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Harry Callahan

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  1. Du kannst keine empfangen....... Jetzt habe ich mir solche Mühe gegeben bei meinem Text.......
  2. Schicke Dir mal eine pm, damit die Diskussion hier nicht langweilt.
  3. Und dann? Die LKA-Gefährdungsanalyse bekommt wieder ein Mensch, der den Inhalt bewertet. Du meinst im Ernst, dass wenn ein Sachbearbeiter oder wie auch immer Du ihn nennen willst, nicht die Stempel fliegen lässt, wenn z.B. der MP ihn darum bittet ??? Oder dass dann einfach die Gefährdungsanalyse positiv ausfällt? Zur Not => Ersatzbescheinigung.
  4. Du weißt doch genau, was ich meine. Ein Antrag wird gestellt und ganz am Ende steht eine Bewertung mit einem gewissen Ermessensspielraum. Allein schon bei der Frage, ob eine Bedrohungslage vorliegt oder nicht. Das ist doch immer subjektiv. Genauso die Frage, ob eine Waffe geeignet ist, eine Bedrohung zu mindern. Alles reine Bauchentscheidung. Wenn unsereins einen Antrag stellt, wird der grundsätzlich abgebügelt. Wenn aber der Sachbearbeiter, sein Chef oder dessen Chef dem Antragsteller außerordentlich wohlgesonnen ist, dann fliegen die Stempel. Mal ehrlich: Wird ja auch nicht im Stadtanzeiger veröffentlich, dass der MdL oder wer auch immer einen WS hat. Selbst wenn er mal von der Polizei kontrolliert wird (was mir in 45 LJ noch nie passiert ist...), dann wird sich die Polizei auch mit dem Vorhandensein der blauen Pappe zufriedengeben und nicht mit einer Soko untersuchen, wie es zu der Verwaltungsentscheidung gekommen ist. Außerdem gibt es ja auch noch das Tool der Ersatzbescheinigung
  5. Dann erklärt man uns doch, dass das etwas GANZ anderes ist und dass unsere Politiker selbstverständlich ja auch total vertrauenswürdig sind und so......
  6. Ist klar..... Wer im Landtag sitzt, der tut dies nicht, ohne jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der dem Sachbearbeiter sagt, er soll mal den Antrag bewilligen. Es sind immer einige gleicher als die anderen - gerade wenn sie das richtige Parteibuch haben.
  7. Das Match richtet sich explizit an Anfänger. Leihwaffen und -ausrüstung sind wohl vorhanden. Da triffst Du dann auch viele Gleichgesinnte, die Dir erzählen können, wie Du in Deinem Verein AIPSC etablieren kannst.
  8. http://www.sc-buchwald.de/index.php?id=39 Da wird Dir geholfen und Du kannst AIPSC auch live ausprobieren. Kann man nur empfehlen !
  9. Naja - die Logik wie im ursprünglichen Startthema lässt sich auch auf den Fall hier anwenden: Wenn Du ein Bild mit einem (legalen....) HA-AR in Fatzebook postest, dann macht Dir erstmal das SEK die Wohnung rund und stellt alles sicher. Es KÖNNTE sich ja um eine illegale Vollauto-Version handeln.
  10. Exakt! Damit ließen sich mehr Wähler erreichen als mit dem Versuch einem Nicht-Schützen zu erklären, warum man als Jäger oder Sportschütze ein AR braucht. Das Problem ist nur, dass es kein Medium gibt um diesbezüglich Infos zu verteilen. Die Presse ist ein Totalausfall. Sieht man zu, wie in der UBahn mal wieder jemand vermöbelt wird, schreien alle nach Zivilcourage. Schreitet man ein, berichtet die Presse über Selbstjustiz und Bürgerwehren.
  11. Schon klar. Aber mal im Ernst: Wenn ich damals nicht falsch aufgepasst habe, gibt es doch einen Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme. Wenn ich in die Mitnahme meines Eigentums einwillige, ist es eine Sicherstellung. Keine großen Voraussetzungen - ich willige ja ein. Aber sollte man hier nicht einwilligen, bedarf es doch noch immer eines Beschlusses, der die Beschlagnahme rechtfertigt. Und wenn nun ein Staatsanwalt (oder muss es ein Richter sein??) nicht nur reine Gefälligkeitsunterschriften gibt, so muss der beantragende PVB auch nur irgendwie argumentieren, warum die Luftdruckwaffe nun manipuliert sein soll. Oder sehe ich das juristisch falsch?? Nur "weil wir nichts anderes gefunden haben" ist doch eine so schwache Argumentation, dass ein Strafverteidiger doch nur auf eine solche Vorlage warten dürfte.
