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karlyman

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  1. Die Landespolizei Ba.-Wü. geht den Weg der Ausstattung mit MP7. Ob das sinnvoller ist als die kommende hessische Ausstattung, da habe ich so meine Zweifel.
  2. Ich würde mit dem .308 W Repetierer anfangen. Universell und dabei einigermaßen ökonomisch. Mehr an Waffen wird es später, egal ob sportlich oder jagdlich, ohnehin...
  3. Das erfolgte m.W. schon in der Ära G.W. Bush im Rahmen regulärer Programme. Insbesondere Abgabe von M4 an Police Departments.
  4. Wenn man überlegt, dass die Polizei Hessen in den 1950ern mal mit dem .30M1 Carbine angefangen hat...
  5. Genau genommen "duldet" man den nicht (das rechtliche Wesen der Duldung ist ein anderes), sondern er ist zulässig und legal. Das "Abnehmen vor der Ladentür" geht eben dann, wenn ein Verstoß des Eigners vorliegt.
  6. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Elementarer Rechtsgrundsatz.
  7. Im Baumarkt ist sicher noch grüne Farbe erwerbbar.
  8. Was machen die, wenn sie solche "Probleme" konstruieren, dann nur bei Wiedergeladenem...?
  9. Im übrigen sind Magazine bestückt oder befüllt, nicht "geladen".
  10. Es kann auch gut sein, dass viele Schützen/Jäger weniger "netz-affin" sind, als hier gemeinhin angenommen.... Und die Sache wird nun mal vorwiegend übers www kommuniziert.
  11. Oh-oh..... Wenn es die ist, die ich vermute.... ich hätte ihr dauerhaften Erfolg bei der Fra.-Filliale sehr gegönnt.
  12. Vollkommen d'accord. Ich sehe allerdings schon (auch wenn ich ihn, mit all der Hyperventilation und Hysterie-Entfachung, genauso kritisiere) Schwarzwälders Ansatz... Er hat dabei wohl das abschreckende Beispiel der irrwitzigen Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung zu den jagdlichen HA-Mag.-Kapazitäten im Hinterkopf. Das zeigte, wie aus "riichterlichem Irrwitz" - höchstinstanzlich - de facto schnell mal (Richter)-Recht werden kann.... Dem kann nur durch einschlägige, klare Normierung entgegengewirkt werden - was der Gesetzgeber festlegt, kann richterlich nicht mehr "krumm ausgelegt" werden. Siehe anschließende Gesetzesänderung zu den jagdlichen Mag.-Kapazitäten. Ich mache mir auch nicht "in die Hose" wegen dem, was der Hessische VGH da zu 12/16 angeblich entschieden hat. Sollte eine entsprechend exotische Auslegung aber ggf. durch das BVerwG in Leiipzig bestätigt werden, dann wiürde es bundesweit ernst (s. Umsetzung in der Verwaltung "im Licht der neuen Rechtsprechung").
  13. Kommt natürlich auch auf die Munition an. Manche verbennt sehr sauber (meiner Erfahrung nach, bei Langwaffen, z.B. RWS Cineshot) - da bleiben kaum Rückstände, die man "nach wenigen Schuss" überhaupt wegputzen müsste. Andere wiederum (und auch Wiedergeladenes) brennen so ab, dass sie eine Menge "Dreck" in System und Lauf hinterlassen. Da bringe ich es nicht übers Herz, die "dreckig" wieder in den Schrank zu stellen. OK, ich gebe zu, da hat mich die Bw wohl "auf Lebenszeit verdorben".
  14. Ja klar, wenn sich das auf diese Weise "verteilt". Nachteil ist ggf. nur, man muss dann auch mehrere "Knallstöcke" putzen....
  15. Eben! Ich bin zwar auch keiner, der 5 Stunden auf dem Stand verbringt, aber 15 Schuss wären schon extrem wenig.
  16. Und, noch wichtiger: Warum?
  17. Ich hatte mein Schießbuch vor über 10 Jahren tatsächlich mal bei einem Termin bei der Waffenbehörde dabei, und auf die Frage nach meiner Aktivität dann einfach dem SB auf den Tisch gelegt. Dieser blättert es halb lustlos einige Seiten lang durch, brummte etwas wie "Sie gehen ja viel zum Schießen", und fragte fortan nie mehr danach.
  18. Wie war nochmal das alte Verwaltungsmotto: X-mal kopieren (und die Kopien ggf. noch verteilen), dann kann man das Original wegschmeißen....
  19. Bei mir sind's auch so zwischen 40 und knapp 50 pro Jahr. KW und LW. Überwiegend Training, und ein paar Wettkämpfe.
  20. Achtung, gleich kommt wieder eine Stimme aus dem tiefen Schwarzwald bzw. vom Hess.VGH "12/18 mal-Training-mit-jeder-Waffe" und so....
  21. Also mir reichen ca. 2 Stunden. So viel "Auf- und Abau" ist da nicht, und zum Schießstand benötige ich nur 10 - 15 Autominuten.
  22. Ich würde es "wüster Sauhaufen" nennen.
  23. Ich rätsle zwar noch immer, auf welch mirakulös-juristische Weise der Hessische VGH einen Trainingsumfang von 12/18 für jede besessene Waffe aus dem Gesetz herausinterpretiert.... Irgendwie steht das da nicht drin. Aber da könnten wir noch monatelang verbales Ping-Pong spielen, bringt nichts.
  24. Achtung.... gleich wird Schwarzwälder wieder um die Ecke kommen und dir in düsterem Ton verkünden - dass du auch mit deinem hinterletzten Ordonnanzrepetierer auf "Gelb" jeweils 12/18 Schießtermine pro Jahr absolvieren musst - dass für JS-Inhaber bald auch die ganz, ganz üblen Daumenschrauben kommen.... Im Ernst - man soill in dem Bereich nichts verharmlosen, aber man sollte sich auch nicht ständig "runterreden".
  25. Dann können wir uns nur noch zitternd und hoffend an die Hosenbeine von Staatssekretär Mayer (wenn er's dann noch ist) klammern....
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