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Andor

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  1. Nein. Man bekommt dann die Möglichkeit, sein Gerümpel innerhalb von x Wochen an einen Berechtigten* zu verkaufen oder vernichten zu lassen. *Da bleiben dann nur eigentlich nur noch eine Handvoll Exporteure übrig. Angesichts der Waffenschwemme kann man sich ausrechnen, was man dann noch dafür bekommt.
  2. Sieht ja so auch übelst gefährlich aus
  3. Nicht desto trotz von manchen Verbänden zur Bedürfnisbescheinigung verlangt wird.
  4. Das wäre wohl für die wenigsten ein Problem. Problematisch ist für viele die ZUSÄTZLICHE Forderung nach 12/18 pro Jahr für JEDE ÜK, 2 Jahre rückwirkend!
  5. Hier noch ausführlicher: https://bsvleimen.de/wp-content/uploads/2024/01/Hinweise-zum-Ausfuellen-Fortbestehen-der-Erlaubnis-01.2024.pdf
  6. Ja, aber nicht frei in Deutschland: https://www.sueddeutsche.de/panorama/waffenhandel-migrantenschreck-haftstrafe-1.4258587
  7. Schreckschusswaffe, die stahlgefüllte Gummikugeln verschießen kann. In D natürlich nicht frei.
  8. Hatte ich gar nicht mitbekommen. Wann war das und sind die Gründe dafür bekannt?
  9. Ich bin ziemlich sicher, dass Probleme überwiegend von den Personen ausgehen, die keinen KWS haben und die auch noch nie was von einer Schießerlaubnis gehört haben. Das bedeutet dann im Umkehrschluss: Je mehr kleine Waffenscheine, desto weniger Probleme. Man sollte also folgerichtig dafür Werbung machen und die Gebühren senken. Oder sehe ich das falsch? :-)
  10. Nach der Logik gehen auch viele Politiker*innen vor. Verstehe ich nicht --> braucht kein Mensch --> kann weg! Viele wollen so was als Selbstverteidigung (halte ich persönlich für unpraktisch, gibt bessere Möglichkeiten), nutzen sie (wie ich) an Silvester oder sammeln sie. Und eine aktuell steigende Nachfrage nach KWS kann ich gut verstehen, wenn seit einem Jahr über erschwerte Regelungen um einen KWS zu bekommen und gleichzeitig Ausweitung auf z.B. Armbrüste diskutiert wird.
  11. Dann müsste sie aber der Großvater einlagern. Denn was einem schon gehört, kann man nicht erben.
  12. Und dann noch min. 800,- € für einen Tresor und die Kosten für dem Import. Das würde sich wirklich nur für sehr schöne Waffen lohnen. Wenn du die Waffen nicht näher kennst scheinst du keine allzu hohe Bindung dazu zu haben. Evtl. wäre es einfacher und billiger für dich dein Großvater verkauft die Waffen (evtl. kannst du ein Zielfernrohr o.ä. als Erinnerung bekommen) und du trittst bei dir in der Gegend in einen Schützenverein ein. Dort kannst du dir dann in aller Ruhe überlegen, welche Art von Schießsport mit welchen Waffen dich evtl. interessiert.
  13. Na ja, Mitgliedschaft im FWR heißt ja nicht, dass man sein komplettes Handeln nach dessen Vorstellungen ausrichten muss. Der VDB hat im FWR nach Unterstützung für seine Idee gefragt, nicht bekommen und dann sein Ding alleine durchgezogen. Warum soll er dazu kein Recht haben?
  14. Erstens sagt er, dass eine Entschädigung nicht kommen wird, da zu teuer. Die genannten Zahlen sind aber zu hoch für ein reinen Verbot von bösen "kriegswaffenähnlichen Gewehren". Damit ist ein entschädigungsloses Verbot noch lange nicht vom Tisch. Zweitens haben das im Laufe des letzten Jahres immer wieder Medien veröffentlicht, dabei wurde immer wieder gesagt, dass der Entwurf von Januar 2023 noch überarbeitet und verschärft werden soll. Dabei wurde ausdrücklich das Verbot von Pistolen genannt. 1+1=2 Ich würde mir auch wünschen, dass ich falsch liege habe.
