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shooter2015

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  1. Ja für uns bedeutet dies Freiheit. Aber mit dieser Sichtweise sind wir in der Minderheit. Wir werden eher als Bedrohung und Waffennarren wahrgenommen. Im Grunde sind wir in der Gesellschaft eine diskriminierte Minderheit, die jetzt erst zu merken scheint, dass wir uns nur auf uns selbst verlassen können.
  2. Nein, weil es mir damals egal war. Das hat sich aber seit ca. 1 Jahr gewaltig geändert und ich weiß nun, dass das EU Parlament eben doch einen Einfluss hat und wenigstens dort eine kritische Haltung gegen das derzeitige EU System bestehen muss.
  3. Wir sprechen hier über unser Hobby/Leidenschaft/Beruf, aber für die allermeisten EU Parlamentarier ist das einfach nur ein weiteres Thema, das abgearbeitet wird. Ich befürchte einfach, dass die Sache zumindest auf EU Ebene durch ist. Von Großdemos gegen die Verschärfungen habe ich im EU Ausland jetzt auch noch nichts mitbekommen.
  4. Leider muss es dich interessieren, den er wird darüber entscheiden. Den Punkten 1-3 stimme ich zu.
  5. Ich selbst finde den Grund ja auch überzeugend, aber ich habe da nichts zu entscheiden. Der gemeine EU Parlamentarier denkt sich eher: "Jetzt dürft ihr eure Kriegswaffen doch behalten und wollt weiter diese schlimmen Magazine verwenden. Um Geld zu sparen? ."
  6. Also im Handumdrehen auf 30 Schuss umkehrbar und damit zukünftig wahrscheinlich illegal. Du kannst dein Argument für 30er Magazine ja gerne in deine Mails an die EU und Bundestagsabgeordneten einfließen lassen.
  7. Genau das ist der Punkt. Gegenüber einem EU oder Bundestagsabgeordneten zu argumentieren, warum wir jetzt unbedingt 30 Schuss Magazine für das AR 15 benötigen ist nun mal nicht ganz so einfach. Aber ich glaube, das bringt hier nix mehr. Alles eine Frage des Mindset wie es scheint.
  8. Dafür gelten dann ja die Ausnahmegenehmigungen der EU Waffenrechtslinie für Sportschützen. Und anders als LW Magazine über 10 Schuss sind KW Magazine über 20 Schuss ja in Deutschland zur sportlichen Verwendung zugelassen.
  9. Ich bitte um Erläuterung da mein Mindset offenkundig nicht ausreicht um deine Ausführungen nachzuvollziehen.
  10. shooter2015

    Waffen Braun

    Mit Gesetz ist wohl dieser Paragraf gemeint: (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben. Bei Überlassung an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Abs. 1 Satz 1 sind in der Anzeige lediglich der Name der Firma und die Anschrift der Niederlassung anzugeben. Dann frage ich mich aber, wie es dann z.B. bei diesem Händler abläuft http://www.waffen-centrale.de/epages/61692274.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61692274/Categories/Versandinformationen Davon, dass man die WBK dann persönlich zum Händler bringen muss, sofern man sie nicht im Original mit der Post verschickt, steht da nichts. Und es gibt genug andere seriöse Händler, die ähnlich vorgehen. Da trägt der Händler ja auch nichts in die WBK ein, weil er sie erst gar nicht im Original verlangt, sondern sich mit der zuständigen Waffenbehörde des Käufers in Verbindung setzt. Vielleicht kann mich da jemand aufklären.
  11. Warum braucht man überhaupt ein 30 er Magazin? Die sportliche Verwendbarkeit war ja bisher schon in Deutschland ausgeschlossen, aber genug hier im Forum haben sich die Magazine dennoch gekauft. Die Magazine machen im (Bürger-)kriegsfall oder bei der Zombiekatastrophe Sinn. Beides eher unwahrscheinliche Szenarien. Also geht es doch letztlich um den reinen Besitz im Sinne von Nice to Have, weil es an der Waffe gut aussieht und man das Waffenrecht so weit ausschöpfen möchte, wie es erlaubt ist. Und genau die letzten drei Punkte sollen uns jetzt verwehrt werden ohne stichhaltige Begründung. Letztlich nur um des Kompromisses wegen, damit uns die Waffen nicht komplett verboten werden. Aber ganz klar ist, dass die von mir genannten Punkte für den Besitz dieser Magazine gegenüber Politikern schwerer vorzutragen sind als eine mögliche Enteigung der entsprechenden Schusswaffen.
  12. shooter2015

