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Jake Cutlass

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  1. @tuersteher Der Versanddienstleister ist "der andere", der es gewerbsmäßig zum "Dritten" transportiert und ihm normalerweise auch übergibt. Es ist doch klar, daß der Versanddienstleister die Waffe rechtlich nicht erwerben kann, da ja die Erwerbsvoraussetzungen überhaupt nicht gegeben sind. Ich bin jetzt hier raus.
  2. Da fehlen ein paar Kommata. Wer etwas, lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung an einen Dritten, übergibt, überläßt es dem Dritten.
  3. @tuersteher So ist das was @cb01 geschrieben hat, genau nicht gemeint. Der Dritte ist der Käufer/Empfänger, nicht der Versanddienstleister!
  4. @Mausebaer Ich meine, daß es so ist. Ich wüßte nicht, welche Marke dafür sonst infrage kommt. Ich bin aber lernbereit.
  5. Ist die Ansicht vom "Taktischen Papa" irgendwie relevant??? Es gibt einen Grund, warum Glocks die meistverkauften Dienstpistolen weltweit sind.
  6. Geht mir genauso, wie schon an anderer Stelle erwähnt. Der neue Geschäftsinhaber, sogar auch hier angemeldet (!), betreibt sein Geschäft mit Engagement und Leidenschaft und versucht immer, den Kunden zufriedenzustellen, notfalls mit Sonderanfertigung. Wir können uns wirklich freuen, daß wir dort hochwertige, fair bepreiste Produkte erwerben können.
  7. Vielleicht ist der leichtgängige Abzug das, was fürs Schweizer Militär noch nachgebessert werden soll? @mühli wird ja nicht der einzige Waffenkenner sein, dem das negativ auffällt. Warten wirs ab, welchen Abzug dann die akzeptierte Pistole haben wird.
  8. Erst recht, wenn sie verpackt und damit nicht zugriffsbereit ist. Ein Logistikmitarbeiter erlangt auch nicht die tatsächliche Gewalt, wenn er eine Sendung handhabt.
  9. Paranoia Alarm!!! Wobei man manchmal gar nicht so schräg denken kann, wie es dann in Wirklichkeit kommt.
  10. Vielleicht reicht es ja schon, wenn er, wie Joerg Sprave, mal bei der LKA Waffenkontrollgruppe nachfragt, warum sie ihn nach einem Jahr erneut kontrolliert haben. Eventuell lassen sie ja auch die Hosen runter?
  11. Alles klar, danke für die Richtigstellung!
  12. @LARgeGun Ob man aber nun die Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, auf jemanden wie H.-G. Maaßen, der lange Jahre treuer Staatsdiener war, anwenden sollte, ist zumindest fragwürdig.
  13. Normalerweise wird die Waffe bei der Kontrolle vor dem Start gewogen.
  14. In einer Demokratie sollte es eigentlich möglich sein, die Regierung zu kritisieren, ohne daß man dafür Repressalien zu erwarten hat.
  15. Nicht nur wegen des personellen Aufwands, auch weil es offenbar nicht angekündigt war und schon ein Jahr nach der letzten, "normalen" und unbeanstandeten Kontrolle.
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