Zum Inhalt springen

drummer

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.122
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von drummer

  1. Auch wenn die Waffe sofort zurückgeht?! Das bedeutet ja bei einer Eintragungsfrist von zwei Wochen, dass ich nach einer Woche eine Waffe eintragen lassen muss, die ich schon "lange" nicht mehr Besitze? D.h. eine Waffe die ein anderer - nämlich der Händler - waffenrechtlich erworben hat und somit besitzt?
  2. Kommt auf Dich an. In erster Instanz gibt es normalerweise noch keinen Anwaltszwang. Abgesehen davon sollte das in diesem Fall wirklich jeder Anwalt hinbekommen. Wichtig ist, alles gut zu dokumentieren (Zustand der Waffe, Zeugen, Versuche die Sache gütlich zu regeln).
  3. Erstens musst Du nicht Overnite benutzen. Der Händler könnte Dir z.B. einfach passendes Rücksendeeticket zur Verfügung stellen, was viel günstiger ist. Zweitens schlagen AGB normalerweise keine Rechtslage (die im Zivilrecht netterweise noch meistens durchsetzbar ist). Wenn der Händler sich stur stellt wirst Du wohl den teuren Versand wählen und danach die Kosten vom Händler einklagen müssen.
  4. Die würde ich dann gerne mal sehen. Bei den Richtern kenne ich zwei davon. Die wurden jeweils über Geschäftsverteilungspläne kaltgestellt!
  5. Nein! Der Anwwalt und das Verfahren muss vom Verband kommen. Ansonsten kommt wieder irgendein Blödsinn raus, weil der klagende Schütze irgendeinen Angriffpunkt für die Behörden und ihre Richter bietet.
  6. Es ist die zwingende Antwort auf Enteignung, wenn Abhilfe nicht mehr möglich ist. Ich kann jedenfalls besser schlafen, wenn ich Handlungsmöglichkeiten/Ausweichmöglichkeiten gegen durchgeknallte Gewalttäter/Terroristen im Portfolio habe, als wenn ich mir einfach absolut jeden Angriff willenlos gefallen lassen muss.
  7. Hahaha, da habe ich ein Urteil vom OLG Stuttgart dazu. Weisst Du wen diese Rechtsbeugung interessiert hat? Absolut niemanden. Der BGH hat das einfach so hingenommen (entgegen 50 Jahren laufender Rechtssprechung) und das BVerfG hat sich weggeduckt. Und die Presse: Na wenn ein Richter das sagt, wird es wohl schon OK sein. Auseinandersetzung mit dem Inhalt? Fehlanzeige. Andere Juristen? Haben sich der Presse angeschlossen oder einfach geschwiegen.
  8. Das ist meine geringste Sorge. Aktuell ist nur einer der Stände (nämlich der jagdliche) auf denen ich regelmässig schiesse für Solids zugelassen. D.h. die anderen können alle dicht machen. Keiner der Betreibervereine könnte sich einen neuen Stand leisten. Stahldisziplinen sind mit Solids auch immer ein Problem. Und zu diesem Thema (wenn alle im Verein mitmachen): Schiessen, schaufeln, schweigen!
  9. Ich hatte mich auf Selbstverteidigung mit Schusswaffen bezogen. Die bekommt in Deutschland praktisch kein Privatmensch zur Selbtsverteidigung. Daneben ist das Notwehrrecht laut Gesetz zwar schön und gut, aber die Realität bezüglich der Durchsetzbarkeit ist in Deutschland nochmal ein ganz anderes Thema.
  10. Ist in meinem Fall aber nicht so gemeint. Ich will damit ausdrücken, dass Du es beim Notwehr-Einsatz einer Schusswaffe bewusst oder unbewusst in Kauf nimmst, einen Angreifer zu töten oder zu verletzen. Ich finde, diese letzte Konsequenz sollte man sich klar machen und dann bewusst entscheiden, ob man eine Schusswaffe zur Selbtsverteidigung nutzen möchte. Natürlich nicht in Deutschland, denn hier haben uns die Führer diese Entscheidung(s Freiheit) ja leider bereits (ab)genommen.
