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Wauwi

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  1. "Echte" 10er gibt es nicht für den M1... Möglicherweise ein 15er Magazin nehmen, Sperre rein und die Bodenplatte mittels Schweißpunkt dauerhaft mit dem Gehäuse verbinden. Keine Ahnung, ob so etwas ausreichen würde... Das wäre aber Sache der Verbände gewesen, genau so etwas mal anzusprechen... Wäre dann als Antwort gekommen "... ist uns egal, euer Problem..." wäre das zwar doof, aber zumindest eine ehrliche Aussage. Diesen Rattenschwanz an Ärger kann doch niemand ernsthaft wollen...
  2. Als Händler mit Herstellungserlaubnis ? Habe ich oben geschrieben...? Als Besitzer ? Keine Ahnung. Die einzige Möglichkeit wäre, das alte 5-Schuss oder 2-Schuß Magazin für Jäger zu verwenden. Die gibt es, die funktionieren aber nicht besonders gut. Bei genau dieser Problematik ist das M1 Carbine nur die Spitze des Eisbergs. Man denke an Zivilvarianten von Thompson, BD 38, Uzi, MP5, usw. In den USA gibt es da Magazine für die Unterdrücker-Bundesstaaten (die auch nur 10 Schuss max. erlauben). Die beruhen aber auch (fast) alle auf blockierten Originalen, wobei wir wieder den Senf mit den Magazinkörpern hätten. Bei manchen Systemen (z.B. Uzi) ist ja konstruktionsbedingt auch gar nichts anderes möglich.
  3. Das Schlimme an dem Ganzen ist ja die Tatsache, dass irgendwelche Verbote ohne Sinn und Zweck sondern nur aus ideologischen Gründen und um des Verbots Willen verhängt werden. Dass z.B. der Umgang mit Kinderpornos verboten ist, leuchtet jedem anständigen Menschen ein. Wobei ich mir da nicht mehr so sicher bin, wenn ich mir die letzten Wahlergebnisse angucke, vielleicht gehört so etwas ja in paar Jahren auch zum guten Ton dazu und jeder der es dann wagt, das zu kritisieren ist ja eh ein Nazi...? Dass es hier nur um dumme Ideologie geht, erkennt man ja schon daran, dass ein wirksames Verbot "großer" Magazine gar nicht umsetzbar ist. Wenn ich Händler/Hersteller mit entsprechenden Erlaubnissen wäre, würde ich ganz einfach z.B. eine M1 Carbine oder einen G3 Klon oder was auch immer auf eine Gesamtlänge unter 60cm kürzen, das ganze vom Beschußamt abnehmen lassen und dieses Teil dann meinetwegen unter meinem Herstellerzeichen "Pistole, Modell Tralala" nennen. Alle angeboten Magazine werden ab dann natürlich als "Magazin für Pistole Mod. Tralala" angeboten, was bis max. 20 Schuss Kapazität auch legitim ist. Wenn irgendwelche Leute/Käufer diese Magazine dann missbräuchlich verwenden, um sie woanders reinzustecken nur weil sie zufällig passen, ist das nicht mein Problem als Händler/Hersteller. Ich habe schließlich nichts Verbotenes verkauft... ? Klar, bei allem unter 6,2mm funktioniert das Spielchen natürlich nicht... Wartet ab, genau so oder so ähnlich wird es kommen. Dieser ganze Scheißdreck wird wieder viele kleine Beitlers &Co. hervorbringen. Wäre ja auch die Gelegenheit für Hersteller sich in Zukunft mal mehr mit Systemen mit Gurtzufuhr zu beschäftigen. Da gibt's ja keine verhassten Magazine oder Magazinkörper...
  4. Die Magazine als solche sind nicht das Problem, sondern die "Magazinkörper". Wie ist denn ein Gegenstand einzustufen, der ursprünglich mal ein "großes" Magazin war, nunmehr im Inneren eine Blockierung auf 10-Schuss maximal hat und technisch dauerhaft so verändert ist, das er sich nicht mehr zerlegen lässt...? Ist das dann ein verbotener Magazinkörper ? Meiner Meinung nach nicht, das ist ein Magazin, was maximal 10-Schuss fasst... (und schlecht zu reinigen ist...) Aber werden das dann alle so sehen...? Es geht hier nur darum, uns zu drangsalieren und mit Gewalt fadenscheinige Gründe herbeizuführen um u.U. unwissenden oder gutgläubigen Leuten an den Karren fahren zu können. Derjenige der ohnehin auf das Waffengesetz pfeift und vorsätzlich gegen diese Regelung verstossen will, den wird das Ganze eh nicht tangieren. Der wird aber auch nicht so blöd oder leichtsinnig sein und solche Magazine bei der nächsten Kontrolle im Waffenschrank in seinen Kanonen stecken zu haben . Summa summarum: Sicherheitsgewinn gleich null, nichts aus dem AWB in den USA von 2004-2014 gelernt (wo der Schwachsinn aber von vornherein auf 10 Jahre befristet war) und direkt wieder ein ganzer Haufen Leute mehr, die so richtig gut auf diesen Staat und seine Vertreter (mit wenigen Ausnahmen vielleicht...) zu sprechen sind...
  5. Dann musst Du das Magazin, was zum Lieferumfang der Glock gehörte zur Vernichtung abgeben... oder besser noch, die Glock gleich ohne Magazin erwerben... Die übrigen Glock Magazine, die Du bereits vor dem Stichtag besessen hast, meldest Du als gesetzestreuer Bürger natürlich deiner Behörde und darfst sie folglich behalten... Rechnungen ? Nee, die hast Du leider nicht mehr... wer bewahrt denn schon Rechnungen für Kleinzeugs jahrelang auf...?
