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Wauwi

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Alle Inhalte von Wauwi

  1. Will der Dienstherr in spe etwa potentielle Bewerber verarschen ? Wie soll den so etwas durch eine Aushilfskraft auf EUR 450,- Basis zu bewerkstelligen sein ? Selbst wenn man das auf den Mindestlohn runterrechnet, viele Kontrollen kann dieser Mitarbeiter dann aber nicht durchführen... Davon abgesehen, wer tut sich so etwas ernsthaft für diese Entlohnung an ? Nur negativ eingestellte "Kunden", ausschließlich Konfliktsituationen, usw. ... Viel Erfolg bei der Personalsuche...
  2. Wo soll das Problem liegen, bei der Klingenlänge (geschätzt 3-4 cm ?) ?
  3. Müsste der "Achleitner Survivor" sein. Den habe ich schon öfters als Begleitschutzfahrzeug bei Geldtransporten der Bundesbank geshen.
  4. Wie stellst Du dir denn eine HD vor ? Es steht ganz klar im Gerichtsbeschluss, was der Vorwurf ist, zu welchem Zweck die HD erfolgt (zumeist Auffinden von Beweismitteln, nämlich die zwei gegenständlichen Waffen), sowie die Sicherstellung selbiger wird angeordnet. Darüber bekommt der Betroffene auch ein Sicherstellungsprotokoll, was genau mitgenommen wurde. Klar, sieht die ganze Bude natürlich aus und riecht wie eine Drogenhöhle, wie die Wohnung eines Extremisten oder gibt Hinweise auf gelagertes Diebes-/Raubgut, dann wird u.U. schon mal genauer nachgeschaut. Der PC hat schließlich nix mit Waffenbesitz zu tun, es sei denn man würde dir irgendwelchen illegalen Handel anhängen wollen, aber das war ja nicht der Fall. Ich muss sagen, auch wenn das natürlich Scheiße und stressig ohne Ende war, die Polizei war anständig und sauber... Wie gesagt, man wollte mich ficken, aus welchen Animositäten auch immer, dafür die Strafverfolgungsbehörden zu missbrauchen ist schon sehr erbärmlich... Na ja, ein Gutes hats gehabt, es gibt ein amtliches Gutachten über die Gesetzeskonformität mancher Waffen...
  5. Ganz einfach, ich habe eine Hessen Arms "Suzie" sowie eine Sabre Defence M4 legal beim Händler gekauft. Die zuständige "Dame" der Waffenrechtsstelle (die aber seit kurz nach diesem Vorfall nicht mehr dort tätig war, warum auch immer) war der Auffassung, dass die Sabre nicht vom gültigen FB des BKA umfasst war und für die Suzie gar kein FB vorliegt (was bei der Suzie ja auch stimmte). Daher hat man mir einen KWKG Verstoß unterstellt und mich schriftlich zur "Vorlage" der Waffen aufgefordert, was ich -zugegebenermaßen- ziemlich frech und bestimmt in meiner liebenswerten rhetorischen Art schriftlich beantwortet habe. Monatelang ist nix passiert, dann hat es geklingelt... Die beiden Kanonen wurden sichergestellt, dem LKA übergeben (was völlige Gesetzeskonformität in einem Gutachten festgehalten hat) und später zurückgegeben. Klar blieben alle anderen Waffen bei mir, ich habe ja auch nichts rechtswidriges getan und alle Waffen waren ordnungsgemäß eingetragen und korrekt aufbewahrt. Kam mir unwillkürlich vor wie ein persönliches "Pimmelfechten" (passt nicht so ganz die Bezeichnung, da die Gegnerin ja eine "Dame" war) zu welchem die Kriminalpolizei missbraucht wurde... Zumindest haben die Kripomänner herzlich über den Rocco Siffredi Porno im B Innenfach gelacht, während die Frau schamesrot anlief und nur noch den Kopf schüttelte...🤣
