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Jake Cutlass

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  1. Der "vom Bedürfnis umfaßte Zweck" gilt nur außerhalb der eigenen Wohnung (s.o.), trotzdem sollte man sich lieber nicht dabei filmen und das Video dann ins Netz stellen. Und zumindest in Berlin steht die Waffenbehörde, die hier (bei mir) in Gestalt zweier junger Frauen mit Schutzweste in Begleitung mehrerer Zivilpolizisten (auch mit Weste) besucht, nicht unangemeldet zur Lagerungskontrolle vor der Wohnungstür. Nur meine 0,02 €
  2. Eher einer der Nachfahren. Als die Münze geprägt wurde, war der Herr Keiper (1881 - 1961) doch offensichtlich bereits verstorben. Wann wurde denn der ERMA M1 Carbine gefertigt? Wäre auch interessant, wie das Gewehr aussieht, ob mit der Exportschäftung und -Visierung, oder der späteren Bauart, die in Deutschland legal war, weil nicht mehr kriegswaffenähnlich.
  3. Mir hat Google bei "Fritz Keiper" einen mittelständischen Unternehmer für Autositze in Kaiserslautern ausgespuckt, dessen Unternehmen später mit RECARO fusionierte. Vielleicht war der Vorbesitzer der Waffe dort angestellt?
  4. Ist bestimmt so von der DPA in die Welt gesetzt worden, haben die Radionachrichten hier auch so verbreitet. Waffentechnische Spezialausdrücke sind eher nicht der Stoff im Deutschen Englischunterricht, auch nicht an Gymnasien.
  5. Don't feed the Troll!
  6. Bis vor kurzem hatte auch kein Europäisches Land die Beschaffung einer P 320/17/18 in Erwägung gezogen...
  7. Na gut, meine Meinung steht.
  8. Ist jetzt aber m.M.n. ein bißchen Haarspalterei und Wortklauberei. Ich habe zum Besitz und Bedürfniserhalt nichts geschrieben.
  9. Eine SLF ist waffenrechtlich aber besser gestellt als eine VRF, da sie unter das Sportschützengrundkontingent fällt.
  10. @whaco es ist die Benelli M3 Super 90, die auf Repetierer umgeschaltet werden kann.
  11. Ich war und bin der Meinung, daß SPORTSCHÜTZEN ihre Waffe(n) und dazu passende Munition nicht zusammen im A- (LW) oder B- (KW) Schrank lagern dürfen, damit im Einbruchs- und Wegnahmefall die Waffe nicht unmittelbar eingesetzt werden kann. Wenn es jetzt Schränke mit höherem Widerstandsgrad gibt, in denen Waffe + passende Munition zusammen gelagert werden darf, dann ist es wohl so. Dann ist es wirklich egal, ob ein volles Magazin daneben liegt, es gibt ja genug Waffenarten, die kein separates Magazin haben oder brauchen. Nur meine 0,02 €, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
  12. @Janis was ist denn Dein Problem??? Ganz ruhig, Brauner! Ich poste aus der Sicht eines Sportschützen und hatte letztes Jahr eine Kontrolle. Dass es für einen WS Inhaber gaaaanz anders sein kann, will ich gar nicht bestreiten.
  13. Genau, wenn bei der Waffenkontrolle eine geladene Waffe entdeckt wird, hat man schlechte Karten!
  14. Hat ein .223 Sturmgewehr jetzt tatsächlich die 9 Para MP bei der normalen Polizei abgelöst? Ich dachte, das wäre noch den SEKs vorbehalten. Ist aber evtl. vom Bundesland abhängig.
  15. Macht mir kein anderes Gefühl, ob sie eine MP 5 oder MP 7 tragen. Die MP 7 habe ich bisher nicht in 3-D gesehen, aber die Hülsen oft auf dem Stand aufgesammelt. Sieht man ja auch nicht täglich. Und ich wäre ausgesprochen überrascht und auch enttäuscht, wenn die Schweiz (oder sonst eine Armee), jetzt noch über die Beschaffung einer P 320/17/18 von SIG Sauer, auch nur länger nachdenken würde.
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