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BJ68

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  1. BJ68

    Das nächste Verbot

    Sofern Du das von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr machst wärst Du im Fall der Kontrolle fällig... bj68
  2. BJ68

    Das nächste Verbot

    Kommt drauf an was die draus machen....wenn im §42a WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html da die 12 cm gegen 6 cm ausgetauscht werden, die Ausnahmen in Abs. 2 und Abs. 3 aber bleiben...dürfte es wenig Probleme geben..okay kommt auf die Damen und Herren an die kontrollieren. Aber scheinend schwebt dem Herrn da was "Schärferes" vor: bj68
  3. BJ68

    Das nächste Verbot

    Tja...Du wirst lachen und/oder mich in der Luft zerreißen, but damit könnte ich mich anfreunden* (ohne den Fachkundelehrgang) vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Chemnitz-und-die-Maennerbuende-verschiedener-Nationalitaet/Alternativen/posting-32981251/show/ Würde dann auch die "Richtigen" treffen im Sinne der Leute die man damit treffen möchte.....und das gilt für jeden (Notwehr und -hilfe, plus u.U. SV ausgeklammert) Bj68 *= wäre die nicht so in Freiheiten eingreifende Alternative auch wenn man da Freiheiten aufgibt. Nur Frage ist, ob sich dagegen was wehren kann. Unser 1. Vorstand vom Verband hat auf meine Mail schon reagiert und wird sich mit den anderen im Vorstand abstimmen, ob da was gemacht werden soll.
  4. BJ68