  11. Klar. Aber letztendlich ist das nur eine nette Umschreibung dessen, was ich in diesem Notfall mache - ein Euphemismus. Mit ist klar das töten und verletzen in unserer Kultur eine stark negative Konotation haben. Trotzdem halte ich es für besser, keine Umschreibung zu verwenden - vor allem nicht, wenn wir Schützen gerade das Ziel solcher Spielchen mit der guten und bösen Konotation sind: Die guten behördlichen "friedenssichernde Massnahmen" gegen den bösen sportlichen Umgang mit "tödlichen militärähnlichen Schusswaffen". Interessanterweise hinterlassen diese konotierten Beschreibungen im Kopf des unbedarften Lesers/Zuhörers dann ein Bild, welches genau das Gegenteil der Realität zeigt. Und trotzdem wirfst Du die Waffe nicht weg und lässt Dich massakrieren, wenn der Angreifer es sich nicht anders überlegt. Genau deshalb hast Du die Waffe doch angeschafft, zumindest wenn es eine reine Notwehrwaffe war. Das ist explizit kein Vorwurf und auch keine Verurteilung - ich habe absolut nichts dagegen, dass Bürger sich Schusswaffen zur Notwehr bzw. zum Selbstschutz kaufen können.
  12. Das hatte ich auch nicht geschrieben! Allerdings werden Waffen zur Notwehr definitiv nicht zum Streicheln eines potentiellen Angreifers angeschafft. Also was genau ist dann der Zweck einer solchen Waffe, speziell einer Schusswaffe?! Ich würde sagen töten oder verletzen - was im Falle der Notwehr durchaus gerechtfertigt ist um einen Angriff zu beenden.
  13. Das gilt für Waffen die zur Notwehr angeschafft werden. So etwas gibt es in Deutschland praktisch nicht in privater Hand (abgesehen von ein paar Waffenscheinen bzw. §55er die man aber als Behördenwaffen bezeichnen könnte)! Das heisst, eine solche private Waffe zur Verteidigung bzw. Notwehr (Österreich, USA) wurde ebenfalls zum töten und verletzen von Menschen angeschafft - auch wenn man hofft, dass es dazu nie kommt! Das ist ein zusätzliches Problem mit Behördenwaffen: (Waffen)Gewalt auf Befehl. Unter anderem die gerade von @mwe kopierten Zahlen sprechen eine klare Sprache. Waffen in privater Hand sind dagegen überall auf der Welt irrelevant und absolut kein Problem.
  14. Da hast Du viele Punkte schön erkannt. Leider wird das dem unkundigen Zuschauer nicht auffallen, dass er nach Strich und faden verarscht und manipuliert wird. Soweit ich mitbekommen habe, fallen viele der Manipulationen sogar einem guten Teil der Sportschützen und Jäger nicht auf. Was mir alleine in den Beitragsschnippseln wieder mal zusätzlich aufgefallen ist: Die behördlichen/militärischen Waffen sind automatisch "gute" Waffen. Dort ist es absolut keinen Gedanken wert, dass diese Waffen tatsächlich - und ganz im Gegensatz zu Jagd- und Sportwaffen - nur aus einem einzigen Grund angeschafft werden: Um andere Menschen zu verletzen und zu töten! Dieser wichtige Punkt wird komischerweise niemals thematisiert. Es ist ein absolutes Tabu - sozusagen der riesengrosse rosa Elefante, der im Raum steht und den keiner sehen möchte.
  15. Köln wundert mich jetzt nicht. Stellt weuch mal vor, die müssten in den No-Go Areas einen Einsatz machen. Da könnten einige Clan-Mitglieder denen durchaus den einen oder anderen blauen Flecken verpassen. Da ist es doch viel einfacher, friedlichen Bürgern die Knochen zu brechen. Es gilt auch hier: (Bewaffnete) Gewalttäter suchen Opfer und keine Gegner!
  16. Ein Dialog wäre schön, im Augenblick scheint es eher ein Monolog zu sein. Im Dialog klärt dann bestenfalls jeder Landes(!)verband, wie die neuen Restriktionen am besten umsetzen kann und ob vielleicht noch pro-aktiv weitere lokale Restriktionen notwendig sind. Tatsächlich ist es inzwischen 15 nach 12. D.h. jede Änderung müsste sofort von einer koordinierten ablehnenden Reaktion aller Bundes(!)Verbände - inklusive des VDB, Jagdverband und allen anderen die vom Waffen- bzw. Sprengstoffrecht betroffen sind - beantwortet werden. In diesem Zuge müssten auch alle Mitglieder mobilisert werden (Briefe, Versammlungen, ...). Realität ist: Ein Landes(!)verband (BSSB) spricht irgend etwas mit irgendwelchen Politikern ab, was im Nachhinein sowieso keinen Wert und keinen Bestand hat (siehe Bedürfnisnachweis). Vom Bundeverband kommt nichts. Koordination mit anderen Verbänden wird verweigert. In der Presse wird Spaltung betrieben (GK schiessen wir nicht, das braucht kein Mensch). Der Bundesverband hält die Schnauze, weil im Vorstand SPD Politiker sitzen. Und wenn die Schützen selbst etwas auf die Beine stellen, beklagen sich die Politiker über die Briefflut und stellen klar, dass alle (Staats)Gewalt von ihnen ausgeht und nicht vom Bürger und dieser gefälligst die Schnauze zu halten hat!
