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Wauwi

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  1. Wolfram dürfte auch nicht schlecht sein und vermutlich deutlich günstiger... Zudem stellt das auch sicher, dass man mit "allgemein gebräuchlichen Werkzeugen" da kein Minilöchlein durchbohrt... Ich weiss nicht, wie die normalen 0 er oder 1 er gegen das reine Lochbohren geschützt sind, rein theoretisch reicht eine 1mm Bohrung bis in den Innenraum und jeder 0 er oder 1 er platzt wie eine Seifenblase... Ist natürlich auch lebensgefährlich für den Dieb, ist deren täglich Brot am Geldautomaten aber in gleicher Weise...
  2. Nirgendwo (fast)... Spontan würden mir jetzt nur Japan oder Nordkorea einfallen, da stellt sich aber diese Frage von vornherein erst gar nicht...
  3. Kleiner Hinweis an alle, die den 0 er bei der DPolG bestellt haben (ich werde ja vermutlich nicht der Einzige sein): Die Lieferzeit wird ca. zwei Wochen betragen, die hatten über 300 Bestellungen innerhalb von zwei Tagen..., die Auslieferung wird über die Herstellerfirma (Eisenbach Tresore) erfolgen. Von dort aus wird der Kunde auch eine email mit Bedienungsanleitung usw. erhalten. Also nicht löschen, ist kein Werbe-Spam...
  4. Ja, o.k. es hätte heißen müssen "passende Munition"...
  5. Dem kann ich nur zustimmen. Es hat auch nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, ist aber ganz sicher der stressfreiere und einfachere Weg. Wie schon gesagt, Behörden sind vollkommen beratungsresistent, Diskussionen führen eh zu nichts, außer zu hohem Blutdruck... Da ich mir dessen bewusst bin und auch keine Lust habe, mit irgendwelchen Behörden Konversation jeglicher Art zu treiben, bin ich auch diesen Weg gegangen. 0 er kaufen und aus die Maus... Ärgerlich um die Kohle, aber deutlich günstiger als die Anwaltsrechnung... Was mich an der ganzen Geschichte aufregt, ist noch nicht mal die Sache als solche, die ist ja sogar nachvollziehbar und sollte jedem Menschen klar sein, der nicht nur von Zwölf bis Mittag denkt. Dass ein Schlüssel zu einem Waffenschrank nicht in die offene Küchenschublade oder zwischen die Socken im Kleiderschrank gehört, ist jetzt nichts wirklich Überaschendes und Neues. Wenn ich eine millionenteure Villa hätte, läge der Schlüssel zur Eingangstür schließlich auch nicht außen unter der Fußmatte oder unter dem Blumenpott im Eingang... Es kotzt mich nur an, welche Sau hier wieder durchs Dorf getrieben wird und man uns oberlehrerhaft erklärt, was wir zu tun und zu lassen haben. Wären die Waffen vor 20 Jahren beim Einbruch abhandengekommen, weil der Schlüssel offen rumlag, wäre auch da schon die Zuverlässigkeit (zu Recht) weg gewesen. Aber, liebe "Obrigkeit", hier zum mitlesen und -schreiben: Ich bin kein 10 jähriger Schuljunge, der eure Ratschläge braucht, ich weiß schon ganz gut, was ich tue und ein gewisses Maß an Eigenverantwortung kann mir mir durchaus zutrauen. Peinlichkeit sein Vater ist dann wirklich, dass man uns noch ellenlang die Wahl eines "sicheren" Zahlencodes erklärt... Nee, ganz sicher wähle ich nicht 1 2 3 4 5 6, das wäre wie der sprichwörtliche Schlüssel unter der Fußmatte. Um das zu erkennen und einzusehen, brauche ich keine Belehrung durch irgendwelche Behörden... Nur ein ganz einfaches Beispiel: Nehmt doch einfach euren PIN Code vom Geldautomaten... Den kennt außer dem Besitzer niemand (nicht mal die Mitarbeiter der Bank). Bei einem Gemeinschaftskonto mit der Ehefrau/Partnerin fünktioniert das natürlich nicht... Der PIN Code wird dann zur zusätzlichen Sicherheit noch um zwei weitere Ziffern ergänzt. Macht aber bitte nicht den Fehler, als zusätzliche Ziffern z.B. die "88" festzulegen, wer weiß, welch böse Dinge man euch dann noch unterstellen/andichten wird...