    Das nächste Verbot

    Dann sind nur noch kleine Sackmesser erlaubt vgl. https://www.victorinox.com/ch/de/Produkte/Schweizer-Taschenmesser/Kleine-Taschenmesser/c/SAK_SmallPocketKnives Alle anderen gehen über die 6 cm hinaus.... Btw. in den Verbotszonen ist dann alles verboten vgl. Source: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.66873.de&template=00_html_to_pdf_d Interessant sind auch die Ausnahmen: Heißt auf deutsch jeder Pfadfinder der zum Lager unterwegs ist (sofern vor 6 Uhr in der Früh*) usw. ist und ein Messer oder seine kleine Axt im Rucksack hat wäre nach der Verordnung fällig....dürfte wenn der SPD-Typ mit seiner Idee durchkommt die das Schaffen dieser Zonen erleichtert noch so richtig interessant werden. *= da kann man ziemlich sicher sein, dass da am Morgen eine Horde Pfadfinder mit Lagergepäck so richtig auffällt und zum kontrollieren einlädt.... bj68
  5. Da fallen mir spontan: a) Waffenverbotszonen ein.. b) Aufhellung des Dunkelfeldes durch verstärktes Ermitteln, da Messer oder besser der Einsatz (ich schreib ganz bewusst nicht das Mitführen) ja inzwischen eine gewisse Größe sind c) u.a. durch Sensibilisierung der Behörden d) u.U. auch durch Aufrüstung der Bürger wegen Chancengleichheit e) Zudem der §42a WaffG mit Abs. 2 und insbesondere 3 auch eine Auslegungssache ist d.h. "ein allgemein anerkannten Zweck" kann da sehr flexibel ausgelegt werden. Mal sehen ob da u.U. die 12 cm Regelung auch noch fällt...die Grünen wollten das durchaus mal durchziehen, scheiterten aber dann...Gesetzgebungsprozess... bj68
  6. Kleine Korrektur: Zu illegalen Waffenbesitzern, sofern sie es nicht gesetzeskonform melden usw. Dürfte dann wieder "Argumente" liefern, warum da dann noch verschärft werden muss.... Bj68
  7. Klaro...ich dachte da eher an die sog. "Zufallsfunde" wenn im Rahmen von anderen ermittlungs-technischen Maßnahmen vgl. "Hausdurchsuchungen seien in solchen Fällen "sicherlich verhältnismäßig", weil sie "auch der Entlastung der Verdächtigen" dienten." vgl. https://www.heise.de/tp/features/Regelmaessige-Hausdurchsuchungen-und-Computerbeschlagnahmen-wegen-Titelmissbrauchs-3398591.html solche Dinge dann auftauchen und sich in der Statistik wiederfinden werden. Hat dann den Nebeneffekt, dass im Nachhinein die HD dann gerechtfertigt ist.....und Deutschland wieder etwas sicherer wurde (Grün ist gerade alle). bj68
  8. Passt doch.....dann werden die Behörden schön fündig und das treibt die Zahlen hoch und sorgt dafür, dass dann der Ruf und die Begründung für neue Verschärfungen kommt.... Edit: Besonders wenn da viele das nicht so richtig mitbekommen.... bj68
  9. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Bei Waffen hast Du aber Teile die auch wenn nicht zusammen gebaut und u.U. unabhängig vom Zustand (????) dem WaffG unterliegen...würde ich mal sagen... bj68 (????) = nicht sicher Edit: plus dass da noch das Verfolgungsinteresse des Staates hinzukommt...
  10. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Sehr kurz zusammen gefasst: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis und die Praxis muss geübt werden...was glaubst Du wie oft mir eine (legale) Synthese beim ersten mal in die Hose gegangen ist? Einmal eine kleine falsche Entscheidung getroffen oder was anders gemacht und später dann gemerkt lief nicht mehr so wie gewollt schönes Beispiel von mir: http://illumina-chemie.de/bis(25-di-t-butylphenyl)-34910-perylenbis(dicarboximid)-t3647.html einmal das "Spratz-Problem" und später die Probleme bei der Extraktion mit Toluol... An der fertigen Vorrichtung die Du in Deinem Besitz haben musst...im Prinzip das Gleiche wie beim Molli (Glasflasche/Reservekanister-Inhalt/Lumpen) oder den Slam-Teilen von einem User hier....solange nicht zusammengebaut legal, wenn zusammen dann fällig. Bj68
  11. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Ist eine These von mir...aber da sag ich mal, dass Leute die diese Sachen inklusive "Knoff-Hoff" usw. drauf haben, meist durch ihren Werdegang, Ausbildung und auch dem dadurch geformten Weltbild so sozialisiert worden sind, dass sie das was sie theoretisch könnten halt nicht machen....und eben Breivik oder auch der aktuelle Typ aus NZ die Ausnahme sind.... Bj68
  12. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Der "Witz" an der Sache ist.... a) das auch sehr niedrige Konzentrationen von Wasserstoffperoxid reichen bzw. es kein Problem ist die legale Konz. dementsprechend zu konzentrieren (und bekanntlich sich Terroristen an die Gesetze halten) und graviernder b) für den Zweck es wurscht ist, welche Zusatzstoffe z.B. Tenside vorhanden sind d.h. auch so nicht regulierte Zubereitungen wie beim Friseur (zum Haare färben/bleichen) für den Zweck ausreichen. c) und ich (okay subjektiv) für diverse Versuche http://illumina-chemie.de/fluorophore-fuer-knicklichter-t3189.html http://illumina-chemie.de/fluorophore-erythrosin-und-eosin-y-t3676.html (dort quencht Wasser sehr stark) und Workshops http://illumina-chemie.de/cyanotypie-t3305-s4.html auf "reines" Wasserstoffperoxid angewiesen bin auch in höherer Konz. als es für den normalen Bürger erlaubt ist, wobei das Problem besteht, dass eine Genehmigung (mit der ich mich ja noch anfreunden könnte) für 50%iges oder gar 70%iges für den Bürger gar nicht vorgesehen ist. Bei Salpetersäure ist es das Gleiche, da soll bei 3% bzw. 10% für den Bürger Schluss sein....hey ich ätze u.a. Kupfer vgl. was soll der Scheiß...? Sorry für OT....hat aber durchaus diverse Parallelen zur Waffenrechtsdiskussion meiner Meinung nach... Nachtrag: Links gehen dort zwar nicht mehr: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/USA-Waffenverkaeufe-an-Golfstaaten-fuer-33-Milliarden-Dollar/Tja-Gretchenfrage/posting-26299134/show/ dürfte noch recht "lustig" werden.... bj68
  13. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Yep....nur schau mal auf https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_1.html in Verbindung mit https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__3.html und in https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__13.html Die bösen Stoffe die von der 98/2013 betroffen sind, sind da nämlich nicht mehr erwähnt und die Sonderregelungen zum 1.1.2019 ausgelaufen d.h. es gilt zwar die EU-Verordnung, aber diese wurde nicht ins deutsche Recht umgesetzt und die "kastrierte" ChemVV gibt da keine Bestrafung sprich Sanktionsmöglichkeiten her, wenn ich die richtig gelesen habe und sich kein §§ umbiegen lässt.....da ich auf Illumina-Chemie unterwegs bin und auch Chemie/Photographie usw. mache auch von dem Mist betroffen. Österreich ist da schon weiter: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Von-Dr-Honigtau-Bunsenbrenner-zu-Walter-White-die-Chemie-und-der-Terrorismus/Oesterreicher-und-Durchreisende-aufgepasst/posting-28721203/show/ bj68
  14. BJ68

    WBK abgelehnt..