  17. Nein, in anderen Bundeländern ist es Interpretationssache! Wobei es grundsätzlich überall fragwürdig ist. Nebenbei ist es auch fraglich, ob BW das einzige Bundesland mit einem entsprechenden Landesrecht ist.
  18. aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber...aber..., aber..., aber..., aber...aber..., aber..., aber..., aber... Nein, die jeweilige Behörde kann das in BW nicht einfach so selbst entscheiden. Es ist Landesrecht und das wird nunmal nicht von jeder Behörde selbst gemacht. Und damit ist und bleibt es I L L E G A L ! ! ! Da sucht @Sachbearbeiter extra das entsprechende Landesrecht raus und dann sowas?! Stockholm Syndrom mag ja für manche eine ganz tolle Sache sein, aber in geballter Form organisierte Kriminalität zu relativieren ist sowas von einfach zum 🤮
  19. Richtig. Aber für BW definitiv und für andere Bundesländer müsst ihr dort mal nachschauen. Trotzdem verlangen einige Behörden in BW Geld für die anlasslosen Kontrollen ohne Befund und das ist definitiv ILLEGAL! Und da hilft dann auch nicht das Argument, aber in anderen Bundesländern ..., aber die Behörden sind doch soooo lieb ..., aber mit meinem Sachbearbeiter komme ich soooo gut zurecht ..., aber die werden schon gute Gründe habe ..., aber der Bürger kann das doch ohne Anwalt gar nicht verstehen ..., aber wir sollten doch die Kirche im Dorf lassen ..., aber die Verbände werden das schon regeln ..., aber das hat sicher alles seine Richtigkeit ..., aber ..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., aber..., ... ES IST ILLEGAL!!! SO WIE IN LEGAL, ILLEGAL, SCHEISSEGAL!!!!!!
  20. Wie @Sachbearbeiter hier eingestellt sind sie nicht nur nicht fundiert, sie sind ILLEGAL!!! Und warum sollte das jemand, der sich sowieso nicht mehr an irgendwelche Gesetze hält noch im geringsten interessieren?!
  21. Wenn die rechtswidrigen Kosten für die Aufbewahrungskontrollen erst mal auf breiter Ebene aktzeptiert sind und damit Gewohnheitsrecht gilt, werden die Kosten einfach weiter erhöht, bis sie erdrosselnde Wirkung entfalten. Gegen die Kosten insgesammt gibt es dann dank Gewohnheit keine Möglichkeite mehr und die Höhe der Kosten ist generell nicht anfechtbar. Gefickt eingeschädelt!
  22. Natürlich. BW wird von einem Mao Anhänger regiert! Jeder Vorgang, der den absoluten Herrschaftsanspruch der Staats- und Parteiführung in Frage stellt bzw. eine Aktion der Obrigkeit kritisiert ist damit ein terroristischer Akt, welcher aufs schärfste zu verfolgen und zu sanktionieren ist.
  23. Ich dachte die Verbände arbeiten immer zugunsten ihrer zahlenden Mitglieder und alles andere wäre substanzloses Verbands-Bashing?!
  24. Beim Sportschiessen wird (bzw. sollte) nichts zerstört (werden). Die Dynamik der heissen Gase macht beim Schiessen jedoch einen grossen Unterschied. Je nach Entfernung und Disziplin gibt es dann auch noch andere Fertigkeiten, die benötigt werden. Man könnte ja versuchen, das Wild zu blenden. Und wenn es dann nichts mehr sieht, einfangen und erwürgen. Erwürgen ist allerdings auch keine zulässige Jagdmethode. Und der Saufänger ist eine ganz böse Waffe, deren allzu öffentlicher Einsatz eventuell zu diversen Problemen beim Erhalt des Jagdscheins führen könnte.
  25. Immerhin erfeut sich in BW die Liste B beim WSV (LV des DSB) steigender Beliebtheit. Und dabei besonders die Disziplinen WT 4.2 / WT 4.3 (GK HA LW mit offener Visierung / Optik). Zwar nicht dynamisch, aber immerhin GK HA. Ob das beim Verband abnkommt? Keine Ahnung!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.