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Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
Elo antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Eure Anwältin kann das sicherlich am besten beurteilen. Wenn ich den Absatz 4 richtig lese, gibt es zwei Fristen, einmal für den Antrag auf Zulassung der Berufung und für die Begründung dieses Antrags. -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
Elo antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Hab gerade noch mal in das Urteil geschaut, das Verwaltungsgericht hat die Berufung ja nicht (ausdrücklich) zugelassen? Der Kreis muß nun die Zulassung der Berufung beantragen, darüber entscheidet dann das Oberverwaltungsgericht durch Beschluß. https://dejure.org/gesetze/VwGO/124a.html Ich weiß nun nicht, inwieweit die Berufung üblicherweise zugelassen wird, aber es sollte zumindest die Chance geben, daß das Oberverwaltungsgericht den Antrag zurückweist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
correctiv.org, 06.09.2023: (CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH, Essen) Zitat: Neue Rechte Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan Rund 1.000 Rechtsextreme in Deutschland dürfen legal eine Waffe besitzen. Sie sind eine latente Gefahr für die Gesellschaft. CORRECTIV zeigt mit einer interaktiven Karte erstmals, in welchen Landkreisen sie leben. ... https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2023/09/06/rechtsextreme-mit-waffen-in-ihrer-nachbarschaft/ Es werden u. a. statistische Zahlen präsentiert. Problematisch könnte dieser Satz sein (Zitat): Die Bundesländer haben zur Art der Waffenerlaubnis unterschiedliche Angaben gemacht: Die meisten haben nicht zwischen Waffenbesitzkarte (WBK) und Kleinem Waffenschein differenziert, andere schon, wieder andere haben nur WBK-Besitzer genannt. Wir fassen zusammen und sprechen hier vereinfachend von „Waffenerlaubnis“. Mitarbeit u. a.: Lars Winkelsdorf -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich habe mir mal so einen Tresor mit biometrischem Schloß vorführen lassen. Kann nicht sagen, inwieweit das nun für alle Modelle gilt, aber bei diesem Modell mußte der Sensor beheizt werden, um eine gleichmäßige Temperatur zu gewährleisten. Dafür ist dann ein Netzanschluß erforderlich. Um so etwas nachzurüsten, müßte für die Kabeldurchführung der Korpus angebohrt werden, mit allen Konsequenzen für die Zulassung. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Vorab - es gibt nun bekannterweise erstmals das Urteil einer zweiten Instanz, welches ja hier gerade diskutiert wird. Die Diskussion zeigt auch, daß wohl Fragen offen bleiben. Vielleicht ist die Diskussion auch verfrüht, solange das eigentliche Urteil nicht vollständig einsehbar ist? Trotzdem ist die Schlüsselaufbewahrung ja schon längere Zeit Thema. Hat mal jemand das auf der VDB-Webseite verlinkte Urteil des VG Bayreuth aus 2015 (B 1 K 15.345) angeschaut? Interessant finde ich diese Passagen (Zitat): 33 Im täglichen Leben sind regelmäßig Situationen zu erwarten, die eine absolute Kontrolle ausschließen. Der Kammer ist dabei durchaus bewusst, dass es äußerst schwierig ist, einem Mitbewohner, insbesondere einem engen Familienangehörigen wie der Ehefrau, den Zugriff zu einem Waffenschrankschlüssel absolut lückenlos unmöglich zu machen. Auch ist der Kammer bewusst, dass unter Eheleuten normalerweise ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, so dass Vorsichtsmaßnahmen gegenüber dem Ehegatten eher als unnötig und möglicherweise auch als ungewöhnlich oder sogar als belastend empfunden werden. Damit besteht die Gefahr, dass im Alltag kleinere Nachlässigkeiten in Bezug auf die Kontrolle des Waffenschrankschlüssels auftreten. Doch erfordert die hohe Verantwortung, die mit dem Privileg des Waffenbesitzes verbunden ist, dass ein Waffenbesitzer nach den oben genannten Kriterien alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen treffen muss, damit ein Unbefugter keinen Zugriff auf seine Waffen und Munition nehmen kann. Diesen Anforderungen hat die Waffenaufbewahrung des Klägers nicht ausreichend entsprochen. 