pulvernase
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
pulvernase antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Eine seperate, nachträgliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für KWS gibt es hier im Kreis nicht, wenn man WBK-Inhaber ist. Und nachdem die Leute, um die es geht, hier auf die WBK hinarbeiten ist da nichts verloren. Einzig die paar € Verwaltungsgebühr für die Ausstellung, aber das geht in den Kosten für die erste Waffe und das Training unter. Selbst ohne das ganze Theater hier war es vorher schon sinnvoll, sich das Teil ausstellen zu lassen. Erstens zeigt das eventuelle Probleme später bei der WBK auf und zweitens verkürzte es - zumindest bei uns - die Wartezeit auf die erste WBK signifikant, wenn der Antrag auf den KWS richtig getimed wurde. Bei uns führt die Behörde nämlich die Zuverlässigkeitsüberprüfung nur bei Vorliegen eine kompletten Antrags (inkl. Bedürfnisbescheinigung) durch und das kann dann schon mal einige Wochen dauern. Wenn der KWS oder eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung 1-2 Monate vor der WBK beantragt wurden, dann geht das deutlich flotter. Wie immer: Hunderte verschiedene Behörden, hunderte verschiedene Vorgehen. Bei uns im Kreis ist das eine sinnvolle Sache. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
pulvernase antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dann machs anders. Wir lassen unsere Neulinge jedenfalls nicht ins Messer laufen. Abgesehen davon: In jeden Haushalt gehört ein KWS, weil je mehr waffenrechtliche Erlaubnisse, desto besser. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
pulvernase antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wir empfehlen gerade allen Neumitglieder ohne eigene WBK den KWS zu beantragen. Falls der in Zukunft für ein geregltes Training notwendig sein sollte, dann haben sie ihn schon. Falls nicht, dann triggern wir damit wenigstens die Grünen und Nancy, die hinter jedem Schatten einen Nazi lauern sieht. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
pulvernase antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Inzwischen gibt es mehr Infos vom LV BW: https://www.bdmp-lvbw.de/wordpress/wp-content/files/2022/20221130_Erklärung zur Informationen des LV BadenWürtemmberg zur erneuten Bedürfnisprüfung.pdf Tenor: Einzelne Waffenbehörden in BaWü halten sich für besonders schlau und konstruieren bei Altbesitz-Gelb ein "Überkontingent" herbei. Ist also keine Idee des LV, sondern mal wieder in einer Amtsstube entstanden. In dem verlinkten Dokument sind ein paar Zitate aus solchen Anschreiben der Behörde enthalten. Da verschlägt es einem echt die Sprache. Eine derartig dreiste und bösartige Falschinterpretation des WaffG sieht man selten. In der freien Wirtschaft hätte ich bei vergleichbarem Mist die fristloste Kündigung auf dem Tisch. Aber hier scheinen sich ein paar SBs für unantastbar zu halten. Man wird sehen... -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
pulvernase antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Nein, das wurde ganz bewusst so umgesetzt. Man hat sich seitens der Verbände nur Sand in die Augen streuen lassen und sich auf das Wort des IM Seehofer verlassen. Es gibt einen Grund, warum der in Bayern gerne "Drehhofer" genannt wurde. Die Leute, die in den Ministerien die Entwürfe für Gesetze schreiben sind vielleicht moralisch verkommen, aber dumm sind sie nicht. Die wissen genau was sie tun. -
Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
pulvernase antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Da haben wir andere Erfahrungen gemacht. Gut für euch 🙂 -
Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
