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BJ68

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  1. Weill diese Art der Gesetze eh immer nur die betrifft die sich daran halten wollen oder besser müssen, weil sie was anderes (Zuverlässigkeit, Arbeitsplatz usw.) zu verlieren haben... bj68
  2. Du bist nicht betroffen: Anderer Punkt sind aber die Waffenverbotszonen.....siehe c) unter https://forum.waffen-online.de/topic/457709-messerverbots-antrag-bremen-niedersachsen/?tab=comments#comment-2815877 Da ist dann jeder gearscht, unabhängig von der Länge, der Art usw. Edit: Mir fällt gerade auf dass da in der Begründung von "einhändig feststellbare oder feststehende Klinge," die Rede ist.......kann es sein, dass die da was noch mehr ausweiten wollen? bj68
  3. Bin nüchtern...daher bleibt die Tastatur sauber..... Fang ma mal ganz langsam an: a) Zur der Nr. 4 auf Seite 2 in dem Antrags-PDF: Streichung des Satz 2 in der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 [..]"Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klingehöchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist;" [...] Wäre eine ziemliche Ausweitung des Verbotes, da nicht nur Führungsverbot sondern Besitzverbot d.h. eine Neuauflage wie bei den Butterfly-Messern. Hatte erst die Einhandmesser auf dem Schirm, da die sich aber nur von Hand öffnen lassen, sollten sie nicht unter das Verbot fallen. Keine Ahnung wie groß da der Besitzanteil ist und wie sich da Zufallsfunde auswirken werden. b) Etwas derber wird die Nr. 2 im Antrags PDF wo im §42a WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html die 12 cm gegen 6 cm ausgetauscht werden. "Trostpflaster" ist, dass die Einschränkungen wie sie im Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 genannt werden, erhalten bleiben. Da mein Pfadfindermesser (Peltonen M95) eh schon eine Klingenlänge von 15 cm hat und für mich es zur Kluft gehört ändert sich da eh nur wenig. Knackpunkt könnte da allerdings sein, dass 12 cm zu 15 cm doch schon ein anderes Verhältnis zu 6 cm zu 15 cm sind. Allerdings habe ich letztes Wochenende gerade wieder festgestellt dass 15 cm Klingenlänge genau richtig sind um Holzspäne zu machen fürs Feuer, wenn man da Scheitholz für die Späne benutzt, bei 12 cm wird es schon kritisch und 6 cm können da vergessen werden. c) Das für mich (aus Pfadfinder-Sicht) gravierendste ist aber die Nr. 1 im Antrags-PDF die dann den §42 Abs. 5 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html wie folgt umformulieren werden: [...] 5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt 1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder 2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. Die Landesregierungen werden weiterhin ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 in öffentlichen Räumen, in denen Menschenansammlungen auftreten können, insbesondere in Fußgängerzonen und im Umfeld von Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, Einkaufszentren und Veranstaltungsorten, sowie im Umfeld von Jugend- und Bildungseinrichtungen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann. Durch Verordnung nach Satz 1 und 2 kann auch das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 oder 2 soll bestimmt werden, dass die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist. Im Falle des Satzes 4 gilt Absatz 3 entsprechend. Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 oder 2 in Verbindung mit Satz 3 oder 4 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen. [....] Damit fallen Zeitbegrenzungen (wie in Bremen von 22:00 bis 6:00), Ortsbegrenzungen usw. weg.....plus man beachte die Möglichkeitsform "in denen Menschenansammlungen auftreten können" plus dass ich mich als Pfadfinder gar nicht informieren kann, wo überall ein Führungsverbot herrscht und mitunter ich es auch nicht vermeiden kann, da durch zu müssen und nach https://www.sacki-survival.de/info-sammlung/wissen/recht/messer/ reicht es nicht aus, das Teil im Rucksack zu verstauen vgl. [...]Gesetzeskonformer Messer-Transport: Möchte man solch ein Messer aber aus irgendeinem Grund von Ort A nach Ort B transportieren, muss man das Messer zwingend in einem verschlossenen Behältnistransportieren (siehe § 42a Abs. 2 Nr. 2 WaffG). Das wäre ein jedes Behältnis, welches mit einem einfachen Schloss geschützt wurde, damit man nicht