Geht so und ist zulässig. Denn er lagert die Munition über Kreuz, so dass nicht Munition zur passenden Waffe zusammen lagert. Ebenso müssen die Kurzen im B-Teil lagern, was er ja wohl tut. Fragt sich nur, so lässt er die Mun für die Gewehre? Dazu bedarf es eines verschlossenen Behältnis, das wiederum im Tresor lagern darf. Mir ist allerdings unbekannt, ob es aus Metall sein muss, aber eine ausrechend bemessene und verschlossene Geldkassette sollte wohl genügen.
Dennoch möchte ich immer zu Bedenken geben - wo lässt man den Schlüssel? Immer "am Mann" ist schlecht möglich, da das Ding zu unhandlich ist, bzw. Nachts muss er abgelegt werden. Weiterhin böse Falle - die Mitglieder des Haushalts - auch Ehepartner - dürfen keinen Zugriff haben, sofern nicht berechtigt. Folglich darf die Ehefrau nicht wissen wo der (Ersatz-!!)Schlüssel liegt und darf ihn auch beim Putzen nicht finden.
Ob es jetzt sinnvoll ist, einen stabilen Spind - denn viel mehr ist ein A-Schrank nicht - mit einem Schloss auszurüsten, das dann mehr als der Schrank selbst kostet, bleibt fraglich, bleibt aber jedem selbst überlassen.
Ich halte die Kombination mindestens ein B-Schrank mit einem abschließbaren Innenfach und mindestens einem mechanischen Zahlenschloss für das sinnvolle Minimum, wenn Kurzwaffen gelagert werden sollen. daran denken: wiegt der Schrank weniger als 200 Kg muss er verankert werden, sonst gibt es Einschränkungen.