  6. Das ist so vollkommen korrekt. Allerdings darf da keine Munition rein.
  7. Genau das ist auch meine Argumentation. Die Behörden argumentieren aber so, dass Du ja keine tatsächliche Gewalt über den Schlüssel hast, wenn du nachts schläfst. Ist grundsätzlich in der Sache auch zutreffend, aber welches Szenario wäre denn in einem solchen Fall vorstellbar ? Der Einbrecher findet den Schlüssel, öffnet damit den Waffenschrank und räumt ihn aus, während Du zwei Meter weiter friedlich schlummerst ? Natürlich bekommst Du von alledem nichts mit... Wohl kaum, wenn der Täter merkt, dass jemand zu Hause ist, haut er entweder ab oder macht es auf die harte Tour, indem er dir direkt ein Messer an den Hals hält und dich zum Öffnen sämtlicher Schränke zwingt. Da spielt es dann überhaupt keine Rolle mehr, wo de Schlüssel verwahrt wurde... Aber hoffst Du ernsthaft drauf, mit Sachargumenten Behörden (insbes. im Waffenrecht) zu überzeugen ? Vergiss es, die ziehen einfach Ihren Stiefel durch, Diskussionen sind da vollkommen sinnlos und nicht zielführend... Die wollen ihren tollen 0 er Schrank mit Zahlenkombi ? Dann kriegen sie ihn, einschließlich Nachweise und fertig. Ist zwar im Moment ärgerlich um die EUR 319,-, hat aber nicht nur Nachteile für den Besitzer...
  8. Eben genau das kannst Du nach jetziger Rechtslage nicht mehr tun... Entspricht ja genau meiner Argumentation, sehen das VG und die Behörden aber anders. Wenn Du schläfst, muss der Schlüssel ab jetzt in das vielzitierte "gleichwertige Behältnis". Da kannst Du ihn auch legalerweise drin lassen, wenn Du außer Haus, im Urlaub oder sonstwie abwesend bist. Werde ich aber nicht tun. Tagsüber am Mann ist in meinen Augen immer noch die sicherste Verwahrmethode. Klar kann mich mich auch mit Waffengewalt zur Herausgabe des Schlüssels zwingen, das wäre dann aber nach offizieller Lesart (bisher noch) kein schuldhaftes Verhalten des Besitzers...
  9. Dann wird es dringend Zeit, dass die Halbautomatenmafia mal Einfluss auf den Gesetzgeber nimmt, um Ihre Kassen zu füllen...
  10. Das ist absolut zutreffend. Wie gesagt das "ODER" lese ich so, dass man alles reintun kann (Waffen, Schlüssel, Munition, usw.) sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und der Schrank über ein entsprechendes Volumen hierfür verfügt. Zehn Langwaffen im 0 er Würfel könnte eng werden... Daher das "ODER", der ist so klein, da passt u.U. eben nur der Schlüssel rein. Je nach Würfel und vorhandener Kurzwaffe wird das bei einer einzigen schon eng...
  11. Was die GdP angeht, gebe ich dir Recht. Aber die DPolG ? Schau dir mal die Aussagen des Vorsitzenden (Rainer Wendt) an. Der hat sich auch bereits mehrfach zum Thema Waffenrecht öffentlich gäußert, fand ich absolut o.k. Auch der, um es mal ganz freundlich zu formulieren, schätzt eine Frau Faeser nicht sonderlich... Wie auch ganz, ganz viele Ihrer Untergebenen, nur können die natürlich nicht öffentlich klar Stellung beziehen. Mal schauen, wie lange Rainer Wendt noch Vorsitzender bleibt, der ist ja nach der Tonalität gewisser Leute auch schon ein "Rechter"...
  12. Das ODER interpretiere ich so, dass im Falle einer Anschaffung eines Schrankes mit Zahlenschloss eben der gesamte vorhandene Waffenbestand in den entsprechenden Schrank rein kann (sofern die Mengenbegrenzungen eingehalten werden) da ja in einem solchen Fall dann keine Notwendigkeit einer gesonderten Schlüsselaufbewahrung mehr besteht. Warum sollte man in einem kleinen 0 er Würfel neben dem Schlüssel nicht auch eine oder zwei Kurzwaffen verwahren dürfen ? Das Sicherheitsniveau des Tresors wird ja dadurch nicht abgesenkt. Sollte es einem Einbrecher gelingen, diesen 0 er zu öffnen, ist es ohnehin zu spät. Ober er dann eine Kurzwaffe aus diesem Tresor klaut, oder weitere Schränke mittels Schlüssel öffnen würde, macht im Ergebnis keinen Unterschied.
