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karlyman

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  1. Wo du recht hast, hast du recht. Solche "Bewertung im gesellschaftlichem Kontext" sehen wir aktuell - und gerade im Waffenrecht - landauf, landab. Gut und richtig muss man derartige "Bewertungen nach gesellschaftlich-politischem Nasenfaktor" allerdings nicht finden.
  2. Ich hab's ja quasi auch mit einem Schmunzeln (wenngleich ohne Grün) geschrieben. Eine gewisse "Ostalgie" ist auch mir als Schwabe sympathisch.
  3. Letzterem könnte man (siehe "an-den-Haaren-herbeiziehen") dann vielleicht versteckte SED-/Stasi-Sympathien unterstellen. Verkappte Alt-rote Socke... Warum will denn der unbedingt Produkte des VEB Sachsenring fahren....? Vielleicht hängen da noch Portraits von Honecker und Mielke an der Wohnzimmerwand? Also auch wieder nix.
  4. Eben. Tatsachen. Somit Fakten, die die Annahme der Unzuverlässigkeit/Ungeeignetheit rechtfertigen.
  5. Direwolf hat es oben doch gut auf den Punkt gebracht: "Bestrafe Einen, erziehe Hundert". Und in der Tat, so ganz werde ich den Eindruck eines politischen "Denkens vom Ergebnis her" hier auch nicht los.
  6. Genau das ist eben ziemlich weit hergeholt. Seine Äußerungen lassen daraus schließen, dass er persönlich mit Büchse. Munition etc. nicht sorgfältig umgehe.... Na ja. Da fehlt es sehr an Konkretheit. JDHarrris ist auf dieses an-den-Haaren-Herbeigeziehe bereits eingegangen, ich brauche es nicht zu wiederholen.
  7. Nur besteht eine gewisse Gefahr eben darin, dass über den verwaltungsrechtlichen Hebel "Annahme der Unzuverlässigkeit durch geäußerte Meinung" faktisch die Freiheit der Meinungsäußerung (bereits unterhalb des Strafbaren) beschnitten wird. Ist ein delikates Thema.
  8. Falsch. Da geht es nicht um Strafbarkeit (weil: nicht um Straftrecht). Es geht hier rein um Verwaltungsrecht.
  9. Allein dieser Halbsatz umreißt die Problematik. So wird freie Meinungsäußerung (ob nun "schön" oder nicht, jedenfalls aber unterhalb der Schwelle strafbarer Beleidigungen, Verhetzungen o.ä.) durch Drohung mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen faktisch beschnitten bzw. unterbunden. Sehr bedenklich. Egal, was man nun inhaltlich von den Äußerungen hält.
  10. Daran würde ich mich wahrhaft nicht klammern. Es wird bei legalem Waffenbesitz immer einen - in der Realität extrem kleinen - Anteil an Missbrauch bzw. deliktischer Verwendung geben. Die Relevanz des LWB dabei (weit, weit hinter x anderen, alltäglichen Tatmitteln rangierend) öffentlich zu vermitteln - darauf kommt es an.
  11. Das gleiche Gefühl beschleicht mich seit Wochen angesichts einer gewissen Entscheidung aus Leipzig.
  12. Das ist es, was auch mir bei der Entscheidung etwas sauer aufstößt. Ich halte es für falsch, sich so zu äußern. Aber es ist durchaus beunruhigend, wo mittlerweile die Grenzen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gezogen werden. Indirekt kann das für den Kreis der Betroffenen zur faktischen Einschränkung der Meinungsfreiheit via Verwaltungsrecht führen... Ungute Entwicklung.
  13. Interessant. In Deutschland, genauer beim Deutschen Bundesrat, hatte man die Frage des Zuständigkeits-Verhältnisses EU - Deutschland beim Waffenrecht ja schon einmal eindeutig (und sogar per formellem Beschluss) beantwortet. Das war im Nov. 2013, und das Ergebnis lautete kurzgefasst: Keine Zuständigkeit der EU für das Waffenrecht. Dieses ist nationale Angelegenheit. Daran ändert auch die Umetikettiererei als vorgebliches "Handelsrecht" ("Handelsharmonisierung") nichts - man sehe sich die Inhalte an....
  14. Der Beschluss ist nicht durchweg begeisternd - aber alles in allem geht er in die richtige Richtung. Ein Hoffnungsschimmer.... Denn die EVP-/EPP-Fraktion insbesamt kann im EP über Mehrheiten bestimmen.
  15. Einen "Brexit" sehe ich nun nicht direkt als Kernschmelze. Er könnte allerdings ein erster Riss im Glas sein, der sich ausbreitet... und irgendwann den ganzen EU-Glaspalast durchzieht.
  16. Mal ganz neutral ausgedrückt (ich bin auch kein Merkel-Fan): Ich sehe andererseits auch keine besondere Motivation von Fr. Merkel, gegen den privaten Waffenbesitz zu Felde zu ziehen.
  17. Die Krux liegt in der Tat in der genauen Formulierung des Antrags, s. III. 1. Die Differenzierung bzw. "Einschränkung der Beschränkung" auf die jagdliche Nutzung hätte mit hinein gehört. In II 1. wird ja die beschränkende Formulierung bezüglich jagdlicher Nutzung verwendet.
  18. LJV-Einfluss hin oder her, aber die anderen Fraktionen sind zum Thema offensichtlich "auf dem Hintern sitzen geblieben". Wer stößt da etwas an? Wo ist der ÖJV-Einfluss z.B. auf die Grünen-Fraktion in Düsseldorf (bzw., noch besser: auf den grünen Ressortminister dort)?
  19. Na, gut dass das (wie hier durch die Liberalen) auch in NRW aufgegriffen wird. Die CDU-Fraktion hätte sich an dem Antrag übrigens ruhig mit beteiligen können.
  20. Wohl niemand. Aber wenn man dieses Urteil betrachtet, ist es nicht schwer zu erkennen, was dort tendenziell an "Grundauffassungen" zum LWB vorhanden ist. Diese Entscheidung ist ersichtlich vom "gewünschten Ergebnis her" gestrickt.
  21. Hä? Eine "Anpassung" unterhalb der Gesetzesebene, etwa in Verordnungsform, wäre nicht so einfach "gerichtlich abstellbar". Auch wenn wir alle bitter enttäuscht über die rechtsprechende Gewalt sind - noch stehen in D Gerichte nicht ÜBER dem normierten Recht.
  22. Also, das war wirklich schon "Ironiegrünlastig". Beide Gründe sind schon extreeem weit hergeholt.
  23. Also, dass ausgerechnet Sachsen so eine Position einnehmen soll, wundert mich auch sehr. M.E. war das bislang immer eine der "tauglichen" CDU-geführten Landesregierungen. Was, bitteschön, sollte die denn dabei "reiten"?
  24. Also, anders herum gilt es schon. "Keine Strafe ohne Gesetz". D.h., wenn zum Zeitpunkt einer Handlung hierfür kein Straftatbestand lt. Gesetz existiert, hat man sich auch nicht strafbar gemacht. Wäre ja auch noch schöner...
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