direkt auf das Messer zugreifen kann. Der Transport in einer Tasche mit Klettverschluss, einem Rucksack mit geschlossenem Reißverschluss oder einem zugebundenen Säckchen reicht dagegen nicht aus. Hierbei würde es sich nur um ein geschlossenes Behältnis handeln, denn es ist nicht gegen unbefugten Gebrauch gesichert. Jedermann könnte ohne Hilfsmittel auf das Messer zugreifen, wenn er nur die Verschluss-Vorrichtung öffnet. Ein verschlossenes Behältnis ist dagegen gegen unbefugtes Öffnen gesichert. Ein abschließbares Handschuhfach, eine Rucksack-Seitentasche, bei welcher der Doppelreißverschluss mit einem kleinen Schloss gesichert wurde usw. Besondere gesetzliche Anforderungen an das Behältnis oder das Schloss gibt es übrigens nicht. Es ist also egal, ob es sich um ein sehr kleines, einfaches Schloss handelt oder um ein spezielles Sicherheitsschloss. Es gibt zwar ein Gerichtsurteil des AG Kiel von 2009, welches aussagt, dass es ausreichend ist, wenn ein Behältnis fest verschnürt ist oder wenn ein Rucksack lediglich komplett geschlossen wurde, jedoch gibt es auch konkurrierende Gerichtsurteile, welche ein Schloss als unbedingt erforderlich ansehen. Und auch ein Polizeibeamter vor Ort kann nach seinem Ermessen entscheiden, ob er den vorhandenen Schutz als ausreichend ansieht oder eher nicht. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass ein nur geschlossenes Behältnis nicht ausreicht und unter einem verschlossenen Behältnis (gem. § 42a WaffG) eine Tasche o.ä. zu verstehen ist, welche mit einem zusätzlichen Schloss gesichert wurde. [...] Mal ganz abgesehen davon dass wenn man sich eine Verordnung vgl. https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.103022.de&asl=bremen02.c.732.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d ansieht da noch andere Nettigkeiten mit drin sind, wie Äxte oder Beile und [...]Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann[...], was insofern kritisch ist, dass wenn wir auf Lager fahren einer der Gruppe definitv ein Beil dabei haben dürfte...und ganz zu schweigen von Stangen für Zelte/Kothenkreuz oder einem simplen Wimpel vgl. Wimpelspeer https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbünde-und-Ringe/Ring-Ev-Gemeindepfadfinder-REGP/Fahnen-und-Banner-REGP/Wimpelspeer-aus-Esche-240-cm::28040.html?XTCsid=b2003cdb7d3e86cc884926ff2fb49e6d Diese Zonen dürften dann so richtig interessant werden, wenn da Pfadfinder durch müssen und an den "richtigen" Behördenmenschen kommen......mal sehen was wenn der Scheiß durchkommt dann die Praxis sagt..... bj68
  4. Hier der Text zum Messerverbot was dort https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0201-0300/0207-19.html erwähnt wurde...es handelt sich um den Antrag der der Länder Niedersachsen, Bremen Link zum Text: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0207-19.pdf Als Anhang auch das PDF: 0207-19.pdf Werde mir das Teil dann mal durchlesen.... bj68
  5. Hm....da sehe ich aber den Knackpunkt, dass dies dann vom "Good Will" und der pragmatischen Handhabung der ausführenden Ebene abhängig ist und es so kleine nette Sachen wie Dienstanweisungen gibt, was dann in der Summe dafür sorgt, dass Leute u.U. Probleme bekommen. Btw. zu "Ausnahmegenehmigung" diese kann auch verweigert werden, denn (rechtlichen) Anspruch darauf hast Du da nicht..... Bj68
  6. Nö....hätte er nicht werden können...denn wie heißt es so schön: "Anhäufen ist kein Sammeln" und für jedes Teil muss ein Bedürfnis da sein...nur "Haben wollen" oder "Just for Fun" ist kein Bedürfnisgrund und über KrWaffKontrG worunter einige Teile gefallen sein sollen, braucht man sich in De. überhaupt nicht unterhalten. Edit: Grün war alle.... bj68
  7. Jein....können sie schlecht....z.B. hier an der Uni kann ich mit dem Uni VPN auf unsere internen Server/Archive der Arbeitsgruppe zugreifen, wenn ich von daheim arbeite d.h. da können die schlecht dran drehen bzw. verbieten. Gleiches gilt für diverse VPN die Firmen betreiben, wo sich dann die Außendienstler damit verbinden...ist ein wenig so wie ein Messerverbot....das funzt nicht, weil nicht praktikabel umzusetzen usw. bj68
  8. Das ist u.a. der Grund warum bei mir auf meinen ISP-Account ein VPN drauf ist.....kein Provider hat in meinem Traffic was verloren....der ist zum durchleiten da, nicht als Anstandswauwau/Nanny/Jugendschützer usw. Bj68
  9. BJ68

