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Floppyk

WO Silber
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  1. Mal eine Frage in der Runde Warum trägt dieser Fred den Titel "... Verbot von halbautomatischen Gewehren"? Ich lese in der EU-Forderung ein gewünschtes Verbot von halbautomatischen Waffen. Das schließt ja fast alle Kurzwaffen mit ein.
  2. WIR SIND DIE GUTEN!! Das muss man den Politikern mal laut und deutlich sagen.
  3. So kenne ich das auch. Die einzige Frist sind diese 5 Jahre, die ja auch für den Gültigkeitszeitraum der Erlaubnis selbst gilt. Das mit der Jahresfrist hängt mit der Gültigkeit der Unbedeblichkeitsbescheinigung zusammen, vermute ich. Bekanntlich ist das ein Jahr. Wenn nun der Antragsteller einer Erlaubnis nach dem Fachkundelehrgang den Gültigkeitszeitraum dieser Bescheinigung verpasst, so könnte die Behörde eine neue Zuverlässigkeitsprüfung verlangen. Aber generell die Gültigkeit eines Fachkundezeugnis nach einem Jahr anzuzweifeln, ist nicht rechtens. Man sollte den SB mal fragen, woher er diesen Jahreszeitraum entnimmt. Generell empfehle ich aber immer, die Erlaubnis zeitnah nach dem Fachkundelehrgang zu beantragen und dann künftig diese einmal ausgestellte Erlaubnis auch nicht ablaufen zu lassen und auch in der aktuellen Gültigkeit einen Pulverkauf zu tätigen. Eine einmal abgelaufene Erlaubnis kann formal nicht verlängert werden. Manche SB geben da auch keine Toleranz über dem Gültigkeitszeitraum hinaus.
  4. Eben, es kann immer mal wieder nötig werden, das Zeugnis im Original vorlegen zu müssen. Das wird ja auch bei Beantragung eines neuen Bedürfnisses oder einfach nur bei Aufgabe Schießstandaufsicht oder Schießleiterlehrgang verlangt. Da wird man sich nicht darauf berufen können, man hat ja damals den Nachweis erbracht und eine WBK bekommen. Da wird dann das zeugnis verlangt. Ob eine alte Kopie ausreichend ist, dürfte nicht immer sicher sein.
  5. Gut, danke für eure Meinungen. Ich denke, alle sind mit mir einer Meinung. Gesetzlich hat sich da für den Schützen und dessen Anforderungen an die WSK nichts geändert. Eine gesetzliche Forderung eines Erste-Hilfe Nachweises gibt es nicht. Die geforderte Rückgabe des WSK Zeugnisses nach Austritt ist schon ein Hammer, der aber auch nicht im Gesetz nachzuvollziehen ist. Das ist offenbar nur eine zweifelhafte und komische Idee des Verbandes. Damit scheint er auch allein da zu stehen. Es ist sicher ein guter Ratschlag dieser Forderung nicht nachzukommen. Denn ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Forderung in letzter Konsequenz auch durchsetzbar ist. Das insbesondere, weil die Rückgabe des Zeugnisses für den Waffenbesitzer Konsequenzen haben könnte und aus dieser Sicht unzulässig sein dürfte.
  6. Einspruch Einen Mitgliedsausweis ist nicht mit einem Zeugnis zu vergleichen. Denn der Ausweis bestätigt eine Zugehörigkeit und evtl. eine bezahlter Beitrag zur Mitgliedschaft. Ausweise werden immer nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückgefordert, damit der Inhaber nicht nach Austritt eine bestehende Mitgliedschaft vorgaukeln kann. Um das zu verhindern hat der Verein gar keine andere Möglichkeit, als den Ausweis zurück zu fordern. Ein Zeugnis bescheinigt aber eine vom Inhaber erbrachte Leistung, die meistens nicht allein käuflich zu erwerben ist. Also ein Dokument für einen Fleiß- oder Leistungsnachweis. Das ist schon ein wichtiger Unterschied.
  7. Ok, dann nehmen wir das Jagdzeugnis nach bestandener Prüfung und Wegnahme bei Austritt aus dem Hegering bzw. der Kreisjägerschaft, die den Jagdkurs veranstaltet hat. Das trifft es eher, auch weil beides bundesweit anerkannte und lebenslang gültige Prüfungszeugnisse sind.
