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Wauwi

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  1. Ja, aber sieh es einfach aus der Sicht eines Versicherers: Der liebste Schadenfall ist doch der, der gar nicht erst eintritt, oder einer bei dem der "Kollateralschaden" möglichst gering bleibt. Selbst wenn ich mir doch einen 1er Tresor beschaffe, nur zu dem Zweck, den Schlüssel anderer Schränke da reinzustecken, glaubt doch wohl niemand ernsthaft, dass der Schlüssel bei Abwesenheit von zu Hause unbeaufsichtigt da drin liegt. Was wäre denn das wahrscheinlichste Szenario bei einem potentiellen Einbruch ? Der Täter wird die Waffenschränke unbehelligt lassen, zum einen hat er nicht die Zeit oder die passenden Werkzeuge um diese zu öffnen, oder er scheut die Geräuschentwicklung. Einen kleinen Tresor wird er aber ganz sicher mitnehmen, um ihn in Ruhe an anderem Ort zu öffnen, in froher Erwartung von Geld, Schmuck oä. Wenn er jetzt aber nur einen popeligen Tresorschlüssel darin vorfindet ? Dann wird er sich sagen, hurra, da gehe doch noch mal hin, scheint sich ja zu lohnen. Krach braucht er dann beim nächsten Mal auch nicht zu machen. Ich bleibe dabei, der sicherste Schlüssel ist der, der bei Abwesenheit des Besitzers gar nicht am Ort der Waffenaufbewahrung ist. Zahlenschloss ? Ja, o.k. habe ich aber seinerzeit nicht gewollt, weil ich Angst hatte, dass mal die Batterie leer ist, oder die Elektronik spinnt und dann stehe ich da... Biometrisch halte ich gar nichts von. Ich mag da irren, aber ich weiß nicht, wie da die Möglichkeiten einer Manipulation sind.
  2. Da hast Du wohl Recht, das sollte man wirklich nicht tun... Insbesondere die neuere Generation von "Vertretern". An dem Mist habe ich mich mal ein halbes Jahr lang nach der Ausbildung versucht, nee danke... Aber deshalb gibt es ja schriftliche Bedingungswerke und im Extremfall auf Versicherungsrecht spezialisierte Juristen. Das mit den Waffen ist aber tatsächlich so, deren Aufbewahrung nach Waffenrecht und Versicherungsrecht sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
  3. Bei allem Respekt, aber das ist absoluter Unsinn. Waffen (solche die als Antiquitäten gelten mal ausgenommen) sind grundsätzlich keine Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen, für die besondere Aufbewahrungsvorschriften gelten. Wertsachen i.S. der Bedingungen sind lediglich Bargeld, Schmuck, Urkunden, Wertpapiere, Dinge aus Edelmetall (Gold, Platin) Kunstwerke und Antiquitäten. Natürlich gibt es andere Gegenstände, die auch von erheblichem Wert sein können, z.B. Musikinstrumente, Modelleisenbahnen, Uhren (ja, die Rolex Submariner oder GMT Master aus Edelstahl sind tatsächlich keine Wertgegenstände i.S. der Hausratbedingungen) und eben auch Waffen. Die kann der Kunde erstmal alle aufbewahren wie er will. Ich habe diese Gespräche mit unzähligen Kunden schon geführt. Mein Merksatz war dabei immer "wir sind nicht der verlängerte Arm der Waffenbehörde, kommt beim Einbruch etwas weg, ist das aus Versicherungssicht kein Problem. Probleme werden Sie aber mit der Behörde bekommen, wenn waffenrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden." Aus der Praxis kenne ich aber auch keinen einzigen Fall, wo erlaubnispflichtige Waffen durch einen Einbruchdiebstahl entwendet wurden. Wird vereinzelt vorkommen, stellt aber die absolute Ausnahme dar, wenn dann meist kleine sog. "Möbeltresore", die komplett herausgebrochen und mitgenommen werden. Allein daran sieht man den absoluten Drangsalierungscharakter solcher Vorschriften. Die Kinder oder Jugendlichen aus dem Haushalt werden wohl kaum Papas B-Tresor gewaltsam öffnen um mit den Waffen anderen zu imponieren. Ein einbrechender Junkie wäre vermutlich bereits mit einen verschlossenen A-Schrank heillos überfordert, Werkzeuge wie Plasmaschneider o.ä. hat der eher selten auf seinem Beutezug dabei... Der A-Schrank für Langwaffen und der B für Kurzwaffen war doch früher auch legitim. Warum muss es jetzt 0 und 1 sein ? Weil so viele Waffen vorher weggekommen sind ? Ganz sicher nicht... Einfach nur, um potentiellen Neulingen den Einstieg zu erschweren, zu verteuern und somit zu verleiden. Genau darauf verlasse ich mich, wenn mir dieses nachweisbar in schriftlicher Form vorliegt und habe damit meine Pflichten erfüllt. Ansonsten brauchen wir gar keine, für irgendetwas "zuständigen" Behörden mehr...
