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Thamiel

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  1. Ich sags ungern aber ich hab seit Herbst keinen Schuß mehr trainieren können. Das wird langsam kritisch. Mein Beständer will aus PR-Gründen kein Anschießen im Revier, die Stände sind außer für Bedürfnisschützen zu, selbst der Stand der Kreisjagdgruppe ist komplett geschlossen. Zur Zeit "trainiere" ich auf lebendes Rehwild, so bitterböse das klingt. Und das geht auch nur deshalb, weil es das einzigste meiner Kaliber ist, dem ich bei der Trefferlage noch hinreichend über den Weg traue. Im Februar bleiben nur noch die Sauen und ich hab keine Lust, die mit der großen Kugel potentiell nur anzuschweißen.🙄
  2. Tut es das denn? Ich sehe in dem Zitat keine Weisung, es anders zu handhaben. Sollen ist nicht müssen und im Zweifelsfall bietet das WaffG hinreichende Flexibilität, um im Interesse der Schützen sachgerechte Lösungen zu finden. Mit anderen Worten: alles schon eingebaut.
  3. Die Aussage unseres OA (TR) war, dass die Bedürfnisüberprüfung von Erstbesitzern nicht ausgesetzt ist, aka: "Aus unserer Sicht hat der Verordnungsgeber bewusst die Nutzung [...] zugelassen, damit die waffenrechtlichen Vorschriften trotz Pandemie weiterhin eingehalten werden können. Wir sehen daher nicht, dass wir hier auf die gesetzlich erforderlichen Schiessnachweise verzichten können."
  4. Ich glaub nicht, dass die Hohenzollern ein Barockschild geführt haben. Die Färbung schwarz-silber ist auch eine Annahme.
  5. Wenn so ein Arsch in die Klasse kommt, ist jeder Mensch, auch die Lehrer inkl. der Ex-Soldaten unter ihnen, die auf Lehramt umgesattelt haben (ja, es gibt sie sogar heute noch) allein schon aus Eigennutz nicht mehr in der Lage, an ein Holster zu greifen und den Inhalt in Anschlag zu bringen. Er ist schlicht zu langsam. Es ist nämlich nicht (mehr) sein Beruf. Der erfordert Aufmerksamkeit auf ganz andere Dinge und in einer Bandbreite, die jeder Grenzsituationen entgegensteht. Ich hab Kollegen, die bereits völlig entgeistert vor Eltern kapitulieren, die im Schulflur fremde Kinder anschreien. Da muss noch nicht mal körperl. Gewalt angedroht, geschweige denn ausgeführt werden um in Schockstarre zu verfallen. Wir arbeiten in einem Schonraum, weil anders Lernen nicht möglich ist. Welche Konditionierung schwebt dir denn vor, um das zu durchbrechen? Bis dahin ist es lediglich Gewicht am Gürtel, dass ständig im Schulalltag Gefahr läuft, abhanden zu kommen und ansonsten für nichts gut. Außer um wieder mal die Ängste von Leuten zu beruhigen, denen die inneren Vorgänge einer Schule kein Begriff sind. Wird ja mit LWBs auch gemacht, sollte also nicht ganz unbekannt sein. Stichwort einfache Lösungen. Das Argument ist übrigens völlig unabhängig vom Beruf Lehrer. Selbst Geldtransporter sind auf das Risiko eines möglichen Waffeneinsatzes besser fokussiert.
  6. Blödsinn. Keiner kann das erwarten. Ansonsten wären wir nämlich alle falsch ausgebildet. Die Zeiten, in denen sich Lehrer (eigentlich Schulmeister) aus entlassenen Uffzen mit (traumatischer) Kriegserfahrung rekrutiert haben, sind lange vorbei. Und die will auch keiner von euch zurück haben, weil sonst alle über Lehrergewalt und Kindesmisshandlung schreien würden. Also kann auch keiner von einem Lehrer erwarten, die Kinder seiner Klasse gegen Waffengewalt mit der Glock zu verteidigen. Keiner von euch würde das machen, wenn euch die Kugeln um die Ohren fliegen. Vor dem Bildschirm könnt ihr gern was anderes behaupten, aber "jeder kann Soldat auf dem Exerzierplatz spielen."
  7. Ja klar. Auf Lehrern wird rumgehackt, wann immer es opportun ist, aber wenn es in den Kram passt, sind sie die Helden ihrer nervenden Kundschaft? Das Land kann mir gar nicht genug zahlen, dass ich im Fall des Falles etwas anderes tun würde als jeder normaler Mensch: nämlich Deckung suchen oder flüchten falls möglich, bis der Alptraum vorbei ist. Auf dem Schulhof gibts genug Westentaschenrambos, da brauch ich sie nicht noch im Lehrerzimmer.