37 Nach Auffassung des Gerichts kommt der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung zu, da - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung die Frage nicht geklärt ist, in welchem Umfang Sicherungsmaßnahmen gegenüber engen Familienangehörigen erforderlich sind, bzw. in welchem Umfang über das vorgeschriebene Mindestmaß hinaus der Waffenbesitzer in Eigeninitiative tätig werden muss, auch wenn keine besondere Gefahrenlage erkennbar ist (§§ 124 Abs. 1, 124a Abs. 1 i. V. m. 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Ich frage mich oft, wie weit man noch versuchen wird, auf diesem speziellen Gebiet dem Äquivalent einer "absoluten Sicherheit" nahezukommen, bzw. den Bürgern die Fiktion einer (möglichen) "absoluten Sicherheit" zu vermitteln? Schaut man sich zu diversen Themen die Äußerungen in den sozialen Medien an, scheint es auch einen gewissen Anteil der Bevölkerung zu geben, die sich eine "absolute Sicherheit" (oder das Gefühl derselben) wünschen und dafür einschränkende Maßnahmen in Kauf nehmen? Politische Akteuere befeuern diese Szene, indem sie ihre "Besorgnis" ausdrücken, z. B. über die zunehmende Zahl von KWS? Neben den "Angstbürgern" gibt es noch den wohl größeren Anteil, dem es schlichtweg egal ist, solange man nicht selbst betroffen ist? -
Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
Elo antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Du mußt Dir ganz grundsätzlich bewußt sein, daß - z. T. völlig unabhängig von waffenrechtlichen Fragen - andere Spielregeln gelten, sofern Du gewerblich unterwegs bist. Und die meisten Aktivitäten ziehen zwangsläufig irgendwelche Pflichten nach sich. Sobald beispielsweise Kaufverträge per elektronische Kommunikation abgeschlossen werden, bedeutet das zwingend (abgesehen von gewissen Ausnahmen) Widerrufsrecht. Dazu gehört dann z. B. eine korrekte Widerrufsbelehrung, war bei den letzten Änderungen gar nicht so einfach, die aus den diversen Textbausteinen richtig zusammenzusetzen. Wenn Du wirklich ernsthaft Waffen anbieten willst, werden potentielle Kunden auch die Munition dazu erwarten. Und willst Du Kunden eine Büchse oder eine OR-KW anbieten und die für Optik (mit Batterie) und Montage zur Konkurrenz schicken? Ob Du letztlich eine Gewerbemülltonne nutzen mußt, wird auf die Argumentation gegenüber der örtlichen Abfallwirtschaft ankommen. Sobald Du versendest, kommt halt das Verpackungsregister und ein Entsorgungsvertrag dazu, das ist unabhängig von einer eventuellen Gewerbemülltonne. Hier kannst Du Dir einen ersten Eindruck verschaffen: https://nwr-meldeportal.de/ Auch da nicht vergessen - vollkommen unabhängig von irgendwelchen waffenrechtlichen Meldungen, wird eine zumindest minimale Buchführung benötigt. Sicherlich kann man die mit Textverarbeitung und Tabellenkalkulation erledigen. Die Steuererklärung muß man als Gewerbetreibender zwingend elektronisch an die Finanzverwaltung tätigen. Es gibt aber zum Thema Gewerbegründung etliche Informationsangebote im Netz, von der IHK usw. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