  6. Genau einen solchen Fall gab es vor vielen Jahren mal in Rheinland-Pfalz, als ein SEK ein Haus von einem Mitglied eines großen Motorradclubs stürmen wollte. Da die Zielperson Mitglied des X MC war, dachte er, es handele sich um einen Überfall durch Angehörige des nicht gerade freundschaftlich gesinnten Y MC und hat sich entsprechend gewehrt... Ende vom Lied war, dass dabei ein SEK-Beamter ums Leben gekommen ist... ☹️ Der Schütze wurde nach langem Verfahren letztendlich vom BGH freigesprochen. Ich denke auch nicht, dass die SEK aus Gründen der publicity medienwirksam gegen LWB eingesetzt werden, die haben wahrlich Wichtigeres zu tun. In allen Fällen kennen wir die genaue Vorgeschichte nicht, daher wäre ich vorsichtig mit solchen Behauptungen. Auch der Betroffene in Saarbrücken soll ja ein "feines Früchtchen" gewesen sein, wie ein anderer hier schon schrieb. Die Behauptung vieler Leute "... wenn was mit Waffen ist, kommt immer das SEK..." ist absoluter bullshit. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Auch ich hatte schon eine HD um 06.00 Uhr morgens, es war behördlich bekannt, welche Waffen vorhanden sind (das waren nicht nur Doppelflinten und KK-Einzellader...😏) und der Vorwurf lautete "Verstoß gegen das KWKG"...😲 (was sich natürlich binnen kürzester Zeit in Luft aufgelöst hat, da es vollkommen haltlos war). Es kamen lediglich zwei Kriminalbeamte und zwei "Damen" der Waffenrechtsstelle, die beiden Eisen wurden sichergestellt und es lief -zumindest was die Polizeibeamten betraf- sehr gesittet ab. Die Entscheidung ob ein SEK eingesetzt wird, liegt (behaupte ich einfach) zu 99% an der jeweiligen Zielperson. Just heute Morgen hat ein SEK einen minderjährigen "jungen Mann" in einer Nachbarstadt aus der Bude geholt und festgenommen... Was war passiert ? Offenbar gehörte er zu einer Gruppe "junger Männer", die vor zwei Wochen auf der Kirmes nach einer Streitigkeit u.a. mit einer scharfen Waffe in Richtung der Menschenmenge geballert haben, wobei ein völlig Unbeteiligter tödlich getroffen wurde...😲 Der Haupttatverdächtige (16 Jahre alt) wurde auch vor zwei Wochen schon vom SEK besucht und sitzt seitdem in U-Haft. Wenn bei Minderjährigen schon ein SEK zum Einsatz kommt, kann sich jeder ungefähr zusammenreimen, um welche Art von Klientel es sich handeln muss. Wer im INPOL bekannt ist wie ein bunter Hund und dessen polizeiliche Erkenntnisse so lang wie die chinesische Mauer sind, braucht sich dann natürlich nicht wirklich wundern, wenn vor Hausbesuchen nicht unbedingt erst geklingelt wird...
  7. Na, alles scheint ja in LU nicht verloren zu sein...😁 https://www.luxguns.com/de/produkt/hk-g36kv-556x45/ Ein schönes kleines Spielzeug, was ich letztens auf dieser Seite gesehen habe (ca. EUR 2.800,-), scheint verkauft zu sein. Und das war keine SP 5 ... Soviel zur "Harmonisierung" in Europa...