  6. Du tust ja nichts verbotenes, wenn du die Glockmagazine ordnungsgemäß anmeldest (da Du eine dazu passende Langwaffe besitzt). In der Kurzwaffe kannst Du sie weiterhin nutzen, in der AR15 dagegen nicht...
  7. Genau das hat mir auch ein Händler gesagt... Kann man sicherlich so sehen, ist vom technischen her ja auch sogar durchaus zutreffend. Trotzdem ist und bleibt es ein Einstecksystem, da dieser "Minilauf" den Lauf der Basiswaffe nicht ersetzt, sondern lediglich als Adapter fungiert um unterschiedliche Patronenlagermaße anzugleichen.
  8. Es ist eindeutig kein Wechselsystem, da der bestehende Lauf nicht entfernt wird. In der Rechtsvorschrift wird der Verschluß zum Einstecksystem ja auch explizit genannt, neben Einsteckläufen (z.B. für Flinten) oder den sog. "Fangschußgebern"
  9. Doch, für mich schon... Erlaubnisfreier Besitz bedeutet für mich ganz klar eine Freistellung von der Eintragungspflicht. In der Anlage 2 zum Waffengesetz ist es ja einen Absatz vorher bei Wechselsystemen deswegen auch bewusst anders formuliert.
  10. Mal eine Frage an die community, wie ihr das seht: Ich beabsichtige den Kauf eines Einstecksystems (CMMG in .22lfB) für AR-15 Modelle. Eingetragene AR-15 auf WBK ist vorhanden. Da ich Jäger bin, spielt Anscheinsproblematik keine Geige... JEDER ! Händler, mit dem ich bislang gesprochen habe, ist der Ansicht, dass ich das Teil so gegen Vorlage der WBK (mit eingetragener Basiswaffe in .223) kaufen kann, ich dieses jedoch in die WBK eintragen lassen müsse. Meine zuständige Behörde vertritt ebenfalls diese Ansicht... Können alle Leute außer mir nicht lesen, oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, bzw. ist irgendwo ein "Hintertürchen", welches ich übersehe ? ? Die Anlage 2 zum Waffengesetz ist m.E. recht eindeutig formuliert: 2a.Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer WaffenbesitzkarteEinsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. Wie gesagt, es handelt sich um ein Einstecksystem, nicht um ein Wechselsystem. Bei Wechselsystemen sieht es natürlich anders aus, aber meiner Meinung nach braucht ein Einstecksystem nicht eingetragen werden... Wie seht ihr das ?
  11. Nein, ich habe auch keinerlei Erfahrungen mit solchen Geräten und deren Funktion ... Wie Du siehst, bin ich ja bereits mit einem primitiven Einzellader Marke Eigenbau intellektuell vollkommen überfordert... Dazu hat es deinen Beitrag gebraucht, mich erstmalig überhaupt mit dieser Materie zu beschäftigen... Wenn Du unter Schusswaffen natürlich hochgradig illegale und lebensgefährliche Bastelarbeiten verstehst, an deren Ende dann immer noch eine mehr schlechte als rechte Lösung mit dem halben Allerwertesten steht, hast Du natürlich recht. Mit solcher Thematik habe ich mich in der Tat nie wirklich beschäftigt und insofern auch dann natürlich gewisse Verständnisschwierigkeiten. Da bin ich eben doch zu sehr Perfektionist.
  12. Mir war der Begriff der sog. "slam gun" bis zu diesem Thema auch nicht geläufig. Ich konnte mich jedoch plötzlich wieder daran erinnern, dass der Mitstreiter von Charles Bronson seinerzeit in "Death Wish III" so ein selbstgebasteltes Teil benutzt hat. Damals, als noch junger Bengel, war ich offensichtlich so stark auf Bronsons .475 Wildey fixiert, dass ich diesem Teil einfach kein Interesse beigemessen habe. Wie das hätte funktionieren sollen war mir aber zu der Zeit immer ein großes Rätsel. Jetzt ist man ja schlauer. Gott sei Dank ist hier vielleicht der falsche Begriff... An dem ganzen rechtlichen Für und Wider und der Diskussion darüber, möchte ich mich hier gar nicht beteiligen. Ich bin sicherlich ein sehr toleranter Mensch, wenn es darum geht, dass Hersteller oder Händler die Grenzen des Erlaubten bis zum Limit ausloten... Für ein solches Teil oder den Bausatz zu werben, finde ich jedoch einfach nur dämlich... Da könnte man auch gleich für andere legale Dinge wie z.B. Streichholzköpfe, Kunstdünger, Aceton, Eisenrohre aus dem Baumarkt, usw. Werbung machen. Abgesehen von der Illegalität, bin ich einfach nur fassungslos, wenn man so manche Selbstdarsteller auf youtube mit solchen Gerätschaften hantieren sieht...? Wie blöde muss man sein, so eine slam gun aus der Hand abzufeuern ? Manchen scheint nicht klar zu sein, dass man nur zwei Stück davon hat... Ich für meinen Teil möchte die auch ganz gerne behalten. Was ich jedoch vom technisch/physikalischen Aspekt her nicht verstehe (oder mache ich da einen Denkfehler): So ein Teil hat ja keinen Verschluss, bzw. verriegelt ja nicht. Warum fliegt das vordere Rohr eigentlich nicht (durch den Gasdruck der 12er Ladung) raketengleich nach vorne vom Nutzer weg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass pure Muskelkraft einem solchen Druck etwas entgegenzusetzen hat.
  13. Wauwi

