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heletz

WO Silber
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  1. Nun, wenn man die Online-Medien verfolgt hat, dann hat man seit September ein rasantes Ansteigen der Anträge feststellen können. Wie der SPIEGEL da auf den Neujahrstag kommt, ist mir schleierhaft. Die Kölner Vorgänge waren sicher ein weiterer Schub, aber nicht ausschlaggebend. Einen KWS habe ich auch nicht. Das Mitschleppen von so einem Gerät wäre mit zu umständlich. Und in den vergangenen 55 Jahren hat mir mein Mundwerk ausgereicht. Die beginnenden und die endenden 70er Jahre waren "gefährlicher" als die heutige Situation. Insgesamt aber wundert es mich, daß überhaupt so viele Leute Kenntnis vom KWS haben. In den letzten Jahren hatte man ja eher das Gefühl, von dem weiß keiner was. Wobei die Berichterstattung über die Beantragungen des KWS sicher andere Leute erst angeregt haben, einen zu beantragen.
  2. Nachtrag: Von der Rheinischen Post erfährt man, daß im NWR jetzt 301.000 Kleine Waffenscheine gespeichert sind - ohne den Schmarrn von Frau Mihalic.
  3. Von Ende November bis Ende Januar wurden wohl 21.000 neue Kleine Waffenscheine ausgegeben. Verwunderlich finde ich den Passus im Artikel: Wer blickt es da nicht? Die GrünIn oder der SPIEGEL?
  4. Du meinst Einbrecherinnen ...?
  5. Wie gesagt: Da stand mal 1963. Nun ist es gut, daß das Datum richtig ist.
  6. Das möchte ich Dir fürs nächste Mal sehr empfehlen! Aber schön, daß das Datum dann doch noch von 1963 auf 1953 geändert worden ist!
  7. Weder, noch! Sondern weil das bayerische IM der Meinung ist, daß in der Regel nicht kontrolliert wird und ein entsprechendes Rundschreiben an alle Waffenbehörden gesandt hat.
  8. Das Datum stimmt nicht. Und die Schlußfolgerung ist auch Quatsch. Wieder mal ein typischer rüdiger400.
  9. Noch zwei Beispiele, was so ausgeurteilt wird: http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-10/facebook-hass-kommentare-hetze-bewaehrungsstrafe http://www.br.de/nachrichten/rechtsextremismus/urteil-facebook-hetze-gegen-fluechtlinge-folgen-100.html Straßmaß: 7500 €, leider keine Tagessatzangabe.
  10. Für gab's 120 Tagessätze (rechtskräftig) und für 3500 € Strafe (leider ohne Angabe der Tagessätze). Nur mal so zur Orientierung.
  11. Einfach Anzeige schreiben, dann wird das geklärt! Wo kein Kläger, da kein Richter.
  12. Das ist ganz unspannend. Die Definitionen des hier schon oft herangezogenen § 130 StGB sind ziemlich klar. Und mit freier Meinungsäußerung hat es nichts zu tun, wenn es heißt Zunächst habe ich übersehen, daß der Herr kein unbeschriebenes Blatt ist: Daher das vergleichsweise hohe Strafmaß.
  13. Was ist daran "gefährlich", wenn sich jemand vorsichtshalber nicht äußert?
  14. ... keine Hetze. Und wer "Meinungsfreiheit" mit Hetze" verwechselt, ist unter Umständen dran.
  15. Gerade bin ich auf einen aktuellen Fall gestoßen. Da hat ein 30jähriger zwei (!) Haßkommentare auf FB geposret, die bald von der Moderation gelöscht wurden. Dennoch wurde er von einem anderen FB-Mitglied angezeigt. Anklage wegen Volksverhetzung. Urteil: 6 Monate auf Bewährung und 80 Sozialstunden im Bereich der Asyl- und Flüchtlingshilfe. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/amtsgericht-verurteilt-wegen-hasskommentaren-auf-facebook-1.2847443 Nicht nur FB ist keine rechtsfreie Zone, WO und der Rest des Internets ist es ebenfalls nicht, wäre der Richter zu ergänzen. Ob der nun Mitglied einer Vereinigung oder einer Partei ist oder war, scheint gar nicht wichtig zu sein, es wird nicht diskutiert. Was 6 Monate auf Bewährung für einen WBK-Inhaber bedeuten würden, weiß hier wohl jeder. Das Urteil ist wohl Ausfluß der harten bayerischen Linie, die hier in WO öfter gelobt wird. Von "Kuscheljustiz" jedenfalls keine Spur.
  16. Absolvo te ... Die SuFu ist in letzter Zeit ... na, ja ...
  17. Die Wiederholung von 2013 wurde auch hier thematisiert: http://forum.waffen-online.de/topic/429425-freitag-2015-waffen-sind-mein-leben-auf-3sat/?hl=%2Bwaffen+%2Bsind+%2Bmein+%2Bleben
  18. Tja ... ich glaub, da kommt wohl auch nix mehr ...
  19. Welche 1000 Räuber?
  20. Aha. "Partei" mit "Staat" verwechselt. Nuja.
  21. Wenn es nicht erfunden ist, kannst du es ja ganz einfach als Bild einstellen. Statt Dich aufzuregen.
  22. Das eine hat mit dem anderen genau NULL zu tun! Das Gesetz ist bis zu dem Tage gültig, an dem die Änderung eintritt. Die Verordnung ebenso. Einzige Möglichkeit wäre ein Schreiben vom Ministerium, aber davon ist offenbar nicht die Rede. Vielleicht will sich der Herr Vorsitzende ja nur ein bißchen aufblasen. Weiß man ja nicht.
  23. War bei mir auch so. Die Anwesenheit eines Behördenvertreters ist wirklich nichts Besonderes.
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