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BJ68

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  1. Zur Info: Rest auf https://knife-blog.com/protest-gegen-waffenverbotszonen/ Werde die Thematik auch bei den Pfadis nochmal ansprechen..... bj68
  2. Ähm....das stimmt zwar im Großen und Ganzen, nur unterschlägst Du da, dass die LWB und auch die Lobby da am kürzeren Hebel sitzt, da der Gesetzgeber/EU-Komission die Gesetze/EU-Verordnungen macht und wenn die nicht wollen oder bestimmte Ideen haben, dann setzen sie diese auch durch. bj68
  3. Mal ne Frage am Rande.....kann irgendwo erfahren werden, wer denn die Mitglieder der EU-Komission waren, die diese EU-Waffen-Richtlinie ausgebrütet haben? Ich finde diese Namen dieser Experten und netten Bürokraten sollten nicht der Vergessenheit anfallen...... bj68
  4. Aber es gibt lokale Zollstellen vor Ort, wo man sich rühren kann....vgl. Zollämter z.B. https://www.aussenhandel.biz/za/land/DE/region/Hessen bj68
  5. Oder das Führen von Messern egal welcher Größe, welchen Typs (auch z.B. Balisong und die anderen Messer mit Besitzverbot) an den kleinen Waffenschein koppeln. Ja...das Teil kostet was, ist mit Aufwand verbunden, aber wäre im Hinblick auf die Idee dieser Verbotszonen eine für mein Dafürhalten schluckbare Einschränkung. Zwar auch nicht optimal, da ich mich an Berichte erinnern kann wo sich die Behörde etwas zierte da so ein Teil auszustellen....würde aber zumindest die Leutchen die man treffen möchte auch treffen, sofern man diese dann kontrolliert. Die Zonen jedenfalls sind die größte Schnapsidee, da sie unterm Strich nichts bringen werden, aber nur die ehrlichen Leute treffen, von denen eh schon keine Gefahr ausgeht.... Btw. mein Posting auf welt.de zu dem Thema: https://www.welt.de/politik/deutschland/article195268217/Innenministerkonferenz-Kommunen-sollen-Messerverbotszonen-einrichten-koennen.html#/comment/5d049c85cff47e00014d87af bj68
  6. In der Zone sofern nicht in einem mit einem Schloss verschlossenen Behältnis.....biste fällig.....d.h. Nein........d.h. Packung in den Rucksack/Tasche usw. wäre ein Verstoß...siehe https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.103022.de&template=00_html_to_pdf_d Da hätte selbst ein Dachdecker mit den Nägeln Probleme.....da dort nur Messer als Ausnahme erwähnt werden.... bj68
  7. Lass diese Aussage mal in die richtigen Ohren kommen und Du kannst sehr sehr sicher sein, dass sich das dann sehr schnell ändern wird.....nichts hasst der Bürokrat aka Gesetzgeber mehr, als wenn Bürger seine Vorgaben und Ideen umgehen.... Hab ich bei Chemikalien erlebt...... Bj68
  8. Böse Frage: Was erfolgt aus dem Ärger? Oder anders ausgedrückt, was wird Dir passieren, wenn bei Dir ein verbotenes Magazin gefunden wird und Dir ein Richter einen Verstoß gegen das WaffG aufdrückt? bj68
  9. Ouch......oder auch durch eine neue Verschärfung ala EU-Überarbeitung.....denn war da nicht was? So dunkel kann ich mich da an Totalverbotsbestrebungen erinnern.... bj68
  10. Ouch die kann man durchaus kontrollieren....einfach auf die Leute beschränken, wo die Wahrscheinlichkeit, egal wie die Kontrolle ausgeht, keine Probleme, keinen Rassismusvorwurf, keinen Mob, keine Aggressionen usw. zu bekommen gering ist und Du wirst sehen wie schön man da kontrollieren kann und welche Erfolge dann in die Statistik eingehen. bj68 Edit: Die zweite....Asgard hat das eh schon formuliert....Hint an mich: Postings komplett lesen.....grummel
  11. Plenarprotokoll 977 mit dem TOP 8 ist online: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2019/Plenarprotokoll-977.pdf;jsessionid=4DFC001EA797B2202CFECC8BD5A47F3E.1_cid365?__blob=publicationFile&v=2 https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/plenarprotokolle/plenarprotokolle-node.html Nicht viel neues.....was der Typ Boris da zu sagen hatte....bis auf: Erinnert mich ziemlich an den Tenor der damals 2003 zum Verbot der Butterfly-Messer geführt hat....und der liebe Herr hat zum einen vergessen, dass in den meisten Fällen ein Messer ein Werkzeug ist und zum anderen, dass Leute durch diese Zonen durchmüssen, die diese Werkzeuge dabei haben.... Btw. was wird wohl passieren wenn er mit den 6 cm durchkommt.....da dürften dann Messer mit unter 6 cm geführt werden, die jede und jeder führen darf....und in ein paar Jahren unterhalten wir dann uns über die nächste Verschärfung mit genau der gleichen Argumentation wie sie der Boris nun jetzt schon anführt.... bj68