  8. Ich habe mehrere WSK-Zeugnisse und bin ja selbst Lehrgangsträger mit verbandsunabhängiger st. Anerkennung. Mich wundert nur diese Auflage des OSB und zweifele an der Rechtmäßigkeit. Schließlich hat der Teilnehmer für Kurs und Prüfung bezahlt und eine Leistung nachgewiesen. Es kann nicht sein, dass der OSB das Zeugnis wieder einfordert, zumal eine einmal abgelegte WSK-Prüfung prinzipiell lebenslang gültig bleibt. Ein Führerschein kann ja auch nicht widerrufen werden - strafbare Verfehlungen ausgenommen, die aber im Gesetz definiert sind.
  9. Verwundert habe ich mir die Augen gerieben. Der Oldenburger Schützenbund hat unter Aus- und Weiterbildung ein Anmeldeformular zur Sachkundeausbildung veröffentlicht: http://www.oldenburger-schuetzenbund.de/index.php?id=13 (Rubrik Aus- und Weiterbildung -> Anmeldung für Sachkunde-Ausbildung) Offenbar handelt es sich nicht um einen Lehrgang zur Schulung verbandsinterner Ausbilder, die dann die WSK-Schulung leiten sollen, sondern einen Antrag zur ganz normalen WSK-Schulung für Schützen. Dieses auch klar zur Abgrenzung von Schießleiterkursen. Seit wann ist für "normale" WSK-Teilnehmer ein Nachweis zur Ersten-Hilfe notwendig? Und seit wann wird so ein WSK Zeugnis nach bestandener Prüfung nur bedingt ausgehändigt und ist an die fortgeführte Mitgliedschaft in diesem Verband abhängig? Das war mir bislang neu und das kannte ich bestenfalls nur von Schießleiterausweisen. Das Gefährliche an dieser Bedingung ist ja, dass man mit Austritt aus dem Verband und der verlangten Abgabe des Sachkundezeugnisses keinen Beleg zur Sachkundigkeit hat und u.U. sogar Schwierigkeiten mit noch im Besitz befindlichen Waffen bekommen könnte. Bzw. man ist mit einem gewünschten Wechsel des Verbandes als Waffenbesitzer gezwungen, dann eine WSK nochmals und an anderer Stelle abzulegen. Offenbar auch keine nagelneue Bedingung. Das Formular hat das Erstellungsdatum vom 05.01.2007, ist also schon älter. Gibt es ähnliche Klauseln auch bei anderen Verbänden? Neue gesetzliche Vorgaben in dieser Richtung sind mir nicht bekannt. Vermutlich hat das auch einen Grund, der hier im norddeutschen Raum dem NWDSB zu schaffen macht. Der NWDSB hat bekanntlich ein Schießleistungszentrum in Bassum gebaut. Da haben die sich tüchtig verkalkuliert und fordern über den angegliederten Vereinen einen zusätzlichen Beitrag. Das ist vielen Vereinen sauer aufgestoßen und haben die Zugehörigkeit zum DSB aufgekündigt und sich anderen neuen Verbänden angeschlossen, wie unser Verein den Wechsel zum Schützenbund Weser-Ems durchführen wollte. (Ist mangels Mehrheiten abgelehnt worden.) Nun hat zwar der Schützenbund Weser-Ems schon im Vorfeld bekannt gegeben, dass er alle Zeugnisse anderer Verbände anerkennen will und den Mitgliedern der Vereine zumindest in dieser Angelegenheit keine Nachteile bereiten will. Vielleicht ist deswegen der OSB dazu übergegangen, die von ihm ausgestellten Zeugnisse zurück zu fordern, damit diese für (zwangs-)gewechselte Mitglieder nicht mehr nutzbar sind.
  10. Die alte KostV WaffG gilt ja nicht mehr, auch wenn im Moment noch vielfach die zu € umgerechneten Gebühren verlangt werden. Das ändert sich spätestens zum 14.08.2018. Dann müssen alle Länder eine eigene Gebührenordnung zum WaffG haben. Siehe: http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/6060-Gebuehrenordnung-im-Saarland/
  11. 50 Kg Munition reichen bestenfalls für ein spaßiges Wochenende
  12. Habe neulich Schrot bekommen. Ein Karton 12/70 Trap 24 g mit 250 Patronen (10 Schachteln S&B) wiegt komplett knapp unter 10 Kg. Das heißt auch, jagdlich übliche Patronen mit 36 g Vorlage und mehr sind pro Karton deutlich schwerer als 10 Kg. Das mal als Info eingeworfen.
