deutsch: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13830_de.htm Englisch: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6111_en.htm Desinformation in Reinform. Was gilt jetzt und was kommt?
  11. Genau das hat er mir auch geantwortet. Der Mann hat keine Ahnung. Mit dem Anschreiben der Männer bin ich durch, nun bekommen die Frauen auch meinen Protestbrief.
  12. Bitte mich richtig zitieren. Das habe ich nicht getippt!!
  13. Dann sollte man denen sagen, dass für eine Sportschützen-MPU beim TÜV heute schon 150 € verlangt wird.
  14. Zurück zur Petition: Stündlich kommen immer noch mehrere Hundert Unterschriften dazu. Weiß jemand wie lange diese Petition noch läuft, oder ist es nach dem Datum 7.12. in der EU abgestimmt oder alles vorbei? Ansonsten ist es schon traurig, wenn man bedenkt, allein in Deutschland gibt es rundweg 350.000 JS-Inhaber und etwa 2 Mio Sportschützen. Wenn man bedenkt, dass auch alle Besitzer von SSW und Dekowaffen ebenso betroffen sind, müssten allein schon aus D. Millionen Unterschriften zustande kommen. Europaweit gesehen sind die momentan erreichten 231.143 eigentlich eine traurige Zahl.
  15. Ähhhh, bin ich nun gemeint?
  16. Aber wie will man ein Besürfnis zum Wiederladen begründen, wenn man in einem Verein schießt, dessen Waffen nichts mit wiederladbaren Patronen zu tun hat. Aber egal, ich will mich da nicht streiten und auch nicht auf Recht bestehen und daher lassen wir das mal offen stehen.
  17. Ich habe das nun mal nachgeschaut und (leider) habe ich Recht. Nun mag man streiten können, in welcher Form das Übungsschießen stattzufinden hat. Aber es geht um die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses. Das hat ein LG-Schütze nicht. Ob mit KK kann man ja streiten.
  18. Gut, lassen wir das mal so stehen. Die Themenfrage ist wohl nun ausreichend geklärt.
  19. Warum Korrektur? Ein LG-Schütze bekommt kein Bedürfnis und bei KK wird der SB wahrscheinlich auch kein Bedürfnis zum Wiederladen anerkennen.
  20. Warum zitiert ihr nicht den richtigen §? Somit ist die "Erlaubnis nach § 27 SprengG" - dem sog. Pulverschein - gleichzeitig auch die Erwerbs- und Besitzerlaubnis für die selbst hergestellte Munition. Solange die Behörde keine weiteren Auflagen in dieser Erlaubnis erteilt, gilt das für jede Art Munition, auch wenn diese nicht in die eigene WBK eingetragen ist. Damit darf der Wiederlader jede beliebige Munition herstellen, die nicht in den Anlagen des WaffG als verboten gelistet ist. (Leuchtspur, Hartkern...). Die Teilnahme an einem Lehrgang sowie die Beantragung der eigentlichen Erlaubnis ist völlig unabhängig einer WBK oder sogar WSK. Voraussetzungen sind: Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme für Jäger möglich) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Für die folgende Beantragung der Erlaubnis ist das Fachkundezeugnis dieses Lehrganges und eine formlose Bestätigung des Vereines (nicht Verband) nötig, die bestätigt, dass das Mitglied seit mindestens 6 Monaten ordentliches Mitglied ist und regelmäßig am Schießen mit GK und/oder Vorderladerwaffen teilnimmt. Falls der SB da etwas anderes zu meint, mal nach der gesetzlichen Grundlage fragen. Da wird er nichts anderes finden. Nachtrag: Was häufig übersehen wird: Im § 10 WaffG ist nur "dieser" Munition (des Wiederladers) gemeint. Sie umfasst nicht den Erwerb und Besitz von Fabrikmunition.
  21. Wie ist das eigentlich. Mit unseren alten grauen Führerscheinen haben wir auch eine Besitzstandwahrung und ist im wesentlichen den neuen und danach eingeführten EU einheitlichen Führerscheinklassen unberührt geblieben. Unsere WBK's sind ohne Auflagen nach §§ 10, 14, 17 und 18 WaffG unbefristet erteilt worden. Kann das nun nachträglich auf 5 Jahre eingeschränkt werden oder ist dann eher zu erwarten, dass erst neu ausgestellte Erlaubnisse befristet werden? Wenn wir eine Besitzstandswahrung haben, wie ist das einzuschätzen auf späterem Waffenerwerb? Genaueres kann da sicher keiner sagen, aber wie ist da eure Einschätzung?
  22. Ich gehe davon aus, die EU wird nur zu gut wissen, dass diese Gesetzesverschärfung Protest hervorrufen wird. Daher wird sie es gründlich und umfassend bzw. weitreichend verbieten, damit das Waffenrecht in naher Zukunft nicht noch einmal neu verhandelt werden muss. Deswegen rechne ich zumindest auf der EU-Ebene nicht mit "Kleinigkeiten". Was dann davon auf nationaler Ebene im deutschen Waffenrecht übrig bleiben wird, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings machen wir uns nichts vor. Ein EU-Beschluss hätte ja keinen Sinn, wenn die meisten Länder diesen nicht, oder weitgehend gemildert in nationales Recht umsetzen würden. Oder kennt jemand EU-Beschlüsse aus der Vergangenheit, die dann national nicht ins Gesetz kamen?
  23. Wenn unsere Mitarbeit in Form von Vorschlägen gewünscht sind, so hätte ich da einen. Verbot zur sportlichen und jagdlichen Verwendung von originalen Schusswaffen der Baureihen AK 47 und 74. Das dürfen sie gerne ins Waffenrecht einbauen.
  24. Ich habe vor etwa 2 Jahren meine Sammeltonne von gut 60 Kg zum Schrotti gebracht. Habe dafür gut über 200 € bekommen.
  25. Auf CO2 ist eine Liste aller Emails deutscher EU-Parlamentarier veröffentlicht worden. Die Liste ist von Reiner Assmann zusammengestellt worden. Ich habe das mal zur korrekten Anrede sortiert und als PDF hier dran gehangen. Die sollte man auch anschreiben. http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=97556&pageNo=1 Edit: Die Liste erscheint hier nicht. Habe sie auf meiner HP abgelegt: http://www.pulverschein.de/public/
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