  12. Wie kommt man denn überhaupt darauf, bei jeder Luftdruckwaffe zu unterstellen, sie könnte manipuliert sein? Mit der gleichen Logik könnte man bei einer AVK jedes einzelne Fahrzeug erst einmal einziehen und auf einen Leistungsprüfstand bringen. Nach meinem Rechtsempfinden muss doch erst einmal ein Anfangsverdacht vorliegen und hierfür dürfte doch wohl das reine Vorhandensein einer Luftdruckwaffe nicht ausreichen.
  13. Das Schlimmste an diesen Einsätzen ist doch, dass dem Bewohner durch das bloße Vorhandensein schon unterstellt wird, dass er ein gefährlicher Gewalttäter ist. Oder wie will man denn sonst den SEK -Einsatz rechtfertigen? Wenn jemand nur Waffen in seinem Haus haben soll, warum reicht es dann nicht, mal freundlich an der Tür zu klingeln und nachzufragen, ob denn Einlass gewährt wird?
  14. Wer sollte denn kommen, der einem "Dexit" wohlgesonnen wäre? Frauke Petry wird an den ganzen Rechten in den eigenen Reihen scheitern. Und sonst?
  15. Nö. Bei uns ist ein solcher Volksentscheid ja nicht im Gesetz vorgesehen. Und selbst wenn wäre Mutti viel zu schlau um sowas zuzulassen.
  16. Hat weder etwas mit Verschweigen, noch mit falschen Angaben zu tun. Wenn formal keine Diagnose existiert, kannst Du keine angeben.
  17. Ist zwar eine juristische Spitzfindigkeit, aber: Nehmen wir mal an, der WBK-Interessent war beim Psychologen bzgl. seiner Angststörung und macht auf dem WBK-Antrag keine Angabe. Nach eine Jahr macht irgendein Denunziant eine Anzeige auf dem Amt und unser nun WBK-Inhaber bekommt eine kritische Anfrage, warum er denn eine falsche (bzw. keine) Angabe auf seinem Antrag gemacht hat. Dann würde ich als Jurist (Disclaimer: Der ich nicht bin...) argumentieren, dass die Beantwortung der Frage, ob bei ihm eine Erkrankung vorliegt, die gegen eine Ausübung des Schießsportes spricht, unabdingbar von der Existenz einer Diagnose abhängt. Das Stellen einer Diagnose ist aber ein ärztliches Privileg. Sollte er also "nur" beim Psychologen gewesen sein, kann er im juristischen Sinne keine Diagnose haben und somit eine solche auch nicht angeben. Somit wäre das Freilassen des Feldes völlig legitim.
  18. Ähm....... Anscheinend scheint hier noch immer keine Klarheit bezüglich der Begrifflichkeiten zu bestehen, obwohl es Mausebär doch mal so schön erklärt hat. Daher in meiner eigenen Art noch einmal: Psychiater: Arzt, hat Medizin studiert und eine Facharztausbildung gemacht Psychologe: Hat Psychologie studiert Psychoanalytiker: Psychiater mit Zusatzausbildung Psychotherapeut: Hat 60€ für die Anmeldung eines Gewerbes gezahlt War also der "Bekannte eines Bekannten" beim Psychologen oder beim Psychiater?
  19. DAS ist doch genau das Problem. Irgendwie merkt doch niemand, dass die BW (und auch der sonstige Staat - siehe BER) dabei VERSAGT, ordentliche Pflichtenhefte zu schreiben. War beim A400M doch genau das Gleiche: Ständige Nachbesserungen, weil irgendjemandem dann aufgefallen ist, dass wichtige Funktionen fehlen. Vielleicht zeigt sich eben, dass ein hoher Posten in einem Amt jemanden doch nicht automatisch zum Experten macht.
  20. Also das mit der Lesekompetenz müssen wir noch üben.....
  21. Ähmm....... Und ? Du kannst Dir 100%ig sicher sein, dass Eure MP dank Ausnahmegenehmigung oder Ersatzbescheinigung jede einzelne Waffe behalten darf, die er und seine Günstlinge besitzen. Nur das dumme Wahlvolk darf den Tresor aufmachen.
  22. Könnte man sich denn realistisch gegen den angeordneten Sofortvollzug wehren? Oder müsste man de facto seinen Kram erst einmal abgeben und bekäme dann in 5 Jahren ein Urteil welches besagt, dass der Sofortvollzug nicht rechtens war?
  23. Blödsinn. Oder haben wir alle das Urteil verpasst?
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