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norinco em 351 svd dragunov Erwerb / Besitz einer Norinco EM 351 SVD DRAGUNOV 7,62X54R in Deutschland
Wauwi antwortete auf r4id's Thema in Waffenrecht
Kann es dir persönlich ja auch sein, aber der Gefickte ist am Ende meist der Kunde, der sich eben nicht so 100% in der Materie auskennt...- 112 Antworten
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norinco em 351 svd dragunov Erwerb / Besitz einer Norinco EM 351 SVD DRAGUNOV 7,62X54R in Deutschland
Wauwi antwortete auf r4id's Thema in Waffenrecht
Na, ob das bei Händlern immer nur Dummheit oder Nachlässigkeit ist ? Ich weiß nicht... Bei Privatpersonen mag das durchaus zutreffen, es ist ja auch keinem normalen Menschen nachvollziehbar zu vermitteln, warum z.B. ein MKE T 41 oder ein BWT 3 einen MFD tragen darf, das baugleiche SLG 95 / 97 hingegen nicht... Brauchst ja nur im Moment wieder bei eGun reinzuschauen, auch wenn das nichts mit dem G 3 System zu tun hat... Habe ich dort in ähnlicher Form aber auch schon hundertfach gesehen...- 112 Antworten
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Ja, sind 100% legal... Sind Werkzeuge wie Bohrer, Gewindeschneideisen, Fräser, usw. Ich würde aber (in Anbetracht deiner momentanen "Lage") mein Glück nicht über Gebühr herausfordern... Es haben schon Leute für weitaus weniger lieben Besuch bekommen...
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norinco em 351 svd dragunov Erwerb / Besitz einer Norinco EM 351 SVD DRAGUNOV 7,62X54R in Deutschland
Wauwi antwortete auf r4id's Thema in Waffenrecht
Mein Beitrag zielte primär auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eines solchen Imports ab, weniger auf dessen tatsächliche technische Durchführbarkeit. Ganz so einfach wie Du es schreibst, ist es dann aber doch nicht. Ich kann jetzt nur für meine Behörde sprechen, die wollen vor Erteilung einer Verbringungsrelaubnis ganz genau wissen, um welches konkrete Waffenmodell es sich im Einzelfall handelt. Im Zweifelsfall, wenn es nicht vollkommen offensichtlich ist, fragen die auch vorher beim BKA oder anderen Dienststellen nach, bevor sie die Erlaubnis erteilen. Habe ich alles hinter mir... Klar ist es möglich, wenn Du einen extrem nachlässigen SB hast, dem quasi alles egal ist (hatten wir in unserer Behörde auch schon). Du beantragst die Verbringungserlaubnis unter "halbautomatische Büchse, Kat. B, Kaliber .223, Hersteller: Heckler & Koch" , der SB fragt nicht weiter nach und erteilt die Erlaubnis. Du fährst dann damit ins Ausland, holst dir kackdreist ein HK 93 und schiebst es deiner Behörde vorsätzlich und böswillig unter, indem Du es nur unter den vorgenannten Bezeichnungen anmeldest. Was ja in der Sache noch nicht mal falsche Angaben wären. Aber mal ehrlich: Wer macht ernsthaft eine solche Himmelfahrtsaktion ? Da muss man schon eine sehr suizidale Einstellung zu seiner Zuverlässigkeit haben... Möchtest Du permanent auf einem solchen Pulverfass hocken ? Ich nicht... Ich mache den Fehler nicht, meinen Gegner zu unterschätzen. Das haben sich schon viele Leute gedacht, alle Behörden (Polizei, Zoll, Finanzamt) sind doof... Deshalb sind die Knäste auch so voll... Die pragmatischste und einfachste Lösung wäre, einfach grundsätzlich alle halbautomatischen Gewehre aus der Kriegswaffenliste zu streichen, dann bräuchten wir über eine solche Scheiße gar nicht zu diskutieren. Wer Böses vorhat, besorgt sich eine "Kriegswaffe" bestimmt nicht auf dem beschriebenen Weg, der kauft sich seine AK direkt beim lustigen Bosniak auf der Straße. Da gibt es dann auch keine Nachfragen bzgl. Verbringungserlaubnis, NWR, Aufbewahrung, usw.- 112 Antworten