pulvernase antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Der BDMP auch. Nur der DSB macht wieder halbe Sachen und schreibt es nur für 2.45/2.5X vor. Das hat den Effekt, dass die Schützen der entsprechenden Disziplinen zwar eine Brille tragen müssen, andere auf dem Stand aber nicht und man als Aufsicht auch keine Handhabe hat. Wenn dann was passiert ist das Geschrei natürlich groß. Und wer schon mal wegen eines Unfalls einen RTW in einen Schützenverein bestellen musste, der weiß, wer da noch so alles mitkommt und was für Fragen da gestellt werden. -
Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
pulvernase antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das Problem sind halt manchmal einfach die Unbelehrbaren. Mir hat vor einiger Zeit ein langjähriger Schütze erzählt, dass er aus Prinzip keine Schutzbrille trägt weil das ja immer noch ein freies Land wäre und das ja nur Gängelung durch "die da oben" wäre. Naja, soll er halt. Sind ja seine Augen. Aber wenn so jemand unter meiner Aufsicht schießt und was passiert, dann sorge ich dafür, dass in den entsprechenden Aussagen festgehalten wird, dass er sich geweigert hat Augenschutz zu tragen. Sonst badet nämlich der Rest der Anwesenden das im Zweifel aus. Beim DSB gibt es immer noch keine Pflicht Augenschutz zu tragen, bei vielen anderen Verbänden allerdings schon. Da hat man dann als Aufsicht auch Handhabe, wenn die entsprechenden Disziplinen geschossen werden. Eine Regelung per Hausordnung ist mir auf den normalen Vereinsständen so noch nicht untergekommen. Kommerzielle Anbieter und große Schießanlagen, die regelmäßig Meisterschaften ausrichten, handhaben das zum Glück meistens anders. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
pulvernase antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Mit welcher Begründung soll er das ablehnen wollen? Ein Erwerb nach §14 Abs 3 ist der Standard. Man hat den Sportschützen gnädigerweise erlaubt von den (strengeren) Vorgaben da bei bestimmten Waffen insgesamt 10 mal abzuweichen. Solange die Waffe notwending ist und die Trainingsvoraussetzungen erfüllt sind, gibt es absolut keine Grundlage um das abzulehnen. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
pulvernase antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Abgesehen davon zwingt mich ja auch niemand auf gelb zu erwerben. Ich kann mir natürlich genauso gut auch einen Voreintrag holen, anstatt den erleichterten Erwerb über gelb zu benutzen. Das werde ich in Zukunft eh so machen, um die noch freien Plätze auf der gelben für besondere Situationen aufzusparen. Ja, kostet Geld und macht einen unflexibel, aber für geplante Anschaffungen ist das die bessere Lösung. Die Restplätze auf gelb sind dann für spontane Dinge reserviert. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
pulvernase antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Bitteschön: https://www.bdmp-lvbw.de/wordpress/wp-content/files/2022/20221118_Information_zur_erneuten_Bedürfnisprüfung11_TD.pdf -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
pulvernase antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Ja, das ist leider so. Und ich habe keine Ahnung, was sie bei diesem Infobrief geritten hat. Da steht z.B. auch drin, dass für den Erwerb von ÜK-Waffen jetzt mit jeder vorhandenen ÜK-Waffe ein Wettkampfnachweis erbracht werden muss. Das steht aber im direkten Widerspruch zu der offiziellen Regelung des BDMP und der LV BW hat da eigentlich überhaupt nix zu melden. Für mich klingt das entweder nach Input vom IM BaWü, oder für eine ganz harte Form von vorauseilendem Gehorsam. -
