Zum Inhalt springen

black_friday

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    464
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von black_friday

  1. Die Mißbrauchsgefahr bei so einer Kanone ist ja eher gering (das Pulver ist natürlich sicher weggeschlossen). Bei Burgen und Festungen stehen ja auch oft Kanonen herum, auf denen Kinder herumklettern. Mir ist nicht bekannt, dass da schon mal was passiert wäre (es sei denn, jemand fällt beim klettern herunter).
  2. Da ist mir auch noch nicht klar, ob die Vorderlader nur angemeldet werden müssen oder ob eine WBK (ohne Bedürfnis) erforderlich ist. Kritisch ist hier auch die Aufbewahrung. Ich hoffe nicht, dass die in einen min. 0er Schrank müssen. Ein Bekannter schießt Kanone (Nachbau in Originalgröße). Bisher reichte es, wenn er die in der Garage einschloß. Die in einen Tresor zu bekommen dürfte recht schwer werden. Ich bin mir sicher, dass in Deutschland mehr als 1.000.000 bislang freie Vorderlader unterwegs sind. Wenn die das wirklich durchziehen wird das entweder ein gigantischer Verwaltungsaufwand oder es gibt von heute auf morgen eine Menge illegaler Waffen mehr.
  3. Na ja, oder man hat die Reglementierungswut unterschätzt. Ich habe rechtzeitig alle meine Deko- und Salutwaffen verkauft. Aber das die auch vor Magazinen und Vorderladern nicht Halt machen damit hatte ich nicht gerechnet. Zumal in dem EU Dokument bei Vorderladern stand, dass Regelungen eingeführt werden KÖNNEN, falls noch keine nationalen Regelungen hierfür existieren. Jetzt steuern wir, je nach Alter und Vorbild der Waffen, auf 3-Klassen Vorderlader hin: Frei verkäuflich, meldepflichtig, WBK - pflichtig. Witzig wird es bei Modellkanonen: Ich habe ein Modell vom gleichen Hersteller in 3 verschiedenen Ausführungen: Mit VL-Beschuss --> würde dann meldepflichtg, mit Böllerbeschuss --> ist und bleibt keine Waffe und ohne Beschuss --> was damit wird ist dann die Frage, da diese auch keine Seriennummer besitzt. Aus 30cm Entfernung lassen sich die Kanonen nicht unterscheiden.
  4. In dem Entwurf wird bei den Magazinen immer von welchen für Zentralfeuerwaffen gesprochen.
  5. Nein, da steht eindeutig Dekowaffen: 4.1.3 Dekorationswaffen 4.1.3.1 Anzeigepflichten für unbrauchbar gemachte Schusswaffen („Dekorations-waffen“), § 37c WaffG-E Bestimmte Ereignisse, die bislang nur im Zusammenhang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen bei den zuständigen Behörden anzuzeigen waren, werden zukünftig auch auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen (sog. Dekorationswaffen) durch den neuen § 37c WaffG-E i. V. mit den neuen §§ 37 WaffG-E ausgedehnt, so dass es sich hier um eine neu eingeführte Vorgabe für Bürgerinnen und Bürger handelt. Die bei der Meldung zu machenden Angaben werden in dem neuen § 37d WaffG-E aufgeführt. Im Unterschied zu Nachbauten von historischen Schusswaffen ist eine Bestandsmeldung im Falle eines Alt-besitzes hingegen nicht erforderlich.
  6. Im Entwurf steht, dass Dekowaffen zukünftig Meldepflichtig werden, dies aber nicht für Altbestand gelte. Diese Meldepflicht gab es bisher nicht im Waffengesetz. Ich frage mich, wie das umgesetzt werden soll.
  7. Vielen Dank auch, jetzt ist mir schlecht. ? Bisher freie Vorderlader sollen auch meldeplichtig werden? Na ja, bei den angenommenen 11.000 Besitzern derartiger Waffen in Deutschland kein Problem. In der realen Welt werden aber deutlich mehr Bürger (und Sachbearbeiter) betroffen sein. Wie läuft denn so ein Terroranschlag mit einem Steinschlossgewehr ab? Schuß ---> moment , nicht bewegen --> habs gleich --> Mist, Kugel runtergefallen --> Moment! --> Ah, Klick, Mist, --- Wo sind denn alle hin?