    Waffen Braun

    Meine Behörde hat mich explizit vor diesem Weg gewarnt. Eine Original WBK sollte ich am Besten gar nicht zu einem Händler schicken, da ich in der Zeit ohne WBK die vorhandenen Waffen ja gar nicht transportieren kann. Bei einer Polizeikontrolle dürfte es ziemliche Probleme geben, wenn man keine WBK dabei hat. Und wir wissen alle, was bei Händlern so alles schief gehen kann. Am Ende hat man wochenlang oder gar monatelang keine WBK oder sie geht bei der Post verloren. Meine Behörde bietet mir die Möglichkeit eine von ihr unterschriebene Kopie an den Händler zu schicken und dem Händler die Kontaktdaten der Behördenmitarbeiter zu übermitteln zwecks Anruf, falls dem Händler die Kopie nicht reicht. Das man einem Händler die Original WBK zusenden muss, steht so in keinem Gesetz oder einer Vorschrift.
  13. Naja, ob man nach Auslaufen der Übergangsfrist alle Magazinverkäufer in Europa dazu zwingen kann, über die letzten Jahrzehnte anzugeben, wer wann welches Magazin über EC Karte, Kreditkarte usw. bezahlt hat, wage ich doch zu bezweifeln. Andere Möglichkeit wäre, dass wir zukünftig dann sämtliche Kontoauszüge der letzten Jahre vorlegen müssen, um nachzuweisen, dass wir keine derartigen Magazine erworben haben. Bliebe dann noch der Barkauf... Wer jetzt ein Magazin über 10 Schuss erwirbt, darf sich halt später nicht damit erwischen lassen, insofern er keine Sondergenehmigung hat.
  14. Nein, so etwas nennt sich in der Politik Kompromiss und unser deutsches Waffenrecht ist ja jetzt schon voll mit derartigen sinnbefreiten Regelungen (z.B. Aufbewahrungskontrolle, Erwerbsstreckungsgebot....).
  15. Letztlich sind wir in Deutschland dann zukünftig gegenüber anderen Ländern im Nachteil, da bei uns bisher die sportliche Verwendung von Magazinen über 10 Schuss verboten war und daran wird sich auch nichts ändern. In anderen Ländern gibt es diese Beschränkung nicht, so dass dort die Ausnahmeregelungen zum Erwerb dieser Magazine wirksam werden können. Gerade die große Menge an bisher völlig legal zu erwerbenden Magazinen leistet einem späteren Verbot der Waffen Vorschub, da dann gesagt wird: "Trotz Magazinverboten gibt es weiterhin Terroranschläge und Amokläufe und deshalb müssen wir endlich die dazugehörigen Waffen verbieten und zwangsentziehen, da es einfach zu viele High Cap Magazine gibt !!"
  16. Sind die Waffen erst einmal durch Rot Rot Grün oder Rot Grün Gelb eingezogen, bekommen wir die nie wieder zurück. Da kann die AFD von mir aus bei der übernächsten Bundestagswahl 40% haben und die Kanzlerin Petry heißen. Die AFD wird uns die Waffen dann auch nicht mehr zurückgeben.
  17. Tja, und da grätscht uns das schon bestehende deutsche Waffenrecht hinein, da ja jetzt schon LW Magazine über 10 Schuss sportlich überhaupt nicht verwendet werden dürfen. Also müsste erst mal das deutsche Waffenrecht liberalisiert [sic !] werden, damit auch LW Magazine über 10 Schuss sportlich verwendet werden dürfen und wir somit die EU konforme Ausnahmegenehmigung bekommen könnten. Geschieht dies nicht, gibt es für deutsche Sportschützen kein legales Bedürfnis für LW Magazine über 10 Schuss und somit wäre der Besitz dieser Magazine verboten. Die Frage stellt sich mir auch. Ich habe mir 3 20er mit 10er Blockierungseinsatz gekauft. Natürlich lassen die sich problemlos auf 20 er verändern aber wird die EU dadurch unsicherer???? Dann besteht Hoffnung, dass die derzeitige Bundesregierung die Richtlinie noch umsetzen kann. Vieles ist ja dort nach deutscher Handschrift gestrickt und wird dann auch wohl genau so in Deutschland kommen. Kommt Grün im Herbst 2017 im Bund an die Macht wird die Richtlinie dagegen schärfer ausgelegt, falls sie bis dahin noch nicht in Deutschland umgesetzt wurde. Nach einer Übergangsfrist wird der Besitz verboten sein, es sein denn du hast eine Ausnahmegenehmigung für Kategorie A Magazine als Sportschütze (siehe aber dazu das von mir oben skizzierte Problem mit dem deutschen Waffenrecht). Zur Frage 2: hmm........