  13. Kann nicht nur sein, ist definitiv so (zumindest in NRW, in Bayern würde ich erst mal gar nichts machen, sondern abwarten, wie die Behörden das handhaben werden). Was glaubst Du, warum ich mir einen 0 er geholt habe ? Nicht weil ich Langeweile und gerade mal wieder überflüssiges Geld zum Verteilen habe... Die Agenda in NRW steht fest, die Frage ist nur, wie lange es dauern wird, bis ein Schreiben der Behörde kommt. Gunvlog hat es in einem seiner Videos ziemlich treffend formuliert, der Gesetzgeber hat mal wieder das gemacht, was er am besten kann, nämlich nur Scheiße bauen. Meinst Du die Behörden haben da Bock drauf ? Ich glaube nicht, die haben schon genug unsinnige und überflüssige Arbeit.
  14. Vermutlich das Gleiche, wie bei Privatpersonen auch. Tagsüber am Mann, nachts in mindestens gleichwertigem Behältnis wie die Waffen.
  15. Ja, Problematik ist schon klar. Den Schlüssel hätte ein Einbrecher aber auch die letzten Jahrzehnte nicht gefunden, ganz einfach aus dem Grunde, weil der bei Abwesenheit nie in der Wohnung war... Da hätte ihm auch die akribischste Suche nichts genützt.
  16. Würde sich denn eine Umrüstung eines bestehenden Schrankes auf Zahlenschloss überhaupt finanziell rechnen ? Vermutlich doch nicht... Muss ja der Hersteller machen und das käme doch wahrscheinlich erheblich teurer, als ein 0 er oder 1 er Würfel.
  17. So, arschlecken, rasieren... Habe mir einen 0er Tresor mit Zahlenschloss bestellt, da wird der Schlüssel reinkommen und die Sache ist für mich erledigt. Trotzdem bin ich, was dieses ganze procedere angeht, nach wie vor "uneinsichtig" (nach dem Duktus mancher Leute). Man stelle sich einmal folgendes Szenario vor (nach derzeitigem Stand), um an eine Kurzwaffe samt Munition zu gelangen: Schritt 1: Der A-Schrank wird mittels Schlüssel geöffnet Schritt 2: Das B-Innenfach des A-Schrankes wird mittels anderem Schlüssel geöffnet Schritt 3: Der Schlüssel des B-Schrankes (in dem sich die Kurzwaffen befinden) wird aus dem B-Innenfach des ersten Schrankes entnommen Schritt 4: B-Schrank wird mit Schlüssel geöffnet und die Kurzwaffe entnommen Schritt 5: Muntionsschrank wird mit nochmals anderem Schlüssel geöffnet und Munition entnommen Puh, ziemlich aufwendig, oder...? Demgegenüber bei einem Oer mit Zahlenkombi: Schritt 1: Zahlenkombi wird eingetippt und binnen Sekunden steht eine Kurzwaffe nebst entsprechender Mun zur Verfügung. Das zudem vollkommen legal. So sieht also der gewünschte "Zugewinn" an Sicherheit aus ? Ah, ja... Sorry Leute, ich bleibe dabei, das Ganze ist für mich einfach nur Dummfick um uns das Leben schwer zu machen. Wäre ich jemand, der den Umgang mit Schusswaffen oder Munition sehr leichtfertig sieht, würde ich dieses ja eher noch beklatschen, nach dem Motto, "geil, bis jetzt war es ein Riesenaufwand, jetzt habe ich in wenigen Sekunden eine Kurzwaffe mit passender Muntion direkt griffbereit..." So ist es aber nun mal nicht. Auch wenn es legal wäre, werde ich in diesem Tresor garantiert keine Waffe (incl. Munition schon mal gar nicht) aufbewahren, das ist mir einfach zu heikel/gefährlich. Der Schlüssel der anderen Waffenschränke wird auch unter Garantie nicht während meiner Abwesenheit darin sein, eben aus vorgenannten Sicherheitsbedenken. Was meint ihr, wie ein potentieller Einbrecher sich ärgern wird, wenn er einen solchen Tresor mitnimmt, bzw. mit großem Kraftaufwand abtransportiert (falls das überhaupt unbemerkt gelingen sollte), um diesen im stillen Kämmerlein aufzubrechen und anschließend einen leeren Tresor vorzufinden... alle Mühe umsonst... Fazit: Über EUR 300,- aus dem Fenster geworfen, nur um Schlüssel zur Schlafenszeit unterzubringen... Das weiß die Obrigkeit aber ganz genau, der Sportschütze oder Jäger, der Werte im erheblichen fünfstelligen Bereich besitzt, wird jeden Terror hinnehmen. Er hat einfach zu viel zu verlieren. Bei einem potentiellen Erben, wo es u.U. nur um eine Handvoll Waffen geht, wäre ich mir da vielleicht nicht so sicher... Sollten manche Leute mal drüber nachdenken, wenn sie den Kopf nicht nur zum Tragen einer Mütze haben...