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Genau so sehe ich es auch... Wo soll denn die Reise enden, dahin wo sie gerade geht ? Hat man doch gut im Video gesehen, da waren es auch keine "Tresorprofis" das hätte ich auch geschafft Kaputt kriegt man ALLES, es ist nur eine Frage der Zeit und des Aufwandes. Welcher Tresor soll denn z.B. Hydraulikspreizern aus dem Feuerwehrbereich standhalten ? Auch die Feuerwehr schafft das nicht in einer Minute, man muss zunächst eine Lücke/Spalt schaffen, um den Spreizer ansetzen zu können. Hat man den aber einmal, ist Ende. So ein Spreizer hebt mal locker einen 40-Tonner LKW an, der reißt alles auseinander wie Spielzeug... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bei keinem "Truppenteil", ich hatte von der Polizei NRW gesprochen. Die P 99 DAO ist hier die offizielle Dienstwaffe der Länderpolizei. Hätte man mir zu meiner BW Zeit im passenden Moment eine aufs Maul gehauen, wäre nur ein G 3 rausgesprungen... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
So sieht es aus, ich habe einen solchen und behaupte, den zu öffnen ist für den "normalen" Einbrecher unmöglich. Selbst A-Schränke schützen bereits gegen einfache Aufbruchwerkzeuge (das häufigst verwendete Werzeug ist ein großer Schraubendreher) wie Schraubendreher, Kuhfuß, usw. Ich vermute, das liegt entweder an der Bimsstein/Lavasteinfüllung oder an der Art bzw. der Legierung des Stahls. Man sah ja deutlich wie der Lichtbogen stotterte und immer wieder abbrach. Durch diese Stärke (8-10mm) wäre der Plasmaschneider von Lidl bei gewöhnlichen Baustahl wie Butter durchgegangen. Vermutlich wäre in dem Video ein Profi-Plasmaschneider auch nicht besser gewesen. Der "Profieinbrecher", der nachts mit Griesheimer Schlüssel einsteigt und Tresore vor Ort öffnet, ist ein Mythos, bzw. ein fast ausgestorbener Beruf. Normale Wohnungseinbrüche sind fast immer im Rahmen der Beschaffungskriminalität oder durch "reisende" Banden... Schnell rein, alles was klein ist und sich leicht zu Geld machen lässt einstecken (Bargeld, Schmuck, wertvolle Uhren, usw.) und schnell wieder weg. Was glaubt ihr, warum in zunehmendem Maße in Gerätehäuser von freiwilligen Feuerwehren eingebrochen wird ? Bestimmt nicht, um dort Löschdecken oder Schaummittel zu klauen... Gegen solche hydraulischen Öffnungswerkzeuge, nützt kein Tresor... Das sind aber auch keine Täter, die bei mir einbrechen, die gehen dann auf andere Ziele los, z.B. Geldtransporter, Geldautomaten, o.ä. -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Sorry, hatte ich mir vorher nicht angeschaut, aber sehr aufschlussreiches Video... Und mir will ernsthaft jemand weismachen, Einbrecher kommen mit dem Arsenal an Werkzeug, führen eine solche Aktion durch (womöglich noch im Mehrfamilienhaus) und niemand kriegt das mit... ? Das alles, nur um einem Sportschützen oder Jäger ein paar Waffen zu klauen ? Und im Video war das nur ein alter B-Schrank. Ich sage es mal bewusst ganz provokativ, wer so kriminell und zudem auch noch extrem gewaltbereit ist, der hat einfachere Möglichkeiten, als so etwas bei einem zivilen Waffenbesitzer durchzuführen. Letztens standen zwei sehr junge Polizistinnen (Alter Anfang bis max. Mitte 20, sahen auch noch richtig gut aus...) vor der örtlichen Synagoge, die 24/7 bewacht wird. Wer das notwendige kriminelle Potential besitzt, braucht die nicht mal schwer zu verletzen, der haut denen einfach eine aufs Maul und nimmt ihnen die Dienstwaffen ab (hätte man mit mir zu meiner BW Zeit als Wache/Streife genau so machen können). Macht dann 2 x Walther P 99 plus 2 x MP 5... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Stell den doch bitte noch mal rein, ich finde den gerade nicht... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Braucht man auch gar nicht, selbst bei Lidl gab es den Plasmaschneider schon mit integriertem Kompressor für relativ kleines Geld. Geht bis 12mm Stahl, wenn ich das richtig in Erinnerung habe und hat im Test sogar recht gut abgeschnitten (im wahrsten Sinne des Wortes). Einfach Netzstecker rein und los geht's... Werden aber Leute, die bei mir einbrechen eher selten dabeihaben. Oder sie sind zu doof, um so etwas zu bedienen... Für den Schrankinhalt ist das u.U. auch nicht besonders gut... Ansonsten wird das mit einer Pressluftflasche schon funktionieren, muss man halt ausrechnen, wie lange man arbeiten kann. 10 Liter Flasche mit 200 bar macht 2 Kubikmeter, wenn der Plasmaschneider als Beispiel 200l/min durchbläst, kann man 10 Minuten damit schneiden. CO2 wird u.U. länger gehen, da das Gas verflüssigt in der Stahlflasche ist und somit mehr Volumen zur Verfügung steht. Gibt ja so Durchgeknallte, die schließen den Plasmaschneider an die Argonflasche an...klar, man kann auch Helium nehmen, wenn man denn zu viel Geld übrig hat. Funktionieren tut es auf jeden Fall... -
norinco em 351 svd dragunov Erwerb / Besitz einer Norinco EM 351 SVD DRAGUNOV 7,62X54R in Deutschland
Wauwi antwortete auf r4id's Thema in Waffenrecht
China innerhalb EU ? Dass die Waffe möglicherweise vorher in einem EU Mitgliedsstaat war, kann man ja nicht riechen... Aber auch da gibt es Vorschriften und Prüfungen bezüglich eines Importes. Ich kann mir ja auch nicht einfach ein L1A1 aus Holland, oder ein SIG 90 PE aus Luxemburg holen...- 112 Antworten
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norinco em 351 svd dragunov Erwerb / Besitz einer Norinco EM 351 SVD DRAGUNOV 7,62X54R in Deutschland
Wauwi antwortete auf r4id's Thema in Waffenrecht
Selbst wenn die ihr OK gegeben hätten heißt das im Extremfall ja auch nichts... Prima, so habe ich mir Rechtssicherheit immer vorgestellt... Gibt es eigentlich die ominöse Firma "Polytech" aus China noch ? War das ein eigenständiges Unternehmen, oder auch nur eine andere Vertriebsschiene/Name von Norinco ? In Europa habe ich die zumindest noch nie gesehen, die spielten nur früher in den USA mal eine Rolle. Die Frage ist ja auch, wie konnte dieser China-SVD Klon überhaupt nach Nürnberg gelangen, wenn er so "böse" ist ? Zumindest lag das sicher nicht am Zoll, wenn die streng nach der Liste gehen, die sie selbst veröffentlichen, steht dieses Modell da definitiv nicht drin.- 112 Antworten
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norinco em 351 svd dragunov Erwerb / Besitz einer Norinco EM 351 SVD DRAGUNOV 7,62X54R in Deutschland
Wauwi antwortete auf r4id's Thema in Waffenrecht
Alles 100% richtig, was Du schreibst... Und exakt unter diesem Aspekt erkläre mir jemand die Einstufung eines SIG 90 PE, eines HK 91 oder eines HK 93 als Kriegswaffen... Das kann niemand. Sieht man daran, wenn mal der richtige Anwalt vor Gericht seine Argumente vorträgt hat die Vertreterin des Wirtschaftsminsteriums, außer Gestotter, Gestammel und dummem Zeug nichts mehr zu bieten und blamiert sich bis auf die Knochen. Macht aber nichts, dann ändert mal halt anschließend über Nacht klammheimlich die Liste und nimmt alle HA in .338 Lapua oder .50 BMG in selbige auf... Vor 15 Jahren stand das da noch nicht so drin.- 112 Antworten
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norinco em 351 svd dragunov Erwerb / Besitz einer Norinco EM 351 SVD DRAGUNOV 7,62X54R in Deutschland
Wauwi antwortete auf r4id's Thema in Waffenrecht