  8. Ich weiß. Aber die waren unbewaffnet. Meinst du, das geht mit einer Schußwaffe leichter?
  9. Jetzt fehlt nur noch, dass sich die bewaffneten Lehrer im Fall des Falles todesmutig dem Täter entgegenstellen. Das glaubst du doch selbst nicht, oder?
  10. Es ist immer die Infrastruktur, nie die Vereinsgründung. Letzteres geht per Pinselstrich.
  11. Klar. Die gehen davon aus, dass _genau_ die Waffen, die in ihrer Liste stehen, gerade jetzt von dir vorgezeigt werden können. Wenn ich meine Eisen zum Büma bringe, gibt der mir deshalb auch einen Du-kommst-aus-dem-Gefängnis-frei Zettel mit, falls eine zufällig am nächsten Tag stattfindende Kontrolle sich wundern sollte, warum im Schrank was fehlt.
  12. https://horizone-crossbows.co.uk/crossbow-accessories/spare-parts.html Beim Hersteller anfragen, bzw. schauen, ob sie Ersatzteile verschicken. Armbrust-Reparatur an den relevanten Teilen braucht Spezialwerkzeug (Wurfarmpressen passend für die Größe usw.) und läuft gemeinhin nicht eben aus der hohlen Hand. Daher wird eher ausgetauscht vor repariert vor Ersatzteile zur do-it-yourself Reparatur durch die Welt geschickt.
  13. @PetMan: Man kann nicht vom Schützenkreis Saarlouis auf andere Regionen Deutschlands schließen. Nur 100km weiter ist vergleichsweise Wüste was den Schießsport angeht und der Druck des nicht schießenden Bevölkerungsanteils kann entsprechend ausfallen. Euer Stand ist schön und spricht für sich. Aber er wäre nicht möglich gewesen ohne die Fürsprache oder zumindest die stillschweigende Duldung der Politik auf Kommunal-, Kreis- und vielleicht auch Landesebene. Die sprichwörtliche saarländische Lösung, bei der sich Kompromisse und Lösungen finden lassen, weil "jemand jemanden kennt" ist nicht übertragbar. Im Gegenteil. Mein jetziger Verein just jenseits in RLP steht nun auch vor der strukturellen Renovierung und Wiederabnahme seiner Stände im nächsten Jahr. Ordnungsämter und Baubehörden können auch wiederborstig, wenn Behördenleiter ungünstige Parteibücher mit sich rumtragen. Wir haben hier Probleme, die ich in 20 Jahren SVS Mitgliedschaft nie auch nur ansatzweise vernommen habe.
  14. Nachfragen ist auch nicht immer hilfreich. Ich bin mal hingefahren um in persona nachzuforschen: Siehe da, der Antrag ist nicht auf dem Postweg verloren gegangen und augenscheinlich war auch alles vorhanden und eigentlich bedürfe es nur noch der tatsächlichen Abwicklung.... dauert aber immer noch. Ein Schützenkollege von mir (von Beruf Verwaltungsbeamter - sic!) meinte, nach 3 Monaten Bearbeitungszeit wäre eine Untätigkeitsklage ziemlich erfolgreich. Ein Jagdkollege hat es auf die Art auch schon mal durchgezogen und Recht bekommen. Unser Ordnungsamt lässt es aber drauf ankommen. Erfahrungsgemäß gehen viel zu wenige das Risiko ein, in den Fokus der Aufmerksamkeit zu geraten.
  15. Verbandsgemeinde Trier (nicht Stadt Trier): 5 Monate im Fall eines Vereinskameraden, bei mir seit Mitte Februar anhängig.
  16. Der Bogen ist technisch um einiges anspruchsvoller zu schießen als die Kugel. Ansatzweise kannst du dir das verdeutlichen, wenn du mal Turnierscheiben beider Disziplinen vergleichst: auf 50m haben Wertungsscheiben des DSB/WA einen Durchmesser von knapp 80cm, auf 70m sind es schon 1,20m. Wie groß sind im Vergleich dazu Gewehr/Pistolenscheiben auf 50m? Oder andersrum: In den USA, wo mit beidem gejagt wird, liegt die sichere Schussdistanz für den Bogen je nach Stück bei knapp 25-40m. Jäger hierzulande schießen bis 120m sicher, teilweise noch darüber hinaus? Je nach Fertigkeit des Schützen, Disziplin (Recurve-, Blank-, Lang-, Compoundbogen) und Entfernung sind Fehlschüsse, die die Scheibe ganz verfehlen und die man im Gras suchen gehen muss gar nicht so selten.