  18. So sieht es aus... Will man aber offenbar dem Waffenbesitzer abnötigen, 300% wären noch besser... Wartet mal ab, so transportieren wir bald unsere Waffen zum Schießstand oder ins Jagdrevier. Verschlossener Kofferraum vom PKW geht ja wohl mal gar nicht, wo kämen wir denn da hin... Bleibt nur das Problem des Transportfahrzeuges... Waffenbesitzer hat keinen LKW-Führerschein ? Dann muss er halt einen machen... Ist das Problem des Waffenbesitzers, was schafft er sich auch so gefährliche Dinge an...Dann ist er auch für die Abwehr der davon ausgehenden Gefahren verantwortlich. Leute, es macht echt keinen Spass mehr... P.S. Auch solche Fahrzeuge bekommt man geöffnet, wenn man unbegrenzt Zeit, Ruhe und entsprechende Gerätschaften dafür hat, also immer noch kein 100% Schutz...
  19. Und genau so etwas sind (und waren auch immer) meine Vorbehalte gegen solchen elektronischen Scheiß... Dann war es doch (nachweislich) das eigene Geburtsdatum, das der Frau, der codierte Name des Hundes oder sonstwas, womit man den Besitzer dann ficken wird, weil der Code "zu einfach" war... "Ehrliche" mechanische Sicherungen reichen also offenbar nicht ? Sehen Versicherungen anders, als jede elektronische Scheiße. ist der Täter erstmal drin, ist der Schaden da, trotz EMA (Einbruchmeldeanlage) mit Aufschaltung usw...
  20. Wie wollten sie zu besten Corona-Zeiten die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen prüfen oder nachweisen ? Wenn ich alleine angetroffen werde, war ich vorher nur bei Mutter (im legalen Rahmen) ? Oder war ich etwa rechtswidrig bei zwei, drei oder zehn Kumpels, oder beim Goldhamster, im illegalen Puff, beim illegalen Friseur oder sonstwo...
  21. Wäre sicherlich eine Option für Zahlenschloss-Besitzer... Verhindert ganz bestimmt die Herausgabe der Kombination an potentielle Räuber... Wobei man dabei ja auch schon wieder die widerstreitenden Interessen abwägen muss, Verhinderung des Waffenraubes vs. Abgabe solcher Stoffe an Zivilisten... Nebenbei bemerkt habe ich als Schüler mal aushilfsweise in einem örtlichen Galvanik-Betrieb gearbeitet, was dort an Blechfässern in einem Metallkäfig stand (dutzende 50kg Fässer mit Natriumcyanid), das hätte in Anbetracht der tödlichen Dosis gereicht, um ein ganzes Bundesland zu entvölkern... Vor dem Käfig war komischerweise nur ein Vorhängeschloss, zu dem nur der Meister einen Schlüssel hatte. Keine Ahnung, ob der Schlüssel seinerzeit auch in einem gleichwertigen Behältnis, also einem Käfig verwahrt werden musste... Aber lass besser solche Vermutungen, die sind zwar nicht per se "rechts" , als "Staatsdelegitimierer" kann man dich da aber sehr schnell hinstellen. Die kluge Maus hat ja schließlich nicht nur ein Loch... Guck mal, den neu geschaffenen VS-Tatbestand musste ich korrigieren, das sind so irrsinnige Bezeichnungen, da habe selbst ich mich verschrieben...
  22. Oh, da ist aber jemand sehr sensitiv... Sollte ich dein persönliches Ehrgefühl verletzt haben, oder Du dich in irgendeiner Weise herabgewürdigt fühlen, so entschuldige ich mich hiermit in aller Form. Wenn das ein "Frontalangriff" war, dann möchtest Du nicht erleben, wenn ich mich in beleidigender Absicht äußere... (was mir in deinem Fall auch völlig fernliegt). Ich hoffe, Du akzeptierst meine Entschuldigung. Habe schon zahlreiche deiner Videos auf YT gesehen und fand die (im Gegensatz zu manch anderem Darsteller dort) auch immer recht gut. Wenn ich denn waffenbezogene Videos auf YT gucke, stammen die ohnehin zu 98% von Anbietern aus USA. Du empfiehlst ja allen Betroffenen "starke Nerven" in deinem jüngsten Video. Sei dir sicher, die habe ich...
