

schmitz75
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Immer die Originalquellen checken: https://www.sat1.de/tv/fruehstuecksfernsehen/video/1-schockierend-so-schnell-kommt-man-illegal-an-waffen-clip
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Also die erste Waffe die ihm angeboten wird ist wohl eine Schreckschusspistole ohne PTB, die anderen anscheinend auch, denn "mit wenigen Handgriffen lassen sie sich zu scharfen Waffen umbauen", alle aus Haushaltsauflösungen 3 Stück für 250€.
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Einfach im Baumarkt zwei Stöckchen kaufen und mit einer Schnur verbinden schon hat man eine illegale Waffe.
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Also beim Wahlomat haben FDP und AFD bei 23 von 38 Fragen die selbe Antwort, und bei 10 Antworten das Gegenteil.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
schmitz75 antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Damit kann man jedem den Waffenbesitz verbieten, denn niemand ist ohne Restrisiko. -
Langwaffenmunition Eintrag in WBK verweigert
schmitz75 antwortete auf schmitz75's Thema in Waffenrecht
Das stimmt nicht, in NRW ist der Munitionseintrag kostenlos, wenn man gleichzeitig die Waffe eintragen lässt. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_anlage?p_id=20994 Die Verwaltungsvorschrift empfiehlt doch es einzutragen: -
Die Behördenversion des JPX (nicht JPX4) ist eine Abschussgerät für Kartuschenmunition. Schau dir mal die Begründung auf Seite 4 an, im kompletten Feststellungsbescheid: http://www.jet-protector-jpx.de/media/feststellungsbescheid-jpx.pdf Daher stellt sich die Frage warum die Ladungen für die Behördenversion Kartuschen sind, die für das Tierabwehrgerät aber nicht.
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Das BKA ist doch nicht so blöd wie ich dachte. Denn die Behördenversion ist ein Abschussgerät für Kartuschenmunition und demnach den Schusswaffen gleichgestellt. Demnach wären dann Laser an Armbrüsten auch verboten. Das führt aber zu einem neuen Problem, denn warum wird der JPX4 dann anders behandelt.
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Das BKA ist da selber irgendwie verwirrt: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071212FbZ174Tierabwehrgeraet.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Da sagen die, die Behördenversion ist unter anderem auch wegen dem Laser verboten nach Anlage 2 Nr. 1.2.4.1 WaffG, der gilt aber nur für für Schusswaffen bestimmte Beleuchtungen. Für den Guardian Angel III gibt es ein Schreiben vom BKA, dass sagt Laser ist OK da es keine Schusswaffe ist: https://notvorsorge.com/media/pdf/BKA-Bescheid-Guardian-Angel3-und-Laser.pdf
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Mein Sachbearbeiter will auf gar keinen Fall, dass man vorbei kommt. ^^ Zumindest für die Jagdscheinverlängerung gibt es ein Urteil, was sich gegen die Pflicht zum persönlichen Erscheinen ausspricht: https://openjur.de/u/873832.html Wobei ich zur unteren Jagdbehörde eh immer persönlich gehe, da muss man auch nie lange warten bei uns.
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Warum darf man denn Steinschlossvorderlader führen, sind die soviel sicherer als andere Waffen? Warum darf man nicht ungeladene Waffen führen? Wie viele Unfälle gibt es mit ungeladenen Waffen?
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Warum soll die Polizei das denn benötigen? Rufen die erst beim Ordnungsamt an wenn ein Terrorist auf die schießt?
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Das Pulver so zu entsorgen ist zwar im Sprengstoffrecht erlaubt, aber das ist eine Umweltstraftat, weil man illegal Müll entsorgt.
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Sowas? http://www.egun.de/market/item.php?id=6555027
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Die haben ein Fake Qualitätssiegel auf ihrer Homepage, ziemliches No-Go.
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Langwaffenmunition Eintrag in WBK verweigert
schmitz75 antwortete auf schmitz75's Thema in Waffenrecht
Es gibt auch noch einen anderen Grund das eintragen zu lassen. Wer weiß ob der Langwaffenmunitionserwerb mit Jagdschein nicht irgendwann gestrichen wird. Dann kann ich die alle nachtragen lassen und muss für jeden Eintrag 15€ bezahlen, zusammen mit dem Waffeneintrag wäre es umsonst gewesen. -
Also ich hab einen Jagdschein und mir eine Langwaffe gekauft, ich hab auch beantragt den Munitionserwerb in der grünen WBK zu stempeln, der erste Sachbearbeiter hat mir noch geschrieben das würde er machen, dann hat der SB während der Bearbeitung gewechselt und es nicht eingetragen. Wenn man das in NRW zusammen mit dem Eintrag der Waffe macht kostet es nichts extra. Gut hab ich mir gedacht der hat das vielleicht vergessen, also hab ich einen netten Brief geschrieben, ob sie das noch nachholen könnten. Dann hat Sachbearbeiter Nr. 3 sich bei mir gemeldet und mir erzählt das ginge nicht und das hätte noch nie einer gewollt, das wäre nur für Sportschützen möglich. Ich hab dann erklärt dass ich das für den Fall haben will, dass die Jagdscheinverlängerung mal zu lange dauert und das die Verwaltungsvorschrift das dafür empfiehlt, hat aber nicht geholfen. Der SB meinte dann er könnte mir den Munitionserwerb stempeln, würde dann aber eine Auflage rein setzen, dass sämtlicher Munitionserwerb und Besitz nur in Verbindung mit einem gültigen Jagdschein erlaubt wäre. Ich kapier nicht wirklich den Beweggrund dahinter, die WBK muss doch eh widerrufen werden wenn längere Zeit der Jagdschein nicht gelöst wird. Habt ihr sowas auch schon mal erlebt, oder wird bei euch die der Munitionserwerb in die WBK problemlos eingetragen?
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Also bei mir steht da:
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Wo steht denn in dem Artikel was von 42a, das einzige was ich gefunden habe ist, dass der Künstler dachte die Ausnahme in 42a würde für ihn gelten. Im Artikel steht dagegen, dass Ausnahmen nur das BKA erteilen kann, dass deutet doch darauf hin dass es um die verbotene Waffe ging.
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