    Hm...laut meinen Infos ist da noch kein Gesetz/Verordnung wirksam, was den Strafrahmen, die Akte usw. festlegt....da bei der Novellierung der ChemVV noch keine "Durchführungsrechtsetzung" vgl. [...]Man möchte damit dem Bundesministerium des Innern (BMI) die Möglichkeit geben, Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013 zu erarbeiten.[...] aus https://www.dekra.de/media/neufassung-chemikalien-verbotsverordnung-februar-2017.pdf und [...] werden die bisherigen Regelungen wegen einer noch vorzubereitenden Durchführungsrechtsetzung zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013 übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2018 fortgeführt, um in dieser Zeit eine Absenkung bestehender Schutzstandards zu vermeiden (vgl. Begründung zur Novelle, Seiten 3 und 4). [...] https://www.karlsruhe.ihk.de/innovation/umwelt/Chemikalien/Aktuelle_Informationen/BMUB--Novelle-der-Chemikalien-Verbots-Verordnung-veroeffentlicht/3109294 verabschiedet worden ist. D.h. eigentlich ist es verboten...nur es findet sich keine Verordnung/Gesetz dazu, was bestimmt wie mit Dir zu verfahren ist... bj68
  15. BJ68

    WBK abgelehnt..

    War bei mir auch so....ging dann 1.5 h wo ich mit dem Herren unterhalten habe...und war informativ (und sehr nett) und vor allem "Pro Waffen" in privater Hand. Habe da das Gefühl gehabt, dass Dich diese Beamten unterstützen und nicht ablehnend* gegenüber stehen. *= kommt anscheinend sehr auf den Kanton und auf die dortigen Beamten an. Yep...der Beamte meinte im Interview zu mir...die Anzahl an im Jahr beantragten WES wäre nicht begrenzt, als auch die Anzahl der zu erwerbenden Waffen. bj68
  16. Okay....ist meine pers. Meinung....würde mich drauf nicht verlassen, dass da die lokalen Behörden nichts an deutsche Behörden durchstechen, wenn bei einem ausländischen Händler Käufer mit Adressen in Deutschland in den Rechnungen auftauchen, immerhin müssen in De. (und auch in CH, soviel ich weiß) Rechnungen 10 Jahr aufbewahrt werden. Schätze allerdings auch, dass solange der Händler "sauber"* bleibt, er von der Behörde im Ausland nicht tangiert wird und damit auch seine Kunden nicht. *= im Sinne von Steuer und nur legaler Verkauf d.h. keine lokale Polente sich durch die Kundenlisten/Rechnungen wühlt und die auswertet. Zu Deinem oben zitierten Beispiel.....okay wäre u.U. ein Weg, sofern da das österreichische WaffG mitspielt. Wäre interessant wie die deutsche Behörde da reagieren.....und ob das dann für eine HD ausreichen würde.....d.h. das Teil sollte dann wirklich auch bei dem Kumpel in A stehen. Wird bei mir mit meiner Sammlung hier in CH auf was ähnliches hinauslaufen....da viele der Teile in De. nicht zulässig sind, sofern das überhaupt möglich ist (da hab ich noch min. 15 Jahre bis zur Rente). bj68
  17. Du kennst die Operation "Südfrüchte"? Du weißt was in Deutschland dann mit jemanden veranstaltet wird*, der mit so einem Teil erwischt wird und (wichtig) was zu verlieren hat (Job, Haus, Familie, Kinder)? Ferner....beim Kauf darf sich Käufer ausweisen, d.h. entweder er bekommt nichts verkauft, weil der Verkauf an einen Nicht-Einwohner verboten ist oder wenn doch, was glaubst Du, was mit den Daten z.B. der Kopie des Ausweises passieren wird...dat war bei der Operation Südfrüchte nämlich dann das Problem. *= gilt auch für Deinen Slam-Ansatz bj68
  18. BJ68

    So schnell kann es gehen

    Frage: Da der Australier war, wie lange war bzw. ist in NZ die "Karenzzeit" um als Nicht-Neuseeländer legal eine Waffen zu bekommen. Werde bei dem Fall das Gefühl nicht los, dass sich der Typ auf so gut wie jede Restriktion eingestellt hätte und es auch CH, CZ, A, DE hätten sein können...und wenn kein Zugang zu Waffen er halt andere Sachen (er erwähnt ja in seinem Schrieb einiges) genommen hätte.... bj68
  19. BJ68