    Das nächste Verbot

    Ähm....aus dem Artikel: Ließt sich dann doch mehr in Richtung Verbot.....okay mache es zum Teil auch....z.B. wenn ich beim Seifenblasen machen von Kindern gefragt werde, ob sie denn auch probieren dürfen...da kommt von mir so gut wie immer, dass wenn ich sie lassen würde, ich es den anderen auch erlauben müsse....oder bei den Pfadfindern wo dann die von Dir beschriebene Kameradschaft zum gelten kommt. Nur ist eine Geburtstagsfeier eine Privatsache, meist in der Größe begrenzt und geht die Schule einen Bockmist an, wen und wie viele ich da einlade. Okay...Überlegung, dass sich diese Aussage "Geburtstagsfeiern grundsätzlich alle Schüler einer Klasse eingeladen werden müssen" vielleicht auf das Verteilen von Einladungen zur Geburtstagsfeier innerhalb der Schulzeit und in der Klasse bezieht, dann würde es sich auch mit "Schulen verbieten Kindern "beste Freunde""-Ausspruch decken....das könnte ich zumindest etwas nachvollziehen*, auch wenn es an der Lebenswirklichkeit meilenweit vorbei geht.....weil ich eben auch einen Teil der Mitschüler außerhalb der Schule gekannt habe und mit denen abgehangen bin...Konsequenz wäre dann dass man da in der Schule nichts macht und halt die gewünschten Mitschüler privat einlädt.....oder die Sache auf vor oder nach dem Unterricht verschiebt...okay etwas mehr Aufwand an die Adressen/Telefonnummern zu kommen...aber machbar. *= zumindest weil da die Schule Mitbestimmungsmöglichkeit hat, was da auf ihrem Gelände/innerhalb der Klasse abgehen darf und soll. Bj68
  10. Probiere mal diese h**ps://sci-hub.tw/10.1111/rego.12235 Geht auch über Liberary Genesis: h**p://gen.lib.rus.ec/scimag/?q=Does+regulation+matter%3F+A+cross‐national+analysis+of+the+impact+of+gun+policies+on+homicide+and+suicide+rates Bj68
  11. @Mausebear https://forum.waffen-online.de/topic/457471-restriktionen-wirksam-gegen-waffengewalt/?tab=comments#comment-2805819 Sollte gehen..... @All: Das Teil sollte auch nicht fehlen: h**p://gen.lib.rus.ec/ Genauso wie https://archive.org/ wegen der Wayback-Machine und den Büchern die dort deponiert sind.... bj68
  12. Böse Frage: Kann es auch die "Art" der Waffe sein...Revolver vs. Pistole, sofern bei der letzteren nur das Magazin in der Waffe ist und keine Patrone in der Kammer. Hab da Zweifel, dass ein 4-Jähriger so ein Teil laden kann, indem er den Schlitten nach hinten zieht....einen Hahn spannen, einen Sicherungshebel umlegen, da schaut dann die Sache schon anders aus....ändert aber nichts, dass sobald Kinder im Spiel sind Waffen so gesichert sein müssen, dass die nicht rankommen bzw. im Allgemeinen die so aufbewahrt gehören, dass man da nicht versehentlich einen Schuss auslöst. bj68
  13. Kleiner Tipp am Rande: Bei Google den Begriff >sci hub< (ohne ><) eingeben...dann auf den dortigen Link mit .tw gehen und die DOI-URL dort hineinkopieren, captcha lösen und das PDF bekommen*. bj68 *= falls sich wer aufregt: [...]This work was supported by the European Research Council (Grant no. xxxxxxx) (MORAPOL). Moreover, the authors would like to thank the Center for Advanced Studies at LMU Munich for hosting them during the preparation of this article as fellows in the “Senior Researcher in Residence” Program. [...] D.h. Steuergelder bei der Arbeit...... @Moderation...wenn nicht gewünscht bitte löschen.....
  14. Bei den beiden Sachen frage ich mich ein wenig...wie da die Leute die Waffen aufbewahren, so dass Kleinkinder oder ein Griff in eine Tasche einen Schuss auslösen können. Bj68
  15. Ach unnütz war das nicht zumindest aus der Sicht der Anbieter von den Teilen und vor allem aus der Sicht des Gesetzgebers im Sinne von "So wenig wie möglich Waffen ins Volk", da der Zores dafür sorgen dürfte, dass da Leute die Lust verlieren, es über ihre finanziellen Möglichkeiten geht (wenn ich an meinen Werdegang als "Laborratte", denke wo das längste mal am Stück 6 Jahre befristet war) und Neueinsteiger werden schön verprellt. Sieh es mal aus der Seite...... bj68
  16. Ouch....das könnte u.U. für den Händler dann richtig "lustig" werden, wenn da beim Kunden dann die Behörden aktiv werden sollten....könnte dann sehr schnell problematisch für den Händler werden.... Btw. einfach mal eine Stufe höher gedacht: Könnte es sein, dass die EU-Waffenrichtline und da insbesondere die Sache mit der Magazingröße der eigentliche Bockmist ist? Dass da am Sachverstand der Entscheider gezweifelt werden darf und sich daher die Frage stellen sollte, ob man diese Richtlinie u.U. einstampfen sollte? Wenn ja...wäre das überhaupt möglich....das Einstampfen? bj68
  17. Könnte aber sein, dass sie damit den Bogen überspannt haben....meinen Pfadfinderbund (Vorstand) hab ich schon mal informiert....da wir ziemlich direkt dann betroffen sind....und messerschwingende oder damit zustechende Pfadfinderhorden nicht existieren und entgegen der Äußerung des Politikermenschen brauchen wir die Teile in der Öffentlichkeit vgl. http://www.pfadfinder-werden.de/das-fahrtenmesser/ bj68 Nachtrag: Andere Stimme: https://www.vcp.de/nachrichten/artikel/neues-waffenrecht-beschlossen/
  18. Dürfte der Grund sein....für die Verschiebung.....das muss noch in den Referentenentwurf eingepflegt werden... Bj68
  19. BJ68