  8. Da gibt's witzige Videos bei youtube. Einfach diesen Suchbegriff eingeben. Der Humor ist nicht jedermanns Sache, meinen Humor trifft es im Kern, genau wie die alten Jackass Episoden...🤣
  9. Denke ich mir auch, dass der Umbau unter dem technischen Aspekt für einen Profi überhaupt kein Problem darstellt. Ich selbst begebe mich da nicht in solche Grauzonen oder setze mich diesen Gefahren aus. Heilsam für mich war eine eigene Erfahrung mit meinem LDT-Z-L1A1. Ich wollte einfach nur die Schaftkappe ab Werk (die für meine Körpergröße viel zu lang war) gegen eine kürzere tauschen. Nach kurzem Schrauben flogen mir mit Karacho die Schließfeder sowie diverse Metallteile ca. 10 cm am Gesicht vorbei gegen die Wand, die Macke an der Wand sieht man bis heute...😲 Wäre im ungünstigen Fall zwar nicht tödlich, das Auge wäre aber weg gewesen... Die Vorspannung einer Schließfeder vom L1A1 ist aber in keiner Weise mit der Federkraft eines EWB-Luftgewehrs vergleichbar (man merkt es ja beim Spannen, zumal man dort noch die Hebelkraft des Knicklaufes hat). Ich möchte mir nicht ausmalen, was passiert wenn dort ein Unkundiger dran rumschraubt... 😲
  10. Ob das jetzt rechtlich so in Ordnung ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Davon ab ist es aber sehr gefährlich, solche Arbeiten als Laie vorzunehmen, da kann man sich auch ganz böse selbst verletzen, wenn man Scheiße baut...😲 So einfach, wie manche Chaoten das im Internet darstellen, dürfte so ein Federwechsel nicht sein. Ist ziemlich ungesund eine solche Feder im Auge stecken zu haben... Auf den Aufwand hätte ich aber auch keinen Bock, mir gefällt halt nur das Aussehen und die Qualität des Gewehrs so gut. Ist eben auch noch so richtig old school, will heute keiner mehr haben.
  11. Nein, ist es definitiv nicht. Ich würde vermuten, Baujahr dürfte so Mitte bis Ende 80er sein.
  12. Hätte ich mir jetzt auch so gedacht, dass zumindest dieser Weg (vorher EWB-pflichtig, nachher frei) einfacher ist, als der umgekehrte (F-Version auf EWB-pflichtig "tunen"). Das Teil ist echt gut, nur kann ich meine Version halt nur auf dem Schießstand oder zur Jagd nutzen. Die 7,5 Joule sind für den Hausgebrauch zudem mehr als ausreichend.
  13. Das wäre ja der Verkäufer (Waffenhändler). Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der auch Büchsenmacher ist. Die Frage ist ja, wer dazu befugt ist ein "F" auf die Waffe zu stempeln ? Ist das nicht eine hoheitliche Tätigkeit, die einem Beschussamt vorbehalten ist ?
  14. Mal eine (für mich ganz ungewöhnliche) Frage, Leute mit einer Herstellungserlaubnis werden das wissen: Ich könnte günstig ein Diana 45 Luftgewehr bekommen (ohne F, WBK-pflichtig). Der Erwerb wäre auch, da JJS, kein Problem. Möchte ich aber nicht. Ich habe auch ein identisches Modell auf WBK (auch mal für eine ganz kleine Marie bekommen) nur nützt mir das wenig, wenn ich damit zu Hause schießen möchte... Kann ein Büchsenmacher ein Luftgewehr ohne F einfach auf die "freie" Version umbauen ? Darf er ein "F" anbringen ? Technisch ist das ja kein Thema, starke Feder raus, schwache rein, Sache erledigt ? Wenn natürlich das volle Programm gefahren werden muss (Beschussamt, Kosten für Beschuss und Versand, Papierkram etc.) würde sich das natürlich nicht mehr wirklich rechnen...
  15. Wer in der Politik (EU-weit) jetzt auch nur noch das kleinste bisschen Restverstand hat, sollte sich im Klaren drüber sein, was es heißt die Verbotsdaumenschrauben enger zu drehen... Ich erinnere nur daran, was in den Balkanstaaten heutzutage immer noch auf den Dachböden und in den Kellern schlummert und das ist über zwanzig Jahre her... Wenn ich mir begucke, wie momentan Waffen aller Art mit dem Füllhorn über die Ukraine ausgekippt werden und dieses Land ein potentieller Beitrittskandidat zur EU sein könnte, viel Spaß... Ich denke, der Nachschub an Illegalwaffen für die nächsten 200 Jahre dürfte gesichert sein, dagegen wird die DDR-Auflösung und der Balkankrieg noch Kindergeburtstag sein...
