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schmitz75

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  1. Wo steht denn in dem Artikel was von 42a, das einzige was ich gefunden habe ist, dass der Künstler dachte die Ausnahme in 42a würde für ihn gelten. Im Artikel steht dagegen, dass Ausnahmen nur das BKA erteilen kann, dass deutet doch darauf hin dass es um die verbotene Waffe ging.
  2. Das Waffengesetz? https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html
  3. Im Falle der vorübergehenden Aufbewahrung darf man doch auch entnommene Teile führen sofern sie sich nicht zu einer funktionsfähigen Waffe zusammensetzen lassen. Wenn ich also den Verschluss im Hotel lasse und den Rest vom AR15 führe sollte das ok sein.
  4. "bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen, " Wenn das als Waffe vermarktet wird klar illegal.
  5. Dann mach es doch und stell eine Video davon auf Youtube.
  6. Du kannst doch auch mit einem Steinschlossgewehr, Armbrust, oder einer Schreckschusswaffe (mit kleinen Waffenschein) rumlaufen, sollte schneller zum gewünschten Ergebnis führen.
  7. Ohne eine Änderung auf 0/1 gäbe es die Diskussion auch nicht.
  8. Du tust doch so als wär das irgendwas super neues an der ADR und GGVSE Freistellung hat sich aber nix geändert: " Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. " Die CLP Verordnung gilt nur für Hersteller, Importeure, Lieferanten und nachgeschaltete Anwender, nix mit Endverbraucher.
  9. Transportierst du Tischtennisbälle nur in ihrer Originalverpackung? Kennzeichnest du den Benzintank von deinem Auto? Klebst du Etiketten auf die Munition IN deinem Jagdgewehr?
  10. Kommt auf die Menge an unter 50 kg Brutto kein Problem, da drüber hat man den ganzen Scheiß wie Kennzeichnung, Verpackung, Feuerlöscher an der Backe.
  11. Das BKA stellt doch nur den Zustand fest, das ändert nichts an der waffenrechtlichen Einstufung. Beispiel: Mein Messer wird beschlagnahmt und geht zum BKA, das macht einen Feststellungsbescheid, wenn darin festgestellt wird das Messer ist verboten dann bin ich dran, obwohl ich das Messer gar nicht mehr besitze zum Zeitpunkt wo der Feststellungsbescheid erscheint. Allenfalls kann man nachdenken ob die Handlung nicht strafbar ist weil man die Strafbarkeit nicht erkennen konnte.
  12. Abgesehen davon das Hieroglyphen hauptsächlich Bilder sind: https://de.wikipedia.org/wiki/WebP
  13. Irgendwer wollte doch ein Bild: http://www.waldbret.de/wp-content/uploads/2017/03/Waffenaufbewahrung-neu-2017.webp
  14. Erkläre mir mal wie du ein Kleinkind < 2 Jahre dazu erziehst keinen Unfug mit einer Waffe zu machen?
  15. Also in NRW gibt es 10€ Gebühr für eine Folgedokument.
  16. Man beantragt doch keine neue WBK nur weil das Formular voll ist. Oder meinst du unterschiedliche Typen "WBK gelb alt" und "WBK gelb neu". Quasi so wie, ich hab eine Grüne und beantrage eine gelbe und dann müssen alle Waffen von der gelben in einen neune Schrank?
  17. Das gibt es doch auch in Deutschland, alles von heute: https://muehlacker-tagblatt.de/nachbarregionen/pforzheim/unfall-in-pforzheim-schuss-aus-pistole-trifft-gast-ins-auge/ http://expressi.de/region-aktuell-siegen/show/mann-durch-schuss-mit-schreckschusswaffe-verletzt
  18. Eigentlich ist es doch erstaunlich, dass bei den Kontrollen doch recht oft Verstöße festgestellt werden. Wenn vor allem Leute kontrolliert werden die keinen schriftlichen Nachweis erbracht haben, gibt es zwischen 50 und 90% Verstöße, wenn alle kontrolliert werden eher zwischen 2 und 10%. (Zahlen nur aus Pressemeldungen der Bundesländern keine genaue Statistik). Solange 10% ihre Waffen nicht richtig Aufbewahren müssen wir uns doch nicht wundern, dass Kontrollen verlangt werden.
  19. Man braucht auch keine Kurzwaffe, keine Büchsen und keine Flinten, in der Steinzeit haben die Leute auch ohne gejagt, also braucht man das alles nicht, am besten sofort verbieten.
  20. Vielleicht hat der 8g Kapseln statt 12g Kapseln genommen.
  21. Kann ich meinen Waffenschrank in nen Kontrollbereich stellen und verlangen, dass die Kontrolleure Dosimeter tragen und nen Strahlenpass mitbringen. "Meine Waffen sind da im Keller, Sie können da gerne hin gehen, aber da ist radioaktives Radon."
  22. Das man für anlasslose regelmäßige Kontrollen ohne Beanstandungen was bezahlen soll gibt es übrigens auch in anderen Bereichen, z.B. im Lebensmittelrecht: http://www.hygiene-netzwerk.de/Niedersachsen-und-Nordrhein-Westfalen-verlangen-Gebuehren-fuer-Lebensmittelkontrollen
  23. Illegale Waffenbesitzer werden doch auch kontrolliert sobald die Behörde vom Waffenbesitz erfährt, die werden nur direkt vom SEK kontrolliert.
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