    Das nächste Verbot

    Sofern Du das von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr machst wärst Du im Fall der Kontrolle fällig... bj68
  20. BJ68

    Das nächste Verbot

    Kommt drauf an was die draus machen....wenn im §42a WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html da die 12 cm gegen 6 cm ausgetauscht werden, die Ausnahmen in Abs. 2 und Abs. 3 aber bleiben...dürfte es wenig Probleme geben..okay kommt auf die Damen und Herren an die kontrollieren. Aber scheinend schwebt dem Herrn da was "Schärferes" vor: bj68
  21. BJ68

    Das nächste Verbot

    Tja...Du wirst lachen und/oder mich in der Luft zerreißen, but damit könnte ich mich anfreunden* (ohne den Fachkundelehrgang) vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Chemnitz-und-die-Maennerbuende-verschiedener-Nationalitaet/Alternativen/posting-32981251/show/ Würde dann auch die "Richtigen" treffen im Sinne der Leute die man damit treffen möchte.....und das gilt für jeden (Notwehr und -hilfe, plus u.U. SV ausgeklammert) Bj68 *= wäre die nicht so in Freiheiten eingreifende Alternative auch wenn man da Freiheiten aufgibt. Nur Frage ist, ob sich dagegen was wehren kann. Unser 1. Vorstand vom Verband hat auf meine Mail schon reagiert und wird sich mit den anderen im Vorstand abstimmen, ob da was gemacht werden soll.
  22. BJ68

    Das nächste Verbot

    Dann sind nur noch kleine Sackmesser erlaubt vgl. https://www.victorinox.com/ch/de/Produkte/Schweizer-Taschenmesser/Kleine-Taschenmesser/c/SAK_SmallPocketKnives Alle anderen gehen über die 6 cm hinaus.... Btw. in den Verbotszonen ist dann alles verboten vgl. Source: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.66873.de&amp;template=00_html_to_pdf_d Interessant sind auch die Ausnahmen: Heißt auf deutsch jeder Pfadfinder der zum Lager unterwegs ist (sofern vor 6 Uhr in der Früh*) usw. ist und ein Messer oder seine kleine Axt im Rucksack hat wäre nach der Verordnung fällig....dürfte wenn der SPD-Typ mit seiner Idee durchkommt die das Schaffen dieser Zonen erleichtert noch so richtig interessant werden. *= da kann man ziemlich sicher sein, dass da am Morgen eine Horde Pfadfinder mit Lagergepäck so richtig auffällt und zum kontrollieren einlädt.... bj68
  23. Da fallen mir spontan: a) Waffenverbotszonen ein.. b) Aufhellung des Dunkelfeldes durch verstärktes Ermitteln, da Messer oder besser der Einsatz (ich schreib ganz bewusst nicht das Mitführen) ja inzwischen eine gewisse Größe sind c) u.a. durch Sensibilisierung der Behörden d) u.U. auch durch Aufrüstung der Bürger wegen Chancengleichheit e) Zudem der §42a WaffG mit Abs. 2 und insbesondere 3 auch eine Auslegungssache ist d.h. "ein allgemein anerkannten Zweck" kann da sehr flexibel ausgelegt werden. Mal sehen ob da u.U. die 12 cm Regelung auch noch fällt...die Grünen wollten das durchaus mal durchziehen, scheiterten aber dann...Gesetzgebungsprozess... bj68
  24. Kleine Korrektur: Zu illegalen Waffenbesitzern, sofern sie es nicht gesetzeskonform melden usw. Dürfte dann wieder "Argumente" liefern, warum da dann noch verschärft werden muss.... Bj68
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