  8. Wie viel muss man für so was hinlegen?
  9. Genau, das Schließsystem lässt sich aber später nicht mehr mit vertretbarem Aufwand ändern. Und ich denke, mit dem mechanischen Zahlenschloss bin ich rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Elektrisch mit Revision über mechanisch ist aus Kostengründen ausgeschieden.
  10. Wenn ich schon >1k € für einen Tresor ausgeben muss wollte ich auch sicher gehen, dass es später keine Probleme mit der Anerkennung als geeigneter Aufbewahrungsort gibt. Deshalb habe ich vorab gefragt. Preislich war das mechanische Zahlenschloss auch billiger als elektronisch mit Revision und ich sehe keine Nachteile bis jetzt.
  11. Zur Information: Mein Schrank ist jetzt geliefert worden und ich bin sehr zufrieden damit. Es ist die Variante mit mechanischem Zahlenschloss geworden. Das Schloss fühlt sich wertig an und das Einstellen der Zahlen geht recht schnell. Auch das Ändern der Werkskombination hat gleich auf Anhieb geklappt.
  12. Der Standbetreiber hat Hausrecht, wenn er das totale Alkoholverbot vorher eindeutig erklärt hatte kann er den Alkoholkonsum natürlich unterbinden. Ich war nicht dabei, aber sein Verhalten klingt trotzdem "leicht" überzogen. Ansonsten geht Alkohol (außer zur Reinigung :-) und Waffen natürlich gar nicht. Aber das muss jeder für sich selbst beachten. Hier in der Gegend kenne ich vier Schützenhäuser mit Schanklizenz, da sind es auch nur wenige Türen bis zu den Ständen. Sollte natürlich jemand direkt am Stand Alkohol trinken oder betrunken sein fliegt derjenige natürlich vom Stand.
  13. Eine gesetzliche Grundlage gibt es aber dafür nicht, wer die Sachkunde und den Aufsichtslehrgang hat ist berechtigt, beim Training am Stand alles zu beaufsichtigen, was dort von der Standzulassung her geschossen werden darf. Die Standaufsicht hat die Sicherheit am Stand zu gewährleisten. Und die ist unabhängig von Vorder- oder Hinterlader. Eine Aufsicht mit Erlaubnis nach §27 wiegt auch nicht die Ladungen der Schützen nach oder kontrolliert die Pulversorte. Und gibt es dann bei euch dann 2 Aufsichten, wobei sich eine nur um die VL - Schützen kümmert? Und was macht ihr, wenn jemand ohne Erlaufnis nach §27 bei euch einen VL Revolver mit Presslingen schießen will? Wer darf den dann beaufsichtigen?
  14. Wie bereits oben erwähnt ist diese §27 Pflicht eine Verbandsgeschichte und bezieht sich eigentlich nur auf Wettkämpfe. Vom gesetzlichen Standpunkt her darf jeder VL - Schützen beaufsichtigen, die Sicherheitsregeln sind die gleichen (Waffe gilt als geladen sobald Pulver darin ist). Bei meiner Standaufsicht - Schulung wurden VL auch behandelt.
  15. Das ist der gleiche Sachbearbeiter der bei der Aufbewahrungskontrolle einen Schützenkollegen dazu verdonnert bat, sich einen Schlüsseltresor zuzulegen. Die Argumentation war, dass er den Schlüssel ja nicht 24/7 bei sich trägt und ja dann evtl. seine Frau oder die Kinder den Schlüssel nehmen könnten. Ich wollte das lieber vorab klären.
