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karlyman

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  1. Hauptsache billige Polemik. Dann bin ich auch mal polemisch... Dieses Blatt SZ taugt hauptsächlich dazu, sich damit den Hintern abzuwischen.
  2. Das ist da leider nichts so Neues. Lockangebot(e), um Leute in die Filiale zu bekommen...?
  3. Respekt, wirklich Respekt, wenn er nun die Größe hat zu sagen: Sorry Leute, das war undurchdacht von mir und nicht sachgerecht.
  4. Es war "im Aldi" gemeint... Als Beispiel für die Absurdität des genannten Ansatzes (Rotlichtverstoß/Unzuverlässigkeit), wenn man das weiterspinnt.
  5. Ja... Die Maßstäbe sind da schon lange ziemlich "verschoben". Anders ausgedrückt, das Gefüge passt überhaupt nicht mehr.
  6. Inzwischen ist das so, ja. Nur noch Erhöhung des Aufwands. Bei den A- und B-Schränken ginge ich noch mit und sehe durchaus die Sinnhaftigkeit; Schutz gegen schnellen Zugriff Unbefugter, gegen einfache Entwendung... Aber alles drüber ist, schon seit Jahren, "Kür"... und es geht weiter.
  7. Das ist keine Argumentation, das ist Gefasel aus dem Bauch heraus. Ohne jeden Maßstab, ohne rechtliche Reflektion, ohne Nachdenken. Im Grunde Stammtischniveau.
  8. Wenn man das weiterspinnt, würden dann demnächst WBK und JS wegen "Unzuverlässigkeit" geknipst, wenn ich bei Aldi versehentlich jemand mit dem Einkaufswagen anremple...
  9. Ein (1!) Rotlichtverstoß als Beleg der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (mit all ihren Folgen)...? Mit Verlaub, aber das ist doch krank.
  10. Das AR15 hat deliktisch in D keine nennenswerte Relevanz. Wer unbedingt verbieten, verbieten, verbieten will... interessiert sich allerdings weder für Fakten noch für Logik. Und die sog. "Evaluierung"... war ein Witz. Ich hoffe, die FDP blockt weiter.
  11. Wenn das "starke" (Ü 7,5 J) LG ein Einzellader oder Repetierer ist, und es dafür Schießsportdisziplinen gibt, geht es auf WBK "Gelb".
  12. Wenn hier schon herum-blasphemiert wird: Ihr wisst aber schon, wie das damals mit dem Gekreuzigten an Ostern war....?
  13. Der räumlich gesonderte Schlüsseltresor soll ja, wie hier im Thread nachzulesen, eine sog. "goldene Brücke" sein, die man gnädigerweise dem LWB noch baut... damit er eben nicht ganz auf der Sicherheitsstufe der Schlüssel-bedienten Waffenbehältnisse verwahren muss ("erleichterte alternative Vorgehensweise".... im IM-Erlass m.E. sehr verklausuliert bzw. schlecht abgegrenzt formuliert). Dieses "Schlüsselschränkchen-Versteckspiel" ist allerdings auch m.E., aus den genannten Gründen, etwas irrational... Wie übrigens so vieles, was da an behördlicher bzw. ministerieller "Eskalation" an Anforderungen seit einiger Zeit so kommt.
  14. Schon recht viel angewandt bezüglich Äußerungen gegen den Präsidenten der türkischen Republik...
  15. Wenn du das alles, d.h auch einfach das Interesse an LEGALEN Waffen für Sport, Jagd, Freizeit... so derart nervenaufreibend findest, und hinter jeder Ecke die Hausdurchsuchung und den nächsten auf dich wartenden Staatsanwalt vermutest - frage ich mich, warum du dir das dann überhaupt freiwillig "antust"... P.S., nochmal: Ich für meinen Teil finde einfach die Geschichte (angefangen beim Girandoni-System), Entwicklung, und auch moderne Interpretation des Windbüchsen-Themas interessant. Und wem die 7,5 J da nicht ausreichen, bitte, dafür gibt es die stärkeren Varianten auf WBK. Ist auch möglich.
  16. Oh, sogar mehr Islamisten als "Delegitimierer"...
  17. Wie gesagt, es gibt unterschiedliche Auffassungen dazu. Und ja, das spezielle Thema gehört tatsächlich rüber in den Bedürfnis-/ÜK-Thread, das ist richtig. Es gab hier im "Schlüsselchenthread" eben einen Aufhänger dazu... aber von mir aus ist's auch gut.
