

Homi
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Noch mal kurz zu den Fakten: Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 22.10.2014 entschieden "Macht ein Waffenbesitzer im alkoholisierten Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist" Ab wann ein "alkoholisierter Zustand" vorliegt ist nicht definiert, sicher aber nicht bei 0,1%o. Im konkreten Fall räumte der Jäger ein, vor der Jagd getrunken zu haben, und hatte dann nach der Jagd 0,39mg/l AAK, also noch stattliche 0,78%o im Blut. Auch ist mit "von seiner Schusswaffe Gebrauch machen" sicher nicht das Transportieren, also "nicht zugriffbereite Führen", sondern eine Schussabgabe gemeint. Aber verbreitet ruhig weiter die Mär von den 0,0%o beim Transport, früher oder später wird sich das dann genau so im Gesetz wiederfinden.
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Das stimmt. Aber woher weißt denn du das?
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Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Homi antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Immer und immer wieder predige ich, dass weder die Kontaktaufnahme mit "Dem Fürsten" an sich, noch das unterwürfige Fragen nach Möglichkeiten in irgendwelcher Art und Weise positiv für den LWB ausgehen wird. Ich fühle mich wie Don Quijote. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Homi antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, früher war ich auch so gutgläubig und optimistisch. Aber Optimismus ist nunmal nur ein Mangel an Informationen. -
Und warum nicht? Traust du dir selbst nicht? Es geht überhaupt nicht um "schnell dran zu sein", das ist doch Quatsch. Es geht ganz einfach darum, guten Gewissens, ohne unsinniges, aufwendiges, selbstkasteiendes Verhalten von A nach B fahren zu können, wie es eigentlich schon immer selbstverständlich war. Was um alles in der Welt soll denn durch ein "nicht sofort zugriffsbereit" oder: "Ich geh auf Nummer sicher, bring die Büchse erst nach Hause und lass das Stück verhitzen" besser werden?
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(WaffVwV 13.6)
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Das ist richtig. Wenn man aber Rechte dauerhaft nicht nutzt, besser noch, vor Behörden in Frage stellt, werden diese früher oder später einkassiert. Aus " im Müllsack unter das Stück in der Metzgerwanne" wird dann schnell "im Koffer mit Schloss dran", oder gleich "im Koffer mit Schloss dran nur auf direktem Weg ins Revier und zurück" und bei Nichtbeachtung die bekannten Konsequenzen. Genau so legt man die Salami zum Abschneiden bereit aufs Brett.
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Nein, nein, nein und nochmals nein. Die Lage ist eindeutig. Mit eurer unsinnigen Fragerei bringt ihr Behördenmitarbeiter auf dumme Gedanken und euch und Andere in Schwierigkeiten.
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A. Wildhändler fällt unter "Im Zusammenhang damit".
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Homi antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Diese Formulierung bedeutet: Ist wirkungslos, ich will es aber nicht zugeben. -
Die versenden bestimmt auch ohne BKA Schreiben. Alllerdings solltest du dir ohne BKA-Genehmigung dann zeitnah Gedanken über ein anderes Hobby machen
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Das typisch Deutsche Grundproblem. Der Untertan geht in gebückter Haltung davon aus, dass alles, was nicht explizit erlaubt oder von der Behörde genehmigt wurde, verboten ist. Sollte dann ein anderer Bürger auf die Idee kommen, gesunden Menschenverstand walten zu lassen, wird der o.g. Untertan nicht zögern den Bürger in maximal möglicher Form anzuschwärzen, weil, was er denkt nicht zu dürfen, darf ein Anderer keinesfalls und muss sanktioniert werden. Mit der unnötigen Fragerei bei den Behörden werden nur weitere unsinnige Einschränkungen forciert.
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Nur ein Beispiel: Die Trainingszeiten vieler Vereine sind für Jedermann online einsehbar.
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Interessiert das Jemanden? Woher gewinnst du deine Informationen? Denkst du, jeder verhinderte Übergriff wird gemeldet? Hälst du einen Abschreckungseffekt für unmöglich? Dann auch am besten gleich alle Personenschützer und Werttransportfahrer entwaffnen.
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Wer muss mich bezahlen? Darf ich die 400€ LW behalten?
Homi antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Was du ggü. der Behörde erklärst bleibt ggü dem Eigentümer ohne Wirkung. Das geht so nicht, du handelst ohne Rechtsgrundlage. Solltest du Ansprüche gegenüber dem Eigentümer haben, was sehr fraglich ist, wirst du sie kaum durchsetzen können. Schreib das Ding ab, bevor du dich unglücklich machst, hätte dich Polizei oder Behörde beauftragt, sähe sie Sache anders aus. -
Wer muss mich bezahlen? Darf ich die 400€ LW behalten?
Homi antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Ich sehe kein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht, den Aufwand kannst du abschreiben. -
Wer muss mich bezahlen? Darf ich die 400€ LW behalten?
Homi antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Gefälligkeit. Oder hast du mit dem Bekannten etwas vereinbart? Pass auf, dass du da nicht in eine versuchte Unterschlagung hineinrutschst. -
Kann man machen, kostet bei uns aber jetzt 120.-/WBK + Eintrag Waffe 23.- (ohne Mun Erwerb).
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Ich schrieb bereits weiter oben: Mit einer derartigen Arschkriecherei bringt man die Sachbearbeiter/Behörden erst auf so dumme Ideen, die sie dann am Ende gegen den Steuerzahler auf dessen Kosten bis zum BVerwG vertreten. Zu verlieren haben die Behörden nichts, nichtmal das Gesicht, weil, sie "kämpfen" ja für eine gute Sache.
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Immer lieber "Ärger vermeiden", immer buckeln, nie aufmucken oder gar demonstrieren. So wird man von den Behörden geliebt und bekommt bestimmt das maximale an Rechten zugestanden.
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Wer lang fragt, geht lang irr. WaffG §12 (1) 1a und gut ist es. Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit jeden der 550 Lokalfürsten nach seinem persönlichen Bauchempfinden zu befragen und so auf dumme Gedanken zu bringen. (z.B. KW nein, LW ja) fw114`s Frau hat doch WBKn, nicht nur eine leere "Jagd WBK", wobei es sowas auch garnicht gibt. Meine ersten Jagdwaffen kamen auf die gleiche WBK wie die Sportwaffen.
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„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
Homi antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ich dachte schon, heute gibt es nichts mehr zu lachen -
Gebühren der Waffenbehörde für Händler bei Anzeige von Erwerb und Verkauf von Waffen.
Homi antwortete auf ToniPistole's Thema in Waffenrecht
Genau da liegt dein Denkfehler. -
Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
Homi antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Es ist mit der Waffenrechtsgebung leider wie mit der Verkehrsrechtsgebung/Überwachung. Sinken die Unfall/Opferzahlen ist es ein Verdienst der strengen Regeln & Überwachung, diese werden dann idealerweise weiter intensiviert, um der "Vision Zero" näher zu kommen. Steigen die Zahlen aber, war die Regelung/Überwachung nicht streng genug und muss deshalb verschärft werden. Das Ergebnis einer "Evaluation" kennt nur eine Richtung. Auf die Idee, dass es einmal gut sein könnte und eine weitere Reglementation auch kontraproduktiv wirken könnte, kommen die Verbotsideologen natürlich nie. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Homi antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bei Wikipedia kann sich jeder die Vita des guten Mannes anschauen, dann wird vieles klarer. (Stipendium Friedrich-Ebert-Stiftung, kein Abschluss....) Er reiht sich in der Ampel in gute Gesellschaft ein.