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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nee, ich meinte ein anderes Modell... War wahrscheinlich noch vor deiner Zeit. Weiß aber selbst noch nicht einmal so genau, ob die noch gefertigt wird. Kam aus Südafrika... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Oh, fein ! Mir würde da eine ganz spezielle "Repetierflinte" vorschweben... ;-) Leider ist es mit der Verfügbarkeit etwas mau... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
welches Bundesland ? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Sehe ich genauso... Oder musste damals irgendjemand sein BWT3 abgeben ? Einige wenige besonders intelligente Zeitgenossen hat es wohl erwischt, weil bei denen das gute Stück bereits fix und fertig "umgebaut" vorgefunden wurde. Die durften dann aber nicht nur das BWT3 abgeben... Hier hatten wir es immerhin mit einer verbotenen Waffe gem. WaffG zu tun, was ja noch einiges schwerer wiegt. Von verbotenen Waffen kann ja hier wohl keine Rede sein. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Herrlich, mal zwischendurch wieder reinzuschauen... Wäre die Gesamtlage nicht so ernst, würde ich am liebsten richtig losbrüllen vor Lachen... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wartet doch alle erst einmal ab, wie es jetzt weitergeht ! Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt, wie jetzt die Behörden in NRW reagieren werden. Im Endeffekt kann man ja noch nicht einmal der Behörde aus NRW, die in Revision ging, die direkte Schuld an der Misere zuschreiben. Deren Ziel war ja nicht, ein Totalverbot von HA's für Jäger durchzudrücken, sondern die wollten nur ihre Rechtsauffassung über den Vermerk -2-Schuss- bestätigt bekommen. Wir sollten jetzt alle erst einmal die Füße still halten und schauen, was der DJV auf den Weg bringt... Ich für meinen Teil werde mich extrem passiv verhalten. Ganz sicher gehe ich nicht zum Kaiser, wenn ich nicht gerufen werde... Wenn der Kaiser rufen sollte, wird es vermutlich auch nicht in der Art "...Antreten morgen früh um 08.00 !..." erfolgen. Dann kann ich mir immer noch genug Gedanken über die weitere Vorgehensweise machen, bevor ich bereits jetzt in Panik verfalle. Manche Dinge könnten sich z.B. über Nacht kurzfristig entschließen, sesshaft zu werden... Wenn ich das Urteil richtig verstehe, wären sie ja dann nicht betroffen... -
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Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
zumindest wurde meine indirekt gestellte Frage hinreichend beantwortet...danke ! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wie peinlich muss die Situation auch für die einzelnen Sachbearbeiter vor Ort in den Waffenbehörden sein... Wenn ich einem Betroffenen verkaufen müsste, dass das, was ich ihm über Jahre oder Jahrzehnte sang und klanglos erlaubt und eingetragen habe, plötzlich alles Schall und Rauch sein soll - ich würde mich da ziemlich unwohl fühlen. Welche die betreffende Behörde war, die in Revision ging, weiß ich zwar nicht exakt, habe aber einen konkreten Verdacht, nachdem ich vor Jahre mal Gerüchte über diese Geschichte gehört habe, dem jedoch keine weitere Bedeutung zumaß. Es könnte sich um den gleichen Sachbearbeiter handeln, der sich vor langem schon einmal weigerte, einem Jäger eine MKE T94 einzutragen, mit der Begründung, dieses sei keine Jagdwaffe. Dieser Herr ist aber auch weit über die Grenzen seines Zuständigkeitsbezirkes heraus bestens als "feines Früchtchen" bekannt... Wenn mein Verdacht zutrifft, wird der jetzt kräftig Gas geben. Berichten zufolge soll er ja richtig in dieser Rolle aufgehen. Wir alle wünschen ihm inständig, dass er dabei hoffentlich mal irgendwann an den Falschen gerät... Zur Klarstellung: Damit meine ich, dass einige Leute aus der Jägerschaft dieses Bezirkes, ziemlich hochrangige Persönlichkeiten in Unternehmer- und Arbeitgeberverbänden sind, die gute connections, teilweise bis ins Innenministerium haben... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Kann es sein, dass Du das mit den alten Demilitarisierungvorschriften nach dem KWKG verwechselst ? Da war, neben anderen Änderungen, auch immer diese Sperre im Magazinschacht. Natürlich ist beim SKS neben dem Stempel auch das Magazin mittels durchgehender verschweißter Stange gesperrt (auf 2 Patronen). -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nicht nur die mit wechselbaren... Mein SKS hat den Zusatz "2-Schuss". Nicht nur in der WBK sondern auch am Lauf eingeschlagen...(hat Frankonia wohl früher so gemacht) Dem Teil wird schon mal nichts passieren... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das ist doch genau das, was unsere Feinde wollen ! Man hat uns doch hier auch schon bereits wieder mal schön auseinanderdividiert. Wer beachtet eigentlich momentan noch das Damoklesschwert der EU ? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
ja, könnte ich. Ziemlich schnell wenn's sein muss... Wobei ja noch die Frage bliebe, wie man denn fest jetzt definiert. Vorgeschriebene Mindestzugkraft zur Überwindung des Ausziehwiderstandes...? -
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Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist das wirklich so ? Kann die Behörde nicht sinngemäß schreiben: "Für nachstehend aufgeführte Waffen ...usw." Wenn wirklich pro Waffe ein eigenständiger Verwaltungsakt notwendig ist - dann gute Nacht liebe Behörden... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wie hier schon mehrfach ausgeführt wurde, ist dieses nur noch im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde möglich. Die Hürden hierzu, bzw. dass eine solche überhaupt angenommen wird, sind jedoch extrem hoch. Es liegt jetzt alles daran, dass die betreffenden Verbände versuchen müssen, gemeinsam mit beteiligten Behörden zu einer Lösung zu gelangen. Für die Erlaubnisbehörden ist dieses ja auch keine tolle Situation... Hier sind m.E. aber auch noch einige Fragen offen. Wie soll man in Zukunft mit HA mit Röhrenmagazin umgehen (z.B. zahlreiche SL-Flinten). Die dürften ja nicht betroffen sein, da es ja kein auswechselbares Magazin gibt. Betroffen sind jedoch alle SL-Büchsen. Außer dem SKS kenne ich spontan keine, bei der das Magazin nicht wechselbar wäre. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hat es eigentlich schon jemals einen Nichtanwendungserlass im Waffen- oder Jagdrecht gegeben ? Ich kenne dieses Instrument nur aus dem Finanzbereich / Steuerrecht. Wer könnte denn überhaupt einen solchen aussprechen ? Vermutlich der Bundesinnenminister ? Gute Gelegenheit für die CDU, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen... Das wäre für alle die beste Lösung. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nee, nicht wirklich... Aber als ultima Ratio immer noch besser, als die Kanonen abzugeben. Möchtest Du dir einen fünfstelligen Schaden ans Bein binden ? Ich nicht... Ebenfalls immer noch zielführender als der Versuch völlig ideologisch verbohrte Gestalten mit Sachargumenten zu überzeugen... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
AR: upper Receiver hochklappen (analog zu "California legal") M14-Klone, .30 M1, usw.: gar kein Problem... SKS: wie bisher, da überhaupt kein Wechselmagazin vorhanden G3 Klone: sehr gefährlich, aber technisch möglich (wenn's schiefgeht ist der Finger vorschriftsmäßig ins Patronenlager eingeführt...) AK-Klone: auch sehr fummelig, aber machbar Traurig, dass man sich schon solche Gedanken machen muss... -