Es bricht sich doch keiner einen Zacken aus der Krone, wenn er für sich selbst ein entsprechend detailiertes Schießbuch führt. Wem man das zeigt ist ja nochmal eine andere Frage. Ich erfasse da z.B. auch die Schussbelastung von manchen Waffen. Nicht weil ich es muss, sondern damit ich einen Überblick habe, wo ich mit den Läufen stehe. Aber wenn sich bei mir die Behörde querstellen und die Bescheinigungen meines Verbands nicht anerkennen würde, dann würde ich selbstverständlich mein Schießbuch vorlegen. Ich lass mir doch nicht die WBK knipsen, nur wegen meines aufgeblasenen Egos nach dem Motto "ABER ES STEHT NICHT IM GESETZ, DASS ICH IHNEN DAS ZEIGEN MUSS, ALSO TU ICH ES AUCH NICHT!!!". Ich geh mit den Aufzeichnungen nicht hausieren, aber natürlich sind sie dafür da, um im Zweifel die Aktivität belegen zu können. Und wenn das heißt, dass ich da die jeweiligen Waffen eintragen muss, dann mach ich das halt. Sieht außer mir normalerweise eh keiner. Eine pragmatische Lösung ist es, bei jedem Schießtermin KW/LW zu erfassen und bei den Wettkämpfen die verwendete Waffe einzutragen. Seriennummer spare ich mir, ich hab nur jeweils eine Waffe mit dem Namen auf der WBK. Außerdem noch die Anmerkung, dass das Schießen mit einer Leihwaffe extra gekennzeichnet wird und fertig. Damit ist alles abgedeckt, was das Gesetz an Nachweisen vorsieht und ich hab im Fall der Fälle meine Ruhe. Höchstwahrscheinlich reicht sowieso die Bestätigung des Verbands und die Behörde bekommt das Schießbuch nie zu Gesicht. Manchmal habe ich das Gefühl, dass auch einige Waffenbesitzer wie die woken LGBTQwasauchimmer-Jünger ständig gefühlt dauerdiskriminiert werden. Die Hufeisentheorie funktioniert übrigens in beide Richtungen.
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Kommt halt auch immer darauf an, wie die Gegebenheiten vor Ort sind. Für mich ist es z.B. wichtig, dass ich mein Aggregat alleine bewegen und rumtragen kann. Damit sind die ganzen größeren Dieselgeräte schon mal raus. Dazu kommt bei mir, dass es möglichst leise sein soll (muss). Im Alltag geht das öfter mal mit an Orte, an denen es kein Netz gibt und man ein bisschen Strom für einen schönen Abend braucht - wo man aber eben auch nicht taub werden will. Im Ernstfall wird es für Kühltruhen, Zentralheizung und laden von Akkus benutzt. Große Pumpen hab ich nicht, die stärkste Pumpe die daran im Notfall laufen soll braucht 400W. Und selbst für die ist ein manuelles Backup vorhanden oder zur Not eben ein Eimer. Und deswegen habe ich persönlich ein kleines, sparsames 2kVA Benzingerät mit Option auf Propan, obwohl ich Heizöl im Keller habe. Das ist für mich einfach der beste Kompromiss aus Nutzbarkeit im Alltag, Transportierbarkeit und ausreichender Performance im Notfall. 2-3 11kg Flaschen Propan sind sowieso immer vorhanden, genauso wie ein paar Kanister Benzin für den Garten und das Auto. Und damit kommt man dann schon erstaunlich weit.
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Ja.... und!? Da steht doch genau das, was hier seit x Beiträgen auch gesagt wird: Altbesitz heißt, Verbot wird gegenüber dem Altbesitzer nicht wirksam. NICHT, dass die Magazine selber nicht verboten wären. Mit BKA Ausnahmegenehmigung (die quasi jeder bekommen hat, der einen Brief ans BKA geschrieben hat) ist es zwar ein verbotener Gegenstand, aber der Umgang wird dem Antragssteller erlaubt. Unterm Strich also in der Praxis das gleiche, abgesehen von den Aufbewahrungsvorschriften. Damit zu schießen ist eine ganz andere Diskussion und hat erstmal nichts mit dem Status der Magazine zu tun, sondern mit den erlaubten Schießübungen auf einer Schießstätte. Und EU-Kategorie A heißt nicht automatisch, dass die Waffe in D verboten ist. Ein Verbot wird weiterhin im Anhang des WaffG geregelt, nicht über eine Einstufung nach Kategorie.