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    Tja, so ist das eben in einem Rechtsstaat... Dort sind alle Menschen gleich vor dem Gesetz... ? ? ? Ach, bevor ich es vergesse: Dort gibt es Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Recht auf Eigentum und die Medien dienen als Kontrollinstanz... Ich finde es immer geil, wenn man uns was von Russland oder China erzählen will... ?
  14. Genau so sieht's aus... Das ist doch der beste Beweis dafür, welchem Zweck das Ganze einzig und allein dienen soll, nämlich uns LWB zu gängeln und zu kriminalisieren. Seien wir doch mal ehrlich, ein Nicht-LWB (der ein solches Magazin besitzt), wird der das Teil anmelden wenn er darüber hinaus bei einem Verstoß noch nicht mal Repressalien zu befürchten hat ? Wohl kaum, der wird den Herrschaften den Mittelfinger zeigen... Bei uns LWB sieht die Sache dann schon ganz anders aus, wir können uns ja nicht einmal erlauben im Kirchenchor falsch zu singen oder auf die Straße zu spucken...
  15. Wauwi

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    Jetzt ist es mal höchstbehördlich offiziell (nach fast einem Jahr)... Sowohl für HA als auch die Repetierversion. Hoffentlich hat jetzt diese neverending Story endlich mal ein Ende... https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/190128_FbZ438aSelbstladebuechseBWT47.html https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/190128_FbZ438bSelbstladebuechseBWT47.html Zumindest ist klargestellt, wie diese Waffen anzusehen sind. Über den Rest soll sich jeder mal so seine eigenen Gedanken machen...
  16. Während diejenigen, die ein solches Gesetz eigentlich treffen soll (wobei ich mir da gar nicht so sicher bin...) hier höchstens mal still mitlesen und sich darüber kaputtlachen, welche Gedanken wir uns so über gesetzliche Vorschriften machen.
  17. Genau die gleichen Gedanken habe ich mir auch schon gemacht... Was die Besitzstandswahrung angeht, befürchte ich allerdings, dass Du noch zu sehr an das Gute in unseren Volksvertretern glaubst... Natürlich können die Besitzer solcher Magazine diese weiterhin besitzen, wenn sie ordnungsgemäß der Behörde gemeldet werden. Das wird aber mit Sicherheit nicht für Leute gelten, die eine korrespondierende Waffe zu einem "bösen" Magazin besitzen. Die wird man schlichtweg vor die Wahl stellen: Magazin abgeben (entschädigungslos) oder die Besitzerlaubnis wird widerrufen... Da kann sich dann jeder ausmalen, welche Wahl sich der Betroffene aussuchen wird. Ich kann nur anmerken, dass ich meine Rechtsschutzversicherung schon lange nicht mehr in Anspruch genommen habe. Das wird dann garantiert folgen, wobei diese Anmerkung keine leeren Drohungen sind. Ich ziehe das durch und wenn es nur um einen lächerlich geringen monetären Betrag geht. Das sollte jeder so tun, die Gerichte und Behörden werden sich riesig freuen... Dass bei manchen Waffen aufgrund Ihrer Konstruktion schon gar keine gekürzten Magazinkörper verwendbar sind (z.B. zivile Uzi Klone) kommt noch erschwerend hinzu.
  18. Unter Umständen haben der aggressive Feinstaub und die Stickoxide aus den Dieselabgasen sie restlos weggeätzt... ? Die Problematik bestand ja damals schon, wurde eben nur nicht so beachtet. Heute sind wir ja Dank unserer fähigen Politiker mehr für dieses Thema sensibilisiert, so dass so etwas heute nicht mehr passieren könnte. Vielleicht haben sie sich auch bloß nicht mehr bei Ihren Besitzern wohlgefühlt und sind einfach weggelaufen...? ? Ich will ja unseren Nachbarn hier nichts Böses unterstellen...