  15. Insbesondere, da ja aktuell über ein komplettes (incl. Pistolen) Halbautomatenverbot diskutiert wird!
  16. Na ja, die sind sicher nicht so nerfig und fordern ständig dazu auf, mehr Aktivität zu zeigen wie der stressige VDB.
  17. D.h. der FWR sieht den VDB jetzt als Konkurrenten?
  18. Warum, die wenigsten werden damit durch die Fußgängerzone laufen, und wenn dann auch nur ein paar Meter (bevor sie dem SEK ganz entspannt klarmachen müssen, dass sie das Recht dazu haben). Das erleichtert aber ungemein den Transport zum Training von so einem sperrigen Teil.
  19. Nein, da du deine WBKs zurückgegeben hast hast du nach kurzer Übergangsfrist kein Recht mehr auf den Besitz von Waffen und Munition und musst alles abgeben oder einem Berechtigen überlassen. Du hast jetzt 2 Möglichkeiten: Du einigst dich mit dem befreundeten Waffenhändler auf einen Verkauf oder er stellt sie bei egun ein Ich habe schon von einer Behörde gehört, die sich darauf einließ dass die Waffen bei der Behörde gelagert werden, der frühere Besitzer sie aber innerhalb einer bestimmten Zeit verkaufen darf.
  20. Dann ist nur die Frage, was ein Sportschütze damit soll. Denn entweder das Teil wird jahrelang nicht benutzt und nimmt Platz auf der WBK und im Schrank weg oder es wird normal benutzt und evtl. ist der Lauf schon fertig, bevor die Wertsteigerung ggf. eintritt. Auch nach 4 Seiten hier verstehe ich immer noch nicht, für wen Halbautomaten im Kaliber 7,62x54R wirklich Vorteile bieten sollen. Der Sparfuchs schießt KK oder 9mm, .223 ist für die meisten Anwendungen die bessere Wahl (und billiger zu schießen) und wenn es auf hohe Reichweiten und Präzision ankommt gibt es auch bessere Alternativen.
  21. Wie oben schon geschrieben wurde geht es bei den 2 Mrd. wahrscheinlich um ALLE halbautomatischen Schusswaffen, also incl. Pistolen (evtl. ohne KK). Dann kommt die Zahl auch hin.
  22. Ich nicht. Aktuell melden mehrere Medien, dass Faesers Gesetzentwurf aktuell im sogenannten „Vorhabenclearings“ beim Bundesfinanzministerium (FDP) legt. Damit wird der Finanzaufwand eines Gesetzes für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung geprüft. Eine Kostenabschätzung zum Verbot aller Halbautomaten, wie oben genannt, würde hierzu genau passen. Das heißt aber noch lange nicht, dass es zu Entschädigungen kommen könnte. Wenn die Mittel dafür nicht da sind könnte es laufen wie in der Vergangenheit und man hat lediglich noch das Recht, seinen Krempel an Berechtigte zu verkaufen.
  23. Worauf sollte deiner Meinung nach diese Rechtsgrundlage basieren? 5er/7er BMW oder E Zigarette oder Kombination? Wenn du einen konkreten Hinweis auf einen Rechts- oder Verfassungsverstoß hast zeige das an, ansonsten ist das aber sehr grenzwertig, was du da schreibst (Sichwort: Verurteilung nach Aussehen).
  24. wer soll denn das dann überhaupt überprüfen/bestätigen? Soll die Aufsicht dann immer die Seriennummern kontrollieren und dokumentieren?
  25. Das ist genau das Problem. Nach den Genuss von Fruchtsäften oder frischen Früchten wurden schon bis zu 0,2‰ gemessen. Von daher sehe ich kein Problem mit der im Staßenverkehr geltenden Grenze von 0,3‰. KANN. Zudem gilt es aber abzuwiegen, welche Auswirkungen diese Wesensänderung hat. Und für leichte Wesensänderungen gibt es zig weitere Ursachen. Willst du das immer vor Fahrtantritt kontrolliert sehen?
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