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black_friday

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Alle Inhalte von black_friday

  1. Da hast du recht. Ich verwende das nur für statisches Schießen.
  2. Bei mir funktioniert eine low-cost Irisblende ganz gut: Schwarzes Isolierband mit Loch (Lochzange) auf Schutzbrille geklebt. Für Stehend- und Liegendanschlag habe ich zwei verschiedene Brillen.
  3. Weil es aktuell noch nicht nötig ist. Willst du jetzt schon alle Zuhause einsperren? Und für wie lange? Und wer darf/muss dann noch arbeiten gehen, damit die Infrastruktur nicht zusammenbricht? Entsprechende Maßnahmen sollte man schon mit Augenmaß und geplant anordnen. Ein "gutes" hat der Virus: Jetzt fällt auf einmal der Politik wieder auf, dass man erstens Krankenhäuser nicht gewinnoptimiert führen kann und dass zweitens Pflegekräfte fehlen (u.a. da zu schlecht bezahlt). Aber das wird danach wieder als erstes in Vergessenheit geraten.
  4. Wie bereits gesagt haben derzeit wohl die meisten andere Probleme, als sich auch noch um die keimfreie Gestaltung der Stände Gedanken zu machen. Zudem werden entsprechende Anlagen und Mittel aktuell an anderer Stelle dringender gebraucht. Wenn aktuell Stände geschlossen werden bedeutet das ja auch nicht, dass man sich währen der Schließzeit keine weiteren Gedanken macht. Wichtig ist jetzt erst mal, die Ausbreitung der Viren möglichst zu verlangsamen, um den Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben, sich um die schweren Fälle zu kümmern.
  5. Hallo Webnotar, bislang habe ich noch nicht herausgefunden, auf welchen Paragraphen die fiktiven ausgetretenen Mitglieder den Fortbestand ihres Bedürfnisses stützen wollen. Die Sachlage ist eigentliche einfach: Wenn jemand aus dem Verein austritt hat der Vorsitzende dies umgehend der Behörde zu melden. Tut er das nicht bekommt er Probleme. Die Behörde schreibt dann die ausgetretenen Mitglieder an und bittet um einen Nachweis über den Fortbestand des Bedürfnisses (z.B. Bestätigung von neuem Verein). Kann das ehemalige Mitglied keine Bescheinigung eines Vereines/Clubs vorlegen, der Mitglied in einem anerkannten Verband ist, erlischt das Bedürfnis.
  6. Na ja, passt doch zum Titel. Wenngleich es in dem Ursprungspost eher um die Besonderheiten des US - Waffenrechts geht. Auch viele Diskussionen über Waffen aus dem 3D - Drucker haben dort ihren Ursprung (Ausdruck von Lowern). Man kann kein Waffengesetz so eng fassen, dass es nicht doch irgendeine Umgehungsmöglichkeit dafür gibt (sonst kann man nur noch mit WBK im Baumarkt einkaufen). Es wird nur versucht es so eng zu fassen, dass nur noch Personen mit viel krimineller Energie den Aufwand zur Umgehung auf sich nehmen. Die anderen decken sich aus leichter zugänglichen Quellen (z.B. Ostblock, Balkan) ein. micky123 spielt sich hier mal wieder als Messias der legalen Waffenbesitzer auf, merkt aber immer noch nicht, was er mit seinen Spitzfindigkeiten anrichten kann. Nach den Taten des Irren von Halle mit seinen selbstgebauten Waffen wurden wieder Rufe nach Verschärfungen des Waffengesetzes laut (und damit Einschränkungen für die legalen Waffenbesitzer). micky hat sich in die Idee verrannt, mit seinen doch so legalen "Bausätzen" die Waffengesetze reformieren zu können. Hinauslaufen wird das aber auf noch mehr Verschärfungen des Waffen- und Sprengstoffgesetzes.
  7. Das fordern die schon seit langem immer wieder mal. Zum Glück ist bis jetzt niemand näher darauf eingegangen. Die AFD legt da ja auch ständig Holz nach.