Das Teil heißt aber anders, eben "SDM" und kommt aus China... Eine SDM AK 47 aka NEDI AK 47 ist ja schließlich auch keine Norinco 56... Unter China finde ich in der Liste auch nur das Modell 305, das ist ein semiauto Klon des US M14. Als Kriegswaffe zählt laut Liste nur das Dragunov aus der ehemaligen Sowjetunion. Ein Ishmash TIGR z.B. ist wiederum eine vollkommen andere Waffe... Daran offrenbart sich wieder der ganze Schwachsinn solcher Regelungen. Glaubt wer ernsthaft, die MKE T 94 wäre technisch etwas anderes (bis auf geringe Änderungen an Gehäuse und Verschlussträger), als das was türkische Behörden von MKE bekommen...? Wurde halt nur mit einer anderen Zweckwidmung vom Hersteller gefertigt und bestempelt und ist damit wieder "lieb"...- 112 Antworten
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du hast aber schon wieder eine kriminelle Energie... Der Umgang mit nicht BAM geprüften Feuerwerkskörpern ist doch verboten in Deutschland... Zudem passt der Polenböller auch nicht durch ein Minilöchlein von 1mm, sehr wohl aber eine Kanüle... Ich werde hier den Teufel tun, Anleitungen zu strafbaren Handlungen zu geben, wer halbwegs im Schlosser-/Schweißerhandwerk bewandert ist, weiß was ich meine... Wurde auch schon mal bei YT gezeigt, da haben selbst außen angebrachte Ladungen von militärischem Sprengstoff, sowie Schneidladungen aus dem Abbruchgewerbe nichts gebracht, nach dieser Methode hatten sie ein Puzzle eines Tresors über hunderte Quadratmeter verteilt... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nebelanlagen im Aufstellungsraum des Schrankes wären auch nicht verkehrt... Wobei das echt effektiv ist, ich konnte mich mal live davon in Essen auf der "Security" im Aquarium überzeugen... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wolfram dürfte auch nicht schlecht sein und vermutlich deutlich günstiger... Zudem stellt das auch sicher, dass man mit "allgemein gebräuchlichen Werkzeugen" da kein Minilöchlein durchbohrt... Ich weiss nicht, wie die normalen 0 er oder 1 er gegen das reine Lochbohren geschützt sind, rein theoretisch reicht eine 1mm Bohrung bis in den Innenraum und jeder 0 er oder 1 er platzt wie eine Seifenblase... Ist natürlich auch lebensgefährlich für den Dieb, ist deren täglich Brot am Geldautomaten aber in gleicher Weise... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Nirgendwo (fast)... Spontan würden mir jetzt nur Japan oder Nordkorea einfallen, da stellt sich aber diese Frage von vornherein erst gar nicht... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Kleiner Hinweis an alle, die den 0 er bei der DPolG bestellt haben (ich werde ja vermutlich nicht der Einzige sein): Die Lieferzeit wird ca. zwei Wochen betragen, die hatten über 300 Bestellungen innerhalb von zwei Tagen..., die Auslieferung wird über die Herstellerfirma (Eisenbach Tresore) erfolgen. Von dort aus wird der Kunde auch eine email mit Bedienungsanleitung usw. erhalten. Also nicht löschen, ist kein Werbe-Spam... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, o.k. es hätte heißen müssen "passende Munition"... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Dem kann ich nur zustimmen. Es hat auch nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, ist aber ganz sicher der stressfreiere und einfachere Weg. Wie schon gesagt, Behörden sind vollkommen beratungsresistent, Diskussionen führen eh zu nichts, außer zu hohem Blutdruck... Da ich mir dessen bewusst bin und auch keine Lust habe, mit irgendwelchen Behörden Konversation jeglicher Art zu treiben, bin ich auch diesen Weg gegangen. 