  16. Nein, es wurde daraus gemäß des damaligen §37 aufgrund des Aussehens/der optischen Ähnlichkeit zur Kriegswaffe M-14 eine verbotene Waffe nach dem Waffengesetz. Das ist ein himmelweiter Unterschied, auch im Hinblick auf behördliche Zuständigkeiten. Das BKA hätte dir damals (und auch heute) niemals eine Genehmigung zum Besitz einer Kriegswaffe erteilen können, weil das schlichtweg nicht deren Baustelle ist. Eine Ausnahmegenehmigung für nach WaffG verbotene Waffen (eben mit Ausnahme von Kriegswaffen) konnten und können sie aber erteilen. Auch nein, Du hast ab diesem Zeitpunkt eine erlaubte Waffe besessen. Die Ausnahmegenehmigung, die für den Besitz bis zur Gesetzesänderung vonnöten war, war ab diesem Zeitpunkt obsolet. Wichtig ist, ob deine Waffe die sog. "Demilitarisierungsmerkmale" nach dem KWKG aufweist, wie CZM52 bereits geschrieben hat. Das war zum einen der fehlende/verdeckte MFD, aber noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen, wie z.B. Visierbegrenzung auf 300 Meter, Veränderungen in der Verschlusslaufbahn und am Verschluss (damit kein originaler Verschluss passte), keine Bajonetthalterung, maximal 5-Schuß Magazin, usw. Wenn dem so ist, solltest Du es tunlichst vermeiden an diesen Stellen etwas zu verändern. Welchen Schaft Du da dranbaust, ist völlig egal. Da geht es ja nur um den Anschein/das Aussehen. Könnte natürlich bei Sportschützen Probleme bei manchen Waffen geben, beim M1A ist das aber nicht der Fall. Ich habe damals vor zig Jahren mit dem BKA wegen der gleichen Frage telefoniert. Da ging es um den Anbau der originalen G3-Schäftung an ein SLG-95. Antwort war, "...Schäftung können Sie mit machen, was sie wollen, da es keinen Anscheinsparagraphen mehr gibt. Von ALLEN anderen Änderungen (insbes. MFD) - Finger weg !..." Klar, kann die gekauft und weiterverkauft werden, wenn sie denn ordnungsgemäß der Richtlinie vor dem 01.04.2003 demilitarisiert wurde, was ja bis dahin noch möglich war. Man darf daran allerdings nicht nachträglich etwas verändern, was diese Demilitarisierungspunkte tangiert. Ob man jetzt einen anderen Schaft dranbaut, oder das Teil grün, gelb oder lila lackiert, spielt keine Geige. Ich weiß, das ist alles Schwachsinn (ein SLG-95 darf keinen MFD haben, ein T 41 aber sehr wohl), ist aber leider so...
  17. Das dürfte nicht so ganz vergleichbar sein. Schlupflöcher (welcher Art auch immer) im Steuerrecht oder Waffenrecht zu suchen und zu seinem Vorteil auszunutzen, zeugt m.E. eher von Kreativität und Intelligenz. Hätten wir in den entsprechenden Bereichen vernünftige Gesetze, wäre so etwas gar nicht nötig... Danke für den link, habe ich mir schon gedacht, in welche Richtung das geht... Diesen inhaltlichen Dreck habe ich mir gar nicht angeschaut, allein ein Impressum mit einer Adresse in Paraguay wirkt auf mich schon hochseriös... Solchen Leuten vertraue ich doch gerne mein Geld an... Da kann ich auch dem "Königreich Deutschland" beitreten und mein gesamtes EUR-Vermögen in Engelgeld tauschen. Kann man sich nicht ausdenken, welchen Rattenfängern manche Idioten aufsitzen und auch noch an das wirre Zeug glauben, was diese Typen verbreiten... Da kommt man ganz einfach drum herum, indem man einfach den hier zeigt 🖕... Die EUR 2.500,- , die man sonst für ein Seminar von Reichsbürgern, Selbstverwaltern oder ähnlichen Vollpfosten rauswirft -und vielleicht bei Behörden noch die Büchse der Pandora öffnet- beiseite legen, dann hat man das Bußgeld (so es denn überhaupt käme und rechtlichen Bestand hätte) schon mal bezahlt. Dann ist die Gegenseite auch am Ende mit ihrem Latein... Für solche naheliegenden Erkenntnisse brauche ich keine Reichsbürger/Selbstverwalterunterstützung...
