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Du willst eine Schreckschußwaffe kaufen, um bei der Hochzeit Deiner Schwester Freudenschüsse abzugeben? Vergiss es...... Der Erwerb der Waffe ist ab 18 legal. Zum Führen (Du willst sie ja mitnehmen zu Hochzeit) ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. Aber erstens kann ich mir kaum vorstellen, dass Du damit schießen darfst (Wegen Lärmschutz und so - siehe Feuerwerk) und zweitens ist es zur Zeit sicher nicht clever, mit einer täuschend echt aussehenden Waffe auf der Strasse herumzuballern - es sei denn, Du willst so indirekt das örtliche SEK einladen.
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Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Harry Callahan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Schon klar. Aber mal im Ernst: Wenn ich damals nicht falsch aufgepasst habe, gibt es doch einen Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme. Wenn ich in die Mitnahme meines Eigentums einwillige, ist es eine Sicherstellung. Keine großen Voraussetzungen - ich willige ja ein. Aber sollte man hier nicht einwilligen, bedarf es doch noch immer eines Beschlusses, der die Beschlagnahme rechtfertigt. Und wenn nun ein Staatsanwalt (oder muss es ein Richter sein??) nicht nur reine Gefälligkeitsunterschriften gibt, so muss der beantragende PVB auch nur irgendwie argumentieren, warum die Luftdruckwaffe nun manipuliert sein soll. Oder sehe ich das juristisch falsch?? Nur "weil wir nichts anderes gefunden haben" ist doch eine so schwache Argumentation, dass ein Strafverteidiger doch nur auf eine solche Vorlage warten dürfte. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Harry Callahan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Wie kommt man denn überhaupt darauf, bei jeder Luftdruckwaffe zu unterstellen, sie könnte manipuliert sein? Mit der gleichen Logik könnte man bei einer AVK jedes einzelne Fahrzeug erst einmal einziehen und auf einen Leistungsprüfstand bringen. Nach meinem Rechtsempfinden muss doch erst einmal ein Anfangsverdacht vorliegen und hierfür dürfte doch wohl das reine Vorhandensein einer Luftdruckwaffe nicht ausreichen. -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
Harry Callahan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Das Schlimmste an diesen Einsätzen ist doch, dass dem Bewohner durch das bloße Vorhandensein schon unterstellt wird, dass er ein gefährlicher Gewalttäter ist. Oder wie will man denn sonst den SEK -Einsatz rechtfertigen? Wenn jemand nur Waffen in seinem Haus haben soll, warum reicht es dann nicht, mal freundlich an der Tür zu klingeln und nachzufragen, ob denn Einlass gewährt wird? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Harry Callahan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wer sollte denn kommen, der einem "Dexit" wohlgesonnen wäre? Frauke Petry wird an den ganzen Rechten in den eigenen Reihen scheitern. Und sonst? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Harry Callahan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nö. Bei uns ist ein solcher Volksentscheid ja nicht im Gesetz vorgesehen. Und selbst wenn wäre Mutti viel zu schlau um sowas zuzulassen. -
Hat weder etwas mit Verschweigen, noch mit falschen Angaben zu tun. Wenn formal keine Diagnose existiert, kannst Du keine angeben.
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Ist zwar eine juristische Spitzfindigkeit, aber: Nehmen wir mal an, der WBK-Interessent war beim Psychologen bzgl. seiner Angststörung und macht auf dem WBK-Antrag keine Angabe. Nach eine Jahr macht irgendein Denunziant eine Anzeige auf dem Amt und unser nun WBK-Inhaber bekommt eine kritische Anfrage, warum er denn eine falsche (bzw. keine) Angabe auf seinem Antrag gemacht hat. Dann würde ich als Jurist (Disclaimer: Der ich nicht bin...) argumentieren, dass die Beantwortung der Frage, ob bei ihm eine Erkrankung vorliegt, die gegen eine Ausübung des Schießsportes spricht, unabdingbar von der Existenz einer Diagnose abhängt. Das Stellen einer Diagnose ist aber ein ärztliches Privileg. Sollte er also "nur" beim Psychologen gewesen sein, kann er im juristischen Sinne keine Diagnose haben und somit eine solche auch nicht angeben. Somit wäre das Freilassen des Feldes völlig legitim.
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Ähm....... Anscheinend scheint hier noch immer keine Klarheit bezüglich der Begrifflichkeiten zu bestehen, obwohl es Mausebär doch mal so schön erklärt hat. Daher in meiner eigenen Art noch einmal: Psychiater: Arzt, hat Medizin studiert und eine Facharztausbildung gemacht Psychologe: Hat Psychologie studiert Psychoanalytiker: Psychiater mit Zusatzausbildung Psychotherapeut: Hat 60€ für die Anmeldung eines Gewerbes gezahlt War also der "Bekannte eines Bekannten" beim Psychologen oder beim Psychiater?
