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Wauwi

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  1. Mich würde mal interessieren, was Experten bzw. sachkundige Leute zum Europarecht von diesem Machwerk halten. Ich beziehe mich hier insbesondere auf den Bundesratsbeschluss aus 2013. Die Aussagen dort sind schließlich ziemlich deutlich. Diejenigen, die diesen Beschluss gefasst haben sind ja auch keine dummen Leute und verweisen hier mehrfach auf entsprechende Rechtsgrundlagen in puncto Regelungskompetenzen der EU. Wenn es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage mangeln sollte (was ich leider nicht weiß) und sich zwischenzeitlich keine Änderungen im Europarecht ergeben haben, können geisteskranke Weltverbesserer gerne 24h am Tag ausarbeiten und fordern was sie wollen...
  2. Ja, was die Lauflänge anbelangt, hast du natürlich Recht. Wenn ich mir dein Logo so begucke, gehe ich davon aus, dass du dir im Klaren darüber bist, dass du diese Teile auch selbst in unser aller Traumland USA nicht kriegen würdest (zumindest nicht ohne paperwork), Stichwort "SBR" ... Ein "M4" kriegen wir hier (und auch in USA) alle nicht - auch wenn ich das Modell von Colt sicherlich gerne hätte.. - , aber ich weiß natürlich was du meinst. Immerhin kannst du deinen AR-15 Klon mit einem 10-Schuß Magazin erwerben, ich als Jäger bekomme ihn nur mit 2-Schuß Magazin... Auch als Jäger lebt man nicht auf einer Insel der Glückseligkeit, es gibt immer wieder extreme Beispiele die man gern hätte, aber aufgrund der Rechtslage eben nicht bekommt z.B. eine MKE T94SD (wird leider immer Kurzwaffe bleiben). Man sollte jedoch das, was wir alle kriegen können nicht aus den Augen verlieren (z.B. Zivilableger von G3, HK33, M14, FAL, AR-15 in 20 Zoll, SIG, usw...) Ist das etwa nix ? Ich kann mich an Zeiten erinnern, da hätte ich für ein HK SR9 sprichwörtlich die eigene Großmutter verkauft. Und kurz danach war es verboten, weil es einigen Idioten immer noch zu extrem aussah... Insofern sollten wir alle nicht neidisch nach rechts oder links schauen, sondern zusehen dass wir unser aller Recht verteidigen und nicht am Ende alles verlieren...
  3. Doch, hat es, mit Ausnahme von Klonen der AK-Baureihe sowie zivilen Derivaten von Maschinenpistolen nach 1945 (die Bullpubs lasse ich jetzt mal außen vor, da war eh nur ein Modell interessant...) Anderenfalls würden die Sportschützen heute immer noch mit HK SL7, HK SL8, Ruger Mini 14 oder völlig entarteten Eisenbahnschwellen a'la SLG 94 oder SLG 95 antreten. Dass ich diese Regelung und Ungleichbehandlung, obgleich ich JJS Inhaber bin, ebenfalls zum K****n finde und sie null Sicherheitsgewinn bewirkt, steht auf einem völlig anderen Blatt.
  4. Ich kann nur jedem die Lektüre des Romans "Unintended Consequences" von John Ross ans Herz legen. Ist eine sehr gute fiktionale Geschichte...(leider nur in englisch erhältlich), allein die Covergestaltung sagt mehr als 1000 Worte... Gibt auch weitere Romane zu dieser Thematik, die werde ich hier allerdings nicht empfehlen...
  5. Das ist doch mal eine klare Ansage ! Ich würde mich bei ihm für so viel Ehrlichkeit bedanken und dieses bei der nächsten Wahl mit meinem Kreuzchen zum Ausdruck bringen...
  6. Eben ! Deswegen ist der Anscheinsschwachsinn (den ohnehin kein EU Land außer Deutschland hatte) auch dort gelandet wo er hingehört - auf dem Müllhaufen der Geschichte (zumindest zum größten Teil)
  7. Die Suzie an sich nicht, nur die Tatsache, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht amtlich geprüft war, ich sie aber schon auf der WBK hatte. Und siehe da, eine Woche nach Eingang der Klagebegründung im RRA Fall, stand plötzlich um 06.00 der freundliche Weckdienst vor der Tür ! Bier hatte er nicht mitgebracht (hätte mir um die Zeit eh nicht geschmeckt), frische Brötchen auch nicht, dafür aber einen "Beschluß" in dem u.a. "Verdacht Verstoß / KWKG" aufgeführt war. Zur Ehrenrettung muss ich sagen, dass sich die Jungs aber durchweg anständig und fair benommen haben. So wanderte die böse Suzie zum LKA/NRW, wurde dort ausgiebig untersucht und das Ergebnis in einem hervorragenden KTU-Gutachten (ein anderes Niveau, als manches aus Wiesbaden...) zusammengefasst. Danach war sie die liebe Suzie.