  12. Du hast die Trillerpfeife vergessen....war bei mir die Beobachtung in der Uni in Honolulu, wo die "Campus-Security" mit Uniform, Trillerpfeife und etwas Macht ausgestattet war....als wir (Postdoc und ich) dort mit dem Auto parkten und uns erdreisteten eine Uni-Straße direkt zu überqueren und nicht da wo der Typ stand, hat es das Pfeifenmännchen förmlich zerrissen....ist interessant was sowas aus Menschen macht..... bj68
  13. Okay....stimmt Anklagen sind zu streichen.... Könnte mir u.U. da Leumund vorstellen, praktisch das was da auch bei der Zuverlässigkeit mit hineinfließt....wie z.B. beim "kleinen Waffenschein" auch da werden nicht nur Verurteilungen genommen, sondern auch "Low-Level-Sachen".... bj68
  14. Ginge noch einfacher......das Führen an eine "weiße Weste" koppeln oder besser keine Anklagen/Verurteilungen wegen Körperverletzung/Gewaltausübung, dann könnte die Sache mit der Mehrheit anders aussehen..... bj68
  15. Die hinken noch hinterher: https://www.bundesrat.de/DE/service/archiv/pl-protokoll-archiv/_functions/plpr2016-20/plpr2016-20-node.html unten auf der Seite bei 2019 ist zur Zeit noch "Plenarprotokoll 976. Sitzung, 12.04.2019" der Stand.....das interessante Teil mit dem Messerantrag ist aber die Sitzung 977...d.h. dauert noch was. bj68
  16. Klar....nur wenn ich mir mal diese Links in dem Posting von mir so durchlese https://forum.waffen-online.de/topic/455719-referendum-eu-diktat-nein/?page=21&tab=comments#comment-2819857 dann ist von Seiten der EU, da noch um einiges mehr auf der Wunschliste, was jetzt noch nicht durchgegangen ist. D.h. für mich aber dann auch, dass die Schengen-Frage über kurz oder lang wieder auf der Schweizer Tagesordnung stehen dürfte....und ich mir dann durchaus vorstellen kann, dass die Schweizer Bürger dann ein gepflegtes "Ihr könnt uns mal...." beschließen könnten, sollte es die EU übertreiben. bj68
  17. Nur dass hier in der Schweiz, zum Unterschied zu Deutschland und diversen anderen Staaten, dann immer noch die Möglichkeit besteht, diese Linien wieder auf Null zu setzen d.h. direkten Einfluss zu nehmen und das was da neu eingefügt worden ist zu streichen, allerdings nur wenn es eine Mehrheit nicht passt. Bj68
  18. Wäre zumindest (meine Meinung) was sinnvolles...wer im Streit (oder bei einer anderen Gelegenheit; eventuelle SV ausgeklammert) ein Messer zückt will diesen final regeln.....hackt aber nur an dem Fakt, dass es dem Betroffenen u.U. sehr wenig bringt.....wenn er an das falsche Arschloch geraten ist. bj68
  19. Hier in Punkt c) (wenn auch aus Pfadfinder-Sicht) die Probleme und der neu gefasste Paragraph §42 Abs. 5: https://forum.waffen-online.de/topic/457709-messerverbots-antrag-bremen-niedersachsen/?tab=comments#comment-2815877 (Änderungen in Rot) bj68
  20. Kleine Korrektur: Weil man den Drang hat, alles was auch nur im entferntesten passieren kann auszuschließen, auch wenn es noch so unwahrscheinlich ist und dabei nicht merkt, wann es zu viel ist. Bj68
  21. Mir platzt gerade die Hutschnur.....und ich frag mal was sich dieses Gesocks von Politschranzen einbildet......sorry ich werde ausfallend.......okay bin zwar kein Sammler, aber kann mir mal jemand erklären wo die Gefährdung liegt, dass man z.B. dieses Messer https://www.boker.de/aks-74-damast-01kals75dam was immerhin 115 Euro kostet völlig verbieten will.....und wenn ich mal andere Messer, der höheren Preisklasse so ansehe: https://www.boker.de/taschenmesser/automatikmesser?p=3&o=15&n=12 kann ich mir schon vorstellen, dass da bei einigen Sammlern, jetzt der Blutdruck etwas steigt.....praktisch was ein Kumpel von mir 2003 erlebt hat, als man da die Butterfly-Messer verboten hat und er in seiner Sammlung Teile mit Damastklingen und anodiserten Titangriffen hatte, die von internationalen Messerschmieden gemacht worden sind. Tja...dann wird man bei all diesen Teilen zukünftig das lesen: Was lieber Gesetzgeber soll der Scheiß? Bj68