  18. Das Hin und Her der Waffenrichtlinie hat mir die Augen geöffnet. Bei der letzten EU Parlamentswahl bin ich noch nicht mal zur Wahlurne, dabei sieht man am IMCO, wie wichtig es ist, dass dort EU kritische Stimmen vorhanden sind. Ich werde bei der nächsten EU Wahl möglichst EU kritisch wählen, da es im Grunde nur im Parlament noch Möglichkeiten gibt, gegen die Kommission vorzugehen. Und dabei ich bin gar kein EU Gegner, sondern in 1. Linie Kommissionsgegner. Diese undemokratische Institution gehört abgeschafft und seine Aufgaben sollten dem Parlament vorbehalten sein.
  19. Naja, in dem Fall könnte man sogar theoretisch von einem tatsächlichen Sicherheitsgewinn sprechen, da Terroristen dann legal keine Magazine mehr über 10 Schuss für LW erwerben könnten. Aber natürlich gibt es jetzt schon hundertausende dieser bisher ohne jegliche Genehmigung verfügbaren Magazine in ganz Europa und für Terroristen wäre es ein Leichtes diese dann auf illegalem Weg zu bekommen so wie sie jetzt schon illegal scharfe Waffen erhalten. Und hier sehe ich das Problem. Nach der verqueren Logik der Kommission wird es dann nach dem nächsten Terrorattentat heißen: Seht her, es wurden trotz Erwerbsbeschränkung High Cap Magazine verwendet und daher müssen endlich die entsprechenden Waffen verboten werden und eine Zwangsenteignung erfolgen!!!
  20. Der Spiegel hat Null Ahnung von Waffen. Es gibt in Deutschland nur ganz wenige Redakteure, die wirklich wissensbasiert über das Waffenrecht schreiben können und z.B. dazu in der Lage sind WBK und Waffenschein zu unterscheiden. Zudem ist der Spiegel natürlich für Verschärfungen und stellt hier die Versuche der Kommission als Tatsachen dar.
  21. Tja für Firmen wie Sig Sauer oder H&K sind wir nur ein kleines, unbedeutendes Nebengeschäft. Die brauchen uns nicht wirklich. Das Geld wird mit Miltäraufträgen und dem privaten Sektor in den USA verdient. Ganz Anders sieht es bei Firmen wie OA oder Schmeisser aus. Aber was sollen die schon machen? Die wollen es sich auch nicht mit den Politikern verderben und Massenmails schreiben usw.. Außer Spenden bleibt da nicht viel.
  22. Wenn nun auch der Verfassungsschutz angefragt wird, dürfte sich die Dauer der Zuverlässigkeitsprüfungen noch weiter verlängern. In Hessen jetzt schon mindestens 3 Monate.
  23. Da machst du jetzt aber uns LWB bildungsferner als wir sind. Ich persönlich kenne genug LWB, die sich sehr gewählt ausdrücken können und einen hohen Bildungsabschluss haben. Nicht wenige nutzen die Jagd oder den Schießsport als Ausgleich für ihre teils intellektuell anforderungsreiche Berufstätigkeit. Durch die höhere Durchlässigkeit im Bildungssystem der letzten 50 Jahre bleibt Abitur und akademische Bildung eben nicht wie zuvor nur wenigen Gesellschaftsschichten vorbehalten. Dies zeigt sich dann auch mehr und mehr bei den LWB, welche immer höhere Bildungsabschlüsse haben. LWB als konservativ-bodenständig zu bezeichnen, halte ich zudem für zu kurz gegriffen. Das gemeinsame ist der Legalwaffenbesitz, den wir verteidigen wollen. In meinem Verein gibt es auch offen homosexuelle Mitglieder und damit habe ich gar kein Problem. Ich persönlich bin auch der Ansicht, dass sich links-liberale Einstellungen und Legalwaffenbesitz überhaupt nicht widersprechen müssen. Man darf diese links-liberalen Haltungen nur nicht mit bestimmten Parteien und deren Programmatik gleichsetzen.
  24. shooter2015

    Gleich im TV

    Naja, immerhin weder Gräfe noch Grüne dabei.
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