  18. Ist das jetzt nur ein Hinweis von dir, oder planst Du etwa selbst einen solchen Irrsinn ? 🤔 Ich wusste gar nicht, dass es bereits Kurse zur Vorbereitung auf die Impfpflicht gibt... Wahrscheinlich gegen entsprechendes Honorar, an sich gar keine schlechte Geschäftsidee... Ich hätte da schwerste Bedenken, wenn meine Waffenrechtsbehörde von so etwas erfahren würde. Die werden dann wahrscheinlich eine geistige Nähe zu irgendwelchen Querdenkern, Reichsbürgern o.ä. unterstellen, gar nicht gut für die Zuverlässigkeit... 😲 Leute, macht euch doch keine Sorgen über ungelegte Eier. Es ist doch überhaupt nicht sicher, ob eine Impfpflicht kommt und wenn, ob diese vor Gericht Bestand hätte. Wie man einen solchen Aufwand betreiben kann wegen einem solchen Scheiß, ist mir rätselhaft... Erstmal müssen die zuständigen Behörden überhaupt erfahren, wer nicht geimpft ist (Problem Nummer 1). Dann kommt es hinzu, das eine solche Pflicht auch zeitlich befristet wäre. In einem solchen Zeitraum kann viel Wasser den Rhein, Ruhr, Wupper etc. runtergehen. Schriftwechsel kann sich sehr lange hinziehen, insbes. wenn alles,, was nicht per Einschreiben oder Zustellungsurkunde versandt wird, beim Empfänger zufällig nicht ankommt... 😏 (Problem Nummer 2). Solange kein Verwaltungsakt einer Behörde kommt, interessiert mich alles einen feuchten Kehricht... Selbst wenn alle Register gezogen sind, die Zeit rum ist und es zum Äußersten käme, was soll denn im schlimmsten Fall passieren, wenn man partout keinen Bock auf die Impfung hat ? Dann zahlt man eben das Bußgeld und arschgeleckt... Widerspruch oder Klage dagegen wäre ja mit Sicherheit auch noch möglich. Mit Sicherheit allemal preisgünstiger als ein Wohnmobil und schlafende Hunde wecken... Auf welche Einfälle manche Leute kommen erstaunt mich jeden Tag aufs Neue...
  19. Ich halte mich an die geltenden Regeln (wo 100 steht wird auch nur 100 gefahren). Ansonsten entscheide ich selbst über meine Geschwindigkeit. Wenn die Verkehrs-/Wetterlage es zulässt kann es auch mal deutlich mehr sein... Ich bin weit davon entfernt, ein "Raser" zu sein, am liebsten habe ich es sogar den Tempomat reinzuhauen und gemütlich mit 120 auf der rechten Spur zu cruisen, immer im Bewusstsein, dass ich jederzeit mehr als doppelt so schnell könnte... Ich lasse mich aber von nichts und niemandem bevormunden. Meine Entscheidungen treffe ich und kein anderer, das ist meine grundsätzliche Haltung. Wer was braucht oder nicht braucht gibt die geltende Rechtslage nicht her. Ein Staatsanwalt wird wohl kaum etwas gegen jemanden unternehmen, der bestehende Rechtsvorschriften korrekt einhält. Ich muss und werde mich für gar nichts rechtfertigen, was legal ist... Klar kann der Gesetzgeber versuchen, die Daumenschrauben in allen Bereichen immer enger zu drehen, wenn ihm irgendetwas nicht genehm ist. Es gab da aber glaube ich in der griechischen Mythologie auch mal so eine böse Schlange, Hydra hieß die... Der konnte man auch den Kopf abschlagen, was dann geschah, sollte sich vielleicht jeder Verschärfungsfaschist mal durchlesen...
