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shooter2015

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  1. Ein Blick auf Seite 46 ab zu Buchstabe D des am 18.05 abgestimmten Gesetzesentwurfes http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf dürfte dir vielleicht helfen. Also erst mal lesen, bevor du dich über Dinge aufregst, die so gar nicht im Gesetzestext stehen.
  2. Die Diskussion hatten wir auch hier erst kürzlich. Mein A Schrank hat 3 entnehmbare Waffenhalterungen, da passen aber locker 5 LW hienein. Weder der Hersteller noch ein Paragraf sagt aus, dass der A Schrank nicht mehr zulässig ist, wenn mehr als 3 LW aufbewahrt werden. Alles unter 11 LW im A Schrank ist meiner Ansicht nach zulässig, damit auch 10 LW, wenn er lediglich 7 Waffenhalterungen hat usw.. Fraglich ist für mich eher, ob es reicht nur die waffenrechtlich relevanten Teile im A Schrank aufzubewahren. Also z.B. bei einer AR 15 nur den Upper.
  3. ähh, unter 11 meinte ich eigentlich. Krieg ich jetzt ein Ja von dir?
  4. So sehe ich das auch. Die Sicherheitsstufe A ist durch die Beschaffenheit (Materialdichte usw.) des Schrankes erreicht. Die Anzahl der LW tut da nichts zur Sache solange es unter 10 sind. Anders sieht es wohl dann aus, wenn der Hersteller zusätzlich auf eine notwendige Verankerung hinweist um die Sicherheitsstufe bei einem A oder B Schrank zu erreichen.
  5. Tut mir leid, dass ich dich errnst genommen habe. Wird mir zukünftig nicht mehr passieren.
  6. So sehe ich das auch. Ich habe einen A der mit 3 Platzhaltern geliefert wurde und vom Hersteller auch mit 3 LW Plätzen angegeben ist. Das hat meiner Ansicht nach aber nichts mit der waffenrechtlichen Höchstmenge (10 LW) eines A Schrankes zu tun. Ich darf also auch mehr als 3 hineinstellen. Rein vom Platz passen locker 5 LW rein. Teilweise zerlegt auch noch mehr.
  7. Wobei Bedürfnisanträge bei der DSU derzeit mehrere Wochen und bis zu 3 Monate dauern können. Könnte mir auch vorstellen, dass die DSU nachfragt, was mit dem alten Bedürfnisbescheid für das gleiche Kaliber geschehen ist. Dann musst du gegenüber dem Verband nachweisen, dass du es bei der Behörde versemmelt hast und diese von dir einen neuen Bedürfnisbescheid verlangt.
  8. Daher ja auch der Umweg über IMCO (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) als entscheidender Parlamentsausschuss.
  9. Dem muss ich voll zustimmen. Man muss hier wirklich zwischen dem unterscheiden, was in der Waffenrichtlinie als Mindestforderung steht (und somit eben keine Begrenzungen und keine MPU) und dem, was dann deutsche Politiker (SPD/Linke/Grüne) noch drauf setzen wollen. Diese Unterscheidung deutlich zu machen erwarte ich dann eben auch von den entsprechenden Waffenlobbyorganisationen. Und soweit ich es verfolgt habe, waren es unter Anderem die deutschen EU Vertreter (CDU/CSU) im EU Rat und Parlament welche gegen MPU und Befristungen waren und dies entsprechend in der EU Waffenrichtlinie durchsetzen konnten. Es ist ja kein Zufall, dass sich die Waffenrichtlinie an nicht wenigen Stellen wie eine Kopie des deutschen Waffenrechts liest.
  10. Pro legal nimmt hier Dinge als Tatsache an, die so nirgends in der EU Feuerwaffenrichtlinie stehen. Von einer Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zu 5 Jahres Befristungen und MPUs kann gar keine Rede sein. Es würde uns helfen, wenn unsere eigenen Lobbyorganisationen die EU Waffenrichtlinie nicht noch schärfer auslegen würden als sie tatsächlich ist. So kann man es unseren Gegnern angesichts der bevorstehenden Umsetzung in nationales Recht natürlich auch leicht machen. Ehrlich gesagt, halte ich mich da lieber an das Forum Waffenrecht bzw. an Firtz Gepperth und die BDS Infobriefe.
  11. So sieht es aus. Die EU Feuerwaffenrichtlinie schreibt derartiges nicht vor. Es bleibt den Mitgliedstaaten selbst überlassen.
  12. Dennoch wird dem Threadersteller munter geantwortet und ihm und seinem fragwürdigen Ansinnen hier eine Bühne geliefert. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
  13. Tja, dann nennen wir sie mal Schenkmunition zu einem für das Bedürfnis umfassten Zweck. Würde ich mir dann vom Schenker schriftlich bestätigen lassen. Dann ist bei einer möglichen Fahrzeug- und Personenkontrolle nachweislich klar, dass man sowohl Leihwaffe als auch Schenkmunition rechtmässig zwecks Wettkampfteilnahme transportieren darf.