  13. Richtig, aber das dauert. 25 Jahre sind es wohl mindestens. Das ist aber wohl uninteressant, da ich mal stark annehme, dass im Fall einer Insolvenz auch noch bestehende Patentrechte verkauft werden müssen. Das muss eigentlich zwangsweise im Sinne vorhandener Gläubiger geschehen. Es wäre vielmehr spannend, ob sich für diese Patente jemand interessiert oder sich ein Investor für die noch bestehende Firma findet.
  14. Mein Beileid den Angehörigen. Tragischer Unfall. Hier eine aktuelle Meildung. Die Kanonen hatten gültigen Beschuss. Kanonen sind beschlagnahmt und sollen vom Experten untersucht werden: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/warum-starb-der-schuetzenkoenig-von-marsberg-13700391.html
  15. Was bedeutet das alles nun? Wenn man mal tüchtig an der Glaskugel reibt, ist den eine finanzielle Erholung der Firma zu erwarten oder ist ein Untergang eher der wahrscheinliche Ausgang? Mangels reißendem Absatz der Armatix Produkte dürften fremde Investoren ja auch nicht gerade Schlange stehen.
  16. Bei DWJ Gegenstartstellung in Sachen Armatix und Trennung von Ernst Mauch veröffentlicht: http://www.dwj.de/magazin/topthema/details/items/gegendarstellung.html
  17. Na so was aber auch. Anscheingranate legt US Gerichtsgebäude für einen ganzen Tag lahm. http://www.spiegel.de/panorama/ohio-gerichtsgebaeude-wegen-parfuemflasche-geraeumt-a-1041765.html
  18. Interessante Meldung aus Kanada. Sollte sich mal unser Gesetzgeber anschauen: http://www.dwj.de/magazin/aktuell/details/items/waffengesetz-in-kanda-vereinfacht.html
  19. Es hat ja keiner behauptet, dass vormals aktuelle Waffenschränke mit deren damaliger Zulassung für ungültig erklärt werden. Aber die alte VDMA ist vom Tisch. Neuere Tresore haben die Einstufungen S... Und genau diese neuen Stufen werden künftig benannt werden.Möglicherweise dürfen ab einem Stichtag keine Schränke nach alter VDMA neu angemeldet werden, ohne jedoch den Bestandsschutz der alt-WBK Inhaber in Frage zu stellen. Wir werden sehen was in den kommenden Monaten im WaffG stehen wird.
  20. Naja, es soll ja auch schon mal Einbrecher gefasst worden sein. Was ist dann, wenn es dann auf dem Tisch kommt, dass der auch Munition und/oder Waffen hat mitgehen lassen und man dies entgegen der Verpflichtung nicht gemeldet hat? Man wird nach einem Wohnungseinbruch kaum glaubhaft vermitteln können, dass man gerade diesem Verlust nicht bemerkt hat.
  21. Es ist ja eine Überarbeitung des WaffG bezüglich der Sicherheitsstufen Waffenschränke in Vorbereitung. Das ist ja nötig, weil die alte VDMA nicht mehr gilt. Möglicherweise könnten sich dann auch Änderungen ergeben, was Munitionsschränke oder die Befestigung von Waffen- oder Munitionsschränken betrifft. Allerdings frage ich mich schon länger was passiert, wenn Munition in einer kleinen Geldkassette oder Waffen in einem kleinen Möbeltresor abhanden kommen. Da könnte man die Frage stellen, ob man genug zum Diebstahlschutz getan hat, auch wenn eine Wegnahmesicherung nicht explizit gefordert ist. Denn eine herumliegende Geldkassette ist bei einem Wohnungseinbruch in jedem Fall weg. Da wird sich der ungebetene "Gast" mit Sicherheit keine Mühe machen und diese erst aufbrechen, sondern diese gleich einsacken. Sinngemäß gilt für einen 35 Kg Möbeltresor mit Waffeninhalt das Gleiche. Denn im § 36 WaffG findet sich der Grundsatz:
  22. Seit wann genügt der Polizei und Einsatzkräften eine KK-Pistole?
  23. Lol, bei mir ähnlich, nur dass das Zeugs meiner Frau auch in den Schränken liegt
  24. http://www.derwesten.de/region/900-000-waffen-in-nrw-gewerkschaft-fordert-mehr-kontrollen-id10733073.html
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