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schmitz75

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  1. Ich bin sicher der deutsche Gesetzgeber wird diese Unzulänglichkeiten alle Berücksichtigen und jedes Magazin für jede Waffe in das mehr als 10 Patronen passen zum verbotenen Gegenstand erklären.
  2. Ist es so schwer in den EU Thread zu gucken? Da stehen die Minimalanforderungen drin, wie Deutschland das umsetzen wird weiß keiner. Der Besitz ist nicht verboten man verliert nur seine Lizenz für Kategorie B Waffen, also solange du keine Kategorie B Waffen hast darfst du sie besitzen: Der Erwerb wird aber ein eine Erlaubnis für Kat A erfordern:
  3. Also ich hab immer alle meine Magazine geladen, z.B. falls Renate Künast mit einem Team von Spiegel vor meiner Haustür steht und mit mir über meine Facebook Kommentare sprechen möchte oder wenn die Bundesrepublik Deutschland GmbH mein selbstausgerufenes Königreich nachts vom SEK stürmen lässt, man weiß ja nie.
  4. Das ist doch schon beschlossen worden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf
  5. Ihr müsst auch die Munition ungeladen aufbewahren, nicht nur die Waffe.
  6. Naja der Besitz ist nicht verboten man verliert nur seine Lizenz für Kategorie B Waffen, also solange du keine Kategorie B Waffen hast darfst du sie besitzen: Der Erwerb wird aber ein eine Erlaubnis für Kat A erfordern:
  7. Das ist nur Werbung nicht wert darauf zu antworten.
  8. Wenn irgendwer mit einem Sprengrahmen die Wand öffnet dann kann er doch gleich noch ein paar Handgranaten in das Loch werfen, da ist es dann egal ob deine Waffe geladen ist.
  9. Da steht nicht was der gesagt hat, da steht nur dass die Befragung keine Auswirkungen hatte. Btw. die Google Übersetzung ist besser wenn man nur nach Englisch übersetzt.
  10. Ist doch positiv sogar Terroristen die LWB sind benutzen die Waffen nicht für Anschläge.
  11. Hast du nen Link zu dem Urteil, ich finde das irgendwie nicht hab nur eines gefunden mit 142 Waffen auf gelbe WBK.
  12. Für Jäger gilt natürlich auch das allgemeine Bedürfnisprinzip, sammeln auf Jagdschein ist also nicht erlaubt, dazu gibt es irgend so ein Urteil wo ein Jäger > 100 Waffen hatte.
  13. Das gilt aber nur für Erben die vorher gemeinsam Waffen in dem Tresor aufbewahrt haben und in häuslicher Gemeinschaft mit dem Erblasser lebten. Wenn die Erben vorher keine WBK hatten brauchen sie einen neuen Schrank.
  14. Ich hab in einem Youtube Kommentar gelesen, dass wenn man umzieht alle WBKs ungültig werden und man muss für alle Waffen ein neues Bedürfnis nachweisen, außerdem gilt die Erwerbstreckung das heißt man darf nur 2 Waffen in 6 Monaten umziehen, meint ihr das stimmt? Oder soll ich das glauben was im Waffengesetz steht?
  15. Bayern hat doch schon beschlossen die P7 auszutauschen. http://www.bild.de/regional/muenchen/polizei/bayerische-polizei-bekommt-neue-waffen-51163840.bild.html
  16. Hier ist alles zum Gesetz und den Änderungen verlinkt: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/795/79548.html
  17. Stand in Wikipedia, ist aber wohl falsch sind nur 2.5% pro Jahr also knapp 900€ für 4 Jahre.
  18. Das bezieht sich aber nicht auf den Schützen, sondern auf den der den Schützen verprügelt hat.
  19. Bringt einem nur wenig, wenn das Bundesverwaltungsgericht anderer Meinung ist: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=160315U6C31.14.0 Die Behörde hat doch schon zum Nachweis der Blockierung aufgefordert. Die Blockierung ist auch nicht das Benutzungsverbot, sie stellt dieses nur sicher.
  20. Der Rest von dem Satz ist doch überhaupt nicht relevant. Naja dann zitiere ich mal das Bundesverwaltungsgericht: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270116U6C36.14.0&add_az=6+C+36.14&add_datum=27.01.2016
  21. Diskutiert ihr noch immer ob Erben ein Bedürfnis haben? Das steht doch in der Verwaltungsvorschrift: "1.1 Gemäß § 20 ist der Erbe einer Waffe nur privilegiert, d. h. er hat ohne eigenes Bedürfnis,"
  22. Nehmen wir an ich bin ein Schrankfetischist, ich hab 3 A Schränke und 4 B Schränke aber nur eine Langwaffe. Ich bewahre die Waffe jeden Tag der Woche in einem anderen Schrank auf, weil ich alle Schränke gleich gern hab. Alle Schränke sind natürlich der Behörde gemeldet mit wunderschönen Fotos meiner Lieblinge. Welcher Schrank hat dann Bestandsschutz?
  23. Das heißt wenn ich meine Waffen alle zerlegt lagere, der Verschluss jeweils in einem anderen B Schrank, habe ich gar keinen Bestandsschutz, weil ich in keinem eine komplette Waffe lagere? Oder wenn ich einen A Schrank mit B Innenfach habe und nur eine Langwaffe, dann habe ich nur Bestandsschutz für den A-Teil des Schrankes? Was ist wenn ich einen A und einen großen B-Schrank habe wo Langwaffen reinpassen, habe ich dann keinen Bestandsschutz für den B Schrank, weil die Waffen auch in den A-Schrank passen? Ok das mit der Munition geht nicht.
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