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shooter2015

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  1. Hier eine Info zur Abstimmung am Mittwoch http://www.europarl.europa.eu/committees/en/imco/home.html
  2. Hallo, auf der Facebookseite von Firearms United gefunden https://firearms-united.com/wp-content/uploads/2016/07/3rd-Draft-of-Compromises-by-IMCO.pdf Könnte gut sein, dass über diese neuen Kompromisse am Mittwoch abgestimmt wird. Vicky Ford hatte ja geschrieben, dass sie neue Vorschläge gemacht hat und letzte Woche gab es hinter verschlossener Tür wieder Verhandlungen mit den Schattenberichterstattern aller Fraktionen.
  3. Das Statement werte ich eindeutig negativ. Noch bevor es überhaupt zu Verhandlungen mit dem EU Rat und der Kommison kommt, übernimmt Frau Ford einfach die absurden Vorschläge des Rates anstatt eigene sinnvolle neue Vorschläge zu unterbreiten. Eine eigenständige Haltung sieht anders aus. Zudem sind ihre neuen Vorschläge bisher nicht veröffentlicht worden. Am Ende wird dann am 13.07 über uns unbekannte Vorschläge abgestimmt. Frau Ford will einen Kompromiss, dem dann auch im IMCO zugestimmt wird und ich befürchte, dies wird auch geschehen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es wie im LIBE läuft und die Mehrheit gegen die Haltung der Hauptberichtserstatterin votiert.
  4. Hier http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=COMPARL&reference=IMCO-OJ-20160713-1&format=XML&language=EN&secondRef=01 unter Punkt 10 die wichtige Abstimmung am 13.07 ab 15.45 Uhr im IMCO. Wird wohl auch per Livestream übertragen.
  5. Hier der Link zu Vicky Fords Twitteraccount https://twitter.com/vickyford?lang=de Auch wenn sie nach dem Brexit nicht abgesetzt werden würde kann es sein, dass sie es ihrem britischen MEP Kollegen Herr Duncan gleichtut und sie von ihrem Posten als Chefberichterstattterin im IMCO zurücktritt.
  6. Hier der Link zum BDS Infoletter https://www.bdsnet.de/aktuelles.html Ich teile die dortige Deutung der EU Ratsbeschlüsse sowie die Kritik daran. Ich denke Herr Gepperth und die anderen Verantwortlichen aus dem FWR sind durch ihre Lobbyarbeit am Besten vernetzt und informiert und haben auch keinen Grund uns Beruhigungspillen hinzuwerfen. Damit bleibt es dabei, dass derzeit von einem Halbautomatenverbot aller Zentralfeuer LW und KW inklusive deren Enteignung nicht die Rede sein kann. Entscheidend bleibt beim Ratsbeschluss das eingesetzte Magazin über 10/20 Schuss. Dass diese Pläne natürlich dennoch völlig überzogen, absurd und sinnlos sind macht der Infoletter ja deutlich.
  7. Nein, ich habe nur die Seite als Protokoll auf der Homepage des Juri Auschusses gefunden. Damals im Livestream gab es auch gar keine Abstimmnung zu diesem Punkt und ich hatte es so verstanden, dass die Abstimmung verschoben wurde. Tja, ziemlich undurchsichtig das Ganze.
  8. Hier http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=COMPARL&reference=PE-583.923&format=PDF&language=EN&secondRef=02 unter Punkt 18 das Abstimmungsergebnis aus dem JURI Auschuss vom Mai. Ich hatte gedacht, dass die Abstimmung gar nicht stattgefunden hat, aber wie zu sehen, stimmt das nicht. Wenn ich das richtig deute, wurde der Vorschlag abgelehnt und somit die Kommissionsvorschläge als vereinbar mit dem Subsidaritätsprinzip gewertet. Also letztlich eine Niederlage für uns. Naja, in dem Auschuß sitzen mehrere Leute, die auch im IMCO klar gegen die LWB sind und für die Kommissionsvorschläge.