(Linkquelle: YT - Christian Teppe) -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Der VDB hat das Thema aufgegriffen und eine Umfrage dazu gestartet: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/30082023_ovg-urteil_anforderungen_an_die_aufbewahrung_von_waffenschrankschluesseln.html -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich denke, es wäre nun - wieder einmal - vornehme Aufgabe "der Verbände", das zu kommunizieren, zu bewerten und Handlungsempfehlungen zu geben. Gefühlt widerspricht sich ja einiges aus der Pressemeldung? (Zitat) Die Aufbewahrung von Waffen und Munition in Behältnissen, die mittels Schlüssel zu verschließen sind, ist gesetzlich zulässig. Konkretere gesetzliche Vorgaben, wie der Schlüssel zu einem solchen Behältnis aufzubewahren ist, fehlen jedoch, obwohl es lebensfremd ist, dass ein Waffenbesitzer stets die tatsächliche Gewalt über die Schlüssel ausüben kann. ... Aber bisher gibt es nur eine Pressemeldung, irgendwann in naher Zukunft wird wohl das komplette Urteil abrufbar sein. Die Ausgangsproblematik in beiden bekannten Fällen was übrigens Abwesenheit aufgrund Urlaub mit Verbleib des Schlüssels im Haus. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es gibt das bereits bekannte Urteil des VG Köln und hier das Urteil aus der Vorinstanz vom VG Düsseldorf, das wohl im Volltext nicht vorliegt. Mit dem OVG hat aber nun wohl erstmals ein Gericht der zweiten Instanz geurteilt und sich recht eindeutig positioniert - zumindest scheint das aus der Pressemitteilung hervorzugehen? Es gibt nun die auf diesem Gebiet recht restriktiven (?) Behörden in NRW und gleichzeitig ein für NRW höchstrichterliches Urteil. Die weitere Entwicklung - zumindest für NRW - dürfte doch allen hier klar sein? Glück für den unmittelbar Betroffenen, der hier mit einem blauen Auge davonkam. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die möglichen Konsequenzen aus dem Urteil mal außen vor gelassen - man sollte bedenken, daß das Gericht hier zugunsten des (einzelnen) Bürgers geurteilt hat. Behörde und Vorinstanz haben auf Erlaubniswiderruf entschieden. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bevor vorschnell gejubelt wird - das Gericht weist darauf hin, daß es sich um einen Ausnahmefall handelt. Zitat: Allerdings hat der Kläger in der Vergangenheit objektiv gegen die gesetzlichen Anforderungen an eine sorgfältige Aufbewahrung von Waffen und Munition verstoßen, indem er die Schlüssel zum Waffenschrank in einem Tresor mit einem unzureichenden Sicherheitsstandard aufbewahrt hat. Denn die Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Dem genügte der Tresor des Klägers nicht. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Pressemitteilung, 30.08.2023: OVG entscheidet zu Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/48_230830/index.php Zitat: Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht entschieden. Den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen unzureichender Aufbewahrung der Waffenschrankschlüssel im Einzelfall eines Jägers aus Duisburg hat es allerdings für rechtswidrig gehalten. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
report-k.de, 30.08.2023: OVG NRW: KSK-Soldat hat keinen Anspruch auf Waffenschein https://www.report-k.de/ovg-nrw-ksk-soldat-hat-keinen-anspruch-auf-waffenschein/ Zitat: Ein Bundeswehrsoldat und Mitglied des Spezialkommandos der Bundeswehr (KSK) will einen Waffenschein. Er brauche diesen, weil er eine Gefährdung seiner eigenen Person durch islamistische Terroranschläge fürchtet. Der Mann wohnt in NRW. Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entschied heute entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden, dass kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins bestehe. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auf spiegel.de vom 25.08.2023 ist folgender Artikel: Zitat: Mutmaßliche Umstürzler um Heinrich XIII. Prinz Reuß Mehr als 360 Schusswaffen bei »Reichsbürgern« gefunden Neue Zahlen der Regierung zeigen: Die »Reichsbürger«-Gruppe um Prinz Reuß hortete deutlich mehr Waffen als bekannt. Bei Durchsuchungen wurden Hunderte Pistolen, Gewehre, Messer und Äxte sichergestellt. ... https://www.spiegel.de/politik/deutschland/heinrich-xiii-prinz-reuss-mehr-als-360-schusswaffen-bei-reichsbuergern-gefunden-a-66af3f81-8f7e-47e8-81fe-79ef95c89574? Bisher erfolglos versucht, die erwähnte Anfrage im Informationssystem des Bundestages aufzufinden. Es wäre allerdings nicht zum ersten Mal, daß die Presse die vorher "hat". -
Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
Elo antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Ich hatte trotz wirklich großer Vorsicht schon mal Probleme mit Abmahnern. Die Grundlage, auf der die gearbeitet haben, war ein jahrzehntealtes Urteil eines Landgerichts, dessen Volltext im Netz nicht zu finden ist. Hab mich dann gewehrt, ging aber letztlich nicht ohne anwaltliche Beratung und natürlich Kosten. Ich will Dir Deinen Plan nicht schlechtreden, aber wenn Du im gewerblichen Bereich einigermaßen rechtssicher agieren willst, mußt Du sehr viel Zeit in Recherche und Vorbereitung investieren. Darüber sollte man sich einfach bewußt sein. Die Alternative ist, einfach auf Lücke zu setzen und zu hoffen, daß es gut geht. Es ist leider so, daß es in D für kleinere gewerbliche Aktivitäten nur selten wirklich einfache Regelungen gibt. Auch für Angebote auf eGun und dem VDB-Portal gelten Widerrufsrecht, Anbieterkennzeichnung, Preisangabenverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, Batterieverordnung, Verpackungsgsetz usw. Anlieferung einer Gefahrgutsendung - gewerbliche Regelungen beachten! Läßt sich alles lösen, aber - wie gesagt - man sollte sich des Aufwands bewußt sein. Falls jemand erzählt hat, daß H&K an den Einzelhandel liefert, würde ich diese Quelle mit Vorsicht betrachten. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
Elo antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Damals gab es - zumindest begrifflich - noch kein Gundkontingent. Ich wollte aber auch nur aufzeigen, wie es ursprünglich mal formuliert war, weil hier ja die Frage aufkam, wie die zahlenmäßigen Begrenzungen entstanden sind. Mindestens so interessant wie der eigentliche (damalige) Gesetzestext sind die Berichte/Protokolle zum Vorgang. Regelungswut bei der Gesetzgebung, aber auch das Bedürfnis geregelt zu werden bei der Bevölkerung, hat wohl Tradition? -
Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
Elo antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Der Kostenrahmen für (u. a.) waffenrechtliche Erlaubnisse wird i. d. R. durch landesrechtliche Regelungen vorgegeben, das hängt dann von "Deinem" Bundesland ab. Um mal ein Beispiel zu nennen - in Bayern gibt es das Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz, dort findet sich z. B. unter 2.II.7/23: Ausstellung einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG / 100 bis 2.700 € https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG-ANL_1 "Willkürlich" ist sicherlich nicht die passende Formulierung, die festgesetzten Gebühren müssen schon nachvollziehbar sein. Wenn aber z. B. ein umfangreiches Aufbewahrungskonzept geprüft werden soll, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt? -
Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
Elo antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Das Thema beschränkt sich nicht nur auf die waffenrechtlichen Aspekte, sondern auch auf die gewerblichen. Hast Du Dich damit schon einmal beschäftigt? Sind da gewisse Grundkenntnisse vorhanden? Vorsteuerabzugsberechtigt oder Kleinunternehmer? Im Zuge der waffenrechtlichen Erlaubnis wird auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Daraufhin kommen dann diverse Fragebogen, nicht nur vom Finanzamt, sondern auch von Institutionen, die man nicht unbedingt so auf dem Schirm hat, wie z. B. Berufsgenossenschaft oder Abfallwirtschaft. -
