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110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
P22 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Oder man lässt es in den nächsten Hermesshop liefern - bestenfalls eine Tankstelle - und kann die Ware holen wann man möchte. -
Ja. Und jetzt? Seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht kommt er mit einer Vereins-/Verbandsbestätigung ohne weiteres nach.
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Wieso hält man dann nicht mit dem Verband Rücksprache bevor man weitere Sachen einreicht? Nur weil manche es mit sich machen lassen, erhebt ein solches Verhalten des SB keinen Anspruch auf Richtigkeit. Kommt auf den Verband an. Er fragt vielleicht zurück, weshalb es nicht für mehr Termine gereicht hat. Er kann aber auch einfach bestätigen, da die Voraussetzungen für die Bedürfnisbestätigung eines Erstantrages und den hierbei herangezogenen Intervallen 12/18 nicht gelten und man mit 10 Terminen sicherlich noch regelmäßig schießt. Alles eine Frage des Einzelfalls, welche man lieber mit seinem Sportverband als mit der Behörde klärt.
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Ja. Mussten sie das wirklich? Mit Androhung von Sanktionen? Ja, der verbandslose ist bei dem Thema außen vor. Das hat sie auch nicht unmittelbar zu prüfen. Weder im ersten Jahr vor Beantragung einer WBK noch bei einer nachfolgenden Bedürfnisbestätigung gemäß § 4 IV WaffG. Für die Erstbestätigung des Verbandes ergibt sich das bereits aus § 14 II WaffG. Bei der fortlaufenden Bedürfnisprüfung kann kein "mehr" gelten. Vielmehr sagt die WaffVwV selbst, dass gerade nicht mehr die Voraussetzungen des Ersterwerbs bzgl. des Bedürfnisses vorliegen müssen (4.4 Abs. 3 Satz 1 WaffVwV) Der Sachbearbeiter muss sich mit der Bescheinigung zufrieden geben. Nach der bereits vielzitierten WaffVwV steht Verbandsbestätigung und Vorlage im Alternativverhältnis. Ein Anspruch auf Vorlage persönlicher Aufzeichnungen besteht daher gerade nicht. Ausnahme wieder natürlich bei verbandslosen Schützen.
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Ja, auch das geschieht durch eine Verbandsbestätigung. Ja das wäre die Ausnahme. Lies mal den Text etwas weiter....Da findest du die Verbandsbestätigung. Dass man natürlich auch das Schießbuch vorlegen kann/darf ist klar - nur empfiehlt es sich aus den dargelegten Gründen nicht.
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Nein, es war weder richtig noch ist es notwendig. Das Bedürfnis für eine Waffe und die notwendige Trainingshäufigkeit mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen wird durch den Verband bestätigt. Die Behörde benötigt hierzu kein Schießbuch und untergräbt mit einem verlangen hiernach automatisch die Autorität der Verbände. Allein ihnen ist die Prüfung der beiden Punkte von Gesetzes wegen auferlegt. Steht eigentlich alles in § 14 II WaffG.
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Weil die Behörde deine konkrete schießsportliche Aktivität von Gesetzes wegen nichts angeht. Was machst du, wenn die Behörde aufgrund deiner Eintragung sieht, dass du mit der Waffe X eine Disziplin nur ein paar mal geschossen hast und dann dein Bedürfnis dafür in Frage stellt? Augenscheinlich trainierst du damit ja nicht "regelmäßig" im Sinne von 12/18. Um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, gibt man der Behörde nur dasjenige Preis, zu dem man verpflichtet ist. Dazu gehört lediglich die Bestätigung des Verbandes, dass man schießsportlich aktiv ist. Mit welcher Waffe und wie oft geht die Behörde nichts an. Punkt.
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Ja...Besser vorher fragen Wenn du damit das persönlich geführte Schießbuch meinst - mitnichten! Es genügt die Bestätigung des Verbandes, nur diesem sind die Aufzeichnungen vorzulegen.
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110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
P22 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Mich interessiert es schon. Nö. Zum einen muss ich trotz Nähe hinfahren und zum anderen gibt's bei den genannten auch keine großen Rabatte. Bspw. Kosten die Magtech in PB 20 Euro mehr pro 1000. Auch bei Abnahme von 18.000 Schuss Schrot gibt's nur den 1000er Preis. Da lohnt sich ein Vergleich schon, wenn man die Ware zu günstigeren Konditionen geliefert bekommt. Ausnahmen bestätigen die Regel. Siehe Ausführungen oben. -
110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
P22 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Kam vor ein paar Tagen ein kleines DIN 5 Prospekt. -
Lieber durch einen Anwalt darlegen lassen (nach Akteneinsicht). Anderenfalls könnte die eigene Darlegung noch mehr Probleme bereiten.
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Jetzt weißt du es. Wir sind nicht deine Behörde. Wir wissen nicht, wie gewissenhaft die Abfrage erfolgt. Wir wissen nicht, ob sich die Behörde evtl die Akten der Staatsanwaltschaft kommen lässt. Wir wissen nicht, was in den staatsanwaltschaftlichen Verfügungen bzgl der Einstellung steht. Wie die siehst, ziemlich viele Variablen. Abwarten und dann weiter reagieren, wenn die Behörde evtl. blockiert.