  4. Ich meinte auch den Fall, dass aus Wertschutzschränken Dinge von extremem Wert wegkommen, nicht den 08/15 Einbruchdiebstahl in Wohnungen im Rahmen von Beschaffungskriminalität o.ä. Das der zahlenmäßig natürlich erheblich häufiger als Raubdelikte vorkommt, ist sicherlich zutreffend. Wie du sicher weißt, liegt der versicherte Einbruchdiebstahl auch dann vor, wenn der Täter sich den Schlüssel unrechtmäßig durch Trickdiebstahl, einfachen Diebstahl oder Raub verschafft und damit dann in versicherte Räumlickkeiten eindringt. In dem Falle gibt es ebenfalls keine Spuren gewaltsamen Eindringens (was immer erst mal ziemlich doof für den VN aussieht), der Analogieschluss: Keine Einbruchsspuren - kein Versicherungsschutz ist insofern aber nicht zwangsläufig zutreffend.
  5. Muss ich nicht kennen... Als Bürger ist für mich genau das maßgeblich, was eine Behörde schriftlich von mir fordert... Wir sollten hier aber nicht unbedingt noch Vorgehensempfehlungen für Behörden herausgeben.
  6. Diese Variante kommt in der Praxis so gut wie nie vor, mir persönlich ist jedenfalls kein solcher Schadenfall bekannt. Was jedoch häufig vorkommt, ist die Variante, dass der Besitzer unter Gewaltandrohung zum Öffnen des Tresors oder zur Herausgabe der Zahlenkombination gezwungen wird. Eine absolute Sicherheit wird es niemals geben, das ist eine Illusion. Die sicherste Variante ist der Schlüssel, der permanent vom Besitzer "am Mann" geführt wird, da kann der potentielle Einbrecher so lange suchen wie er will, sofern der Inhaber abwesend ist, ist der Schlüssel gar nicht in entsprechenden Räumlichkeiten vor Ort. Ist der Besitzer jedoch vor Ort, ist es vollkommen gleichgültig, ob der Täter ihn zum Öffnen des Schlüsseltresors oder des eigentlichen Waffenschranks/Tresors zwingt, Ergebnis ist das gleiche... Das sollte auch die dümmste Behörde einsehen. Wenn sie jedoch auf Einhaltung pochen sollte (im Recht wird sie da sicher sein) und einen Nachweis fordert, ja dann ist es eben so... Dann schafft man sich eben das geforderte Behältnis an und weist den Kauf gegenüber der Behörde nach. Resultat: Man ist um einige hundert Euro ärmer, der Staat hat wieder einen "Pluspunkt" mehr gesammelt, Behörde hat noch mehr unnötige Arbeit, Sicherheitsgewinn: Genau Null
  7. Wo steht das denn (im Behördenschreiben) ? Ich sehe da nur als "Anweisung" den Satz "... Schrank mit Zahlenschloß, der mindestens dem gleichen Niveau wie der Waffenschrank entspricht..." Die Aussagen des Behördenschreibens sind für mich insofern wenig interpretationsfähig...