  19. ja, ja, so ist das wohl... Schon als ich noch ein Welpe war, hat die Mama oft zu mir gesagt "... es ist eine sehr dumme Maus, die nur ein Loch hat..." Aber mal ganz davon ab, eine sehr provokative These: Die Problematik ob auto sear cut ja oder nein beim AR-15 dürfte sich ja dann wohl spätestens mit der nächsten Gesetzesänderung hoffentlich endgültig erledigt haben... Ein Umbau ist nach selbiger dann ja ausgeschlossen... Das BKA wird's freuen, haben die weniger Arbeit und Mühen...
  20. ? ? ? Mehr hab ich da nicht hinzuzufügen...
  21. Über genau solche Kommentare könnte ich noch mehr K****n als über unser Waffenrecht...? Wenn ich persönlich eine Situation (egal in welchem Lebensbereich) als für mich unbefriedigend empfinde, kompensiere ich meinen Frust nicht dadurch, indem ich anderen Ihre Vorzüge missgönne, sondern ich setze alles daran diese Situation für mich zum Positiven zu verändern. Ich schreie auch nicht begeistert "hurra" bei der Forderung nach Tempolimits, nur weil ich selbst mir keinen 911er oder Lambo leisten kann (und vermutlich auch nie werde leisten können). Mit dieser Gesinnung kannst Du dich auch gut den Grünen anschließen. Ich meine jetzt die Pädo-Partei, nicht die Jägerschaft... Ich bin übrigens auch Jäger und Sportschütze. Auf Sportschützen in irgendeiner Form herabzublicken, liegt mir indes fern...
  22. Mal so ein Gedankenspiel... Man stelle sich mal eine zivile Uzi-Variante (Hessen Arms, Norinco, SAR o.ä.) vor. Mal abgesehen davon, dass es für diese Waffe gar keine werksseitigen 10-Schuss Magazine gibt, wie soll den bitte ein "10er Magazingehäuse" in einer solchen Waffe funktionieren ? Geht ja schon konstruktionsbedingt gar nicht...
  23. Wauwi

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    Nein, hat er nicht... Die Antwort, warum, nimmst Du ja bereits vorweg. Nach herrschender Rechtsmeinung des BKA ist immer der normale durchschnittlich interessierte Laie zu betrachten, nicht der Profi wie z.B. ein Büchsenmacher, Maschinenbauer, Werkzeugmacher usw. Daran ändern auch irgendwelche dubiosen Anleitungen bei YouTube nichts, die bringen den Normalo auch nicht wirklich weiter. Hat Herr Benstein vom BKA auch eindrucksvoll in Brüssel erklärt. Zitat: "...nur weil im Internet erklärt wird, wie man einen Airbus fliegt, heißt das nicht, dass ich es in der Realität auch anschließend könnte..." Ich bin z.B. ein Bürohocker, ich kann mit einem Metallblock nicht viel anfangen. Ein Werkzeugmacher aber sehr wohl...
  24. Wauwi

    Neues vom Beitler

    Also, 8 Bundesländer haben gesagt "gut", 8 andere haben gesagt "böse"... Welche genau wie, geht aus dem Bescheid wohl nicht hervor...
  25. Wauwi

    Neues vom Beitler

    Ich kann mich ja mal umhören... Klar war der Teiletausch möglich, aber erst nach massivsten Manipulationen mittels Werkzeugen wie beschrieben. Und das außerdem durch einen Ingenieur für Waffentechnik, nicht durch einen normalen Bürger. Ich glaube, ich nutze das lange Osterwochenende mal dazu, mir selbst einen Lamborghini zu bauen. Kaufen beim Händler kann ich mir zwar keinen, aber gemessen daran, welche technischen Fertigkeiten uns normalen Waffenbesitzern mittlerweile offenbar zugesprochen werden (zumindest von einzelnen Leuten), sollte das ja wohl kein Problem darstellen...
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