  8. Flinten fallen generell nicht unter KWKG (zumindest in Deutschland) Wer will denn über die Ähnlichkeit entscheiden ? Ähnlichkeit womit (d.h. mit welcher Referenzkriegswaffe) ? Diese ganze Sch... hatten wir jahrzehntelang in Deutschland, Gott sei Dank kam man ja im Jahre 2003 doch zu Verstand und das ist auch gut so. Darüberhinaus gibt es sehr böse aussehende Flinten (Franchi SPAS12, Striker/Protecta) zu denen mir beim besten Willen keine Vergleichskriegswaffe einfällt.
  9. glaube mir, mit dem Lauf des Hasen kenne ich mich auch ganz gut aus... BWT3 als betroffener Kunde, RRA als Initiator des gesamten Falles und last but not least Suzie als Retourkutsche für die Klage im RRA-Fall...
  10. Das war auch in einem früheren Leben mal ein VA... Vielleicht haben die beim BKA auch jahrelang die Einstufungen durcheinander geworfen, da sie sich ja teilweise selbst widersprechen. Einerseits erwähnen sie explizit die optische Gleichheit des HA mit der Referenzkriegswaffe und stufen dann am Schluß in Kategorie 4 oder 5 ein ...
  11. warum sind die nicht vorhanden ??? Meines Erachtens fallen fast alle HA darunter, warum die Einstufung laut BKA größtenteils anders ist, verstehe ich nicht wirklich. Das sind zwar jetzt nur Vermutungen von mir, aber ich könnte mir vorstellen, dass diese Irren bei der EU selber nicht wissen, wovon sie reden, sondern in blindem Aktionismus irgendetwas ruckzuck zusammengekloppt haben ohne technischen Sachverstand und das geringste Hintergrundwissen. Vermutlich wollen die auf ehemalige VA die zu HA konvertiert wurden wurden abzielen, weil sie Angst vor einer Rückänderung zum VA haben. Dann würden auch die übrigen Punkte bzgl. Dekowaffen und Teilehandel via Internet Sinn ergeben. Von solchen Waffen existieren ja tonnenweise Beispiele im EU Ausland (z.B. umgebaute G3 in Luxemburg, M16A1 in Italien, AK47 in Belgien u. Niederlande, usw.). Wenn die nur auf die reine Gefährlichkeit der Waffen abzielen würden, warum sollten sie dann SL- und Pumpflinten völlig unbehelligt lassen ? Wie dem auch sei, die Revolution in Kuba nahm mit Repetierern in .22 lfB ihren Anfang...
  12. Allen Panikreaktionen hier zum Trotz - Leute bleibt doch einfach mal auf dem Teppich ! Ich habe mir jetzt dieses Machwerk mal in englisch durchgelesen, also bleiben wir zunächst bei den Fakten: - Nirgendwo steht (selbst wenn diese krankhaften Fieberphantasien durchkämen), was mit dem bereits jetzt vorhandenen Bestand passieren soll. - Würden diese geistigen Fäkalien tatsächlich zu einer EU-Richtlinie gelangen, müssten diese von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Wie die jeweiligen Staaten dieses dann tun, ist zum jetzigen Zeitpunkt reine Kaffeesatzleserei. Tatsache ist jedoch, dass sich (im Falle DE) unsere Parlamentarier und Behörden um die tatsächliche Abwicklung und deren Risiken kümmern müssten, denn davon werden sich die EU-Bürokraten dann sicherlich nichts mehr annehmen. Konkret hieße dieses das Risiko hunderttausender Prozesse, u.U. Entschädigungszahlungen im deutlich zweistelligen Millionenbereich, vom Arbeitsaufwand der Behörden mal ganz zu schweigen. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden werden sich mächtig bedanken... - Selbst unsere Politiker (zumindest die Mehrheit) haben ja nach dem Vorstoß der Grünen zum Verbot von Anscheins-HA ziemlich klar Stellung bezogen, was diese Thematik angeht. Dieses ebenfalls vor dem Hintergrund der Amokläufe der Vergangenheit. - Glaubt hier irgendwer (wenn die schlimmsten Befürchtungen Realität werden), dass am 01.02.2016 die Polizei vor der Tür steht, alle eure HA mitnimmt, direkt in den Shredder wirft und damit ist die Sache erledigt ? Ich glaube, die Jungs haben derzeit etwas andere Probleme... Wir alle haben eine WBK für unsere HA, d.h. eine unbefristete Besitzerlaubnis. Diese kann nur per Verwaltungsakt durch die zuständige Behörde widerrufen werden. Hierbei können stets Rechtsmittel gegen diesen Verwaltungsakt eingelegt werden. Selbst wenn Sofortvollzug im öffentlichen Interesse angeordnet wird, wird lediglich der Suspensiveffekt beseitigt, die Sache ist bis zur Rechtskräftigkeit eines höchstinstanzlichen Urteils aber noch lange nicht damit erledigt. Wo sollen die ganzen HA denn während dieser Zeit hin ? Die Asservatenkammern platzen doch schon jetzt aus allen Nähten. Hierbei sollte man sich eben auch immer vor Augen führen, dass es hierbei nicht um 50 BWT3 oder 30 PSM-Pistolen geht. - Ein solches Szenario, wie es sich manche hier ausmalen, hat es m.W. nach noch nie in der Geschichte der BRD gegeben. Dass es die Politiker einen ziemlichen Dreck interessiert, was die sie alimentierenden Bürger von Ihnen halten, wissen wir zwar nicht erst seit gestern, aber dieses wäre eine ganz andere Kategorie. Wenn die MwSt. um drei Prozentpunkte steigt ist das ärgerlich, tut aber nicht so unmittelbar weh. Von der Flüchtlingsproblematik und möglicherweise damit verbundenen Auswirkungen bekomme ich auch (noch) nicht so entsetzlich viel zu spüren. Die Vorratsdatenspeicherung finde ich zwar auch nicht toll, kann mich jedoch zumindest damit (wenn auch nur scheinbar) beruhigen, dass ich nichts zu verbergen habe. Wenn jedoch der Staat hergeht und mich auf einen Schlag um fünfstellige Beträge berauben will, könnte ich durchaus ein wenig säuerlich werden...