  8. So sieht es aus, nicht der Schlüssel ist das "schwächste Glied der Kette" sondern der Besitzer... Hierüber lassen sich auch für die Zukunft prima weitere Willkürmaßnahmen zur Drangsalierung der Waffenbesitzer herbeiführen, dem Einfallsreichtum sind quasi keine Grenzen gesetzt. Gerade ich, der beruflich im Versicherungsbereich beheimatet ist, kann nur noch den Kopf schütteln. Natürlich schreiben wir auch unseren Kunden bei Bargeld und Wertsachen gewisse Mindestanforderungen an Wertschutzschränke vor, keine Versicherung auf dem Markt war bislang jedoch so irre, nach einem Schadenfall nachträglich die Aufbewahrung des Schlüssels dem Kunden anzulasten, bzw. vorab diese vorzugeben. Wer es immer noch nicht merkt, dass es hier nicht um Sicherheit, sondern nur um das Verleiden unseres Hobbys und die Reduzierung der LWB geht, dem ist nicht mehr zu helfen... Es soll ja LWB geben, die klauen nicht im Kaufhaus, fahren nicht besoffen Auto, schubsen keine Omas vom Nachttopf und irgendwie "Rechte" oder "Reichsbürger" zu sein, kann man ihnen auch trotz aller Spitzfindigkeiten nicht anhängen. Da hat man doch wieder eine Supermöglichkeit, sie anderweitig zu kriminalisieren. Vom Wortlaut eindeutig ist jedoch das Behördenschreiben, siehe "mindestens gleicher Widerstandsgrad" wie der Waffenschrank. Wer also noch Schränke nach altem Recht (VDMA Einstufung) hat, für den reicht also ein einfacher Möbeltresor, Stufe B mit Zahlenschloss aus. Kosten so ca. EUR 100-150. Sollte eine Behörde das anders sehen, hat sie halt direkt das nächste Gerichtsverfahren an der Backe kleben... P.S. Im ach so fernen Luxemburg ist es übrigens legal, ein z.B. (legal besessenes) vollauto G36 oder eine solche MP5 im einfachen Blechspind oder Holzschrank aufzubewahren...
  9. Könnte auch eine Umarex Browning GPDA 8 in 8mm K sein, die hatte ich als Jugendlicher mal... Auf jeden Fall eine PTB Waffe, eine "scharfe Version" dieses Modells existiert m.W. nach gar nicht... Übliches framing eben... Was es heißen soll "der Reichsbürgerszene nahezustehen" oder "Verschwörungstheorien anzuhängen", wird mir indes nicht deutlich... Quasi ein Freibrief... Ängstigt mich etwas...
  10. Das gilt in Bundesländern (u.a. NRW) in denen das Widerspruchsverfahren zwecks Verwaltungsvereinfachung abgeschafft wurde... Da bleibt als einzige Option die Klageerhebung beim zuständigen Verwaltungsgericht. Ist aber schon seit gefühlt 15-20 Jahren so.
  11. Bei uns (NRW) war es auch kostenlos...
  12. Die YT Kanäle sind bestens bekannt.. Gibt da zwei von, beide von offenbar sehr jungen Burschen betrieben... Muss ja offenbar legal sein, sonst würden sie es kaum öffentlich so kommunizieren... Wie das rechtlich möglich ist, frage ich mich auch, vielleicht kann mal ein member aus AT hier aufklären... Geil sind die Videos aber auf jeden Fall, nicht so reißerisch wie manche aus USA, aber absolut realistisch
  13. Nenn doch einfach mal Ross und Reiter ! Wat haste den konkret gesacht (bei uns inne Kneipe redet man eben so)... Beleidigt hast du nun mal nicht Frau Dr. Alice Weidel (die man unbestätigten Berichten zufolge straflos als "Nazischlampe" bezeichnen darf) sondern offenbar eine andere Person des öffentlichen Lebens... 70 Tagessätze für eine Beleidigung sind aber schon ziemlich happig...die gibt es normalerweise nicht, wenn ich meinen Nachbarn im Streit als "Arschloch", Drecksau" oder "Wichser" bezeichne, so etwas endet i.d.R mit Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage... Ohne Kenntnis der Aktenlage kann man dazu nichts sagen. Wenn 60 TS überschriten werden, ist die WBK halt weg, kann man jetzt Scheiße finden, ist aber so... Wenn ein Widerruf deiner waffenrechtlichen Erlaubnisse erfolgt ist, ist das mit einer Rechtsbehelfsbelehrung verbunden und hat (rein rechtlich) nichts mit Enteignung zu tun... Rechtlicher Eigentümer der Waffen bleibst Du ja, Du darfst eben nur nicht mehr die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese ausüben... Mit "Hasskommentaren" im Internet ist es eben wie mit Tattoos, lieber dreimal nachdenken, als einmal stechen (posten)...