    So schnell kann es gehen

    Jemand den es interessiert und sei es nur zur Information was so ein krankes Stück S******e geschrieben hat, einfach deshalb um sich seine eigene Meinung zu bilden.....hab auch Teile des Breivik-Teils gelesen, z.b. den Part wo er sein "Tagebuch" führt und das kurz vor den Anschlägen (Bomben und Shooting) endet, ist dann auch eine Erklärung warum Behörden nach den Anschlägen von ihm ziemlich am Rad drehten und zum Teil immer noch drehen (EU-Verordnung 98/2013 z.B.). Bj68
  20. Kannst Du mal beschreiben (soweit es geht um die Anonymität Deines Bekannten zu wahren) was so ein Referent ist, der an so einem Entwurf mitarbeitet? Wie muss man sich das vorstellen, welche Ausbildung hat der, welche Fachkenntnis? Mir fällt da @Topic die Schätzung von 11000 Vorderlader-Waffen ein, die da in der Begründung genannt werden (auch wenn da als Quelle für die Zahl das stat. Bundesamt genannt wird) wo ich meine Zweifel habe, dass die so stimmig sind.... Interessant und u.U. ein Ansatzpunkt um den Damen und Herren Gesetzgeber die Suppe zu versalzen...z.B. weil sich die Leute die Messer kriminell einsetzen sich nicht an das Verbot* halten werden....ebenso wie Terroristen sich nicht an Waffengesetze und -verbote halten werden. Da ließe sich auch auch den neuen Aufbewahrungsvorschriften Kapital schlagen.... *= Da hat ein Herr Fischer mal was nettes zu den Messern abgelassen....was bei mir ziemliche Widerrede ausgelöst hat vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/LOL-Messer-sind-Werkzeuge/posting-32220488/show/ bj68
  21. Mal eine Frage/Einwurf zu den Magazinen...gilt WaffG eigentlich das Gleiche wie im Strafrecht d.h. die Behörde/Staat muss Dir eine Verfehlung/Straftat nachweisen und nicht wie Zivilrecht die Beweislastumkehr d.h. Du musst nachweisen, dass Du das Magazin vor dem Stichtag gekauft hast und nicht die Behörde/Staat. Könnte dann ein ziemlicher Pferdefuß werden, wenn Behörden sich stur stellen bzw. bei der netten Begehung einem Herrn vom Amt so ein Magazin auffällt. bj68
  22. Ähm...meinte das https://de.wikipedia.org/wiki/Priming_(Psychologie) bj68
  23. Yep....bloß blöde dass ich noch nicht abstimmen kann...2020 kann ich in ZH den Antrag auf Einbürgerung stellen...und ja ich bekenne die EU-Waffenrichtlinie plus die Übernahme war für mich der Hauptgrund hier in CH diese Freiheit Waffen erwerben zu dürfen auch zu nutzen.... Mal sehen was der 19.05. bringt......eine Kollegin hier an der Uni (obwohl nicht betroffen) hab ich schon geprimt.....die wird gegen das Gesetz stimmen... bj68
  24. Jein....zum einen Ja, weil da der Gesetzgeber auf den Bockmist aus Brüssel reagiert; okay Streitpunkt wäre da ob und wie weit er reagieren müsste und zum anderen Nein, weil auch wenn da das Teil durch kommt, ich (okay gilt nur lokal) hier in ZH das Gefühl hab, dass es da mit den Leuten im kant. Waffenamt keine Probleme geben dürfte, da die Pro-Waffen in Privatbesitz sind d.h. die werden es genehmigen und ich glaube nicht, dass sich da der Wind so schnell dreht. bj68
  25. @Mühli Wie passt eigentlich diese Aussage aus dem PDF mit dem Gesetzestext des Art 5 Abs. 1 Buchstabe c. der auch das Besitzverbot mit einschließt und den Art. 28c Abs. 1 zusammen, wo auch für den Besitz Ausnahmegenehmigungen explizit erwähnt werden? Den Art. 42b Abs. 2 (keine Meldung erforderlich) kannst Du meiner Meinung nach knicken, weil Meldung ist ungleich "Antrag auf Ausnahmegenehmigung" oder gar "Bewilligung derselben" (wo dann die "kantonale Willkür" ins Spiel kommen kann, je nach Besetzung des kant. Waffenbüros) Btw. ferner Art 5 Abs. 1 Buchstabe b) bedeutet, dass ich mir kein Stgw. 90 oder 57 einfach so kaufen kann, da ich nicht Besitzer der Waffe war und noch "interessanter" der Term "......die mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität ausgerüstet sind" heißt das, dass solange ich bei meiner Glock 17 da kein 31iger Magazin reinstecke, das Teil keine Ausnahmegenehmigung braucht? Was wenn ich so Magazine besitze? Ließt sich alles erstmal "harmlos" aber der Anfang ist gemacht....und ein "vorrätig halten", Fristverkürzungen, Bedürfnisverschärfungen usw. können dann sehr schnell eingepflegt werden..... bj68
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