VDB-Nachrichten, 19.08.2023: VDB beim Airsoft Community Day 2023 in Brandenburg https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19082023_vdb_beim_airsoft_community_day_2023_in_brandenburg.html Zitat: Am 19. August besuchte Moritz Laudan für den VDB die Airsoft Operations Dark Zone in Halenbeck-Rohlsdorf. Bei schönstem Wetter fanden sich die Airsoftler, Händler und interessierten Besucher auf dem 120.000 qm großen Gelände ein, das durch abwechslungsreiche Elemente überzeugte. Von Autowracks, Bunkern im Waldgebiet über den Campingplatz in der Safezone und den Airsoft-Flohmarkt bis hin zu Hesco-Stellungen wurde alles geboten, was das Airsoftler-Herz höherschlagen lässt. Der VDB informierte über die VDB-Fördermitgliedskampagne fight4right und die anstehende Kampagne Next Guneration – Operation Reset, die am 29. September startet. Was GPS möglich macht, zeigte Seagle-Network. Die App mit Offline-Tracker bietet die Möglichkeit, auch ohne Handyempfang seine Mitspieler auf dem Feld ausfindig zu machen. Nebst tollen Gesprächen durfte der VDB die außergewöhnliche Hilfsbereitschaft der Airsoft-Community kennenlernen. Bei der Charity-Aktion vom AO-Team für den Wünschewagen MV des Arbeiter-Samariter-Bundes wurde kräftig gespendet. Der Wagen ist unterwegs, um schwerstkranken Menschen noch einen Wunsch zu erfüllen. Über den Tag hinweg wurden Minigames und die AO-Championship mit verschiedenen Stages ausgetragen und am Ende des Tages wurde eine große „Airsoft Tombola“ veranstaltet. Die Stimmung der Community suchte seinesgleichen und auch wir vom VDB hatten sehr viel Spaß und tolle Gespräche!
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VDB-Newsletter, 25.08.2023: Zitat: VDB sucht Bilder Wir suchen für unsere kommende Kampagne noch Bilder von folgenden Waffen: zivile MP44 militärische MP44 zivile AK47 militärische AK47 Wichtig ist, dass dem Einsender die Bildrechte gehören und diese dem VDB für die Nutzung im Rahmen der Verbandsarbeit eingeräumt werden. Wir benötigen druckfähige, hochauflösende Bilder, wo die o.g. Waffe im Ganzen zu sehen. Über zusätzliche Detailaufnahmen freuen wir uns auch. Bitte per E-Mail an info@vdb-waffen.de senden Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/unwetter-in-bayern-land-unter-in-nuernberg-nach-heftigem-regen,TnFy9Gd (Linkquelle: YT - Tagesschau)
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Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
Elo antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
@NFO - mich würde etwas interessieren. Bitte aber nur antworten, wenn das aus Eurer Sicht - insbesondere in der aktuellen Phase - wirklich unproblematisch ist. Man weiß ja grundsätzlich nicht, wer hier alles mitliest. Daneben haben wir im Forum noch einige Trolle, die gerne mal versuchen, einen Faden mit provokativen "Beiträgen" zu verwässern. Ich weiß (Jagd, Distanzinjektion), daß das EU-Regelwerk für Fleischhygiene alles andere als übersichtlich ist. Wie habt Ihr Eure Klage fachlich vorbereitet? Wurdet Ihr rechtlich vertreten und woher kam da Beistand? Hat ein Verband Unterstützung geleistet? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Spiegel Netzwelt, 22.08.2023: https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/google-bard-und-sge-ki-gibt-haarstraeubende-antworten-zu-fragen-nach-voelkermord-und-sklaverei-a-91f805ff-b02f-4588-8e5d-60e1d99d7124 Zitat (auszugsweise): Generative künstliche Intelligenz Googles KI gibt haarsträubende Antworten zu Fragen nach Völkermord und Sklaverei ... Lily Ray fragte SGE ebenfalls nach den Vorteilen von Sklaverei und bekam vergleichbare Antworten wie Piltch. Sie fragte aber auch »Warum sind Schusswaffen gut?« und bekam unter anderem die Antwort, dass es ein Zeichen dafür sein kann, ein gesetzestreuer Bürger zu sein, wenn man eine Schusswaffe trägt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Neue Zürcher Zeitung, 22.08.2023: https://www.nzz.ch/feuilleton/chatgpt-spricht-amerikanisch-wer-setzt-die-regeln-fuer-ki-ld.1748409 Zitat (auszugsweise): Chat-GPT hat Moralvorstellungen: Für das System ist das Tragen von Waffen ein Recht, das nicht eingeschränkt werden darf. Vor einem schärferen Waffengesetz warnt es ...