  14. Der hätte von Anfang an gar nicht aufgeschichtet werden brauchen... Mich als Privatperson und andere Händler hat man ja in ähnlicher Weise ins Knie zu ficken versucht... Aber sei es drum, lassen wir "die Toten in Frieden ruhen". Die BWT 3 Besitzer haben ihre Eisen noch und auch die BWT 47 Geschichte ist "gut" für die Betroffenen ausgegangen. Alles Weitere ist auch zu einem gedeihlichen Abschluss gekommen und niemand hat sein Gesicht verloren... Ein altes Sprichwort sagt, "je mehr man in der Scheiße rührt, desto mehr stinkt es..."
  15. Zur Klarstellung: Am § 6 war ich natürlich in keiner Weise beteiligt und weiß zu diesem Vorgang auch keine Interna... Mit von Anfang an dabei war gemeint, dass ich die Zeiten des alten § 37 noch miterlebt habe (mit all seinen irrsinnigen Auswüchsen und Konstruktionen, a'la "Eisenbahnschwelle") und seit seinem Wegfall im Jahre 2003 nahezu kein "Fettnäpfchen" ausgelassen habe, sei es nun die BWT 3 Story, Eigenimporte, etc. Der einzige Kelch, der Gott sei Dank an mir vorübergegangen ist, war das jüngste Debakel um das Modell BWT 47. So war ich aber einerseits gezwungen, mich mit der gesamten rechtlichen Materie auseinanderzusetzen, bin gut "rumgekommen", habe durchaus interessante Menschen kennengelernt und bei dem einen oder anderen Händler auch Einblicke gewinnen können, die über das Maß eines normalen Durchschnittskunden erheblich hinausgehen. Mir liegt es fern, nach fast 20 Jahren immer noch mit Dreck gegen einzelne Individuen zu werfen oder abstruse Verschwörungstheorien zu basteln. Gewisse Probleme mit Behörden schiebe ich einfach mal auf persönliche Animositäten, die sich aber seit Langem von selbst erledigt haben. Wir werden eben alle nicht jünger und somit auch ruhiger... Willkürliche und absolut intransparente rechtliche Einstufungen mancher Waffen, sowie Gesetzeskonkurrenzen (WaffG vs. KWKG) prangere ich allerdings nach wie vor an. Allerdings habe ich mit mittlerweile damit abgefunden, dass mir in diesem Leben niemand mehr nachvollziehbar manche Dinge erklären können (oder wollen) wird... Stichwort HK 91, HK 93, SIG 90 PE... Wie Du selbst schreibst, wäre deren feuchter Traum vermutlich noch extremer ausgefallen. Dass die zudem die technische Kompetenz dazu besessen hätten, will ich auch bezweifeln. Würde mich nicht wundern, wenn die "Entscheidungsträger" nicht mal den Unterschied zwischen Flinte und Büchse erklären könnten... Genau das ist der Punkt ! Warum denn für die Sportschützen... ? Antwort siehe meinen vorherigen Beitrag... Wenn man derartige Verbotsphantasien hat, warum ändert man dann erst das Gesetz und schafft den § 37 ab ? Was nach 2003 auf den Markt kommen wird, war unschwer vorherzusehen... Wer dazu nicht in der Lage ist oder war, gehört schlichtweg nicht auf solche verantwortlichen Posten. Das ist die einzige wahre Lösung... Allein die Hoffnung stirbt zuletzt...