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Und jetzt? Will er den behördlich bekannten Legalwaffenbesitzer in seiner eigenen Wohnung wegen Fluchtgefahr oder mangels Identitätsfeststellung festnehmen? Oder wird § 127 StPO kurzerhand zu einem Jedermann-Beschlagnahmerecht erweitert? Da hat man in der Praxis auch schon andere Dinge erlebt. Das hat sich schon geändert. Diese Tatsache aber auch deine Aufklärungsquote und wie schnell du als Ex-Polizeivollzugsbeamter nunmehr durchsuchen durftest haben aber mit den behördlichen Befugnissen des Kontrollettis in Baden-Württemberg rein gar nichts zu tun. Da bleibt nur die Bitte um Amtshilfe.
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BKA Feststellungsbescheid - Definition der "Modifikation"
P22 antwortete auf Famas's Thema in Waffenrecht
Nr. 2 d) "in der jagdlichen Ausbildung ODER".... -
@HBM Obacht
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Laut dieser Seite https://www.frankonia.de/service/bestellung-und-lieferung/erwerbsberechtigung.html Einfach an "Frankonia, 97099 Würzburg" Ich hab dazu einfach die Bestellbestätigungsmail ausgedruckt und beigelegt. Jou, am besten vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen... Das ist eine Postfachadresse, da genügt - wie von Frankonia angegeben - das Einschreiben-Einwurf allemal.
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Da ist dann etwas deutlich schief gelaufen bei der Zeugenaussage.bzw. dessen Vernehmung. Aber egal, anderes Thema. Natürlich kann er fragen stellen - nur zu gesetzlich nicht erforderlichen Antworten ist man nicht verpflichtet. Der Verwendungszweck geht ihn einfach nichts an, Punkt. Typisch deutsch und besonders in Bezug zu Waffen. Stellt euch dochmal solche Nachfragen nach dem Zweck bei anderen Erlaubnissen vor.... ("Sie wollen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis einen V 12 Benzinschlucker fahren? Wissen Sie denn nicht.... Bla... Fasel.. Umwelt, Klimaerwärmung mimimi") Genau.
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Das hatte ich mich auch gefragt.
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Wenn man keinen Grund angeben muss - wieso sollte man dann einen angeben, der gerade Rückfragen auslösen kann? Jo, genau dafür gibt's den KWS. Vorher war das eine Selbstverständlichkeit. Auch jetzt hat man darauf einen Anspruch, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt. Auch wenn es dem Sachbearbeiter nicht so gefällt. Deshalb Einschreiben-Einwurf, Brief packt ein Zeuge ins Kuvert und gibt es bei der Post auf. Zugang wird durch die Sendungsverfolgung betätigt, Inhalt kann der Zeuge bestätigen. Nö, die tragen grundsätzlich die gleiche Beweislast im Bestreitensfall (§ 41 II 3 LVwVfG) Etwas anderes ist die Zustellung mit PZU.
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Ist die Dame eigentlich mit dem Merkle aus Backnang irgendwie verwandt?
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Wie man dann verfährt wurde ja auch bereits gesagt.... Antrag unter Zeugen in Kuvert, dieser bringts zur Post als Einwurfeinschreiben.
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Es gibt ja zum Glück noch die Möglichkeit einer FFK
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Kein Thema, kommt direkt am nächsten Tag per Einwurfeinschreiben zurück.
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Und da steckt das Problem. Wenn Verwandte mit Kindern kommen, allgemeines Ortswanderpokalschießen ist o.ä.....Ich will da kein Verwaltungsverfahren starten, sondern einfach machen können, weil eben so gut wie nichts passieren kann. Da hilft mir der behördliche Otto auch nicht weiter, außer die Ausübung etwas alltäglichen (zumindest für uns) zu verhindern/vergrämen..
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@PetMan Ich muss halt auch einem 12 jährigen mal die 10/22 zum abräumen der Fallplatten überlassen können... In dem Alter sind solche Erfahrungen zur Prägung eines evtl. Hobbies wichtig. Kosten für Munition und Waffen sind im KK-Bereich auch gering. Zu Frankonia : Habe mehrere 1000 Schuss 9mm und 357 aus dem Angebot bestellt, Zahlung per Kreditkarte. Bestellung reibungslos, auf längere Versanddauer wegen Umbau wurde hingewiesen. Paar Tage vor Ende des angegebenen Versandzeitraums war auf einmal mein Bestellkonto bei Frankonia leer und nirgends war von der Bestellung etwas zu sehen. Mail, was denn los sei. Eingangsbestätigung, dass es etwas dauern könne mit der Rückantwort. 3 Tage später Mail, man entschuldige sich, da man immer noch nicht geantwortet habe.... Dann kam die Bestellung und auf die Antwortmail warte ich heute noch