  14. Dann lies bitte das hier http://www.bdshessen.de/joomla/images/downloads/LDV2014.pdf auf Seite 4 und 8. Und ja es muss mit einer (Leih-) VRF Wettkampf geschossen werden. Wer es nicht glaubt, kann ja beim LV nachfragen. Hat man dann noch keine Flinte z.B. BDF auf Gelb mit entsprechender Munitionserwerbserlaubnis in seinem Besitz, benötigt man natürlich auch Leihmunition um an dem Wettkampf mit der Leih-VRF teilzunehmen. Man ist also auf jeden Fall auf nette Vereinskollegen angewiesen, die dann auch eine VRF besitzen.
  15. In Nordrhein Westfalen und Hessen läuft es genau so. Ob es noch andere LVs gibt, weiß ich nicht. Macht null Sinn. SLF kein Problem im Grundkontingent und VRF nur mit Wettkampfnachweis. Sie zählt daher in den genannten LVs eben wie eine 4. Selbstlade LW, so dass ein Wettkampfnachweis für das Bedürfnis erforderlich ist.
  16. Du scheinst mit Gun You Tubern ein grundsätzliches Problem zu haben. Ich bin jedenfalls für "Wiederlader TV" , "Deutsche Schützen" usw. dankbar. "Lassen sie es krachen" schau ich mir dann halt auch an, auch wenn ich nicht Alles an seinen Videos toll finde. Da erübrigt sich dann jede weitere Diskussion mit dir zu diesem Thema.
  17. Dann sag mal, wie man auf You Tube für den Schießsport werben könnte. Du weisst ja anscheinend wie es besser geht, sonst würdest du ihn nicht kritisieren Was für einen Gesamteindruck sollte denn ein anständiger LWB deiner Ansicht nach machen?
  18. Tja, anscheinend streiten sich vor Allem AFD und FDP um unsere Stimmen. Wir waren schon mal in einer schlechteren Position vor einer Bundestagswahl. Die FDP braucht jede einzelne Stimme zum Wiedereinzug und scheint um uns bemüht zu sein. Das sah früher schon anders aus. Da waren wir denen völlig egal. Aber leichte Zweifel an der gelben Standhaftigkeit wären bei Rot Gelb Grün schon angebracht.
  19. Hälst du jetzt allgemein nichts von Gun You Tubern? Ich finde es erst mal eine super Möglichkeit für unsere Sache Werbung zu machen und mögliche Neulinge zu informieren. Du kannst ja selbst einen Kanal eröffnen, wenn du meinst, du kannst es besser. Ich hätte dazu keinen Mut.
  20. Ich finde seine Videos meist recht unterhaltsam. Ist nicht gerade auf Wiederlader TV Niveau aber immerhin ein deutscher Gun You Tuber mehr. Meckern kann man immer viel, aber den Mut als LWB vor der Kamera aufzutreten hätte ich nicht.
  21. Was der sonst noch beruflich macht, ist mir egal und seine Angelegenheit. Der RS 6 ist ja nicht von ihm gemietet, sondern von irgendeinem anderen Kiddie You Tuber für 1 Tag. Aber von mir aus kann der sich auch nen Ferrari leasen. All zu viele Gun You-Tuber haben wir bekanntlich nicht in Deutschland und da freue ich mich erst einmal, dass sich wieder einer aus der Deckung traut. Das Meckern überlasse ich lieber Anderen.
  22. Ist doch eine super Sache und sorgt für neue Interressenten und somit mögliche zukünftige LWB.
  23. Naja, immerhin macht er medial Werbung für den Schießsport und hält sein Gesicht vor die Kamera. Das ist schon mal um Einiges mehr als 99,999 % der übrigen LWB sich trauen. Der Herr hat übrigens einen Waffenschein und kann sich Unseriösitäten schon aufgrund seines Berufs nicht erlauben.
  24. Den Herrn schiiter ignoriere ich, alles Andere hilft da nicht. Leider muss ich seine gedanklichen Ergüsse (immer noch) lesen, wenn Andere ihn zitieren.
  25. Auf jeden Fall hat der Herr Bracciale uns damit einen Bärendienst erwiesen. Ich frage mich schon, wie der übrige Vereinsvorstand davon nichts mitbekommen haben will. Gleiches gilt für die anderen Mitglieder des Vereins, welche die WBK rechtmässig erhalten haben. Man war ja wohl auch sportlich erfolgreich http://www.ssv-hameln.de/ergebnisse-der-deutschen-meisterschaft-2015-berlin/ So ganz habe ich das auch noch nicht verstanden. Der Verein hat den Stand bei einem anderen Verein angemietet oder wie? Hat den der Verein mit dem vermieteten Stand davon nichts mitbekommen? Nur gut, dass keiner derjenigen, die unrechtmässig eine WBK erhalten haben, damit dann Schaden verursacht hat. Die Angelegenheit wird ja so schon medial aufgebauscht, wenn man an die vielen illegalen Waffen denkt, die zu Genüge zirkulieren.
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