  13. Leider kenne ich das genaue Procedere bei derartigen Ergüssen der EU-Kommission nicht, was alles passieren muss, bis diese zu einer EU-Richtlinie werden, die dann alle Mitgliedsstaaten letztlich in nationales Recht umsetzen müssen. Vielleicht kann hier mal jemand aufklären (insbes. unsere Juristen hier im Forum), damit man abschätzen kann, wie groß die reale Gefahr nun wirklich ist. Ich höre hier bei vielen bereits jetzt einen gewissen resignierenden Unterton heraus. Doch denkt mal nach, wie viele dieser Vorstöße wir auf nationaler Ebene (insbes. nach Erfurt, Winnenden, usw.) in dieser Richtung bereits hatten: - Verbot "großkalibriger Waffen" - gescheitert ! - Antrag der Grünen zum Verbot von "Anscheins-HA" - total gescheitert ! - usw. Dabei sind unsere Parlamentarier sicher alles andere als waffenfreundlich gesinnt... Die wenigen Fälle, die "durchgegangen" sind (Verbot kurzer Pumpflinten, PSM-Pistolen) konnten aber auch nur wegen der sehr geringen Anzahl der Betroffenen umgesetzt werden. Bei den Halbautomaten sind wir bei ganz anderen Zahlen, und wir reden hier nicht nur von Deutschland sondern von ganz Europa. Viele Länder waren in diesem Bereich ja schließlich vor 30 Jahren eher weniger restriktiv (Frankreich, Belgien...), da dürfte sich so einiges angesammelt haben. Ich denke nicht, dass irgendein Besitzer (teilweise haben wir den Gegenwert eines Wagens der oberen Mittelklasse) eine entschädigungslose Enteignung kommentarlos hinnehmen wird. Das ein solches Vorgehen die Zustimmung der Bevölkerung zur EU Legislative und zur EU schlechthin nicht gerade beflügeln wird, das dürfte auch dem dümmsten Politiker klar sein.
  14. Was ist es denn deiner Meinung nach sonst, wenn kein Kaufinteressent existiert ? Wo sollten denn die potentiellen Kunden für Millionen von EU-weit verkauften Halbautomaten herkommen ? Ich könnte es ja noch ansatzweise nachvollziehen, wenn eine solche Regelung in die Zukunft gerichtet ist und der Bestandsschutz greift. War ja in USA beim VA-Verbot von 1986 und beim assault weapons ban von 1994 genau so. Es kann nicht sein, dass mir Dinge weggenommen werden, die nach geltendem Recht legal erworben wurden und deren Wert sich im deutlichst fünfstelligen Bereich bewegt. Ich muss jetzt aufpassen, was ich hier schreibe, aber dieses werde ich zu verhindern wissen... Was mich mal interessieren würde: Wie hat man die Sache seinerzeit in England geregelt (Totalverbot von Kurzwaffen) ? Australien wäre auch noch interessant, dort wurden ja auch sämtliche HA nach einem Amoklauf verboten.
  15. Das ist natürlich 100% korrekt ! Ich weiss nicht, wie es euch allen geht, aber ich habe mittlerweile deutlich mehr Angst vor den Terroristen in den Parlamenten, als vor denen aus dem nahen Osten...
  16. das wäre dann ein enteignungsgleicher Eingriff. Das Problem der kurzen Pumpflinten, Butterflymesser, Wurfsterne etc. war aber hauptsächlich, dass niemand gerichtlich dagegen vorgegangen ist. Hier ging es aber auch um ganz andere Geldbeträge. Dass ich persönlich den Gerichtsweg durch alle Instanzen in diesem Falle beschreiten werde, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ich habe bereits aus weitaus nichtigeren Anlässen den Rechtsweg beschritten. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so etwas tatsächlich durchkommt. Bisher hat man immer irgendeine Lösung gefunden (vgl. BWT3, abgeänderte Mauser 712 Pistolen, usw.). Ebenfalls beträfe dieses ja nicht nur uns Deutsche. Ich denke aus den Nachbarländern (Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Skandinavien...) würde dann auch reichlich Gegenwind kommen...
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