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Der_Fuchs

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  1. Dort steht 40 Euro plus der Stundensatz zum Prüfen der Eignung und Zuverlässigkeit. Aber das dauert doch wohl keine volle Stunde! Außerdem war meine letzte Überprüfung noch aktuell da ich ja erst 2 Wochen vorher nen neuen Voreintrag bekommen habe.
  2. Ich komme aus Brandenburg und habe heute meine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten um an einem Wiederladekurs teilzunehmen. Im Internet habe ich gelesen das die Ausstellung der UB 40 Euro kostet. Im Kostenbescheid wurde zusätzlich zu einer Ausstellungsgebühr von 40 Euro noch ein komplette Arbeitsstunde zu 57 Euro in Rechnung gestellt! "Zuzüglich ist für die Einholung von Erkundigungen im Rahmen der zuverlässigkeitsprüfung eine Gebühr nach Zeitaufwand nach der Tarifstelle 2.4.3.3. GebOMASGF zu erheben. Hierfür wurde eine Stunde Zeitaufwand berechnet basierend auf einem Stundensatz von 57 Euro pro Stunde gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe b GebOMASGF." Ist das rechtens oder Abzocke? Habe noch 2 Wochen vorher einen neuen Voreintrag erhalten.
  3. Absoluter Quatsch!
  4. Na dann sollte es ja nicht unmöglich sein den Täter zu finden.
  5. Wie hast du denn bezahlt? Anonym per bitcoins...
  6. Hab den Fleppen vor meinen WBKs beantrag um die Überprüfung schon vorher zu starten. Kam dann irgendwann per Post. Aufbewahrung nachzuweisen ist absoluter Humbuk. Wer sagt denn überhaupt das du eine SSW besitzt?
  7. Hab des öfteren gelesen das die Jungs nur ehemalige Berufssoldaten nehmen. Als Grundwehrdienstler braucht man da garnicht antanzen?
  8. Aber mein Büma verschickt keine Mails sondern nur Faxe. Der Verkäufer wiederum besitzt kein Fax mehr. Daher ist es schon relevant wer was von wem benötigt weil ich den Kontakt herstellen muss.
  9. Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, überwiesen habe ich schon. Mit "verkaufen" an den Büma meinte ich ob der Verkäufer jetzt den Büma als Überlasser bei seiner Behörde melden muss oder, direkt mich als Überlasser eintragen kann, die Waffe jedoch an die Büchsenmacher schickt. Also kurz und knackig: Der Verkäufer bekommt eine Kopie der Waffenhandelslizenz und hat damit gleichzeitig alle nötigen Daten um den Büchsenmacher bei seiner Behörde als Überlasser anzugeben. Dem Büma braucht wiederum den Namen des verkäufers, dessen Anschift und auch die WBK Nummer?
  10. Hallo, vor ein paar Tagen habe ich auf Egun einen 98er ohne Beschuss erworben. Der Verkäufer ist damit einverstanden ihn an einen Büma in meiner Umgebung zu senden der den Neubeschuss übernimmt. Ist es zulässig die Waffe schon jetzt auf meine WBK einzutragen oder muss die Waffe erst an den Büchsenmacher verkauft werden und dann vom Büma an mich? Nach meiner Auffassung "überlässt" er die Waffe ja erst dem Büchsenmacher. Wie würde es hier mit den Fristen bei meiner Behörde aussehen? Streng genommen erwerbe ich ja erst sobald ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübe. Also erst nachdem der Büchsenmacher die Waffe schon vom Beschussamt zurück erhalten hat.
  11. Wenn jemand mit seiner aktuellen Situation unzufrieden ist und sich eine Besserung sowie das Erreichen seiner Ziele nur durch sofortigen Waffenbesitz vorstellen kann löst das in mir keine guten Gedanken aus. Die Wahl deines zukünftigen Landes machst du nicht an Arbeit oder Familie fest, sondern daran wo du am schnellsten legal eine Waffe bekommst? Man kann auch ohne WBK Schießsport betreiben, stünde die sportliche Ausübung an erster Stelle würde es diese Diskussion garnicht geben.
  12. Ohne Kommentar. Ich hoffe das das alles getrollt ist.
  13. Ich hab auch einen kws. Aber ich wollte damals nur schon die abfrage bei meiner behörde starten. Habe ihn 6 Monate vor der wbk beantragt. Ergebnis: kws kam 3 monate nach der grünen und war somit rausgeworfenes geld...
  14. Wenn sich der Threadstarter ein führungszeugnis ausstellen lässt dann steht dort nichts mehr drin. Oder haben wbk inhaber, die jemanden zum schiessen mitnehmen möchten, uneingeschränkten zugriff auf das bzr?
  15. Gute Nachrichten! Um sportlich zu schiessen brauchst du keine WBK! Du darfst auch ohne WBK mit Vereinswaffen unter Aufsicht trainieren und sogar an Wettkämpfen teilnehmen ;).
  16. Wie hoch ist eigentlich der Mitgliedsbeitrag?
  17. Dann kommt opas knicker halt in den schrott
  18. Hab das schonmal geschrieben aber irgendwie ist niemand darauf eingestiegen... Was ist wenn ich mir jetzt nen b würfel kaufe und darin den verschluss meiner langwaffe lagere??? Dann wurde er doch genutzt oder etwa nicht...
  19. Ja aber die Frage ist ob als Nutzen auch die Aufbewahrung eines lw verschlusses durchgeht den ich ja eigentlich in meinem a schrank in der waffe lagern kann. Habe nämlich keine kw aber möchte später die Möglichkeit haben eine im b schrank zu lagern.
  20. Habe bis jetzt 2 langwaffen und einen a schrank. Wenn ich mir jetzt einen b Würfel hole um dort die Verschlüsse der gewehre zu lagern dann nutze ich ihn ja jetzt bereits und könnte theoretisch nach der gesetzesänderung noch ne kw darin lagern. Was denkt ihr?
  21. Und nochn schönen feldstecher mitgekommen. Wenn schon denn schon
  22. Jupp. Wieso etwas verbieten wenn man es einfach so teuer macht das es sich kaum noch jemand leisten kann. Siehe 0 er schränke und mpu. Der selbe spass wie in den usa wo man vollautomaten besitzen darf wenn man sich die steuern leisten kann bzw einen legalen vollautomaten....
  23. Vielleicht aber auch das die Erfahrung einer Person definitiv nicht repräsentiv ist.
  24. Ich dachte dieser mpu und 5 jahres quatsch wäre vom tisch
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