  22. Ändert sich zumindest in Züri (Stadt) leider auch....der Robert (Waffen Bürchler) hat mir da einige Stories erzählt: a) Jemand kommt zu ihm um eine Langwaffe zu verkaufen....kurze Zeit später hält vorm Geschäft Zivilstreife und kommen rein und fragen, wer da mit der Waffe unterwegs war. Der Kunde meldet sich und die Polizisten meinten, dass wenn der Verkauf zustande kommt...wäre alles erledigt, sollte es aber nicht so sein, müssten sie die Waffe einziehen. Auf die Frage nach welcher gesetzl. Grundlage kam die Antwort, dass es zwar keine gäbe, aber die Sicherheitslage es erfordern würde. Er meinte er hätte auch noch einen anderen Fall gehabt, der ähnlich abgelaufen ist.... b) Richtig krass war es aber anscheinend bei einem Rekruten der die Erlaubnis hatte sein Obli (obligatorisches Schießen) in Ablisgütli zu machen und per SBB per Zug nach Zürich fuhr, der bekam am Bahnhof Zürich das volle Programm vgl. https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Gewehr-geschultert---fuer-Terrorist-gehalten-18139638 Noch ein Nachtrag warum die Waffenverbotszonen Mist sind: Es braucht keine Waffen/gefährliche Gegenstände oder besser mitgeführte gefährliche Gegenstände um jemanden zu verprügeln....was bringt mir als indem Fall Opfer die beste Waffenverobtszone, wenn mich einer oder gar mehrere Typen stiefeln hoch drei, weil denen was gegen Strich gegangen ist, weil sie eine schlechten Tag hatten, besoffen sind, sich in ihrer Ehre gekränkt gefühlt haben oder einfach asozial sind... bj68
  23. Wäre allerdings u.U. ein Ansatzpunkt die Sache rechtlich zu Fall zu bringen, weil sowas gegen den Bestimmtheitsgrundsatz vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Strafrechtlicher_Bestimmtheitsgrundsatz_(Deutschland)#Bestimmtheit_im_Ordnungswidrigkeitenrecht plus https://de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit verstößt. Okay Gegenargument wäre, dass Du Dich vorher informieren könntest.....bloß S******e, wenn z.B. ein Zug ausfällt oder unplanmäßig hält oder Du auf Fahrt oder Hajik bist und Du durch so eine Zone musst (sorry dass ich da immer die Pfadis nehme.....kenn ich halt zu 100% wie es da abläuft). Mal absehen davon, dass das nur an den Symptomen herumdoktort* und ich mich irgendwie verarscht vorkomme, da diverse Medien sehr lange die anscheinende Mär von "Deutschland ist sicher", "Kriminalität sinkt", "Wir haben kein Problem mit importierter Kriminalität" usw. getrötet haben vgl. als Beispiel https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Laut-Kriminalstatistik-ist-Deutschland-aber-so-sicher-wie-seit-25-Jahren-nicht-mehr-372638.html Warum brauchen wir also Verschärfungen im WaffG (Messerlängenreduktion) und Waffenverbotszonen? Wer lügt da kackdreist den Leuten ins Gesicht? *= warum bin ich mir nur da so sicher, dass sich die Damen und Herren Kontrolleure sich auf die Leute beschränken, bei denen das Kontrollieren leichter fällt, wo man keine Gegenwehr beführten muss und wo sich die Kontrolleure dann nicht mit hinzugekommenen Typen auseinandersetzten müssen, wobei ich diese Verhalten dann auch durchaus verstehen kann, wenn auch nicht gutheißen möchte. Die Schweiz hat es da besser gemacht (meine Meinung) vgl. vgl. Seite 11 in dem PDF https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Broschüre/waffenbroschuere-d.pdf Hört sich zwar auch erstmal blöde an und gilt in der ganzen Schweiz....aber ist eben eine Vorschrift mit einem "Wenn-Charakter" d.h. Pfadis können übersehen werden und nicht im Gegensatz zu Deutschland ein Verbot, was jeden betrifft.....okay kommt hier in CH noch dazu, dass Du Leute mit Stgw. 90 hast, die mit der Tram fahren... bj68
  24. Thread auf Heise.de: https://www.heise.de/forum/Specials/Politik/Messerverbot-und-eine-Petition/posting-34486348/show/ Bj68
  25. Dito....meines hat 15 cm....mit dem "nicht betroffen" meinte ich diese Äußerung von Dir: " Was soll man damit machen, wenn sogar ein normales Taschenmesser 7cm hat?" Dieses Taschenmesser sofern es das https://forum.waffen-online.de/topic/457709-messerverbots-antrag-bremen-niedersachsen/?page=2&tab=comments#comment-2816375 ist, wäre erstmal vom §42a WaffG nicht betroffen d.h. das Schweizer Sackmesser kannst Du mitschleppen, solange Du nicht das Pech hast in so eine Zone zu kommen und ich teile auch Deine Befürchtung, dass diese Zonen vermehrt eingerichtet und ausgeweitet werden, was dann das eigentliche Problem sein dürfte....weil nicht mehr vermeidbar. Sofern Du eine WBK hast könnte das sehr unangenehm zurück feuern......und ich bin mir dann auch gar nicht so sicher was dann beim Verwaltungsverfahren unter Strich rauskommt in einer Gesellschaft wo vom BGH die Auffassung "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" vertreten wird.... Bj68
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