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Dürfen sie eben nicht. Ohne spezielles Bedürfnis (Jäger, Sachverständige, Waffenscheininhaber, etc...) darf nur auf Grundlage einer genehmigten Sportordnung oder alternativ mit Waffen, die nicht vom §6 AWaffV erfasst sind, geschossen werden. Kann man im §9 AWaffV nachlesen. Folglich: Vom Sportschießen ausgeschlossene Waffen (und da zählen Halbautomaten-LW mit mehr als 10 Schuss fassenden Magazinen dazu) darf weder von Sportschützen, noch von Ottonormalbürgern bei Jochen Schweizer geschossen werden. Dafür muss man Jäger sein oder eine weitere Berechtigung/Bedürfnis haben. Ein Jäger, der einen Kumpel ohne eigene Erlaubnisse mit seiner kurzen AR in .223 mit Anschein schießen lässt, verstößt gegen das Waffengesetz wenn er selbst die Aufsicht führt. Wollen viele nicht glauben, ist aber so. Die AWaffV versteckt so manche Gemeinheit, ich empfehle eine ausführliche Lektüre.
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Moment... Für Jäger, ja. Wenn rechtzeitig angemeldet, dann kein verbotener Gegenstand und Schießen auf dem Stand ist ok. Genauso mit BKA-Erlaubnis, weil die auch den Umgang gestattet. Bei den Sportschützen gibt es immernoch den §6 AWaffV, der Magazine mit mehr als 10 Schuss Kapazität fürs sportliche Schießen verbietet. Ein Sportschütze darf also auch mit angemeldtem Altbesitz nur mit den Magazinen schießen, wenn sie blockiert sind. Also quasi genau so wie es vor 2020 war.
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Du weichst aus. Ein Verstoß gegen das WaffG muss klar benannt werden können, um damit eine Unzuverlässigkeit zu begründen. Der §52 gibt da viel her, aber eben nicht das was du glaubst. Du hast trotz mehrfacher Nachfrage keine entsprechende Vorschrift zitieren können, die "Besitz ohne Bedürfnis" unter Strafe stellt und hast nichts anderes vorzuweisen als deine Meinung. Kleiner Denkanstoß für dich: Warum verliert ein Sportschütze mit WBK, der aus allen Vereinen ausgetreten ist, nicht seine Zuverlässigkeit, sondern erhält Post von der Behörde mit der Aufforderung seine Waffe wegen Wegfall des Bedürfnisses einem Berechtigten zu überlassen? Immerhin besitzt er ja Waffen ohne Bedürfnis, und das ist laut deiner Meinung ja höchst illegal!
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Und das steht wo? "Dürfte", "sollte" und "müsste" haben bei einer Diskussion über gesetzliche Bestimmungen nichts verloren.
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BDMP PP1 B C.6AB.1: "Beliebige halbautomatische Pistolen oder Revolver in Kaliber von .354 (9 mm) bis .455 sind zugelassen." Dazu dann die entsprechende SC-Variante für die Karbine Kits. Ja, wenn die Behörde ihr Handwerk versteht. Und das völlig zurecht, weil du kein Bedürfnis zum Besitz nachweisen kannst. Mit welcher Begründung? Bitte mit Quellenangabe aus dem WaffG.
