Andor
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Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
Andor antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Nein, bei dem entsprechenden Passus geht es darum Übungen zu unterbinden, die nicht einer Sportordnung entsprechen. Und das ist Aufgabe der jeweiligen Aufsicht. Es ist nicht Aufgabe der Aufsicht, bei jedem Schützen die Schüsse zu zählen. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
Andor antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Kann jeder der will für sich in seinem eigenen Schießbuch dokumentieren, geht aber niemanden etwas an und es fehlt die geseztliche Anforderung. Genauso wie auch Ringzahlen. Hier ist der Datenschutz endlich mal zu etwas gut. So ist es, wobei die verwendete Waffe nur für Überkontingent relevant ist. -
Er wäre nicht zur Aufbewahrung geeiget, wenn ich ihn in den Hof oder das unverschlossene Auto stelle. Im Haus ist er gegen Abhandenkommen gesichert.
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Zur Herkunft gäbe es mehrere Möglichkeiten: Es wird sich mit Sicherheit um keine Münze, sondern um eine Medaille handeln. Hier stellt sich dann die Frage nach dem Grund, so etwas prägen zu lassen. Eine Prägung für Sammler halte ich für unwahrscheinlich. Bleibt noch eine Prägung zu einem Jubiläum (z.B. als Erinnerung oder als Auszeichnung). Oder es handelt sich um die Rückseite einer Siegermedaille eines Wettkampfes, der von einer der o.a. Firmen unterstützt wurde. Diese Medaille könnten dann von jemandem mit Bezug zu der Firma oder Familie in den Schaft eingelassen worden sein. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Waffe von der Firma oder Familie als Preis für einen Wettkampf gestiftet wurde und hierfür die Medaillie in den Schaft eingelassen wurde.
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Was ich in diesem Zusammenhang interessant finde: Die gleichen Personengruppen und Medien, die sonst immer die Meinungsfreiheit in den USA als eines der wichtigsten Grundrechte verteidigen und für sich beanspruchen, fordern jetzt lautstark Konsequenzen für die Meinungsäußerungen anderer.
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Bei Messen (nicht Börsen) werden meist Dummies als Ausstellungsstücke verwendet. Das sieht man z.B. hier: Glock 46 Übrigens nicht nur bei Waffen, sondern auch bei anderen Aussstellungsstücken (da bei Messen alles wegkommt was nicht niet- und nagelfest ist).
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Wie wird das in BW eigentlich mit dem zweiten Punkt (10 Waffen auf gelb), insbesondere bei Altbesitz, gehandhabt? Diesem Schreiben nach würden die ja jetzt auch als Überkontingent (mit entsprechenden Nachweispflichten ) gelten.
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Der Anteil solcher "Angebote" wird sicher sehr hoch sein, es gab aber schon mehrfach Meldungen in den Nachrichten, dass gegen Käufer und Verkäufer solcher Darknetwaffen ermittelt wurde. In einem Fall wurde der Verkäufer bei einer Übergabe vom Käufer erschossen.
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Schweiz: Eine Firma verbietet einem Forum negative Kritik
Andor antwortete auf Swisswaffen's Thema in Allgemein
Das lese ich, in Verbindung zu dem anderen Satz nicht so. Du darfst zwar noch über die Produkte diskutieren (z.B. welches Waffenöl ist für Waffe XYZ am besten geeignet), jedoch nicht, wenn der Kommentar negativ verstanden werden kann. -
Schweiz: Eine Firma verbietet einem Forum negative Kritik
Andor antwortete auf Swisswaffen's Thema in Allgemein
Die Kuh ist dort noch nicht vom Eis. Alle knapp 8000 ausgegebenen P320 des Air Force Global Strike Command wurden überprüft, dabei wurde bei ca. 190 Pistolen Probleme festgestellt. Diese Pistolen wurden ersetzt und werden noch näher untersucht. Der Rest wurde erst mal wieder zur Nutzung freigegeben. Auch gab es noch kein offizielles Statement, warum genau es zu einer Verhaftung in dem Fall kam. -
Wie wirkt der denn eigentlich? Im Prinzip lenkt er doch die Gase wieder nach vorne um, oder?
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Das ist dann aber ein Wunsch der Behörde ohne rechtliche Bindung. Und betrifft auch nur den Aufbewahrungsort, nicht den Wiederladeraum. Genauso wie du bei einer Waffenkontrolle eigentlich nicht verpflichtet bist, auch die Pulveraufbewahrung zu zeigen. Habe ich trotzdem gemacht, werde aber beim nächsten Mal sagen, dass das ein Entgegenkommen meinerseits ist und ich nicht bereit bin, dafür auch noch zu bezahlen (Kontrolle wurde minutengenau abgerechnet). Es wurde nicht bemängelt, dass ich die Tür zum Aufbewahrungsort nicht gekennzeichent habe. Wegen der Sache mit der Feuerwehr würde ich das evtl. direkt mit der Feuerwehr besprechen.