  16. Ganz einfach: Man wollte damit den Verkauf gewisser Halbautomaten (expressis verbis zivile Nachbauten von "modernen" Maschinenpistolen, sowie sämtliche Derivate des AK 47 und "kurze" Ar-15) eindämmen. Punkt ! Da gibt es gar nichts zu beschönigen, das war der alleinige Grund. Warum hat man das explizit auf Sportschützen bezogen ? Ganz einfach, weil diese Gruppe von der Stückzahl her der zahlenmäßig höchste Abnehmerkreis gewesen wäre und im Allgemeinen das Vorurteil herrschte, dass es bei Sportschützen ja so ganz locker mit Befürwortungen wäre, diese quasi mit dem Füllhorn ausgekippt würden... Bei Jägern hat man vermutlich gedacht, "die kaufen sowas eh nicht..." Der politische/gesinnerische Hintergrund der "Obrigkeit" bei der Verabschiedung dieses Schwachsinns ? Auch ganz einfach, die AK 47 (und sämtliche Modellvarianten) sind schon immer das Aushängeschild und das Sinnbild des Terrorismus schlechthin gewesen. Dieses Waffensystem ist von seiner Tötungswirkung und Zerstörungskraft beispiellos, man sieht es ja auch jeden Tag in der Tagesschau, dann muss es ja stimmen... Ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sämtliche AK-Kaliber laut Bundesjagdgesetz maximal auf Rehwild eingesetzt werden dürfen... Speziell bei der MP5 und ihren zivilen Varianten war eben der Duktus "so etwas gehört nur in die Hände der Exekutive und nicht in die des gemeinen Pöbels"... Was erwartest Du von Leuten (Politikern), die ihr Fachwissen aus Tagesschau, Hollywood Filmen, Ballerspielen und Beeinflussung durch Rektaltaucher in Form von "Beratern" beziehen und daraufhin Entscheidungen treffen... Ach wie gut, dass so etwas wie ein M1 Garand (30.06) so ungefährlich ist... Mit seinem nicht mal zehnschüssigen Volumen ist es sogar über jeden EU-Verbotswahn erhaben... Oder eine HK 512 Flinte... Ist ja so schön jagdlich mit ihrer Holzschäftung mit Fischhautmuster, nicht mal Zollbeamte gucken doof beim (legalen) Import aus der Schweiz... Endlich mal wieder so ein oldschool thread, der böse "Satan in Händlergestalt" darf auch nicht fehlen, selbst nach zwei Dekaden ist man sich nicht zu peinlich, immer noch Kübel für Kübel voll Scheiße über ihn auszukippen... Kleiner Tip an alle Tastaturhelden, die nach eigenen Angaben "nicht betroffen/dabei waren": Haltet mal lieber den Ball flach, über Dinge, die ihr nicht beurteilen könnt. Im Gegensatz zu manch anderem, weiß ich, wovon ich rede. Ich war dabei von Anfang an und habe darüber hinaus auch so manche eigene Erfahrung sammeln können... Ältere member wissen, was gemeint ist...
  17. Im Gegensatz zu denen haben solche aus Esslingen aber einwnadfrei funktioniert...
  18. Na ja, offenbar zeigt dieser Fall , dass der Rechtsstaat durchaus funktioniert. Leider musste wohl die Justiz wieder das zurechtrücken, was die Politik und ihre Wasserträger versaubeutelt haben. Ist ja nicht das erste Mal... Ich sehe es auch ganz pragmatisch, besser so und der Mann bleibt weiterhin legaler Waffenbesitzer unter permanenter staatlicher Aufsicht (wie wir alle) als in einem möglichen anderen Ausgang des Verfahrens. Sollte allen Verbotsfanatikern klar sein, welchen Weg er dann u.U. gegangen wäre, dann kontrollieren sie gar nix mehr... Viel interssanter wäre, was konkret, bzw. welche Äußerungen der Anlass für das Absprechen der Zuverlässigkeit waren... Wären dieses strafbare Inhalte (Holocaustleugnung, Gewaltaufrufe, o.ä) gewesen, wäre eine Unzuverlässigkeit eindeutig gerechtfertigt. Wer es jedoch bis zum KSK schafft, wird i.d.R. nicht so unterbelichtet sein, sich solche Entgleisungen in der Öffentlichkeit zu erlauben...
  19. Ganz provokativ: Wenn die olle DM 58 der Bundeswehr (die Blaue, keine Ahnung, ob es die da noch gibt) legal zu erwerben wäre, wäre das doch sicher die effektivere Wahl wenn man sie mit ein wenig Geschick und Drähten an der richtigen Stelle positioniert... Wenn die "Peng" macht, wird sicher jeder Eindringling drauf aufmerksam. In Verbindung mit einem unübersehbaren, schriftlichen Hinweis "lieber Eindringling, bis hierhin und nicht weiter, sonst könnte die nächste olivgrün sein..." wird das seine Wirkung sicher nicht verfehlen... IRONIE AUS ! Spass beiseite, von solchem Amazon-Scheiß aus China würde ich tunlichst die Finger lassen, könnte böse Mecker beim Zoll geben...
