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Floppyk

WO Silber
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  1. Schade das die unsinnigen Fragen nicht entsprechend deutlich gewürdigt wurden. Die noch laufende ballistische Untersuchung in der Antwort zu Frage 33 beunruhigt mich jedoch.
  2. Zum Thema passt auch heutige Nachrichtenmeldung im Ticker: Text über dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Info) Direkt-Link: http://www.derNewsticker.de/news.php?id=288840&i=tclbqj
  3. Da bin ich ja mal auf offizielle Antworten gespannt, so wir sie denn erfahren.
  4. Floppyk

    Mal was lustiges...

    Zudem eine richtig getroffene Fliege dann auch einen fetten Fleck auf der Tapete macht. Diese Salzkanone ist schon genial, aber für ein Spielzeug auch teuer.
  5. Floppyk

    Mal was lustiges...

    Ob das Teil haltbar ist und nicht wie ein Kinderspielzeug nach drei Wochen kaputt geht? Salz ist doch hydroskopisch. Ob die innere Mechanik verklebt oder gar rostet? Ansonsten bin ich schon interessiert, wenngleich man Frau nicht den Preis sagen darf. Sonst kommt das ungesalzene Nudelholz!
  6. Mensch, mir ist neulich ein Luftgewehrin die Hände gefallen und nun suche ich ein mittelmäßiges Glas dafür. Ich habe schon bei Sutter geguckt... Das lassen wir dann nun besser.
  7. Och, schade. Ich dachte das wird satt vierstellig.
  8. Bravo, endlich mal Einer, der dieses komische Geschäftsgebahren vor Gericht durchzieht. Das wird dann für den Herrn ein teurer "Kindergeburtstag" Kann man die gesamte Höhe der aller Kosten beider Verfahren abschätzen? Würde mich mal interessieren, was die sture gesetzeswidrige Haltung des Herrn gekostet haben.
  9. Das wärs natürlich. Aber das kann ich mir auch in den kühnsten Träumen nicht vorstellen.
  10. Abwarten, das Gericht kann auch neue Regelungen im Waffenrecht anmahnen. Daher denke ich, zwischen Hop und Top gibt es durchaus noch Zwischenlösungen, die das Verfassungsgericht verlangen kann.
  11. Dann stellt sich die Frage, warum die Klage nicht schon längst wie "unsere" Klage abgewiesen bzw. nicht zur Entscheidung verwiesen wurde. Allerdings zweifele ich auch an einer Veröffentlichung einer solchen Nachricht, denn als öffentliche Mitteilung wird das über die Pressestelle des Gerichts nicht bekannt werden und Graefe wird seine Niederlage wohl auch nicht bekannt geben. Deswegen gehe ich davon aus, wir werden da wohl nichts mehr von hören.
  12. Es gilt schon seit langem, immer nur das kleinere Übel wählen zu können.
  13. Es wurde nach der Grafe Sache gefragt.
  14. Floppyk

    Mal was lustiges...

    Hat sich nun ein Besteller gefunden? Ich nehme auch eine.
  15. Ob es denn den beiden Verfassungsbeschwerden des AAW und von Graefe genauso ergangen ist? Das werden wir dann wohl nie erfahren.
  16. Ich habe keine Ahnung. Die Frage stelle ich für einen Bekannten, der eine Jagdeinladung bekommen hat.
  17. Muss man für eine Auslandsjagd nach Dänemark irgendwo die mitgenommen Waffen anmelden, auch wenn der EFWP ausgestellt und die Waffe(n) eingetragen sind? Wenn ja wo bitte? Gibt es bestimmte Verbote oder Beschränkungen für die Mitnahme von Waffen und Munition, ähnlich Italien und Frankreich?
  18. Weiß jemand die Voraussetzungen dafür? Was kostet so eine Erlaubnis? Ist diese Erlaubnis auf bestimmte Teile bezogen, die man bei Beantragung angeben muss? Bedarf es nach der Herstellung eines Teiles bzw. Waffe während der Gültigkeit der Erlaubnis eine Eintragung dieser Teile in eine WBK? Was ist mit den hergestellten Teilen oder gar Waffen nach Ablauf der Gültigkeit?
  19. Nö: Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition ... (6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.
  20. Der Pressesprecher Bolesch des AAW ist faktisch nicht anwesend.
  21. Herr Gepperth ist prima und versucht auch einige Unwahrheiten gerade zu rücken. Mir fehlt das Argument gegen die gemeinschaftliche Lagerung in Schützenhäusern, dass dieses nach AWaff § 13 gar nicht erlaubt ist.
  22. Die wievielte Verschiebung bzw. Ankündigung ist das schon? Ich kenne diese Ankündigungen schon mehr als 1,5 Jahre.
  23. Die wären sowieso bald leer, denn dort kann er wirksam Hausverbote aussprechen
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