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DAS ist doch genau das Problem. Irgendwie merkt doch niemand, dass die BW (und auch der sonstige Staat - siehe BER) dabei VERSAGT, ordentliche Pflichtenhefte zu schreiben. War beim A400M doch genau das Gleiche: Ständige Nachbesserungen, weil irgendjemandem dann aufgefallen ist, dass wichtige Funktionen fehlen. Vielleicht zeigt sich eben, dass ein hoher Posten in einem Amt jemanden doch nicht automatisch zum Experten macht.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Also das mit der Lesekompetenz müssen wir noch üben..... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ähmm....... Und ? Du kannst Dir 100%ig sicher sein, dass Eure MP dank Ausnahmegenehmigung oder Ersatzbescheinigung jede einzelne Waffe behalten darf, die er und seine Günstlinge besitzen. Nur das dumme Wahlvolk darf den Tresor aufmachen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Könnte man sich denn realistisch gegen den angeordneten Sofortvollzug wehren? Oder müsste man de facto seinen Kram erst einmal abgeben und bekäme dann in 5 Jahren ein Urteil welches besagt, dass der Sofortvollzug nicht rechtens war? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Blödsinn. Oder haben wir alle das Urteil verpasst? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Von der GRA-Webseite. Wir reden von EINEM WOCHENENDE! Im nächsten Leben werde ich Jurist. Mein nächstes Gutachten schreibe ich auch am Wochenende. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Sorry, aber da hast Du Geschichte nicht verstanden. Auch Adolf hat sich nicht hingestellt und gesagt: "So, ich bin jetzt euer Diktator und ihr habt mir zu folgen." Einfach die HA wegzunehmen, schafft viel zu viele Probleme. Bei einer klaren Enteignung hat eine Entschädigung zu erfolgen usw..... Das hier ist doch viel perfider. Wegnehmen 2.0 sozusagen. Außerdem kann jeder Politiker guten Gewissens sagen, dass er ja nicht schuld ist. Wir hätten ja erlaubt, aber die Gerichte...... Und auch die Jagdverbände hätten sich ja dafür einsetzen können, dass die 2-Schuß Begrenzung gestrichen wird. Wollten sie aber nicht. Denn es ist ja geil, ein kurzes AR mit langem Magazin zuhause zu haben, aber auf der Jagd ist es ja hundepfui...... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Erinnert mich irgendwie an: "A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State,...... " -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Weil die auch nicht mit mehr als 2 Schuß im Magazin auf Wild schießen dürfen?? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Sorry, aber das ist doch komplett an der Realität vorbei. Heutzutage werden die Gesetze doch alle so stümperhaft formuliert, dass die Gerichte grundsätzlich klären müssen, wie sie denn auszulegen sind. Ist etwas off-topic, aber das neue Notfallsanitätergesetz ist dafür das beste Beispiel. Das Gesetz ist so schlecht formuliert (musste ja vor der Haupt-Urlaubszeit durch alle Instanzen gepeitscht werden, damit die Ärzteverbände keine Zeit für einen Kommentar hatten), dass eben NICHTS geregelt ist. Wie denn nun alles auszulegen ist, werden nun in jedem Einzelfall die Gerichte klären müssen. So war es eben auch in diesem Fall. Der Vergleich mit der Todesstrafe hinkt, weil sich die Richter ja auch ans Gesetz halten müssen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Genau. Wenn der BJV tatsächlich etwas erreichen will, dann soll er DEN Paragraphen ändern, den die Wir-jagen-mit-Repetieren-und-brauchen-HA-sowieso-nicht-Fraktion aufrecht erhalten hat. Ob es jetzt waidmännischer ist, verletztes Wild laufen zu lassen, oder durch einen schnellen 4. Schuß zu erlösen, kann man doch monatelang diskutieren. Gerade jetzt, wo die Schwarzwildjagd eher schon etwas von Schädlingsbekämpfung hat. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Harry Callahan antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Stimmt. Außerdem: Hat sich hier schon mal einer den Kandidaten der CDU angesehen? Keine Konkurrenz.... -
Hast Du Dir die Liste der Vereine im LV Baden Württemberg schon mal angesehen? https://www.gsvbw.de/bds-disziplinen/mitgliedsvereine Da kannst Du schon mal suchen, wer in Deiner Nähe liegt und IPSC anbietet. Bei einem Schnuppertraining kannst Du auch Deine offenen Fragen klären. @ Fyodor: Der HPPC trainiert in P-Burg.
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Also ich kann das Gemecker an Frankonia nicht nachvollziehen. Ich hatte dort nie Probleme und in der Filiale zahlt man in der Regel auch weniger, als im Katalog angegeben ist. Will man Munition in vernünftigen Mengen haben, dann muss man eben bestellen - wie beim Büxer nebenan auch. Frankonia macht sein Hauptgeschäft mit Klamotten - der Büxer nebenan in der Regel mit Silvesterfeuerwerk, Schreckschuß- und Soft-Air Waffen. Aber solange mir jemand Waffen und Munition verkauft, wenn ich es will, ist es mir egal, ob ich nebenbei an Klamottenständern vorbeilaufe.
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Guter Büchsenmacher - Schlechter Büchsenmacher
Harry Callahan antwortete auf 10mmAutoFanboy's Thema in Usertestberichte
Es ist sicher eine schöne Idee, hier gute Erfahrungen auszutauschen. Bei schlechten Erfahrungen denke ich immer an virtuellen Pranger. Außerdem ist es doch oft sehr subjektiv, ob jemand zufrieden war, oder nicht. -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
Harry Callahan antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Hmmm..... Eine Argumentation gegen eine Besteuerung des Waffenbesitzes durch die Kommunen war doch, dass das Waffengesetz als Bundesrecht den Berechtigten erlaubt, unter bestimmten Umständen eine Waffe zu besitzen und dass dies nun nicht durch untergeordnetere Instanzen unterbunden werden kann. Wenn nun schon eine Bundesinstanz bei der Zulassung der Sportordnung entschieden hat, dass IPSC kein kampfmäßiges Schießen ist, wie kann es dann juristisch durchgehen, dass dies auf Referentenebene anders gesehen wird?