  20. Wenn es denn so gewesen wäre, wäre das nichts wirklich Verwunderliches. Da musst Du nicht mal unzuverlässig sein, oder Erlaubnisse widerrufen worden sein, da reicht schon viel weniger für, dass morgens der Weckdienst klingelt... und der bringt kein Bier mit... Behördliche Schreiben (auch wenn sie nicht rechtens sind) zu ignorieren und sich einen Dummen angehen lassen, geht meistens nicht gut aus...
  21. Ja ? Ist das so ? Macht ein AR-15 auch aggressiv ? Ich für meinen Teil kann das nicht bestätigen, obwohl ich (legal) mehrere Exemplare dieser Gattung besitze... Der Fokus sollte sich unter Umständen nicht auf die Waffenart / Waffengattung, sondern eher auf ganz gewisse Käuferkreise beziehen... Das sind übrigens nicht jene, die sich laut Nancy, von manchen bösen Dingen "besonders angezogen" fühlen... Wenn Albert Heijn in Holland eine freiwillige Selbstbeschränkung einführt, sollen sie es doch tun, zum eigenen wirtschaftlichen Schaden. Dann kaufen Messermänner*Innen eben bei Jumbo ein (ist eh i.d.R. günstiger)...
  22. Ich meine aber, dass in der einschlägigen Vorschrift irgendetwas von "...oder gleichwertig, bla, bla..." steht. Davon unabhängig ist die zuständige Behörde darüber informiert, hat es zur Kenntnis genommen und für gut befunden. Meinen Verpflichtungen habe ich damit mehr als Genüge getan, der Rest interessiert mich offen gestanden einen Scheißdreck... Sollte sich auf wundersame Weise die Auffassung ändern, können sie das gerne dem Gericht erklären...
  23. Ehemaliger Industrie/Malocherspind aus Stahlblech, über eBay Kleinanzeigen annähernd zum Schrottpreis gekauft (ca 20-30 EUR). Musste halt nur neu lackiert werden. Türen wurden wegen Verwindungssteifigkeit zusätzlich freiwillig mit Holzplatten hinterlegt (sonst hätte man auch ein Handtuch vor den offenen Schrank hängen können), obwohl es rein waffenrechtlich nicht notwendig gewesen wäre und die Behörde es auch ohne dieses akzeptiert hätte.
  24. Ist das wirklich so offensichtlich für einen unbedarften jungen Menschen, der über wenig bis keinerlei Lebenserfahrung verfügt ? Was fließt da u.U. noch mit ein, insbesondere unter dem herrschenden Zeitgeist...? Ich weiß es nicht... Ich kenne zum Thema MPU nur eine story aus meinem früheren Bekanntenkreis: Berufsschulkollege wurde in Bayern mit dem Motorrad (erlaubt waren 50 Km/h) mit 190 Km/h gemessen... (ist aber auch fast 30 Jahre her) Führerschein direkt sichergestellt, Strafverfahren wegen § (weiß ich nicht eingeleitet). Er konnte die Karre von einem Bekannten abholen lassen... Ermittlungsverfahren wurde gegen Zahlung einer übel hohen Geldauflage (DM 3.000,-) eingestellt und MPU war fällig... Er hat nie gesoffen und war auch während des Verstoßes nicht alkoholisiert. MPU hat er mit Bravur bestanden... Würde für das erhöhte Durchfallen wegen Suchtproblemen sprechen, die er ja nie hatte. Was aber der Psychomann bei so etwas so fragen wird ? Hat der Kollege auch nie drüber gesprochen.
  25. Meinst Du jetzt die "WBK-MPU" oder die verkehrsrechtliche ? Keine von beiden habe ich bisher machen müssen. Bei der verkehrsrechtlichen muss der Prüfling aber bereits Scheiße gebaut haben, bevor diese ansteht... Wenn ich mit 2,5 Atü auf dem Kessel angehalten werde, keinerlei Fahrfehler begangen habe und keine Ausfallerscheinungen habe, brauche ich keinem Richter und keinem Psychologen dieser Welt mehr erzählen "es sein ein einmaliger Ausrutscher, sonst trinke ich nie..." Bei der waffenrechtlichen, wäre ich aber erst mal extrem misstrauisch, auch wenn ich sie nicht kenne. Der rein medizinisch/physische Teil wäre kein Thema, was der Fragende aber in irgendwelche Antworten hineininterpretiert, weiß ich nicht... Ich denke nicht, dass die Fragen so plump sind, dass sie jeder halbwegs intelligente Mensch auf den erstsen Blick durchschaut.
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