  18. Ach, da gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen bzw. Interpretationen, was diese Regelung angeht. Unsere SBine hier als langjährige Waffenrechtspraktikerin z.B. hat ebenfalls auf diese hingewiesen, und sieht diesen Punkt durchaus anders.
  19. Sie ist Handlungsanweisung an die Behörden (bindet deren Handeln beim Verwaltungsvollzug). Keine direkte Außenwirkung gegenüber dem Bürger, aber indirekte (durch gebundenes, immer gleiches Verwaltungshandeln).
  20. Scheinbar scheint es nicht so wichtig (im Sinne von "änderungsbedürftig") zu sein.
  21. Die VwV des Bundes/BMI zum WaffG steht nach wie vor, mit genau der genannten Regelung für den Verwaltungsvollzug der Behörden bei ÜK, bundesweit. Wenn das aktuelle BMI dies tatsächlich für so haltlos bzw. ohne Rechtsgrundlage einstufen würde... könnte es eine diesbezügliche Änderung der VwV herbeiführen.
  22. Ist mir lange klar. Und ums Reinsteigern geht es nicht; habe ich ja mitgeteilt.
  23. Sorry, und leicht OT, aber da muss ich jetzt doch nochmal einhaken... Genau so etwas hast du vor einiger Zeit in der Frage der wiederholten Bedürfnisprüfung bei ÜK-Waffen getan. Da ist in der WaffG-VwV (also Ausführungsvorschrift BMI, nicht lediglich ein Landes-IM...) die Regelung enthalten, derzufolge vor 07/2009 erworbene ÜK-Waffen zu der fortlaufenden bzw. Wiederholungs-Prüfung nicht mehr heranzuziehen seien. Also ebenfalls eine klassische "goldene Brücke" für die entsprechenden Waffenbesitzer, die das BMI aus der vor diesem Zeitpunkt vorhandenen anderen Formulierung aus § 14 WaffG für ÜK herleitet. Man könnt das einfach mal, im Wortsinn, gut sein lassen. Statt dessen hast du das Ding eifrig "auseinanderargumentiert", als hättest du wirklich ein höchstpersönliches Interesse an einer Schärfst-Auslegung zu ÜK... Auch das kann man, zugespitzt, "drauf spucken" auf eine für uns ausnahmsweise günstige Ausführungsvorschrift nennen.
  24. Wie gesagt, dass man bei alternativer/"geringer wertiger" Schlüsselverwahrung die räumliche Trennung als Zusatzanforderung einbaut, kann ich nachvollziehen. Das mit der Anforderung "sollte räumlich getrennt von den Waffenbehältnissen sein" steht jedoch undifferenziert in dem großen Textbrei des ersten Absatzes auf S. 4 des IM-Erlasses. Dazu, was die Missverständlichkeit noch erhebt, auch mit der Formulierung "der Tresor sollte"... - was sich nicht grade nach einem schwachen Alternativbehältnis anhört. Sorry, aber dass das missverstanden werden kann, und vermutlich bei einigen Waffenbehörden auch wird... ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn es denn so gemeint ist (nur auf alternative Aufbewahrung bezogen), hätte man es redaktionell deutlich klarer fassen bzw. absetzen müssen.
  25. Darum ging es bei der "Aufregung" ja überhaupt nicht. Verwahrung in mind. gleicher Sicherheitsklasse/Widerstandsgrad ist klar und wurde verstanden. Worum es jetzt geht, ist, dass man den wiedergegebenen Ausführungserlass des IM BW mit der Vorgabe lesen kann "Schlüsselschrank räumlich getrennt von den anderen Schränken". Das liest sich schon allgemein, also nicht ausschließlich bezogen auf sonstige/alternative Schlüsselaufbewahrungen (wo es ggf. Sinn machen würde). Jedenfalls ist es redaktionell nicht abgesetzt bzw. differenziert. Und was dann manche "übereifrigen" Behörden bei der Ausführung draus machen (nämlich in der Tat "Aufregung"...) kann man sich denken. In (u.a.) Ba.-Wü. gibt es da ja Erfahrung mit Übereifrigkeit und gewollt überscharfem Vollzug.
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