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black_friday

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Alle Inhalte von black_friday

  1. Wie sieht das rechtlich aus? Wenn die Kanonen für Platzpatronen ausgelegt sind müssten sie ja ein PTB - Zeichen haben. Ist das auch erforderlich, wenn sie für z.B. die gezeigten Schrot-Zündhütchen gedacht sind?
  2. Doppelläufige Vorderlader müssen bei uns auf WBK, egal wie alt. Von daher könnte das mit der Einfuhr schwer werden. Am Besten du wickelst das über einen Büchsenmacher ab.
  3. Genau, im Moment reicht es, wenn die Sachen in meinem abgeschlossenen Arbeitszimmer lagern. Kann man das als Behältnis bezeichnen? Und wie ist mit gleichgestellten Gegenständen wie z.B. Armbrüsten? Gelten hierfür die gleichen Regelungen?
  4. Hallo, nach dem aktuellen Entwurf des Waffengesetzes, dass wohl bald in Kraft treten wird, müssen freie Waffen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Nicht klar ist mir aber, warum diese nicht einfach in einem verschlossenen Raum aufbewahrt werden dürfen und ob davon auch gleichgestellte Gegenstände wie z.B. Armbrüste betroffen sind. Hat jemand von euch hierzu nähere Informationen?
  5. Gilt das auch dann, wenn ich jetzt eine A/B - Schrank kaufe, aber erst nächste Jahr eine EWB beantrage? Oder muss der Schrank bereits vor Inkrafttreten zur Aufbewahrung benutzt worden sein?
  6. Lese ich das eigentlich auf S. 94 und 95, dass die Kategorie D wegfallen soll und dass bei Nachbauten von historischen Schusswaffen (wahrscheinlich freie Vorderlader) überprüft werden soll, ob diese unter die Direktive fallen oder nicht?
  7. Wie ist denn folgender Satz aus dem Brief von Vicky Ford gemeint: https://firearms-united.com/2016/12/13/letter-vicky-ford-member-parliaments/ Und was bedeuted das für die Kategorie D Waffen, wie z.B. freie Vorderlader?
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