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Und das hast du rausgefunden indem du alle genehmigten Sportordnungen gelesen hast, oder ist das einfach so weil dir keine einfällt? Natürlich gibt es Disziplinen in denen KW mit 14" Lauflänge zugelassen sind. Die Verbände sind ja nicht doof und haben entsprechende Sammeldisziplinen. Und auch für die ganze Norlite-Familie gibt es eine Disziplin, inklusive der Sub-Compact. Davon abgesehen: Der Erwerb entsprechender Systeme ist erlaubnisfrei, da kann dir keiner was. Der Besitz braucht eine Erlaubnis in Form einer Eintragung in die WBK. Das kann die Behörde u.U. verweigern. Dann ist das aber immernoch nicht illegaler Waffenbesitz, sondern ein rechtmäßiger (weil für dich erlaubnisfreier) Erwerb, bei dem die Besitzerlaubnis versagt wird. Du musst das Ding dann also einem Berechtigten überlassen oder es vernichten lassen, aber das war's dann auch schon. Das klappt als Sportschütze sogar bei Wechselsystemen, die nach §6 AWaffV vom Schießsport ausgeschlossen sind. Erwerben darfst du die auch, aber nicht damit schießen. Und es kann dir leicht passieren, dass dir die Behörde die Besitzerlaubnis versagt wenn sie auf Zack ist. Beim Schießen damit ist die Zuverlässigkeit für einen Sportschützen natürlich potentiell weg, das ist klar. Du darfst sogar mit einem Voreintrag eine Waffe kaufen, die nicht auf die beantragte Disziplin passt. Der Voreintrag berechtigt zum Erwerb der dort angegebenen Waffenart, völlig egal wie die genaue Ausstattung aussieht. Aber der Besitz wird unter Umständen problematisch, wenn da jemand genauer hinschaut. Dann heißt es entweder umbauen, oder das Eisen abgeben.
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In der Regel ist das kein Problem. Spiel mit offenen Karten, sprich mit dem SB. Wenns später rauskommt ist die WBK weg bei einer Falschangabe. Wir haben das bei einem Neuschützen im Verein gerade durch, war überhaupt kein Problem. Vorher nachgefragt, kurz mit dem SB gesprochen und fertig.
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Es gab von Walther mal das LG3 "Young Star". Das war ein 0,5J Federdruckgewehr mit einem Match-LG ähnlichen Schaft und ganz brauchbarem Abzug. Wurde damals extra für solche Fälle vermarktet und taucht immer mal wieder bei Auctronia oder eGun auf. Hier ist gerade eins: https://www.egun.de/market/item.php?id=18400671
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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
pulvernase antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wenn ich also für den Besitz höhere Auflagen als für den Erwerb der Waffe erfüllen muss, dann kann ich ja auch gleich bei der Bedürfnisprüfung die Waffen für einen symbolischen € an einen befreundeten Büchser verkaufen, auf die Prüfung scheißen und mir statt dessen einen Voreintrag für den Erwerb eben jener Waffen abholen und sie wieder zurückkaufen. Die Auslegung, dass die Voraussetzungen für das Behalten einer Waffe höher sein sollen, als für den Neukauf einer weiteren Überkontingentwaffe kann auch nur aus Stuttgart oder Hessen kommen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Erwerb und Besitz. Also muss die Behörde entweder sämtliche Bedürfnisbescheinigungen für Überkontingentwaffen anzweifeln und die Besitzerlaubnis widerrufen (mir ist kein Verband bekannt, bei dem ich mit ALLEN Überkontingentwaffen Wettkämpfe nachweisen muss für eine weitere!), oder sie muss sich mit dem gleichen Maßstab zufrieden geben wie beim Erwerb auch schon. Gut, dass das Fortbestehen des Bedürfnisses vom Verband bescheinigt wird und nicht durch die Behörde durch Prüfung von irgendwelchen Wettkampfnachweisen passiert. Laut WaffG muss sich die Behörde mit der Bescheinigung des Verbands zufrieden geben. Welche Maßstäbe der am Ende anlegt ist erst mal sein eigenes Ding. Und die Verbände, die das entsprechend festgeschrieben haben und deren Bedürfnisbescheinigungen auf dieser Grundlage von der fragenden Behörde in der Vergangenheit akzeptiert wurden, sind erstmal fein raus. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
pulvernase antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Der BDMP hat aber keine klassische Verbandsstruktur wie es z.B. der DSB hat. Die Schützen sind direkt Mitglied im BDMP, nicht so wie z.B. beim DSB, in dem nur seine Landesverbände Mitglied sind, in denen wiederum die örtlichen Vereine Mitglied sind, in denen dann letztendlich die Schützen Mitglied sind. Deswegen ist der BDMP e.V. zur Dokumentation verpflichtet.