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Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn ich mich nicht täusche, geht es im vorliegenden Fall ja nicht um verbotene Waffen i.S. des Waffengesetzes. Somit ist auch keine Ausnahmegenehmigung für die Bearbeitung selbiger vonnöten...(Stichwort: Beseitigung / Verbotsmerkmale). Nicht mal Bearbeitung von wesentlichen Teilen liegt hier vor... Schweißpunkte sind schnell gesetzt, dann ist da nichts mehr wechselbar... Einziges Problem sehe ich bei Kunststoffkomponenten a'la G36-Klone, SIG, AUG, usw. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und die Kosten für solche Maßnahmen...? Soll die etwa der Besitzer tragen ? Der sich an vierzig Jahre gelebter Verwaltungspraxis orientiert und auf behördliche Bescheide vertraut hat, die explizit einen Erwerb auf Jagdschein erlauben. Ich glaube es hackt... Ich denke auch die obigen Maßnahmen gehen eher in die Richtung "Beseitigung von Verbotsmerkmalen nach dem WaffG". Diese Konstellation liegt aber hier nicht vor. Hier geht es ja mehr um das Absprechen eines Bedürfnisses für Jäger. Die eintragende Behörde wußte aber zum Erwerbszeitpunkt ganz genau, dass die Waffe auf Jagdschein erworben wurde. Die jagdliche Verwendung und Eignung hat sie ja quasi mit dem Vermerk "2-Schuss" in der WBK bestätigt. Ob jahrzehntelange Praxis und Gesetzgebung einfach mit einem einzigen Urteil wegzuwischen sind, daran habe ich starke Zweifel. Hier wären jetzt wirklich mal die Verbände gefordert. Dieser Staat sammelt täglich immer mehr Punkte bei mir... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hat sich echt interessant entwickelt, dieser thread... Bisher habe ich hier auf WO noch keinen vergleichbaren erlebt, was die Merkwürdigkeiten angeht. Bin ich eigentlich der einzige, der von Rene-97 eine PN mit dem Inhalt "test" erhalten hat ? - ein das gesamte Waffen- und Jagdrecht auf den Kopf stellendes Urteil taucht nirgendwo auf, außer hier... (falls woanders, dann immer Quellenangabe WO) - keiner, der das Urteil kennt, lässt sich beweissicher dazu aus... - Ausflüchte, was die Veröffentlichung angeht (will nicht, darf nicht, usw.) - Homepage des BVerwG: Fehlanzeige, nicht mal eine Pressemitteilung bei einem so "unwichtigen" Urteil... - derart abstruse Behauptungen (nichts anderes haben wir bisher), dass es allem den Boden ausschlägt (man erkläre mir mal den Analogieschluss von einer behördlichen Auflage in einer WBK zum Völkerrecht...) Mir fällt hierzu spontan die Aktion von Anonymus ein (Handys für Flüchtlinge auf Gutschein vom Sozialamt). Kaum taucht so eine Behauptung auf, geht direkt der Bär ab... In sozialen Medien kann man sich fast nicht genug gegenseitig an ausländerfeindlichen Äußerungen übertreffen. Das soll keineswegs heißen, dass ich persönlich die momentane Politik toll finde, oder mich in die Reihe der Gutmenschen einkette... Was es aber eindrucksvoll gezeigt hat, ist die Tatsache, wie schnell sich im Internet jeder Schwachsinn (und sei er auch noch so abwegig) ungeprüft und unhinterfragt krakenmäßig ausbreitet. Vielleicht ist ja auch für so manche sehr interessant, mal der "Volksseele" auf den Zahn zu fühlen. Kann auch gute Erkenntnisse liefern, zu wissen wie weit sich so mancher aufgrund einer einfachen Behauptung aus dem Fenster lehnt und möglicherweise sogar auch noch Straftaten öffentlich ankündigt... Schon mal drüber nachgedacht ? Wir sprechen uns wieder am Tag der Veröffentlichung des Urteils... -
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Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Herr A. vielleicht, Wauwi aber garantiert nicht... Weil er ja auch weiss, dass Diskussionen mit solchen Leuten eh sinnlos sind, er jedoch nett ist, bittet er um kurze Übersendung des entsprechenden Verwaltungsaktes des Kraftfahrtbundesamtes, welcher die Betriebserlaunbnis für das entsprechende Modell generell widerruft. Kann diese nicht geliefert werden, steigt er ins Auto und fährt schnurstracks zur GtÜ, stellt seinen Wagen dort vor und bekommt die Plakette... Immerhin fährt ein Auto immer noch Benzin und nicht mit Prüfplaketten... -
