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Jake Cutlass

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  1. Ich kann zumindest nachvollziehen, daß die Waffenbehörde bei 8 (!) vorhandenen Sportwaffen, von denen ich vermute, daß sie in der Mehrheit in Großkaliber sind, nicht allzu großzügig agiert. Bei lediglich 2 Sportwaffen dürfte es anders aussehen, vor allem wenn diese eher groß und schwer sind. Nur meine 0,02 €
  2. Vermutlich mit dem vielzitierten Argument: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!" Deshalb predige ich ja auch immer, daß man sich als Jäger, für den Sport nicht zulässige Waffen beschaffen sollte, z.B. Glock 26 und/oder S&W M13 mit 3"-Lauf...
  3. @Fyodor NRW oder B-W? Und daß @loug 2 Schuß für Jäger meinte, als er 10 Schuß schrieb, sorgte verständlicherweise für Verwirrung, denn es hat mit dem Verbot für Magazine > 10 Schuß für LW von 2020, oder Nancys Bemühungen um ein Revival des §42 gar nichts zu tun. @Rene2109 das ist aber hoffentlich eine übermäßig kleinliche Ausnahme. Die sportliche Nutzung einer jagdlich erworbenen KW, zumindest im Training, ist m.W. in Berlin gestattet. Sollte aber vielleicht nicht an die große Glocke gehängt werden.
  4. Ich habe aber gerade erst gelesen, daß Magazine > 10 Schuß seit 2020 verboten sind. Na gut, die GroKo mit BuKa Scholz und BIM Faeser kam erst 2021.
  5. Okay, das muß mir entgangen sein, danke für die Information! Das hätte natürlich manchem gut in den Kram gepaßt. Nancy F. hat ja mehrmals erfolglos versucht, die Zeit um 20 Jahre zurückzudrehen und den alten Anscheinsparagraphen wieder auferstehen zu lassen. Das wäre ja dann gar nicht mehr nötig gewesen, wenn das durchgekommen wäre.
  6. Das mit den HA-LW für Wechselmagazine halte ich für ein Gerücht. Bei welcher Waffenbehörde soll DAS denn gewesen sein??? Da fallen ja praktisch alle raus...
  7. In Berlin (!) zählen mit Jagdbedürfnis erworbene KW separat. Wir haben mehrere Fälle im Verein. Sportschützen, die ihren Jagdschein gemacht hatten, nachdem sie schon 2 KW hatten, wurden von der Behörde geradezu aufgefordert, sich noch 2 Fangschußwaffen zuzulegen. Es gelten dafür dann natürlich nicht die Grenzen für die sportliche Zulässigkeit, z.B. bzgl. Lauflänge.
  8. Um mich, als Vereinsvorsitzender im BDS LV1 mit WBK länger als 10 Jahre, jetzt noch mal in den Juristendisput einzuschalten: im LV1 sind die Vereinsmitglieder eines Vereins, der dem LV1 angeschlossen ist, mittelbare Mitglieder des BDS und des LV1. Wer bei uns in den Verein eintritt, unterschreibt 2 Anträge: einen von uns erstellten Vereins-Aufnahmeantrag in dem u.a. steht, wie hoch der Mitgliedsbeitrag ist und einen vom LV1 aus dem Netz, den ich ausgefüllt mit 2 Fotos des Neumitglieds an den LV weiterleite, der mir dann einen BDS-Ausweis mit Foto und Versicherungsmarke + Rechnung zuschickt. Das im Ausweis eingetragene Datum zählt für das 1. Jahr der Mitgliedschaft, in dem die geforderten Trainingstermine (12/18) für den WBK-Antrag zu absolvieren sind. Neuaufnahmen machen wir nur zum 1. Januar oder 1. Juli, was auch die Rechnerei vereinfacht. Es gibt im LV1 auch die Einzelmitgliedschaft für Individualisten, bei der Waffenanträge nur über den Landesverband laufen. Für diese gibts vermutlich spezielle WBK-Antragsformulare, bei denen nur ein Stempel + Unterschrift genügt, anstatt zwei.
  9. Evtl. ist es wie gesagt, im BDS LV1 ein Spezialfall wg. Personalunion bei LV & BV.
  10. Ist schon klar, @Sal-Petermeinte aber, daß bei Überkontingent der Bundesverband die Bescheinigung ausstellen müßte. Das ist im BDS LV1, mit dem ich als Berliner zu tun habe, jedenfalls nicht so. Da die Bedürfnisbescheinigung vom Verein UND vom Verband abgezeichnet wird, geht sie natürlich auch so an die Behörde.
  11. Allgemein gilt aber, daß mit "Bescheinigung des Verbandes", die dem Verein übergeordnete Organisation gemeint ist, d.h. der LV. Bei allen Waffenformularen, auf denen Stempel + Unterschrift von Verein und Verband gefordert wird, reicht der Stempel vom Landesverband, egal ob z.B. die 2. oder eine weitere KW beantragt wird. Ist zumindest im BDS LV1 so, allerdings ist Fritz Gepperth auch Vorsitzender des Bundes- und Landesverbands und die jeweiligen Büros befinden sich im selben Gebäude.
  12. Ich meine, Heribert "Betze" Bettermann gibt auch IPSC-Kurse, wenn er dafür Zeit hat und genug Leute teilnehmen. Er kommt womöglich auch zu Euch, wenn ihr einen geeigneten Stand habt. Seine Website ist allerdings scheinbar auch down
  13. SuRT braucht man nur für offizielle Wettkämpfe. Trainieren des Ablaufs mit Ziehen der schußbereiten Waffe usw., kann und soll man natürlich vor dem Absolvieren des SuRT. Erwünscht ist das Vorhandensein von gutem Equipment: regelkonformes Holster, Magazintaschen, Augenschutz.
  14. Jetzt weiß ich es ja auch, habe es aber damals so gelernt, wenn ich mich recht erinnere. Ich wurde auf meinem ersten IPSC-Flintenmatch, Mitte der 90er Jahre, noch gerügt, weil ich meinen vollen Schrotpatronengurt noch umhatte, als ich in der Safety Zone war.
  15. @mwe Okay, danke für die Klarstellung! Evtl. war es zu meinen Anfangszeiten noch strenger.
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