  9. Dessen bin ich mir auch bewusst, aber es ging ja hier nur um die Frage, wann MPUs erforderlich sein sollen. An deinen Sätzen zeigt sich wie unwissend und überstürzt der Ratsvorschlag rausgehauen wurde. Die Niederlande hatten sich selbst unter enormen Druck gesetzt bis zum Ende ihrer Ratspräsidenschaft irgendeine schriftliche Position als Verhandlungsgrundlage gegenüber dem EU Parlament vorlegen zu können. Da wurde nicht auf Realisierbarkeit geachtet und die EU Experten in Genaval und Coreper haben von der Thematik wenig Ahnung. Es ging nur darum, irgendetwas zu verbieten. Sinn und Logik darf man da nicht groß erwarten. Ist halt wie im deutschen Waffenrecht.
  10. 2) Die Mitgliedstaaten können die Auss tellung oder Verlängerung einer Genehmigung gemäß Absatz 1 von (...) medizinischen Te sts, die auch psychologische Tests einschließen können, abhängig machen. Heißt für mich, den Nationalstatten bleibt die Möglichkeit der Einführung derartiger Tests selbst überlassen. Das ist eine Abschwächung des Kommissionstextes, da dort sollen stand. Eine MPU wird aber für folgenden Fall fällig: 3c. Die Mitgliedstaaten können Spor tschützen den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen und La devorrichtungen der Kategorien A.6, A.7 und A.9 des Anhangs I unter folgenden Voraussetzungen gestatten: a) Es liegt eine zufriedenstellende umfa ssende medizinische und psychologische Beurteilung der Zuverlässigkeit des S portschützen im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b vor; Ich verstehe es so, dass nur Sportschützen (damit keine Jäger) Besitz und Verwendung von Magazinen über 10/20 Schuss erlaubt sein soll, wenn sie unter Anderem eine Waffen MPU vorlegen können.
  11. Genau das könnte europaweit passieren, wenn die EU sich weiter zentriert und die Nationalstaaten noch mehr an Bedeutung verlieren, aber gegenwärtig sehe ich diese Gefahr noch nicht. Aber Australien oder GB sollten warnende Beispiele sein. Mir ist jedenfalls klargeworden, dass man bei der nächsten Europawahl nur noch europakritisch oder gar feindlich wählen muss, so dass zumindest im Europaparlament eine Mehrheit gegen die nicht demokratisch legitimierte EU Kommisson ankämpft.
  12. Ja, das sehe ich ähnlich. Sollte es am Ende zu Magazinbeschränkungen als (faulen) Kompromiss kommen, so wäre diese Formulierung fatal, da sie mit etwas bösen Willen beide Deutungen zulässt. Der ganze Ratsvorschlag wurde unter Zeitdruck verfasst da die Niederlande Ende Juni den Ratsvorsitz abgeben und sie ja irgendetwas verbieten wollten. Tja, so etwas kommt dann am Ende dabei herraus.
  13. Nun ja firearms united, die GRA und Andere behaupten, dass der EU Rat letzten Fr ein Totalverbot sämtlicher Zentralfeuerhalbautomaten mit der Aufnahmemöglichkeit von Magazinen über 10/20 Schuss vorgeschlagen hat. Damit wäre z.B. die Glock 17 verboten. Aber zumindest ich lese davon nichts im Ratsbeschluss. Es sollen nur Magazine über 10/20 Schuss für diese Waffen verboten werden, aber Sportschützen dürfen die Magazine unter bestimmten Bedingungen weiter verwenden. Mir ist nicht klar, warum immer wieder dieses Halbautomatenverbot behauptet wird. Entweder haben die den Text des Ratsvorschlages nicht vollständig gelesen, deuten ihn anders oder wissen mehr als ich.