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OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
Andor antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Wie wird das in NRW gehandhabt? Laufen die wirklich mit durchs Haus und kontrollieren auch den Schlüssel - Aufbewahrungsort? -
Na ja, diese Schlösser gibt es auch mit Bluetooth und Wifi: https://www.somersetrecon.com/blog/2016/6/7/electronic-safe-lock-analysis-part-1-teardown
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Dafür gibt es dann bald den CRA (Cyber Resilience Act). Damit dürfte so ein Thema für den Hersteller recht "interessant" werden, zumal so ein Schloss recht hoch klassifiziert werden dürfte.
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Auf dem Aufbewahrungsbehältnis muss das abgebildete Explosions - Symbol mit der Beschriftung "Gefahr" aufgebracht werden. Für den Wiederladeraum gibt es keine Kennzeichnungspflicht.
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Eine Gesetzesverschärfung ist schnell umgesetzt, macht sich gut in der Presse und kostet wenig. Zudem haben, dank konsequenter Berichterstattung in der Presse, wir Legalwaffenbesitzer eh einen zweifelhaften Ruf in der breiten Bevölkerung und kaum eine Lobby. Das Vorgehen gegen illegale Waffen ist langwierig, kostet Geld und Personal, und löst mitunter in der Bevölkerung Mitleid aus, wenn dabei jemand mit schwerer Kindheit angegangen werden muss.
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...und man keine Langwaffe hat, in welche diese Magazine ebenfalls passen.
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Diese Frage finde ich in diesem Zusammenhang besondes unpassend. Sehr viele (mich eingeschlossen) haben ihre Sachkunde zu einer Zeit gemacht, als große Magazine noch nicht gemeingefährlich waren und überall frei verkauft werden durften. Bei dem aktuellen rechtlichen Wirrwarr in unserem Waffengesetz plus Verwaltungsvorschriften finde ich den Thread absolut berechtigt!
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Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK
Andor antwortete auf Bunkerschelle's Thema in Allgemein
Ändere das mal ab in "Bei manchen, traditionell orientierten DSB Vereinen, geben die dir das Befürfniss wenn du 18 mal mit der der der beantragten Waffenart geschossen hast." Denn grundsätzlich gelten die Erwerbsbedingungen im WaffG auch für den DSB. Zunächst mal beantragst du nur eine gelbe WBK. Ohne Nennung einer bestimmten Waffe oder Waffenart. Wenn du die hast kannst du dir alles kaufen, was damit geht und musst nichts beim Verein beantragen oder melden. Vorsichtig sein musst du aber bei Waffen, die du bei deinem Verein von der Anlage her nicht schießen kannst. Manche Behörden machen hier Probleme. Wenn du aber zeigen kannst, dass du diese Disziplinen z.B. in einem anderen Verein als Gastschütze trainieren kannst, sollte das passen. -
Wichtiger Hinweis. Normalerweise wird das beides zusammen angefordert, wenn jemand noch nicht 10 Jahre lang seine WBK hat. Geht die Behörde noch von einer bestehenden Mitgliedschaft aus hat sie evtl. nur die reine Mitgliedschaft abgefragt. Spätestens wenn ein Verein mit der Standardformulierung "Herr XXX ist seit 18.06.2025 bei uns Mitglied" kommen die aber auf den Trichter und die Probleme gehen los. Dieser spezielle Fall scheint wegen der erst nach seinem Austritt eingeführten verpflichtenden Austrittsmeldung im Gesetz nicht vorgesehen zu sein.
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Berechtigte Frage, falsche Adressaten. Von solchen "Karteileichen" werden wahrscheinlich wirklich die geringsten Gefahren ausgehen. Das allein wäre sicher kein Problem, die Behörde will aber eine Bestätigung über das Training in den vergangenen 24 Monaten.
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Da hat dein Verein und deine Behörde geschlafen. Und ein Verein kann dir nur bereits geleistetes Training bescheinigen. Ich sehe nur drei Möglichkeiten, wie du aus der Sache rauskömmen könntest, ohne deine Zuverlässigkeit zu riskieren: Du gibst deine Waffen bei der Behörde ab Du verkaufst deine Waffen innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist Du Du verkaufst deine Waffen innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist an einen Waffenhändler mit der Option, sie später wieder Stück für Stück zurückzukaufen (zuzüglich Gebühren). Anschließend gibst du deine WBK fristgerecht zurück und kannst dich anschließend wieder auf Vereinssuche machen.
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Sehe ich genause, das wäre ein erster, wichtiger Schritt. Genauso müssten aber entsprechende Posts in den "sozialen" Medien automatisch gelöscht werden (Stichworterkennung). Wie kommt man nach einer so schreckliche Tat und bevor irgendwas über den Täter bekannt ist auf die Idee, als erstes solche Forderungen aufzustellen? Zumal es sich um eine Tat im Nachbarland mit anderen Waffengesetzen handelt? Wie gut so psychologische Einschätzungen funktionieren hat man ja auch bei den beiden letzten Messerangriffen in Hamburg gesehen.