  16. Danke schon mal für eure Erfahrungsberichte. Das habe ich bereits mehrfach mit meinem Sachbearbeiter diskutiert. Die Schlüsselaufbewahrung ist zwar per Gesetz nicht geregelt aber er meint, dass die Sicherheitsklasse entsprechend heruntergestuft werden muss, wenn der Haupt- oder Notschlüssel in einem Behältnis mit geringerer Klasse aufbewahrt wird. Bei Schützenkollegen aufbewahren wird deshalb auch schwierig, da diejenigen, die ich näher kenne und denen ich vertraue, noch A oder B Schränke haben. Bartschlüssel am Mann lässt der Bearbeiter auch nicht gelten. Klingt gut, ich muss mal nachfragen, ob das bei dem von mir gewünschten Modell möglich ist.
  17. Dann kläre mich auf, oh großer schwarzer Bulle. Über die Suchfunktion habe ich jedenfalls nichts gefunden, was mir weiterhilft. An die anderen: Schon mal vielen Dank für eure Antworten.
  18. Hallo, demnächst steht bei mir der Kauf eines Klasse 1 Waffenschranks an. Hierbei bin ich mir noch nicht sicher, für was für ein Schließsystem ich mich entscheiden soll. Normales Schloss mit Schlüssel scheidet aus, da ich sonst ja auch die Schlüssel immer sicher verwahren muss. Bei einem elektronischen Schloss ohne Notschlüssel hätte ich Bedenken, dass, wenn mir irgendwann das Schloss kaputt gehen sollte, ich den Schrank nicht mehr ohne Flex aufbekomme. Mit Notschlüssel habe ich wieder das Problem der Schlüsselverwahrung (in Bankschließfach oder bei berechtigtem Schützenkollegen). Zudem ist ein gutes el. Schloss ziemlich teuer. Mechanisches Zahlenschloss sollte etwas robuster sein, hier ist aber das Öffnen etwas fummelig. Trotzdem wäre das im Moment meine bevorzugte Wahl. Wie sind eure Erfahrungen hierzu bzw. was könnt ihr empfehlen?
  19. Bei mir hatte das 1 Monat gedauert. Diskussion war zwecklos, da nicht auf meine Mails geantwortet wurde und telefonisch nie jemand erreichbar war. Ich hatte auch Fotos des defekten Artikels an egun gemailt, hat aber niemanden interessiert. Meine anderen Auktionen sin in der Zeit weitergelaufen und ich konnte nichts daran editieren. Das war finanziell ein ziemliches Desaster.
  20. Die Idee dahinter war, dass ich auf dem aufgenommenen Video sehen kann, ob das Gewehr beim Abdrücken gewackelt hat. So ließe sich das Zielfernrohr schneller einstellen. "Zielen" wollte ich dabei über ein Livebild auf dem Laptop.
  21. D.h. damit sind Kameras gemeint, da diese ja höchstwahrscheinlich Verstärker enthalten?!?
  22. Hallo, eigentlich hatte ich vor, zum testen / einschießen eine Kamera am Zielfernrohr meines Luftgewehres zu befestigen. Jetzt hat mich ein Freund gewarnt, dass eine Kamera als Nachtsichtgerät gelten könnte und ich mich damit strafbar machen würde. Konkrete Angaben dazu konnte er mir nicht nennen. Hat jemand von euch schon mal etwas darüber gehört? Kann auch eine Kamera als Nachtsichtgerät gelten oder nur, wenn eine Bildwandlerröhre vorhanden ist? Ist die Montage einer Kamera an einem Zielfernrohr erlaubt?
  23. Spielst du auf die im Raum stehende Händlerpflicht für den privaten Waffenverkauf an?
  24. Bislang habe ich darüber 2 Artikel gekauft (1 x privat, 1 x Frankonia) und einen Artikel versteigert. Der von privat ersteigerte Artikel kam leider defekt an und die Einigung mit dem Verkäufer hatte lange gedauert. Der von Frankonia ersteigerte Artikel kam schnell an und war einwandfrei. Für den verkauften Artikel habe ich einen guten Preis erzielt. Allerdings würde ich dort noch keinen Artikel verkaufen, für den es wahrscheinlich wenige Interessenten geben wird. Denn dort sind noch relativ wenige Besucher unterwegs.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.