Um mich, als Vereinsvorsitzender im BDS LV1 mit WBK länger als 10 Jahre, jetzt noch mal in den Juristendisput einzuschalten: im LV1 sind die Vereinsmitglieder eines Vereins, der dem LV1 angeschlossen ist, mittelbare Mitglieder des BDS und des LV1. Wer bei uns in den Verein eintritt, unterschreibt 2 Anträge: einen von uns erstellten Vereins-Aufnahmeantrag in dem u.a. steht, wie hoch der Mitgliedsbeitrag ist und einen vom LV1 aus dem Netz, den ich ausgefüllt mit 2 Fotos des Neumitglieds an den LV weiterleite, der mir dann einen BDS-Ausweis mit Foto und Versicherungsmarke + Rechnung zuschickt. Das im Ausweis eingetragene Datum zählt für das 1. Jahr der Mitgliedschaft, in dem die geforderten Trainingstermine (12/18) für den WBK-Antrag zu absolvieren sind. Neuaufnahmen machen wir nur zum 1. Januar oder 1. Juli, was auch die Rechnerei vereinfacht.
Es gibt im LV1 auch die Einzelmitgliedschaft für Individualisten, bei der Waffenanträge nur über den Landesverband laufen. Für diese gibts vermutlich spezielle WBK-Antragsformulare, bei denen nur ein Stempel + Unterschrift genügt, anstatt zwei.