  8. Danke fürs teilen, gute und sehenswerte Diskussion!
  9. Hilfe per Ferndiagnose wird hier nicht möglich sein. Kommst du problemlos an die Elektronik ran, um Messungen vorzunehmen?
  10. Das ist eine EU - Vorgabe, die umgesetzt werden muss. Das zeigt doch mal wieder, wie gut durchdacht das alles ist. In Zukunft kann kein Polizist mehr sagen, ob eine SSW legal oder illegal ist. Und wenn dann etwas mit umgebauten SSW aus dem Ausland passiert werden einfach alle SSW verboten. Die Logik dahinter kann man in nüchternem Zustand nicht finden. Konsequenterweise müsste man dann auch z.B. KK - Waffen, die im Ausland frei erwerbbar sind, bei uns auch ohne WBK erwerbbar machen.
  11. Klingt gut, hast du dafür bereits eine Petition erstellt?
  12. Wenn du nach 22 Jahren einen neuen Führerschein brauchst musst du aber auch nicht ein Zeugnis deiner Führerscheinprüfung vorlegen.
  13. Na ja, mit der Erwerbsbegrenzung bei Gelb ist ja eigentlich das Erwerbsstreckungsgebot hinfällig, da es ja dazu dienen soll, die auf Gelb erwerbbaren Waffen zu begrenzen. Da die neue Obergrenze strenger wirkt könnte man das wirklich weglassen 🙂
  14. Modellkanonen wurden fast gleichzeitig mit ihren großen Vorbildern entwickelt. Mit diesen Modellen im Gepäck sind dann Händler im Auftrag von Kanonenherstellern durch die Gegend getingelt und haben versucht, so Aufträge für richtige Kanonen an Land zu ziehen. Die Modelle waren zu Demonstrationszwecken schussfähig. Wer bestellt hatte durfte meist das Modell behalten, daraus haben sich dann im Laufe der Zeit begehrte Sammlerobjekte entwickelt.
  15. Die war nie Teil des Entwurfes des Bundestages auf den sich das bezieht. Sorry wenn ich noch mal nerven muss aber ich habe mir auf der Bundesratsseite noch mal den Gesetzesbeschluss des Bundestages für die Sitzung am 20.12. durchgelesen. Darin steht: ... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 13. Dezember 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Inneres und Heimat – Drucksache 19/15875 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG)– Drucksache 19/13839 –mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen. .. Und in diesem Gesetzesentwurf (Drucksache 19/13839) steht noch die Armbrustverschärfung. In dem Gesetzesbeschluss des Bundestages konnte ich keine Anpassung hiefür finden. Deshalb erkenne ich nicht, weswegen die Verschärfungen für die Armbrüste von Tisch sein sollen. Falls ich mich (hoffentlich) irre zeigt mir bitte meinen Denkfehler.
  16. Da steht nur das drin was sich geändert hat zu der Version die der BR schon gesehen hat. Genau. Und deswegen befürchte ich ja auch, dass die Armbrustgeschichte noch nicht vom Tisch ist.
  17. Die Ausnahme für Armbrüste wird aber auch gestrichen. Denn die jetzt verabschiedete Beschlussempfehlung 19/15875 dient ja nur der Änderung des Gesetzentwurfes 19/13839. D.h., was durch die Beschlussempfehlung nicht angepasst wurde ist immer noch gültig.
  18. Das Problem ist mal wieder, dass der eine dem anderen nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnt. Darum bekommen es die Waffenbesitzer in D auch nie auf die Reihe, gemeinsam gegen Gesetzesverschärfungen zu argumentieren. Man muss immer nur scheibchenweise etwas wegnehmen, dann fühlt sich immer ein Teil der Waffenbesitzer nicht betroffen. Ich bin sicher, dass es jetzt einige Schützen gibt denen gerade einer abgeht, da sie Ihren Altbesitz auf Gelb gesichert und sich selbst nicht mehr betroffen sehen. Bis sie dann merken, dass sie vor dem nächsten Neukauf ggf. alle Waffen bis auf 9 Stück verkaufen müssten.