  14. Die Sache mit dem Altbesitz ist in dem Ratsvorschlag wie manch Anderes schwammig formuliert. Für Altbesitz spricht Seite 20: (7b) In Artikel 7 wird nach Absatz 4 folgender Absatz 4a eingefügt: "4a. Die Mitgliedstaaten können eine Genehmigung für eine Feuerwaffe, die nach der Richtlinie, geändert durch die Richtlinie 2008/51/EG 9 , der Kategorie (...) B in Anhang I zugeordnet war, erneuern, selbst wenn diese Feuerwaffe derzeit der Kategorie A zugeordnet wird. Die Genehmigung kann jedoch nur für Personen erneuert werden, die bereits vor dem in Artikel 3 der vorliegenden Richtlinie genannten Datum im Besitz einer Genehmigung waren." (7bb) Artikel 8 Ab Gegen die Möglichkeit des Altbesitzes aber spricht Seite 28 : 4) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten das Verbot, in Anhang I der vorliegenden Richtlinie unter Kategorie A.9 aufgeführte Ladevorrichtungen zu besitzen, die rechtmäßig vor dem [Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Richtlinie] erworben wurde, bis zum [Umsetzungsfrist + 18 Monate] aussetzen. Nach [Umsetzungsfrist] gestatten die Mitgliedstaaten die Verwendung solcher Ladevorrichtungen jedoch nicht mehr.
  15. Ich sehe es auch so, dass Halbautomaten erst dann zu A werden, wenn ein High Cap Magazin eingeführt wird. Zudem ist der Besitz dieser Magazine zukünftig verboten. Die gleiche Waffe ist dann je nach verwendetem Magazin A oder B. Aber auch hierfür soll es Ausnahmen geben wie Seite 18 Punkt 3c erläutert. Bestehen diese Vorraussetzungen, darf ein Halbautomat mit High Cap Magazin weiter verwendet werden und der Besitz dieser Magazine ist erlaubt. Für diese Deutung spricht auch Seite 26 Punkt 7. Ein AR 15 ohne High Cap Magazin bleibt damit B auch wenn es wie ein Vollautomat aussieht. In manchen US Staaten ist dies seit Jahren schon so geregelt. Aber natürlich sind dies wachsweiche Gummiparagrafen, die auch schnell anders ausgelegt werden können und es ist die Frage ob die EU "Experten" selbst verstehen, was sie geschrieben haben. Lest bitte auch ab Seite 23 Artikel 13 a. So wie ich das verstehe, wird der Kommision damit die Möglichkeit gegeben durch die Hintertür die Richtlinie zu ihren Gunsten zu verändern in der Hoffnung, dass es kaum einer mitbekommt. Zudem Seite 24 Artikel 17. In fünf Jahren dürfte dann die Komission vorschlagen, dass alle Halbautomaten immer A sind nur aufgrund der Tatsache, dass sie High Cap Magazine aufnehmen könnten. Aber das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. Nächsten Die tagt IMCO wieder und man muss abwarten, in wie weit man sich dort vom EU Rat beeinflußen lässt. Es ist einfach falsch, wenn die Medien behaupten, das Parlament müsste den Vorschlagen des Rates nur noch zustimmen und dann ist die Sache durch.