  23. Was willst Du mir jetzt damit mitteilen ? Mangelhafte kognitive Fähigkeiten im Gegensatz zu dir ? Dann hilf mir doch mal auf die Sprünge, Mr. Oberschlau. Wie willst Du jetzt vorgehen ? Wenn Du eh schon Zahlenschlösser besitzt kann es dir ja vollkommen egal sein. Wenn meine Behörde mir schreibt "...Nachweis bis dann und dann über entsprechendes Behältnis..." dann schaffe ich ein solches an und erbringe den Nachweis. Welche Alternative hat man denn ?
  24. Ich kenne jetzt nicht den konkreten Ausgangsfall in allen Details. Mag ja sein, dass dort ein solcher Tresor gewaltsam geöffnet wurde, aber lag der Waffenschrankschlüssel auch wirklich da drin, oder lag er vielleicht doch nur zwischen den Socken ? Wissen wir es ? Gesetzt den Fall es war alles wirklich so und im nächsten Fall würde ein 0er oder 1er Schrank geöffnet und der Schlüssel entnommen, und dann ? Wo soll das enden, oder steckt da etwa eine Absicht dahinter ? Muss ich demnächst auf der Fahrt zur Jagd oder zum Schießstand Polizeibegleitung mit Sonderschutzfahrzeugen dabei haben, damit der Transport der Waffen auch ja sicher ist ? Merkt man etwas... ? Sorry, aber bei keinem meiner Tresore (Format und Rottner) war irgendeine Anleitung dabei, geschweige denn, dass die Behörde danach gefragt hätte. Die wollten lediglich Fotos und Kaufbelege als Nachweis haben und gut. Insofern stimme ich auch der Ansicht mancher Leute hier zu, dass das eine Behördenschreiben (Mönchengladbach) zumindest ehrlicher und rechtssicherer ist. Das ist zumindest eine klare Ansage, was binnen einer Frist zu tun ist. Kann man jetzt doof finden, über Sinn und Zweck auch geteilter Meinung sein. Ich diskutiere aber nicht mit Behörden (bringt eh nichts), wenn sie irgendwelche Belege wollen, dann kriegen sie ihre Belege und das Thema ist für mich durch... Die nächsten Versuche, die Waffenbesitzer zu terrorisieren (Lex Faeser) stehen ja schon in der Warteschleife. Vielleicht jetzt schon neonfarbenen Lack besorgen, bevor die Preise dafür ins Unendliche steigen...
  25. Natürlich können Gerichte die Entscheidungen von Behörden aufheben, man kann aber dem Waffenbesitzer, der sich auf Auskünfte der zuständigen Behörde verlässt und dieses nachweisen kann, keinen Strick daraus drehen. Es fehlt hier ganz einfach am schuldhaften Verhalten des Waffenbesitzers, nicht mal ein fahrlässiges Handeln kommt hier in Betracht, wenn er sich vorher rückversichert hat. Würde man alles nach dem Motto "den letzten beißen die Hunde" abhandeln, können wir sämtliche Institutionen (Behörden, TÜV, Schornsteinfeger, usw.) abschaffen. Der Endkunde ist ja eh immer der Gefickte, wenn das Urteil der zuständigen Fachstellen nichts wert ist... Ich bringe mein Auto auch immer zur vorgeschriebenen Hauptuntersuchung. Das Urteil des dortigen Sachverständigen ist für mich maßgeblich und die Sache damit für mich erledigt. Mir soll dann mal einer kommen, wenn es wegen übersehener Mängel zum Unfall käme " das hätten Sie erkennen müssen..." Einen Scheißdreck muss ich...bin ich KFZ-Sachverständiger ? Wie ich schrieb, das passiert, wenn der Schlüssel bei Abwesenheit am Ort der Waffen ist... Obwohl es schon sehr fahrlässig wäre, irgendetwas überhaupt in einen EUR 49,- "Tresor" von Amazon aufzubewahren. Da kann ich es auch gleich auf dem Wohnzimmertisch liegenlassen oder in die Küchenschublade stecken. Sowohl aus versicherungstechnischer, als auch aus waffenrechtlicher Sicht.
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