  19. Warum, hat doch geklappt. so kam ja wohl die Mengenbegrenzung für Gelb in den Entwurf. Kann ja nicht angehen, dass jemand innerhalb von nicht mal 43 Jahren 170 Waffen erwerben könnte. Ich persönlich kenne nur einen Einzigen, der eine vergleichsweise hohe Zahl an Waffen besitzt. Und der hat eine rote WBK. Hat sich eigentlich an der geplanten Verschärfung für Armbrüste etwas geändert? Ich habe gerade II Dreifachknoten im Hirn wegen dem Nachvollziehen der Änderungen. (Achtung, dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten)
  20. Ich schon, aber du anscheinend nicht. Bislang wird immer noch beim Händler die Gebindenummer ins Pulverbuch eingetragen und nicht irgendwo zentral gespeichert. Waffen kauft man sich normalerweise zum längerfristigen Besitz. Pulver (--> Sprengstoff) zum Verbrauch. Ich hätte kein Problem damit, wenn meine Pulverkäufe zentral gespeichert werden. Wenn ich aber meinen Verbrauch rückmelden muss (und das dann ggf. auch noch nachgeprüft werden kann) artet das in Arbeit aus. Und, wie gesagt, ein Sicherheitsgewinn ergibt sich dadurch nicht.
  21. Wurde in einem anderen Thread bereits erwähnt, ist aber zu wichtig, um unter den Tisch zu fallen. Wie hier nachzulesen fordert Stephan Brandner von der AfD den Aufbau eines nationalen Sprengstoffregisters. Verkauft weden soll das als Sicherheitsgewinn. Davon wären tausende Sportschützen (Wiederlader, Vorderlader) und Brauchtumspfleger (Böller) betroffen. Da bereits heute legal erworbene Explosivstoffe lückenlos zurückverfolgt werden können ist nicht nachvollziehbar, welchen Sicherheitsgewinn ein solches zentrales Register bringen soll. Statt dessen sind zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand bei Händlern, Käufern und der Verwaltung zu erwarten. Bei der deutschen Gründlichkeit muss man dann wohl jede verbrauchte Pulvermenge melden, um das Register auf dem aktuellen Stand zu halten. Nicht erfasst werden natürlich die hauptsächlich bei illegalen Sprengstoffeinsätzen verwendeten Eigenlaborate oder Sprengstoffe vom Schwarzmarkt.
  22. Zumal sich heute schon alles an legal erworbenen Sprengstoffen lückenlos zurückverfolgen lässt. Wie soll denn ein "nationales Sprenstoffregister" funktionieren? Muss ich da dann regelmäßig jedes Gramm Pulver, das ich verbraucht habe, melden? Und wie bekommt man die, die sich Sprengstoffe illegal beschafft oder hergestellt haben dazu, dass sie das im Register anmelden? ;-)
  23. Empfehlen kann ich Pulver Müller: Link Der bietet Lehrgänge an verschiedenen Standorten an, z.B. bei Schießsport Vogel.
  24. Sorry Leute, aber hier werden wieder hypothetische Szenarien durchgekaut und Sachen wild durcheinandergeworfen. Wenn jemand als Gastschütze auf den Stand kommt muss er sich (zumindest bei uns) nur ausweisen können (das kann auch ein ausländischer Ausweis sein), aber nicht gleich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Will er mit eigenen Waffen trainieren muss er zusätzlich eine in D gültige WBK nachweisen. Ein oder zwei mal probeschießen unter der Aufsicht eines erfahrenen Schützen mit Vereinswaffen kann man ja wohl kaum als Schießsportausbildung bezeichen. Wenn jemand regelmäßig mit Vereinswaffen trainieren will muss derjenige Mitglied werden, worüber die Vorstandschaft abstimmt. Wenn jemand Bedenken hat, dass der Bewerber nicht zum Verein passt wird das diskutiert und er ggf. abgelehnt (und das unabhängig von der Nationalität). Um die ganzen waffenrechtlichen Voraussetzung zum Erwerb einer WBK kümmert sich später dann das zuständige Amt.
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