  16. Also der Rat hat heute wirklich genau darüber http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2016/06/10-weapons-strengthen-control/ bzw. auf Deutsch https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/10/69/EU_106948/imfname_10636471.pdf abgestimmt. In dem Text wird ja immer wieder auf die "High cap" Magazine bzw. loading devices verwiesen. Auf jeden Fall ist das Ganze ein Gummiparagraf, der uns noch auf die Füsse fallen kann, aber derzeit lese ich das so, dass nur die Kombination "High Cap" Magazin eingeführt in Halbautomat die Waffe zur Kategorie A werden lässt. Diese Kombination soll dann nur noch Personen erlaubt sein, die eine Waffen MPU vorlegen können, Mitglied in einem Verein/Verband sind, aktiv schießen usw (siehe Seite 18). Der Besitz z.B. eines AR 15 ohne solche Magazine wäre dann weiterhin nicht Kategorie A und eine Waffen MPU kann, muss aber nicht von den einzelnen Staaten gegenüber deren LWB verlangt werden. Im Text wird ja auch immer wieder auf diese Form der Magazine abgezielt, so auf Seite 5. Findet man dann ein Magazin bei jemandem, der dafür keine Berechtigung hat, ist dies ein Verstoß gegen Waffenecht und somit verliert man die Berechtigung für alle Waffen, welche man besitzt und nicht nur für die, in welche solch ein Magazin hineinpassen würde. Der Altbesitz dieser Magazine nach jetzigem Recht wäre dann aber laut Seite 28 und Seite 20 weiter erlaubt, aber nicht die Weitergabe an nach neuem gültgen Recht Unbefugte. Auf Seite 20 auch etwas zu den befristeten Lizenzen. Den Pargrafen kann man auch so auslegen, dass es nur wie bisher schon eine Hintergrundüberprüfung gibt aber die Lizenz nicht automatisch abläuft, sondern nur dann widerrufen wird, wenn die Vorraussetzungen nicht mehr gegegeben sind. Seite 19 zu Online Handel: ich lese das so, dass E-Gun weiter auf dem gleichen Weg möglich sein kann wie bisher. Aber auch hier wieder Auslegungssache. Es könnte auch bedeuten, dass man die gekauften Waffen und Munition bei einem Händler/Behörde oder Polizei persönlich abholen muss. Fraglich ist für mich, wie der Verkauf dieser Magazine dann geregelt werden soll. Ist der Verkäufer dann in der Pflicht sich nachweisen zu lassen, dass der Käufer die Berechtigung hat, diese zu erwerben? Man darf auch nicht vergessen, dass derzeit hundertausende dieser Magazine im erlaubten Besitz sind. Ich bin mir noch nicht sicher, was ich von dem Vorschlag halten soll. Kann es wirklich, sein, dass dies der kleinstmögliche Kompromiss war? Die Kommision hat den Vorschlag ja bereits deutich kritisiert, da er zu wenig in die Richtung der eigenen Vorschläge ging. In den USA gibt es derartige Regelungen bezüglich Magazinen ja schon länger in bestimmten Staaten wenn dort dann auch einiges andere weniger restriktiv ist. Es bleibt zu wünschen, dass IMCO und Parlament unabhängig von dem heutigen Beschluß des Rates abstimmen und einen gegenüber dem ursprünglichen Komissionsvorschlag noch weniger restriktiven Vorschlag machen.
  17. Dieser http://www.br.de/nachrichten/eu-innenminster-waffenrecht-100.html be Bericht stellt das EU Gesetzgebungsverfahren falsch dar. Es gibt noch gar kein neues Waffenrecht und das EU Parlament stimmt dem Ratsbeschluß auch nicht einfach zu. Nächsten Die tagt der IMCO Ausschuss und am 14.07 stimmt dieser über einen eigenen Vorschlag ab. Zu wünschen wäre, dass der IMCO bei seiner jetzigen Haltung bleibt und den Komissionsvorschlag noch weiter entschärft als es heute der Rat schon getan hat. Soweit ich das Verfahren verstehe, wird dann im Herbst (vermutlich September) über den IMCO Vorschlag im Parlament abgestimmt. Gibt es dort eine Merheit, muss sich dann noch mit dem EU Rat verständigt werden und erst bei einer Eingung wird daraus ein neues europäisches Waffenrecht. Dann bleibt es aber den Nationalstaaten zumindest in Teilen überlassen, wie sie die EU Vorgaben konkret umsetzen und dies hängt dann wiederum von den nationalen politischen Merheiten ab. Also, um mal etwas Optimismus in all dem Schlimmen zu verbreiten: die heutigen Beschlüsse des EU Rates sind das Schlimmste was auf die LWB zukommen kann aber die Tendenz geht jetzt eher dahin dass es durch das Parlament weiter enstchärft wird. Klar ist aber auch, am Ende wird es zu einer Verschärfung kommen die uns das Leben erschweren wird.