  20. Das müssen wir ja hier auch nicht und das ist auch gut so... 😉 Obwohl ich dem nicht uneingeschränkt zustimme. Auch die Chinesen können ihren Job, je nachdem, welches Produkt man wählt... Was bin ich doch froh über meinen multikulturellen Waffenschrank. Da sind sämtliche Nationalitäten vertreten. Deutsche (auch OA), Amis, Türken, Russen, Chinesen, Rumänen, Bulgaren, Engländer, usw. Keine einzige Waffe von denen hat mir bisher ernsthafte Probleme gemacht und wird es bei entsprechender Pflege vermutlich auch die nächsten Dekaden nicht tun...
  21. Schwerlich vorstellbar, dass ein seriöser Versicherer so mit seinem Kunden umgeht... 😡 Dem Versicherungsnehmer obliegt gemäß Vertragsbedingungen im Schadenfall eine sogenannte Schadenminderungspflicht, was auch (zumutbare) Löschversuche einschließt. Entsteht dadurch ein Folgeschaden, kann ich als Versicherer dieses schlecht zum Nachteil des Kunden auslegen... Dieses wäre sogar kontraproduktiv für den Versicherer, da der Versicherungsnehmer sich sonst möglicherweise auf den Standpunkt stellt "...lass doch brennen, das ist ja schließlich versichert..." und der Gesamtschaden so noch erheblich höher ausfallen würde. Von einem solchen Versicherer würde ich mich als Kunde schleunigst trennen...
  22. Natürlich, da es sich hier um einen Folgeschaden der versicherten Gefahr "Feuer" handelt.
  23. Mein Favorit ist der Schaumlöscher. Der deckt die Brandklassen A und B ab, C (Gase) spielt jetzt im privaten Bereich eine eher untergeordnete Rolle. Natürlich gibt es beim Löschen einen gewissen Kollateralschaden, aber dieser ist beim Schaumlöscher mehr oder weniger auf die Brandstelle und deren nähere Umgebung begrenzt. Einen Tod muss man eben sterben... Beim Pulverlöscher hingegen kannst Du die gesamte Einrichtung anschließend wegwerfen, das Zeug kriecht in jede noch so kleine Ritze. Seine Löschwirkung ist davon abgesehen sehr gut. CO2 ist für die Brandklasse A (Hauptklasse im Privatbereich) nix, da gibt es ruckzuck eine Rückzündung, wenn die CO2 Wolke verflogen ist. Was ich auch gut fand, war Halon als Löschmittel. Aber das ist ja aus Umweltschutzgründen schon lange Geschichte... gibt es wohl noch vereinzelt z.B. an Bord von Helikoptern.
  24. An sich eine sehr honorige Aussage... Gespannt bin ich indes, in welcher Form dieses hierzulande erfolgen sollte... Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...
  25. Das nenne ich doch mal wirklich effektives Arbeiten... Was selbst das NS-Regime und das DDR-Regime innerhalb der ganzen Zeit ihres Bestehens nicht geschafft haben, das schaffen unsere "Volksvertreter" innerhalb von zwei Jahren... Respekt ! Dürfte ihnen noch einige Pluspunkte mehr bescheren, als sie in Sachsen ohnehin schon haben... Glaubt man den Horrormeldungen des Staatsfunks, scheint ja in Sachsen die Welt noch (halbwegs) in Ordnung zu sein. Zudem finde ich den Dialekt auch als bekennender Ruhrpottkanake total geil... 😆
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