0 er kaufen und aus die Maus... Ärgerlich um die Kohle, aber deutlich günstiger als die Anwaltsrechnung... Was mich an der ganzen Geschichte aufregt, ist noch nicht mal die Sache als solche, die ist ja sogar nachvollziehbar und sollte jedem Menschen klar sein, der nicht nur von Zwölf bis Mittag denkt. Dass ein Schlüssel zu einem Waffenschrank nicht in die offene Küchenschublade oder zwischen die Socken im Kleiderschrank gehört, ist jetzt nichts wirklich Überaschendes und Neues. Wenn ich eine millionenteure Villa hätte, läge der Schlüssel zur Eingangstür schließlich auch nicht außen unter der Fußmatte oder unter dem Blumenpott im Eingang... Es kotzt mich nur an, welche Sau hier wieder durchs Dorf getrieben wird und man uns oberlehrerhaft erklärt, was wir zu tun und zu lassen haben. Wären die Waffen vor 20 Jahren beim Einbruch abhandengekommen, weil der Schlüssel offen rumlag, wäre auch da schon die Zuverlässigkeit (zu Recht) weg gewesen. Aber, liebe "Obrigkeit", hier zum mitlesen und -schreiben: Ich bin kein 10 jähriger Schuljunge, der eure Ratschläge braucht, ich weiß schon ganz gut, was ich tue und ein gewisses Maß an Eigenverantwortung kann mir mir durchaus zutrauen. Peinlichkeit sein Vater ist dann wirklich, dass man uns noch ellenlang die Wahl eines "sicheren" Zahlencodes erklärt... Nee, ganz sicher wähle ich nicht 1 2 3 4 5 6, das wäre wie der sprichwörtliche Schlüssel unter der Fußmatte. Um das zu erkennen und einzusehen, brauche ich keine Belehrung durch irgendwelche Behörden... Nur ein ganz einfaches Beispiel: Nehmt doch einfach euren PIN Code vom Geldautomaten... Den kennt außer dem Besitzer niemand (nicht mal die Mitarbeiter der Bank). Bei einem Gemeinschaftskonto mit der Ehefrau/Partnerin fünktioniert das natürlich nicht... Der PIN Code wird dann zur zusätzlichen Sicherheit noch um zwei weitere Ziffern ergänzt. Macht aber bitte nicht den Fehler, als zusätzliche Ziffern z.B. die "88" festzulegen, wer weiß, welch böse Dinge man euch dann noch unterstellen/andichten wird... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist so vollkommen korrekt. Allerdings darf da keine Munition rein. -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Genau das ist auch meine Argumentation. Die Behörden argumentieren aber so, dass Du ja keine tatsächliche Gewalt über den Schlüssel hast, wenn du nachts schläfst. Ist grundsätzlich in der Sache auch zutreffend, aber welches Szenario wäre denn in einem solchen Fall vorstellbar ? Der Einbrecher findet den Schlüssel, öffnet damit den Waffenschrank und räumt ihn aus, während Du zwei Meter weiter friedlich schlummerst ? Natürlich bekommst Du von alledem nichts mit... Wohl kaum, wenn der Täter merkt, dass jemand zu Hause ist, haut er entweder ab oder macht es auf die harte Tour, indem er dir direkt ein Messer an den Hals hält und dich zum Öffnen sämtlicher Schränke zwingt. Da spielt es dann überhaupt keine Rolle mehr, wo de Schlüssel verwahrt wurde... Aber hoffst Du ernsthaft drauf, mit Sachargumenten Behörden (insbes. im Waffenrecht) zu überzeugen ? Vergiss es, die ziehen einfach Ihren Stiefel durch, Diskussionen sind da vollkommen sinnlos und nicht zielführend... Die wollen ihren tollen 0 er Schrank mit Zahlenkombi ? Dann kriegen sie ihn, einschließlich Nachweise und fertig. Ist zwar im Moment ärgerlich um die EUR 319,-, hat aber nicht nur Nachteile für den Besitzer... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Eben genau das kannst Du nach jetziger Rechtslage nicht mehr tun... Entspricht ja genau meiner Argumentation, sehen das VG und die Behörden aber anders. Wenn Du schläfst, muss der Schlüssel ab jetzt in das vielzitierte "gleichwertige Behältnis". Da kannst Du ihn auch legalerweise drin lassen, wenn Du außer Haus, im Urlaub oder sonstwie abwesend bist. Werde ich aber nicht tun. Tagsüber am Mann ist in meinen Augen immer noch die sicherste Verwahrmethode. Klar kann mich mich auch mit Waffengewalt zur Herausgabe des Schlüssels zwingen, das wäre dann aber nach offizieller Lesart (bisher noch) kein schuldhaftes Verhalten des Besitzers... -
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Wauwi antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Dann wird es dringend Zeit, dass die Halbautomatenmafia mal Einfluss auf den Gesetzgeber nimmt, um Ihre Kassen zu füllen...