  18. Ich habe mir nun auch die deutsche Version der GENVAL/COREPER Vorschläge durchgelesen und eine wichtige Frage stellt sich mir bei der Kategorisierung von Halbautomaten in A. Sollen alle Halbautomaten in Kategorie A kommen, alleine schon wenn sie dazu in der Lage sind Magazine mit mehr als 11 bzw. 21 Schuss aufzunehmen oder werden diese Waffen nur ab dem Moment zu Kategorie A, wenn ich ein Magazin mit mehr als 11/21 Schuss einführe?? Das ist ja schon ein großer Unterschied und ich verstehe den Text auf Seite 26 in beiden Sprachen so, dass letzeres zutrifft. Das würde dann bedeuten, ein AR 15 ist erst dann eine Kategorie A Waffe, wenn ich ein Magazin ab 11 Schuss einführe, gleichfalls würde dann die Glock 17 erst dann zu Kategorie A werden, wenn ich ein Magazin ab 21 Schuss einführe aber der alleinige Besitz dieser Waffen ohne die "High Cap" Magazine wäre eben nicht Kategorie A zugeordnet. Ist halt die Frage, ob die EU "Experten" selbst verstehen, was sie da schreiben und welche Deutung nun die richtige ist. Folgender Artikel https://www.all4shooters.com/en/Shooting/law/EU-gun-ban-council-presidency-commission-update/ de geht ja davon aus, dass die Halbautomaten bereits dadurch verboten sein sollen, dass sie die "High Cap" Magazine aufnehmen könnten, aber ob der Verfasser des Artikels da richtig liegt?
  19. Was ich auch noch für wichtig halte ist, dass auf Seite 20 unter 7b steht, dass der jetzt schon bestehende Besitz von den zukünftigen Kategorie A Waffen erlaubt bleiben kann insofern sie unter den jetzt noch gültigen Bedingungen (also als Kategorie B) erworben wurden. Man sieht an den Vorschlägen, dass der von allen Seiten kritisierte Begriff der Ähnlichkeit gar keine Rolle mehr für die Verbotspläne spielt und nur noch auf andere Kriterien (Magazingröße ect.) abgezielt wird.
  20. Wenn ich das richtig sehe, ist das Dokument der Vorschlag an den EU Rat seitens der Beratungsgremien GENAL und COREPER der EU Staaten. Nimmt der EU Rat diesen Vorschlag an, wäre er dann wohl dessen Haltung gegenüber dem EU Parlament. Wenn ich das richtig verstehe, wäre dann z.B. eine Selbstladeflinte mit nicht wechselbarem Magazin und 8 Schuss Kapazität im Röhrenmagazin noch erlaubt, gleichfalls ein 6 Schuss Revolver. Für den Erwerb dieser Waffen könnnen (may) die Nationalstaaten "Waffen MPUs" verlangen, da stand im Kommisionsvorschlag noch shall also müssen oder sollen. Zudem verstehe ich es so, dass es keine befristeten Lizenzen geben soll, aber die Nationalstaaten mindestens alle 5 Jahre die Erwerbsvorraussetzungen prüfen sollen. Sämtliche Zentralfeuer LW, die eine Magazin mit mehr als 11 Schuss und sämtliche Zentralfeuer KW die mehr als 21 Schuss aufnehmen könnten, wären dann Kategorie A und somit verboten. Das wären dann alle AR 15, AR 10, Ruger Mini usw. sowie im Grunde alle Pistolen für die Magazine mit mehr als 20 Schuss erhältlich ist, also z.B. Glocks, CZs, Berretamodelle usw.. Auch der reine Magazinbesitz wäre verboten. Jetzt kommt aber noch eine Regelung dazu, die den Besitz der genannten nun Kategorie A Waffen sowie Kategorie A Magazine doch ermöglichen soll. Nämlich, man ist aktiver Sportschütze in bestmmten Verbänden und schießt seit 12 Monaten. Zudem braucht es jetzt dann doch eine Waffen MPU bevor man eine Besitzerlaubnis für die neu hinzugekommenen Kategorie A erhält. Für die Durchsetzung der Richtlinie hätten die Staaten dann 36 Monate Zeit, dass ist ja schon mal mehr als die vollkommen illusorischen 3 Monate der Komission. OK, deutet ihr den Text an den Stellen auch so oder verstehe ich da was falsch ?? Also ich würde sagen, dass ist dann das Paradebeispiel eines (faulen) Kompromisses und die Ausgeburt eines Bürokratiemonsters. Falls der Inhalt doch nicht hierher passt, bittte in Nachbarsthread verschieben.
