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heletz

WO Silber
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  1. Das ist wie bei den Veganern! Er wird es Dir sagen! Die Herrschaften haben einen derartigen Mitteilungsdrang, das bleibt keinem SB verborgen ...
  2. Deshalb formulierte ja die PM "dass diese den Widerruf nicht akzeptieren würden". Man hat da gleich mal stellvertretend entschieden ohne die Betreffenden anzuhören (schwerer Verstoß gegen das GG!). Es wurde ein Nein, das verstößt keineswegs gegen die Rechtsstaatlichkeit! Es wurde zwar durch Urteile des VG Gera und des VG Cottbus festgestellt, ReiBü seien per se nicht als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen. Aber: 1. Gilt so eine Entscheidung nur für den Einzelfall 2. Kann der Betreffende ja vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor diesem Erlaß Schutz suchen
  3. Der Bescheid wurde erst durch das SEK zugestellt. Das ist ja das Interessante!
  4. Gab es eben nicht. Das ist ja der Unterschied zu dem Fall in Georgensgmünd.
  5. Schön. Aber wählen gehen dürfen sie trotzdem.
  6. Wenn Du die Kommentare unter den Presseartikeln und in FB anguckst, dann wird bei den meisten Menschen gerade durch dieses Vorgehen das Vertrauen in den Staats gestärkt. Und darauf zielt es auch ab.
  7. Das Vorgehen ist durchaus noch im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit, auch wenn wir hier wohl die Rechtswidrigkeit feststellen müssen. Die beiden Begriffe solltest Du nicht durcheinanderbringen!
  8. Wenn Du die von mir eingestellten Links aus dem anderen thread gelesen hättest, dann wüßtest Du, daß das Sammeln nicht nötig ist.
  9. Eigentlich ist hier https://forum.waffen-online.de/topic/447814-reichsbürger-schießt-auf-polizei/?do=findComment&comment=2418332 https://forum.waffen-online.de/topic/447814-reichsbürger-schießt-auf-polizei/?do=findComment&comment=2418524 https://forum.waffen-online.de/topic/447814-reichsbürger-schießt-auf-polizei/?do=findComment&comment=2421539 und in den folgenden Verlautbarungen schon ausreichend dargelegt worden, daß die beiden keine Frist zur Überlassung oder Vernichtung der Waffen eingeräumt bekamen, obwohl sie beide bei der Aufbewahrung keinerlei Fehler gemacht haben. Auch die Tatsache der vermutlichen Rückgabe wurde dort thematisiert. Es ist mir deshalb nicht klar, was in diesem thread hier Neues herauskommen soll.
  10. Jederzeit gerne! Zum Glück (für den Spiegel!) sind ja die anderen Kommentatoren "auf Linie"! Brav brav! Die Stoßrichtung ist klar: HRC wäre die Erlösung der Welt gewesen, aber Trump bringt jetzt allen den Untergang ...
  11. Oh, tatsächlich! Muß ich wieder mal als Alibi herhalten ... edit: Für das Wort "Statistik" hat's aber nicht gereicht. "Gefälschte Statistik" sollte es heißen. .
  12. Das ist also die Fortsetzung dieses Themas quasi: https://forum.waffen-online.de/topic/448117-florida-ein-drittel-mehr-schußwaffentote/#comment-2420375 Bin mal gespannt, ob die meinen Kommentar freischalten.
  13. Na, immerhin reagiert man auf die Kritik.
  14. Und dennoch hat die SPD 2012 gegen den Gesetzesvorstoß für eine Zentralaufbewahrung von Grün und PDS gestimmt.
  15. Also das Übliche halt ...
  16. Und was bringt das außer verschwendeter Energie? Sich hier in WO gegenseitig zu erzählen, warum das Blödsinn ist, beeindruckt die GrünInnen ganz bestimmt! Im Mai 2012 hat der Innenausschuß des BT das abgelehnt, an den Argumenten hat sich nichts geändert. Die Energie sollte man eher einsetzen - für die Abwehr der Pläne der EU-Kommissiuon - um zu untersuchen, was der Bundesratsvorstoß zur Gesetzesänderung des WaffG für den normalen gesetzestreuen Menschen bedeutet Da liegt nämlich ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch! (Was bei diesem Parteitagsgedöns nicht der Fall ist.)
  17. Ja, natürlich nicht! Die müssen auch ihre Mitglieder binden. Solange das kein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion ist, ist die Sache komplett uninteressant. Muß man denn über jedes Stöckchen springen, das einem von den GrünInnen hingehalten wird?
  18. Du glaubst, die GrünInnen schauen hier rein, um Deine Argumentation zu übernehmen?
  19. .... und mal wieder setzt in WO prompt die Schnappatmung ein. Leitantrag für einen Landesparteitag...
  20. Das kann so, sein, aber wenn es um Fristen geht, würde ich mich nicht darauf verlassen. IN diesem Fall ist es durch die StPO gedeckt und so könnte sich die StA nicht rausreden im Falle die Beschwerde "unauffindbar" wäre.
  21. Ok, wenn die StPO das hergibt, soll's recht sein.
  22. Warum sollten die? Sind wir in einem Nanny-Staat? Es gibt sogar Gerichte, die Anträge bekommen, obwohl sie nicht zuständig sind und diese nicht ablehnen. Antrag falsch gestellt ---> Frist verpaßt --> Schade schade
  23. Inhaltlich: sehr gut! Aber: Muß die Beschwerde nicht an die Generalstatsanwaltschaft?
  24. Ist ja schon miserabel recherchiert. Kann man da irgendwo seinen Senf dazugeben?
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