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Wauwi

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  1. Leider kenne ich das genaue Procedere bei derartigen Ergüssen der EU-Kommission nicht, was alles passieren muss, bis diese zu einer EU-Richtlinie werden, die dann alle Mitgliedsstaaten letztlich in nationales Recht umsetzen müssen. Vielleicht kann hier mal jemand aufklären (insbes. unsere Juristen hier im Forum), damit man abschätzen kann, wie groß die reale Gefahr nun wirklich ist. Ich höre hier bei vielen bereits jetzt einen gewissen resignierenden Unterton heraus. Doch denkt mal nach, wie viele dieser Vorstöße wir auf nationaler Ebene (insbes. nach Erfurt, Winnenden, usw.) in dieser Richtung bereits hatten: - Verbot "großkalibriger Waffen" - gescheitert ! - Antrag der Grünen zum Verbot von "Anscheins-HA" - total gescheitert ! - usw. Dabei sind unsere Parlamentarier sicher alles andere als waffenfreundlich gesinnt... Die wenigen Fälle, die "durchgegangen" sind (Verbot kurzer Pumpflinten, PSM-Pistolen) konnten aber auch nur wegen der sehr geringen Anzahl der Betroffenen umgesetzt werden. Bei den Halbautomaten sind wir bei ganz anderen Zahlen, und wir reden hier nicht nur von Deutschland sondern von ganz Europa. Viele Länder waren in diesem Bereich ja schließlich vor 30 Jahren eher weniger restriktiv (Frankreich, Belgien...), da dürfte sich so einiges angesammelt haben. Ich denke nicht, dass irgendein Besitzer (teilweise haben wir den Gegenwert eines Wagens der oberen Mittelklasse) eine entschädigungslose Enteignung kommentarlos hinnehmen wird. Das ein solches Vorgehen die Zustimmung der Bevölkerung zur EU Legislative und zur EU schlechthin nicht gerade beflügeln wird, das dürfte auch dem dümmsten Politiker klar sein.
  2. Was ist es denn deiner Meinung nach sonst, wenn kein Kaufinteressent existiert ? Wo sollten denn die potentiellen Kunden für Millionen von EU-weit verkauften Halbautomaten herkommen ? Ich könnte es ja noch ansatzweise nachvollziehen, wenn eine solche Regelung in die Zukunft gerichtet ist und der Bestandsschutz greift. War ja in USA beim VA-Verbot von 1986 und beim assault weapons ban von 1994 genau so. Es kann nicht sein, dass mir Dinge weggenommen werden, die nach geltendem Recht legal erworben wurden und deren Wert sich im deutlichst fünfstelligen Bereich bewegt. Ich muss jetzt aufpassen, was ich hier schreibe, aber dieses werde ich zu verhindern wissen... Was mich mal interessieren würde: Wie hat man die Sache seinerzeit in England geregelt (Totalverbot von Kurzwaffen) ? Australien wäre auch noch interessant, dort wurden ja auch sämtliche HA nach einem Amoklauf verboten.
  3. Das ist natürlich 100% korrekt ! Ich weiss nicht, wie es euch allen geht, aber ich habe mittlerweile deutlich mehr Angst vor den Terroristen in den Parlamenten, als vor denen aus dem nahen Osten...
  4. das wäre dann ein enteignungsgleicher Eingriff. Das Problem der kurzen Pumpflinten, Butterflymesser, Wurfsterne etc. war aber hauptsächlich, dass niemand gerichtlich dagegen vorgegangen ist. Hier ging es aber auch um ganz andere Geldbeträge. Dass ich persönlich den Gerichtsweg durch alle Instanzen in diesem Falle beschreiten werde, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ich habe bereits aus weitaus nichtigeren Anlässen den Rechtsweg beschritten. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so etwas tatsächlich durchkommt. Bisher hat man immer irgendeine Lösung gefunden (vgl. BWT3, abgeänderte Mauser 712 Pistolen, usw.). Ebenfalls beträfe dieses ja nicht nur uns Deutsche. Ich denke aus den Nachbarländern (Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Skandinavien...) würde dann auch reichlich Gegenwind kommen...
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