  21. Naja, Vicky Ford hat sich danach zumindest direkt über die Wortwahl kritisch geäußert aber die Zahlen nicht direkt in Zweifel gezogen. Wenn ich das ganze Verfahren richtig einschätze, dürfe am 14.07 der IMCO abstimmen und eine gegenüber der Kommision geänderte Direktive vorschlagen. Also ich denke, besser als der Vorschlag dürfte es dann nicht mehr werden und ein ähnliches Ergebnis wie im LIBE wäre gut, aber irgendwie glaube ich daran nicht. Vermutlich im September oder Oktober stimmt dann das EU Parlament darüber ab. Gibt es eine Mehrheit, muss sich dann ja noch mit dem EU Rat geeinigt werden, damit das Ganze EU Gesetz wird. Findet man keine Eingung, geht es in die Auschüsse um einen Kompromiss zu finden.... Hmmm, also ich schätze frühesten Ende des Jahres wird daraus ein EU weites Gesetz aber wenn sich Rat und Parlament nicht einigen können wird es eher Frühjahr 2017. Dann stellt sich die Frage, wie lange den EU Staaten Zeit für die Umsetzung gegeben wird und wie viele Freiheiten sie dabei haben. Tja, kommt es dann zu Rot Rot Grün und diese neue Bundesregierung setzt die Richtlinie um, kann man sich ja vorstellen was das für die LWB bedeuten wird.
  22. Hallo, mit der gelben WBK habe ich auch noch so meine Verständnisschwierigkeiten daher lasse ich den Thread hier noch mal aufleben. Bei mir geht es um die Erstbeantragung der WBKs sowohl in Grün als auch in Gelb und das Ganze soll über den BDS Hessen laufen. Auf jeden Fall möchte ich ein Bedürfnis für eine Waffe auf WBK Grün beim Verband stellen und dann entsprechend dafür einen Voreintrag bei der Behörde bekommen. Soweit ich unter Anderem diesen Thread richtig verstehe, wird es dann ja auch möglich sein, eine gelbe WBK mitzubeantragen ohne dabei eine bestimmte Waffe sowohl beim Verband als auch bei der Behörde angeben zu müssen. Das macht in meinem Fall auch Sinn, da ich noch nicht genau weiß, wann und welche Waffe ich denn mal auf WBK gelb erwerben würde. Möglicherweise mal eine Bockdoppelflinte oder ein UHR ect.. Zählt denn der Antrag auf gelbe WBK dann beim Verband wie ein Antrag auf ein Bedürfnis auf Waffe WBK Grün, d.h. muss ich dafür dann auch 15€ Gebühr zahlen? Vielleicht kann mir jemand auch sagen, wie viele Bedürfnisse man eigentlich in einem bestimmten Zeitraum bei einem Verband stellen kann. Mir ist klar, dass ein Voreintrag der Behörde für WBK Grün 12 Monate gültig ist und es die 2/6 Erwerbstreckung gibt, aber eigentlich wäre es dann doch möglich, dass ein Verband mehr als 1 Bedürfnissantrag auf einmal bewilligt und ich entsprechend mehrere Voreinträge bei der Behörde auf WBK Grün auf einen Schlag erhalte. Denn die Voreinträge sind ja nicht mit einem Kauf gleichzusetzen und ich kann mich ja immer noch an die 2/6 Regelung halten. Das Maximum wären dann doch 4 aktuelle Voreinträge um nicht mit der 2/6 Regelung zu kollidieren oder habe ich das falsch verstanden? Tja, ich hoffe mir kann da jemand mit einschlägiger Erfahrung weiterhelfen. Ich beschäftige mich als Anfänger mit den ganzen Paragrafen, Regelungen usw. aber manche Sachen sind mir noch nicht ganz klar. Grüße Shooter 2015
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