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Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das ist aber nicht Aufgabe eines Verwaltungsgerichts. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist lediglich dafür zuständig, über die Rechtmäßigkeit, bzw. Nichtigkeit von Verwaltungsakten zu befinden. Keineswegs aber dafür, das gesamte Waffenrecht und Jagdrecht zu kompromittieren. Streitgegenständlicher Verwaltungsakt war die behördliche Maßnahme, den Zusatz "2-Schuss" in die WBK einzutragen. Wenn dieser Akt (und nur um den geht es) ja jetzt offensichtlich vom höchsten Organ der Verwaltungsgerichtsbarkeit als rechtmäßig bestätigt wurde, wird dieses auch natürlich Auswirkungen auf die tägliche Verwaltungspraxis haben, gar keine Frage. Frage ist nur, wie sieht diese Praxis aus ? Das Gericht wird vermutlich festgestellt haben: "Liebe Behörden, in der Vergangenheit war es falsch einem Jäger nur "Selbstlader" auflagenlos in die WBK einzutragen. Dieses müsst ihr ändern." Mit Sicherheit wurde nicht festgestellt: Alle Jäger besitzen jetzt illegale Waffen und müssen diese wieder abgeben... Das war ja noch nicht mal beim BWT3 so (ich war auch Betroffener...) Und um wie viele ging es da ? 30 Stück ? 50 Stück ? Viel mehr aber auch nicht... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Glaube ich auch nicht. Es ging in diesem Verfahren doch nicht um die Grundsatzfrage, ob Jäger nun Halbautomaten haben dürfen, oder wie solche für bestimmte Personengruppen einzuordnen sind. Es ging lediglich um die Frage ob der Zusatzvermerk "2-Schuss" als behördliche Auflage zur WBK (nichts anderes ist dieser), welchen zumindest meine Behörde schon immer so praktizierte, rechtens ist oder nicht. Kein Gericht kann irgendetwas als verbotenen Gegenstand einstufen, weil ihm schlichtweg die Regelungskompetenz fehlt. Diese hat nur der Gesetzgeber (im Rahmen des Waffengesetzes), oder aber in Zweifelsfällen das BKA. Vermutlich war die Intention des Gerichts die, dass alle WBK's ohne Zusatzvermerk nicht rechtens sind (aber auch das ist reine Kaffeesatzleserei und Spekulation...) Ich denke im schlimmsten Falle müssten alle "nackten" WBK's nachträglich mit dem Zusatzvermerk nachgestempelt werden. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Leute, bleibt doch mal auf dem Teppich ! Glaubst Du ernsthaft auch nur ein einziger Jäger wird jetzt seine HA abgeben müssen und enteignet werden ? Über vierzig Jahre Gesetzes- und Behördenpraxis null und nichtig ? Hätte der Gesetzgeber dem HA-Erwerb durch Jäger einen Riegel vorschieben wollen, hätte er es schon dreimal getan. Gelegenheiten hat es ja mehr als genügend gegeben. Beim kleinen Anscheinsparagraph sind sogar Jäger explizit ausgenommen worden (was man davon hält, steht auf einem ganz anderen Blatt). Diese Praxis wird schließlich vom BKA in jedem Feststellungsbescheid umgesetzt, auf welchen dann tausende Kaufinteressenten vertrauen können (müssen). Nicht umsonst hat der Gesetzgeber dieses Instrument als rechtsgültige Allgemeinverfügung geschaffen. Soll jetzt plötzlich gesagt werden "April, April, Feststellungsbescheide der letzten 13 Jahre sind nichts mehr wert", nur weil vielleicht einige wenige Richter ein Problem mit HA haben ? Glaube ich nicht wirklich... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Wauwi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Unterstellen wir mal, dass an diesem ominösen Urteil tatsächlich etwas Wahres dran ist, bzw. es so gefallen ist, wie manche hier darstellen. Was soll sich denn jetzt damit für tausende Jäger ändern, die bereits zigtausende HA's besitzen ? Die Behörde eines befreundeten Jägers im Nachbarkreis trägt bei diesen Waffen immer in die WBK ein "Selbstladebüchse" bzw. "halbautomatische Waffe, Kat. B". Bei meiner Behörde war es seit Jahr und Tag so, dass diese "Selbstladebüchse -2-Schuss-" in die WBK einträgt. Alle meine HA's haben diesen Eintrag. Natürlich habe ich beim ersten Eintrag mal nachgefragt, warum dieser so erfolgt. Daraufhin war die detaillierte Auskunft "...weil wir das schon immer so gemacht haben...". Darüber kann man nun denken, was man will, ich wäre jedoch nie auf die glorreiche Idee gekommen, deswegen gegenüber der Behörde einen Lauten zu machen, bzw. auch noch dagegen zu klagen. Sollen alle HA's mit diesem Zusatzeintrag in der WBK jetzt plötzlich über Nacht illegal sein ? Trotzdem in BKA-Bescheiden über ein Jahrzehnt das Gegenteil bescheinigt wird ? Wohl kaum... Letztlich sehe ich mein Motto durch dieses alles bestätigt - wer viel fragt bekommt auch viel Antwort...