  17. Wenn sich die Beschwerden im zweistelligen Bereich bewegen und die Reaktion auf die Übermittlung dieser Beschwerden in der Einschaltung eines Anwalts besteht, ist er darüber schon längst hinaus.
  18. Es spielt keine Rolle, wer jemand ist, es spielt eine Rolle, was er tut, bzw. hier im Forum, was er sagt/schreibt. Ob er seine eigene Meinung vertritt oder eine fremde ist irrelevant, solange er sie argumentativ unterbauen kann. Es gibt einen ganzen Berufsstand, der sich auf diesem Prinzip gründet. "Kill the messenger" funktioniert nicht. Es gibt immer einen Nächsten.
  19. Naja, also wenn der Hund getroffen wird, weil er während des Schießbetriebs auf der Bahn nicht angeleint war und das spontane Lossprinten bekannt war, kann man das den Besitzern als Bogenschützen durchaus mind. Fahrlässigkeit anrechnen. Ansonsten, wenn er was kaputt macht: Toll, Rechnung kommt postwendend und Bogenmaterial ist teuer. Wenn da mal ne Visierschiene verbogen wurde oder der Compound den abgestellten Satz ACEs geschrottet hat, überlegen sie es sich vielleicht nochmal mit dem Anwalt und der Leine.
  20. Für einen Rauswurf aus dem Verein lohnt sich der Blick in die Satzung. Da steht das Prozedere in aller Regel nämlich drin. Der Vorstand ist nicht die höchste Institution des e.V., das ist die Mitgliederversammlung. Wenn jemand aus dem Verein ausgeschlossen wird, hat er in aller Regel ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung bis zur nächsten MV, die das entscheidet. Passieren kann, dass sich der Hund einen Pfeil in die Rippen einfängt. Dem jeweiligen Schützen obliegt die Verkehrssicherungspflicht und möglicher Schadensersatz seines Tuns. Damit der sich keine Gedanken über Fußgänger/Hunde oder ähnliches machen muss, existiert die bauliche Befriedung, Versicherung und Verhaltensordnung des Vereins. Wenn diese Ordnung eine Aufsicht vorschreibt, muss eine da sein. Ansonsten nicht.
  21. Das ist kein Schießstand, das ist ein Bogenplatz. Für Bogenplätze kann der Hausherr Ordnungen festlegen wie er mag. Wenn der Vorstand beschließt, das Haustiere dort nicht frei rumlaufen dürfen, gilt das mindestens bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Die Satzung kann sich der Herr Anwalt in die Haare schmieren.
  22. Das läuft nicht wegen dem Bedürfnisnachweis für den Ersteintrag in die Gelbe. Wenn da Perkussionsrevolver draufsteht, dann muss der Ersterwerb auch ein solcher sein. Mein SB prüft den Kauf der Waffe eng auf den beim Antrag vorgelegten Bedürfnisnachweis. Ich habe ihn auf ne KK-Büchse für Dreistellung laufen, weil die Büchsen durch Schaftwechsel sehr variabel sind. Was nach dem Ersteintrag kommt ist ne andere Geschichte.
  23. Weil es vollkommen unabhängig davon ist, ob ich bereits LWB bin oder nicht. Nur weil ich (relative) Sicherheit habe bzgl. der Erfolgsaussichten meines Erweiterungsantrags auf gelb, muss das bei Komplettkandidaten nicht auch so sein. Edit: Abgesehen davon bin ich davon ausgegangen, dass die Frage der Aufbewahrung einer Waffe erst aktuell wird mit dem Erwerb einer Waffe. Und zu diesem hab ich ja nach WBK-Erteilung ein Jahr (?) Zeit. Und das schlägt wieder den Bogen zu der Frage in welchem kurzen Zeitraum ein entsprechender Schrank EN-0 sein muss. Bei uns dauern Anträge auf WBK Erteilung das Maximum von 3 Monaten. Das käme nämlich noch hinzu. Der € Unterschied zwischen A und 0 liegt bei meinem Händler bei knapp 200%.
  24. Mein Sachbearbeiter wollte sich heute zu der Frage nicht zeitlich festlegen. "Es ist in der Mache und es gibt eine Garantie für Altbesitz", war alles. Kleiner Exkurs: Als bisherigem KW-Schütze wollte er mir weismachen, dass ein A oder 0-Schrank angeschafft werden muss, _bevor_ der Antrag auf gelbe WBK bei ihm eingereicht wird (wäre Teil der Antragsunterlagen). Gleichzeitig würde ich dann auf dem Klotz sitzenbleiben, wenn der Antrag aus irgendwelchen Gründen abgelehnt würde. Das kann doch nicht wirklich sein??!
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